Volltext Seite (XML)
enberger Tageblatt Amtsblatt für die Amtshauptmannschast Flöha, die Staats-und Gemeindebehörden z«Fxankmberg Verantwortlicher Redakeur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag: LG.Aoßbarg in Franknberg bSa. Freitag den 16. Januar 1929 Fraukeuberg, den 18. Januar 1929. au» den »thossverwalter hat als ier« Nr. 1339 b Vll kuUunat Dl» Aint,Haupt«annschaft. Flöha, am 14. Januar 1920. Chemnitz, am S. Januar 1920. (Stmpl.) lleuaxtba« a«r ItriegerMrorge Drei neue Reh Nr, 45 >« Mund. Butter und La Butt«: Preis K.8S Mark In 8 9 wird als 3. Absatz, ange! Fleisch, welches auf der trachten ist, wird an die Fleisa genußuntauglicher Teile von sob über di« Krkegerfürsorge werde» Iyer im Reichs- Frankenberg, am S^' Dezember 1919. (Stmpl.) La biiin-Stliits t«i tm WinMaHn't Sliiltt, W« »Kd bi« mit SV. Januar 1920 geschlossen. Die dort in die «undenWe etngchn brauch« haben die Butter bi» zu dem genannten Z ei tpunktbetMNio zu entnehmen. des Verkaufs, Entschädigung des Schlacht und des Kühlhauses, sowie für Lieferung . ... während V» der Gebühren an die Stadlkasse (für ueberwachung des j der Abrechnungen und Ueberwachung der unter b bezeichneten besonderen Maßnahmen u. d«gi abzuliefern ist. -L«a mit den Koutrollnumwem Die Kreishauptmannschast. I. vr. Seyfarth. Der Stadtrat. vr. Irmer. Die Stadtverordnete« Lehmann. Besonder» wird daraus htngewiesen, daß alle Pferde, einschließlich d« vom XIX. Armee- lorp» und den Remonte-Depot» ausgeliehenen, vorzusühren sind. SLmlltche Entleih« haben mit ihren Letbplerden persönlich »u «scheinen. Bei Nichtvor- Wrung de» Leihpsad« erlplgt sokmtige Entziehung. Da Entleih« verliert außerdem vom Landeikulturrat etwa ,»gestandene Berechtigung zum Kaufe de» Leibvlade». Unmittelbar nach da Besichtigung findet d« Berkaus da Made durch den Lande». unter Leitung des Ministerialdirektors Schwayer im Reichs- arbeitsministerium vorberjeitet und sollen dies«» Winter nochs zur Nationalversammlung kommen, nämlich di« Neugestaltung der Rentenversorgung nach dem Gyrndsatz de» Erft stonzministeriums und die Angliederung der Hinterbliebene^' »ent« „an die der Gefallenen. Kriegechottwen sollen wegesit kauf« über die Verwertung des ihm abzurechnen unh dis en Fleischbe chauer zu übergeben. Letz und die Stadtkasse entfallenden MG Quittung auszuzahlen. Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Damit verliert der «. Nachtrag zum obenbezeichneten Ortsgesetz vom 1. Dezember 1905 seine Giltigkeit. etzt werden kann oder als verdorben zu be- äe zur Abholung umgestandener Tie« und "ichtet ist, abgAiefert. Msm in MW« m sd SmM i> Waz Mit« IdieMche vt»ha waren die lausend« Zimscheine bei Zahlung mit Kriegsanleihe vom KSusa ^^^aÄ^Bekanntmachuna in da Sächsischen Staatszeitung Nr. 9 vom 18. Januar 1920 find diek am 1. Januar und I. April 1920 fälligen ZKus scheine von jeder Bank oda Sparkalle ein- iniosen, w«u d« Käufer dies« Stell« den Nachweis üb« die für Heeresgut gezahlte Krieas- avlets^ vorkgm kann. Al« Rachwet» gilt die Quittung oda eine Bescheinigung da Vakausestelle. Die Bank oda Sparkolle hat auf dem Nachweis die Einlösung da Zin«scheine zu vamalm. . Dr«»d«n, den 12. Januar 1920. Reichsverwatungiamt (Landeeitelle Sachs«). .st« Fariwerken, au« da Mackichen Fabrik^ tn Darmstadt, au» dem Saumladoratorlu» «ueto-Enoch