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zrankenberger Tageblatt Bezirks- MD Anzeiger Sonnavend de« 3V. April ISA nachmittags 8V. Jahrgang kB 123 St. ficht. Stämme — 12.94 im Amtsgericht Frankenberg, den 27. April 1921. 1 109/21. 4.31 1.91 S.17 ffee näl» »eck narln., Meses Blatt enthält dle amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschafi Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Deranlwortlicher Redakteur: Ernst Robberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag von C. G. Roßberg, Frankenberg L GL Die vorgeschlagenen Einzelheiten bedürfen freilich noch einer gründlichen Fügung. Arbeitgeber- wie Arbeitnehmer verbände haben allen Anlaß, sich mit den hier aufgeworfenen Fragen eingehend zu beschäftigen, bevor sich die Vorschläge, die einstweilen einen amtlichen Charakter nicht tragen, zu einem Regierungsentwurf verdichten. Holzversteigerung auf Biensdorfer Revier Montag de« S. Mai 1921 von Nachmittags Wr a« getaage« im Lu lOumbsok Scbmucii aeutrcder firiegergrSber in fsrnNreicd geigte« r« ?N»g;tev Der Wunsch vieler Angehörigen, auch zu Pfingsten die Gräber der Gefallenen zu schmücken, hat den Volksbund „Deutsche Kriegsgräbersürsorge" veranlaßt, die erforderlichen Vorbereitungen beizeiten zu treffen. Er hat die Möglichkeit zu Pfingsten auf den Gräbern folgender Friedhöfe Blumen oder grüne Zweige niederlegen zu lassen: FranIrei ch: Lomm« b. Lille, grüne Zweige 3 Francs, Montcornet, Blumen 3 Francs, Abancourt b. Cambrai, grüne Zweige 4 Francs, Anneullin b. Lille, grüne Zweige 3 Francs, Awoingt b. Cambrai, Blumen 3 Francs, Bernes b. Peronne, s Blumen 4 Francs, Vouchain b. Dvuai, grüne Zweige 3 , Francs, Bourgogne b. Reims, grüne Zweige 3 Francs, s Bousbecque b. Menin, grüne Zweige 1 Francs, Calais, Blu- ! men 2 Francs, Landor b. Roye, grüne Zweige 3 Francs, ! Calvin b. Douai, grüne Zweige 3 Francs, Clary b. Le Cateau, Blumen 3 Francs, Courriires b. Henin-LiLtard, Blumen 3 , Francs, Cröcy für Serre b. Laon, Blmen 3 Francs, St. > Diö, grüne Zweige 3 Francs, Ftre-en-Tardenois, Blumen > 3 Francs, Eolbey b. Epinal, grüne Zweige 2 Francs, Hallnin b. Menin, Blumen 3 Francs, Haubourdin b. Lille, Blume» ! 3 Francs, Lille, Blumen 3 Francs, Neuville-St. Remy bei , Cambrai, grüne Zweige 3 Francs, Nieppe b. Lille, grüne ! Zweige 3 Francs, Oignies b. Douai, Blumen 3 Francs, j 23/29 „ ,, 712 „ Oberst. 813 „ Unterst. -ffen Mt, l) Mt., er, i«bach. brieuar Minöver Der französische Ministerpräsident, der aus schlotternder Angst, daß ihn seine Nationalisten vom Stuhle des Mi nisterpräsidenten stoßen könnten, ein Opfer der Ueberzeugung nach den anderen bringt, hat jetzt die amerikanischen Journa listen von Paris empfangen und ihnen eine Unterredung gewährt, die in ihrer Tücke beispiellos dasteht. Obwohl Ame rika für Deutschland keine freundschaftlichen Gefühle hegt, so liebt man dort doch auch nicht eine Politik der systematischen Friedensstörung und Weltbrandstifterei, wie sie der französische. Nationalismus und sein Vollzugsbeamter Briand treiben. Herr Briand weiß genau, daß dec Vormarsch in das Ruhrgebiet vor Amerika angesichts der neuen deutschen Gegenvorschläge nicht bestehen kann. Darum spricht er zu den amerikanischen Journalisten schamhaft erst in zweiter Linie von der