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Zrankenberger Tageblatt 11« Freitag de« 14. Rai ISS« nachmittags 79. Jahrgang Frankenberg i. Sa., am 12. Mai 1920. Das Berficheraagsamt beim Siadtrat. > Ort- Ortspreise für den Wert von Sachbezügen der nach der »V« Versicherten, mit Ausnahme der land« und forstwirtschaftlichen Betriebsbeamten und Facharbeiter. kg "S « vrtspreise für den Wert von Sachbezügen der land« und forstwirtschaftlichen Betriebsbeamten und Facharbetter. Mil!- »bolit »US» lt der aud. n t. k« vemegeWg <>er ümonelvett»kMg i» AinrcdslttsMe aiser- früS- rsaal. B. Dvwo- » V.. A M Amtsblatt für die Amtshauptmannschast Mha, die Staats- und Gemeindebehörden zuFrankenberg verantwortlich« Redakteur: Ernst Rohberg je«. in Frankenberg i. Sa. - Druck und »«lag: L G. «ohberg kn Frankaverg i. Sa. ilhalle. IM Die Ort-Preise, nach denen nach 8 160 Absatz II der Reichsversicherungsordnung der Wert der Sachbezüge zu berechnen ist, werden für den Bezirk des unterzeichneten BersicherungSamtS für alle der Krankens, Unfalls and Juvalideu-Bersichernvg unterliegenden Personen, mit Ausnahme der in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten BefttebS- beamten und Facharbeiter in der nachstehend unter ersichtlichen Höhe, für die ebengenannten Betriebsbeamten und Facharbeiter in der unter ö ersichtlichen Höhe vom Tage -er Bekanntmachung ab festgesetzt. ' Dir jn den Tagen vom 18. bis 20. Mai zusammen- tretende besondere Ausschuß der Nationalversammlung wird sich U. a. auch mit dem Entwurf einer Verordnung über die Bewirtschaftung der Herdsi-Kartoffel-Ernte 1920 zu be fassen haben, der jetzt von der Reichsvegierung den Regie rungen der Einzrlftaaten unterbreiteit worden ist, und der gegenwärtig von der Sächsischen Regierung gemeinsam mit den Vertretern der an dieser Frage interessierten Wirtschaft?, und Berussgruppen vorberaten wird. In dieser Verordnung heißt es, daß eine Bewirtschaftung der Herbst-Kartoffek- Ernte nur insofern stattfinden soll, als von den Kartoffeierzeu- Mir > i > . > ' Düw Umlage erhoben wird, und zwar bei einer Betriebshöh« von 2 bis 3 Hektar, falls die Zahl der versorgungsberechtigten Bekiebs- ansHörigm nicht mehr als 5 Personen beträgt, in Höhe von M 2,s Zentner pro Morgen (25 Ar ihrer Kartoffelan- s M. Ein kleiner Posten Lollmilchquark Rich. Lootrktz. Schloßstrahe, gegen Abgabe de» 2. Abschnitte» lür April d« Landttsperrkarte je 75 Grsm» zum Preise von S Mark für da» Pswid rn« Vorkauf. Eoimaben» den 15. d«. Mi», auf »utternebenkart« Nr. 88 je 88 Er»»«. Vpklfksk-l Preis: 14 Mark für da« Pfund oder so Gramm — 1.48 Mark. Frankenberg, den 12. Mai 1920. Lebmmwtttel-AbteUnng de» Stadtrate» Für den Wahllrelnmband Rr. XVI, umkollend den Freiftaat Sachsen, für die Reich», tagswahl ist der Unterzeichnete »um Verbandawablleit« «mannt worden. Gr sordert nach 8 1k der Rett-awablordnung »ur Erklärung üb« die Verbindung von RrUawahIaorfchläae» auf. Verbunden werden können mehrere Kret»«abloorschlSge de» Wahikr«,verband«», jedoch nur dann, wenn sie derselben ReichswahMe angetchlossm »ach. Die Verbindung muh von dm aus dm Areiewahworschlägm bezeichneten Vertrauen«- vrrsonm oder ihrm Stellovtretan übereinvimwend spätekens NN zg. Mat 1828 dem unter»eich«etm Berbandswahlleiter, Dre» den, Neue« Rathaus, schrittltch «klärt werd«». Soweit die Berbkndung vom Babandawahlaueschuh »ugelaftm wird, werden die Rev- ftimmm, dl« sich bei d« Teilung da auf die einzelnen Kr««wabkvorschlSge entfallenden Stimmen- zahl durch S0 0V0 ergeben, »ulammmgaechnet. Auf je V0008 diel« Summe wird vom Verbands- wahlausjchuh dm KrHwahIvorlchiäaen nach da Zahl ihr« Reststtmmen je ein Abgeordnetensitz »»geteilt. Hierbei bleiben jedoch die Revvtmmm unberücksichtigt, wenn nicht wenigsten« auf einen da VabandsIrAawahlvvrsiMge 80000 Sttmmm abgegeben wordm sind. B« gleich« Zeit von ReMmmm aus mehrerm Ureiswahlvorschlägen mischUdet üb» di« Reibmiolge da» Los. Die bet da Varechuung da Reftvimmm im Wahlkreisvaband nicht verbrauchten oda nicht berücksichtigten ReVVtmmm werden ihrem Reichswahlvorschlag übawiesm. > Der ! ! l ; l ' - ! Preis für die Vertrags-Kartoffeln soll vor der Ernt« von edwm Ausschuß festgesetzt werden, der aus 6 Vertretern der Land wirtschaft, 3 Vertretern des Handels, 9 Vertretern der Ver braucher und einem vom Reichsernährungsmmister zu «. nennenden Unparteiischen bestehen wird. Bei der Preisfest setzung werden einerseits die Produktionskosten der Landwirte, der Ausfall der Ernte, anderseits die allgemeine innere Wirt schaftslage, einschließlich der Verhältnisse d«s inneren Geld marktes, in Rücksicht gezogen werden. Dagegen soll das zu fällig« Verhältnis von Angebot und Nachfrage (Marktpreis)! nicht entscheidend sein. Mindestens soll der Preis erreichen den obrigkeitlich festgesetzten Preis, zuzüglich eines nur den Vertrags-Kartoffeln zugebilligten Aufschlages von 5 Mar- für den Zentner. Für die Frühjahrslieferung soll durch dm Ausschuß «in entsprechender Aufschlag für Aufbewahrung und Schwund festgesetzt werden. Zu dem für den Erzeuger gelwn- den Preis soll eine Handelsaufschlag von 1,50 Mk. für den Zentner hinzukommen. Soweit die Kartoffel-Ernte de» einzelnen Kartoffestmuertz baufläch«; bei einer Betriebsgröße von 2 bis 5 Hektar in Höhe von 5 Zentner pro Morgen; bei einer Betriebsgröße von 5 bis 10 Hektar in Höhe von 10 Zentner pro Morgen; bei einer Betriebsgröße von 10 bis 50 Hektar in Höhe von 15 Zentner pro Morgen; bei einer Betriebsgröße von über 50 Hektar in Höhe von 20 Zentner pro Morgen ihter Anbau fläche. Dabei soll es den Landes-Zentralbehörden unbenommen bleiben, auch die Betriebe mit 1 bis 2 Hektar zur Um lagepflicht heranzuziehen. Betrieben mit Brennerei, Trocknerei und Stärkefabrikation soll ihr Kontingent auf oie Speise kartoffellieferung angerechnet werden. Die im Jahre I91H von landwirtschaftlichen Körperschaften anerkannten Kartoffel- Saatgut-Wirtschaften sollen der Umlage nicht unterliegen. Von der Umlage befreit sein soll d«r Erzeuger, der bis zum 1. August 1920 in Höhe seiner Umlagepslicht Lieferungsverträge ab geschlossen hat. Zum Abschluß solcher Lieserungsverträge sollen nur die landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft«n (pro- , vinzielle genossenschaftliche Waren-Anstalten) und j besonders angeführte Vertretungen des Kartoffel-Großhandels berechtigt Zu Beisitzern de« Vsbandswablousschvsse« sinLernauut wordm: Die Herren Lebrer Mar Claju» kn Dresden. Dr. jur. Richard Gronau in Niederlöbvitz, Buch- bau« Sau» Ittner in Dresden und Ob«!ande«gerich»rat Gustav Adolf Wahl kn Dresden und al« Stellvertreter lind ernannt wordm: Vie Herren Stadtrat Ernst Lor«»,. PosthkretSr Otto Tbolotowrly. Kassierer Hermann Paulua und Professor Otto Roch (sämtlich in Dresden). Dreaden. am 12. Mai 1928. Mo» «ulrllrrvluv-pduml«» XV» -SuoAusw) Stadtrat Reichardt. Gruppe der Versicherten Bolle Verpflegung Teilweise Verpflegung Sonstige Sachbezüge Mit Wohnung r ! ohne md Heizung 1. Frühstück 4 2. Frühstück 4 Mittagessen ö Nachmittag kaffee S Abendbrot - jährlich täglich 1. S. 3. 