Repara- tionssrage. Zunächst stellt er die Behauptung auf, Deutsch land weigere sich zu entwaffnen und die Schuldigen vor ein Gericht zu stellen. Der Außenminister hat über die Entwaff- , nung in seiner Donnerstagrede gesprochen und dabei die Wendung von einer „grandiosen Leistung" gebraucht. Der Ausdruck ist ja elwas deplaciert, aber was Deutschland in der Cntwaffnungsfrage bisher getan hat, ist so vollkommen, daß es dafür höchstens noch in der Epoche der punischen Kriege ein weltgeschichtliches Beispiel gibt. Selbst in Eng land hat inan das anerkennen müssen. Herr Briand stellt seine Behauptungen offenbar nur darum auf, um sein böses Gewissen zu betäuben. Auch "seine Vorwürfe wegen der Ab- ! urteilung der Kriegsangeschuldig len sind längst widerlegt. D as / von der Entente gelieferte Material ist derartig lückenhaft, daß ein gewissenhafter Richter daraufhin einfach nicht verurteilen . kann. Immer wieder ist den Ententevertretern dieser Tat bestand mitgeteilt worden, aber ohne daß sie daraufhin etwas Grundlegendes veranlaßt hätten. Herr Briand rechtfertigt den Vormarsch ins Ruhrgebiet mit der unglaublichen Lüge, ! Frankreich hätte eine schwache Grenze gegenüber Deutschland ! und es müsse sich Sicherheiten verschaffen, indem es Deutsch- ! land entwaffne. Eigentlich müßten nach dieser grandiosen > Leistung des französischen Premiers die amerikanischen Jour nalisten Herrn Briand wegen Beleidigung verklagen. Denn es ist beleidigend, von jemand zu verlangen, daß er so etwas glauben soll. s . > 10/18 °w Mtst. 16 22,, „ Derbstangen Reisstangen 4 7 Sparkassen de« Städte ««d Gemeinde« Zschopau, An«utt«sbura, AuerSwalde, Borstendorf, DitterSdorf, Eppendorf. Erdmanusdorf» Falkenau, Flöha, Gornau, Grünhainichen, Krumhermersdorf, Leubsdorf, Marbach, Niederwiesa, Schellenberg, Waldkirchen. Geschäftszeit jede« Werktag 8 bis 1 Uhr vormittags. ^Sglivkv der Ktnlage« mit 2/, /, —- Kinlageugreuze des Sparkassenbuches 20V00 Wark. > Anträge auf Rückzahlungen ohne Einhalte« der Kündigungsfristen finde« weitgehende Berücksichtigung. Als Mitglieder der öffentlichen Lebeusversicheruugsaustalt find die Sparkasse« Verwittelnugsstelle für Lebens- und Reuten-Bersichernnge«. Kufksonsknung und Vsnnnsltung von Wvntpspiansn- Beleihung von Wertpapieren. Bermitteluug des An- und Verkaufes von Wertpapiere« an allen Börsen. Besorgung «euer ZiuSscheiuboge«. S^dsttssarnvinavka« eker- Spa«»- un«! vinobca»»«» im kldk« (Sitz: Erdmannsdorf). «erscheint jtdkn W-rkta» «Irnd». veznK»pr«I«l »el Abholuna in den Frankenberger Ausgabestellen monatlich S M. Bel Zustellung durch Boten und Post frei In« Hau« monatlich s so M., viertelsährllch 1«,S0 M. «lnfetnummern so Pf,., mit .ErjLhler- »s Pfg. Bestellungen werden von den Boten und Autgadestellen In Stadt und Land, sowie von allen stanstalten angenommen. ltSLvl. iJemeindegstokonto: Frankenberg I. ettgramm«! ragebla,t Franlenbergsachsen. Auf Blatt 2 des hiesigen Genossenschaftsregisters, betr. Landwirtschaftliche Handels bank Oberlichtenau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oberlichtenau, ist beute eingetragen worden: Der 8 23 Abs. 2 der Satzung ist dahin abgeändert worden; daß die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, auf 20 bestimmt worden ist. Auf Blatt 28 des hiesigen Handelsregisters betr. die Firma Schieblers Wwe. L Söhn m Frankenberg ist heute eingetragen worden: Der Kaufmann Karl Gustav Kurt Schkebler ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Prokura des Stadtrats Gustav Oscar Schiebler, der Frau Marie Dora vhl. Schieöler geb. Wacker und der Frau Louise Hedwig vhl. Schiebler geb. Hlibler, sämtlich in Frankenberg, ist erloschen. Amtsgericht Frankenberg, den 27. April 1921. 1 ^.-Reg. 107/21. Mn,e»g«oprrt«, »Io «I uw» dritte rlnfbolllg« Pe»t«ll« I t« amtlich!» Till! ble iss mm breite Zelle I.S0 Ist., lUngrlandt u. »leklameu Im RebattlonStcllc die mm breit« Zell« »Ist. Kür Anküablgungc« «u» dem «mllgkrlch,»bezirk Frankenberg betragen die Prets« 80 M., 1.80 M. und Lia M. «leine «njcigen sind bet «uigabe tü bet-ljicn. Für Nachweis und Bermittelung bv Pfg. Sondergeblihr. Für schwierige Eagarten und bet Pladdorschristen Ausschlag, für Wiederholung»»»-«« rrmiißlgung nach feststehender Staffel. fieine ne« 5»Mio»e« sm i. MM Paris, 29. 4. „Chicago Tribune" teilt mit, dir Re parationskommission habe fes-gestellt, gegen Deutschland könn ten aus d:m Grunde, weil es' die bis zum 1. Mai fälligen 20, Milliarden nicht völlig bezahlte, Sanktionen nicht ange wandt werden. Der Beschluß fei gegen verzweifelten Wider stand der französische Delegierten gefaßt worden. ' > , K , , l : - Die vorliegende Meldung scheint zunächst einen Erfolg der ruhigeren Richtung innerhalb der Entente zu bedeuten. Aber mau überschätze seine Bedeutung nicht. Nicht der Ge danke an Sanktionen ist aufgegeben worden; lediglich das Datum hat sich geändert. Die Politik der Alliierten geht ja dahin, alle ihre Handlungen mit einem Scheine des Rech tes zu umgeben. Da nun aber nach allgemeinen Rechts- brüuchen eine Pfändung beim Schuldner erst nach dem Ver falltage üblich ist, müssen sich auch die Franzosen bis nach dein 1. Mai mit ihrer militärischen Zwangsvollstreckung be gnügen. Die Gesaht einer Besetzung des Ruhrgebietes ist also keineswegs abgcweudct. Sie ist, — nach dem Wortlaut» der vorliegenden Meldung zu urteilen — lediglich Hmaus- geschobrn, ob für lang oder kurz, das entzieht sich vorläufig der Beurteilung. OiMlsnenvekreiclunr Reichstagsabgeordneter Brodauf meldet uns ab» Berlin: Das provisorische Ortsklassenverzeichnis ist dem Reichs tag vorgelegt und von ihm angenommen worden, ohne daß in eine 'Besprechung der einzelnen Orte eingetreten worden ist. Eine solche verbot sich bei dem Zweck der Vorlage von selbst; es ist klar, daß, falls über einen Ort Besprechung verlangt worden wäre, selbstverständlich die Interessenten für alle anderen Orte ebenfalls das Wort für diese verfangt hät ten, und die Besprechung würde nicht in einem Jahr zu Ende geführt werden können. Es ist zu bedenken, daß es sich um Zehntausende von Orten handelt. Das provisorische Verzeichnis ist auf Verlangen des Beamtcnausschusses des Reichstages aufgestellt morden, nachdem bekannt geworden war, daß das Statistische Rrichsamt die Vorarbeiten für die endgültige Regelung vor dem Herbst 1921 nicht sertigstellen könnte. In dem vorläufigen Verzeichnis sind bis auf wenige Ausnahmen di« Orte nur um eine Klasse gerückt. Die pro- visorische Regelung hat Wirkung vom 1. April 1920 ab^ Pont de Niepp» b. Lille, grüne Zweige 3 Francs, Ribemont