4. b. 6. 7. 8. s. 1. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlich gehobenen Stellung, Handlungs gehilfen, Gehilfen in Apotheken, Bühnen- und Orchestermitglieder, Lehrer und Erzieher: a) männlich b) weiblich . 1600 1420 1300 1180 30 30 35 30 200 180 30 30 100 90 Festsetzung erfolgt von FallPlEW, II. Handlmigslehrlinge, Lehrlinge in Apotheken, Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, männliche Dienstboten und Waschfrauen 1200 1080 38 30 160 30 80 III. weibliche Dienstboten, Aufwärterinnen, gewerbliche und landwirtschaftliche Lehrlinge und sämtliche Versicherte unter 16 Jahren 1100 1000 30 SO 140 80 70 Klasse der Betriebsbeamten oder Facharbeiter Wok die Perko» jährlich X MUNg ür die Person mit Familie lährlich S die Person jährlich lalle V f di Ehe- mann jährlich erpflegu ür Famil b. Ehe- frau jährlich ng ie o. je 1 Kind jährlich Feu die Person jährlich erung ür die Person mit Familie lährlich Bele: die Persoi jährlich achtung sür die Person mit Familie lährlich Früh- kaffee täglich Teilwe sü Früh- stück täglich ise Ber r 1 Pei Mittag täglich Psi-gung son Nach- mittag- kaffee täglich Abend brot täglich Nutz» von dem Arbeitgeber gedüngten und bestellten Landes für I Ar ngswert >cs dem Arbeit, nehmer zur eigenen Bewirt« schaftung überwiesenen Dienstlandes für 1 Ar Nu bei kos Fütt, einer Kuh jährlich Dep Vieh tzung tenloser wung: einer s« utate: »altung zur frei« fügt» m«.s Schwein jährlich u Bex. «a- 1 Ferkel i-HAtch ») Betriebsbeamte. Klasse I. (Angestellte, die als Bevollmächtigte einen mit mindestens 3000 Steuereinheiten belegten landwirtschaftlichen oder land- und forst wirtschaftlichen oder einen mit mindestens 2000 Steuereinheiten belegten forstwirt schaftlichen Betrieb oder einen entsprechen den Teil eines land- oder sorstwirtschastl. Betriebes selbständig leiten.) Klasse II. (Selbständige Leiter kleinerer Betriebe oder Bekicbsteile, sowie solche Angestellte, die in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe unter Oberleitung des Unter nehmers oder dessen Bevollmächtigten eine leitende Stelle bekleiden.) Klasse III. (Angestellte, die unter Oberleitung des Unter nehmers oder seines Bevollmächtigten eine vorwiegend beaufsichtigende Stellung inne haben.) - , . . d) Facharbetter. Klasse I. (Personen, die eine beaufsichtigende Stellung im Betriebe oder in einem Teile davon überhaupt oder nebenher bekleiden.) . . Klaffe II. (Personen, die keine beaufsichtigende Stel- lung rinnthmen.) 150 100 60 60 3b 300 225 150 150 80 1400 1200 1000 800 800 1200 1050 900 750 700 1000 900 800 600 550 500 450 400 300 275 100 100 so 30 30 250 250 200 120 120 40 30 20 15 15 100 80 60 45 4b 40 30 25 20 20 «0 50 40 30 25 200 1S0 120 100 100 4« 30 25 2» 2« 100 »0 60 60 60 S 2 700 iso Richt fostgesetzt, weil z.K. kein« Veranlassung dazu vorliegt.