b. St. Quentin, grüne Zweige 2 Francs, Sedan-Torcy, Blus» men 2,50 Francs, Sin le Noble b. Douai, Blumen 2,5Ü Francs, Stenay, grüne Zweige 3 Francs, Tourcoing, Blumen 3 Francs, Villers au Flos b. Bapaum«, Blumen 3 Francs, Valenciennes, grüne Zweige 3 Francs, Werwicq.Süd, grün» Zweige 4 Francs. — > . > Belgien: Steenbrügge, Blumen 3 Francs, .CoUrtrai, Blumen mit grünen Zweigen 3 Francs, Gent, grüne Zweig» 2,50 Francs, Hooglede b. Roulers, grüne Zweige 3 Francs, Jsegem b. Lourtrai, grüne Zweige 2 Francs, Lauwe b Menin, Blumen 3- Francs, Menin, grüne Zweig« 3 Francs, Werwick (Belg.), grüne Zweig« 3 Francs. Angehörige werden gebeten, Wünsche für di« Schmückung der Gräber zu Pfingsten nur für die angegebenen Ort» zu äußern. Wünsche für die Schmückung der Gräber an anderen Orten können erst nach dieser Zeit berücksichtigt werden. Die Anträge bitten wir unter Angabe der letzten Feldadress» (Vor- und Zuname, Dienstgrad, Truppenteil), des Todes tages, Friedhofes und der Erabnummer umgehend an die Hauptgeschäftsstelle Hes Bundes, Merlin W. 10^ Matthäi» kirchstraße 17, zu richten. Die Bestellungen werden an den ausländischen Orten nur dann ausgeführt, wenn die .Grab- Mtten auf Grund der Grabnummer oder der Inschrift ein wandfrei sestgestellt werden konnten. Der Volksbund gibt hierüber jedem Anfragenden Nachricht und teilt zugleich mit, ob das Erabzeichen erhalten und die Inschrift noch leserlich ist. Die Beträge für den .Schmuck der Gräber werden vom Volksbund verauslagt und später in deutscher Währung von den Angehörigen eingesordert. , s i ü Klötzer Bvennhoh-Abaabe auf dem städtische« Lagerplatz findet wieder tagllch von 7 bis 12 Uhr vormittags und V-2 bis 5 Uhr nachmittags statt. Frankenberg, am 30. April 1921. Der Stadtrat. fiecbttMLlt «er EaritvenkSge Von Dr. Pachnicke, M. d. R. In der Schlichtungsordnung, die dem Neichswirtschasts- rat vorliegt, um dann an den Reichstag zu gelangen, fehlen Etrafvorschriften für Zuwiderhandlungen. Es werden Regeln ausgestellt, die man je nach Belieben beachten oder nicht be achten kann. Es sollen Schiedssprüche gefällt und Verbind lichkeitserklärungen beschlossen werden, ohne daß denjenigen, die sich daran nicht kehren, zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen besonderer Art erwachsen. > Diese Schwäche des Entwurfs könnte «in anderes Ge setz, das im Entwurf soeben der Öffentlichkeit unterbreitet wird, wenigstens teilweise ausgleichen: der Entwurf eines Arbeitstarifgesetzes, ausgearbeitet von dem Arbeitsausschuß für ein einheitliches Arbeitsrecht. Hierin ist für den Fall - eines Bruchs getroffener Vereinbarungen Schadenersatz vor gesehen. Allerdings liegt darin keinerlei Verschärfung, sondern für gewisse Fälle sogar eine Milderung des bestehenden Rechts. Der Glaube, daß gegenwärtig eine Haftung für Tarifbrüche durch di« Vertragsparteien nicht bestM, ist, wie auch die Begründung hrrvorhebt, irrig. Nach gelten den! Recht muß für einen nachgewiesenen Schaden volle Ent schädigung geleistet werden. An die Stelle der Schadenersatz verpflichtung will der Entwurf die Zahlung einer Buße setzen und diese auf ein Höchstmaß von 500 000 Mark beschränken. Das Gericht soll in besonderem Verfahren über die Höhe der Ersatzsumme befinden und kann zugleich auf Sicherheits leistung zur Abwehr künftiger Tarifbrüche erkennen. Mit einer solchen Buße glaubt man den Vertragsbruch genügend gesühnt zu haben und nimmt von einer eigentlichen Be strafung Abstand. Für die Wirkung kommt es Äso zuletzt darauf hinaus, wie di« Gerichte den Tatbestand beurteilen. Eine milde Praris würde die Neigung zur Einhaltung über nommener Pflichten schwächen, ein« strenge Praris würde die Tariftreue verstärken. Aber auch das strengste Verfahren beschränkt sich eben immer nur auf die Fäll«, in denen es sich um Tarifverträge handelt. Alle übrigen Fäll« des Ver tragsbruchs und der Abweichung von den durch die Schlich- tungsordnung aufgestellten Regeln bleiben ungesühnt, wenn der Reichstag nicht noch Aenderungen vornimmt. Daß das Tarifwesen überhaupt geregelt werden soll, ist nur zu begrüßen. In der Vorkriegszeit wollte man au eine gesetzliche Regelung nicht herantreten, weil diese die natürliche und gesunde Entwicklung stören. Inzwischen häl sich die Gewohnheit, für bestimmte Fristen Arbeits- und Lohnbedingungen festzulegen, immer mehr verbreitet und ist der Tarifvertrag ein normaler Vorgang des Nechtslebens, ein unentbehrliches Instrument für die Ordnung der Arbeits- verhältnissr geworden. Es kann deshalb nur nützlich sein, feste Nechtsformen dafür zu schaffen. ! Glücklicherweise sieht der Entwurf hierbei von der Er richtung neuer öffentlich-rechtlicher Verbände ab. Nach wie vor bleibt es die Sache freiwilliger Organisationen, ob und wie sie sich gegenseitig bind«n wollen. Der Entwurf will ledig lich den so erklärten Willen rechtlich sichern. Er definiert den Tarifvertrag als den schriftlichen Vertrag zwischen Ar beitgebern oder ihren tariffähig«n Vereinigungen von Ar beitnehmern zur Regelung des Arbeitsverhältnisses. Zum Ar beitsverhältnis gehören auch das Lehrlingswesen, die Orga nisation zur Schlichtung von Streitigkeiten. Ein Schritt über den Kreis der Vertragsschließenden hinaus wird insofern getan, als Tarifverträge auch auf solche Arbeitgeber und Ar- beitnchmer erstreckt werden können, die dem Vertragsbereich nicht angehören. Diese allgemeine Verbindlichkeit mühte aller dings von Fall zu Fall angeordnet werden. Der Tarifvertrag verpflichtet die Vertragsparteien und ihr« Rechtsnachfolger, jede Kampfmaßregcl zu unterlassen, die gegen den Bestand des Vertrags oder einzelner seiner Be stimmungen gerichtet waren. Die Vertragsvercinigungen sind außerdem verpflichtet, darauf hinzuwlrken, daß auch ihre Mitglieder solche Kampfmaßregeln unterlassen und nicht gegen Bestimmungen des Tarifvertrags verstoßen. Gin« sehr emp fehlenswerte Vorschrift. Wird sie aber beachtet werden? Werden die Beteiligten Selbstsucht genug aufbringen, um den sozialen Frieden zu wat en? Die bisher gemachten Er fahrungen sprechen leider nicht dafür. Immerhin mag ein «euer Versuch gemacht werden, um die Gewissen zu schärfen. 14 3 146 441 135 , » , meistbietend gegen sofortige Barzahlung zur Versteigerung. Nähere Auskunft erteilt Herr Forstwart Kröher in Schönborn bei Dreiwerden (Zschopau tal) und die unterzeichnete Verwaltung. ka»»»K«v^n«aIKung Vdenavkona Sa. 100 ' >sst « len fisch Moy. sch, Kopf pfen rklr.7 UM I bist» sm len. »tknlt ttäluvx. isdöolc. k.Mir. ckm. äag tspiele !k". lang chsien rntaq IO Uhr MINSK- IKkt üsersaal Meißen Fee söhne.