in Hamburg au» dm vehringwaten tn Marburg, au« dem Sächsisch« Serumwat tn vr«d« Mr Oie Ludann arm aemrcbe» Velde »UW , Wir haben schon neulich in kurzen Strichen gekennzeichnet, was uns der Fried« von Versailles, der auf ewig« Zeit« für das deutsche Volk denkwürdige 10. Januar 1920 bringen wird. Zum Nachdenken für die kommend« Zeit feien heut» noch folgende Feststellungen gemocht: > " 1. Am 10. Januar unterschreibt Deutschland das Pro tokoll, das für uns den endgültigen Verlust von Elsaß-Lo- thringen, der Proviry Posen, eines großen Teil» von West^ zweußen, des Gebiets von Memel und der Stadt Danzig zur Folg« hat. ! , - 2. Am 10. Januar 1920 hat Deutschland Lin Unter seeboot, ebenso Line Hebeschiffe und Docks für die Unter» seeboote mehr. i , i 3, Am 10. März 1920 besitzt Deutschland nun Mehr Schlamperei dabei herauskommen. Wer in Wind und Wettell sich schindet, will auch was davon haben. i Auf dieser Einsicht beruht auch die Lösung der Ev- nährungsfkage. Weil nicht jeder zum Landwirt oder Land, arbeite! paßt, muß eb«n mit denen vernünftig geredet wer den, die sich dazu eignen, die ansassen wollen und nicht bloß ein großes Mundwerk haben. Es ist falsch, den ländlichen Betriebsinhabern zu sagen, ihr habt so und so viel zu liefern, und zwar zu dem und dem.Preise, sondern es muß gesagt werden, stellt beizeiten «inen Bebauungsplan nach eurem besten Wissen und Gewissen auf. Schreibt auf, wich viel Ackerfläche ihr bestellen könnt, macht Vorschläge übev die Fruchtarten, sagt, was euch fehlt (Saatgut, EeM, Dünger, Arbeitskräfte), und macht dann «inen lleberschlag für den Preis. Dann kann mit Sicherheit gearbeitet, b«n zahlt werden, was sich gehört, und die Arbeiter können verdienen. Das Reich und das Volk wissen, was sie zu erwarten haben, djer Produzent hat keinen Aerger, und dec Schleichhandel wird ausgeschaltet. Alle» ist von vorn herein klipp und klar. Gerade an diesen Festsetzungen und Abmachungen hat es bisher gefehlt. Alles andere können wir uns schenken, das füllt keinen Zentnersack mit Kartoffeln oder Roggen. § . ! Bestritten kann nicht werden, daß es auch auf dem Lande nicht an gewinnsüchtigen Personen gefehlt hat. Aber? die große Mehrheit sind anständige Männer. Und wenn sie ein« ehrlich« Lieferung abgeschlossen haben, so halte?* sie auch heute ebenso ihr Wort, wie früher, vorausgesetzt, daß des Himmels Segen auf ihrer Arbeit ruht. Wird das konsequent dnrchgesührt, dann hat jeder Teil, woran ihm ge legen ist, und die Preis« für die Hauptlebensmittel sinken in einigen Jahren ganz von selbst auf «inen Preis, der unter den jetzigen Verhältnissen normal genannt werden kann. Besichtigung von Leihpferden Die Pfadebefichtigungskommisfion will am 22.2 mm« 1920 le » nicht bereit« früher weg« ÄblLwächung usw. etnnezogen find, vom 1. Ja«l« m vtlmif» »er staatliche« Sewährdauer zur Einziehung bestimmt. en, am 18 Januar 1920. Ministerium de« Inner«. Vie knSbmMftege Der Friede ist wieder da, aber die Schwierigkeiten in der Ernährungswjptschast, die seit 1915 auftraten, sind nach -wie vor vorhanden. Und sie sind nicht mit politischen Theo- rien ,od«r mit Bücheil-MeishAit zu beseitigen, . sonderk nur durch «Maßnahmen, die sich auf den Boden des praktischen Lebens, das heißt der tatsächlichen Verhältnisse stellen. Diese Verhältnisse, die wir seit Anfang dieses Jahrhunderts ii, Betracht ziehen müssen, sind folgende: Der rein landwirtschaftlich« Betrieb des Körnerbaus und der Kartoffelproduktton ist und bleibt infolge.des unberechen baren Witterungseinflusses und der Preislage auf dem Weltmarkt ein großes Hasardspiel. Deshalb ist die Gründung von Ackerbaugesellschaften auch nicht beliebt gewesen, sie hätte' kein« hohe Dividende abgeworfen. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit streng kaufmännischer Buchführung ergab eine sehr mäßige Verzinsung, und deshalb war diese auch nicht anwendbar. Was hätte» die Konsumenten wohl gesagt, wenn der Landwirt mit seinen Forderungen gekommen wäre, die d«nindustriellen und Handelsbetrieben entsprachen? Allgemein« Entrüstung über die daraus folgende Preissteigerung wäre laut geworden. So ist der landwirtschaftlich« Betrieb wegen seiner Eigenart, seiner vom Zufall abhängigen Erträge, seiner? körperlichen Mühewaltungen, seiner verhältnismäßig kleinen? Rentabilität der Individualität der Landwirte überlassen Allieben, die auch persönlich manche Entsagung üben mußten. Wären große Summen einzuheimsen gewesen, es würde von Aktiengesellschaften für Getreide- und Kartoffelbau gewimmelt! Hadem Aber damit war «s nichts. ! ! Ebenso wie mit den landwirtschaftlichen Arbeitgebern ftandes mit den Arbeitern. Es fand eine Landflucht statt, «eil die Städte mit ihren Zerstreuungen lockten. Die länd liche Arbeit läßt manch« Reize vermissen, wer sich dafür! eignen soll, muß in den Empfindungen des Landlebens auf- gewachsen sein. Die Stadtbievölkerung hat sich in großen^ Maßstabe ebensowenig für die robuste Arbeit auf dem Land« begeistern können, wie große Kapitalien für den Anbau von Getteide und Kartoffeln. Der Landbau stützt sich also aus «in« besonder« Art von Menschen, die mit der Scholle ver wachsen sei» müssen. Auch der aufrichtigste Politiker wird noch lange lein- guter Landwirt werden, wenn ihm dies« TLtiMit pM Herzenssache ist. Deshalb kann auch der Lank ! bau nicht s^talisiert werden, es würde Nur «in« groß« s Sommba»» dm 17.1. IW» auf Butterueb« je 8« Gramm Pxtte« und 5Ü Gramm da» Pfund. — «HalgrHtttt 1KS0 Wst» Verkaufe auf der Freibank überwiesenen Fleisches und. Fettes schriftlich rechnung zugleich mit dem erzielten Erlös dem städti'" hat den nach Ablieferung des auf die Fleischerinnun bleibenden Betrag dem Empfangsberechtigten gegen der Kinderziehung nicht lediglich dem ErwerP nachgehs», müssen; Erziehung und Ausbildung der Kriegerwal sen (ehelicher und unehelich«) ist Staatssacha. BHt sonder« Unterkunft für dauernd Hilflose wird vorbereitet. TM Kosten betragen 4—5 Milliarden und müssen von den Bun desstaaten und Städten mitgetragen werden. Im ReichShauS- halt sind 30 Milliarden als Fonds für di« Hinterbliebenen fürsorge und 12 Milliarden für Kriegsbeschädigtensürsorgs vorgesehen. Die neulich bewilligten weiteren 100 Millionen werden nach dem Matrikularfuß und der Zahl der Be dürfnisse in den Bundesstaaten ausdezahlt. Das Gesetz ver pflichtet private, Staats- und städtische Betriebe zur Be schäftigung schwer Kriegsverletzter und ermächtigt den Reichs arbeitsminister, den Prozentsatz der Anzustellenden festzuk setzen. 600 000 Krjegerwitwen, 1200 000 Kriegerwaisen und 600 000 sonstig« Kriegshinterbliebene und rund eine Million Kriegsbeschädigte kommen in Betracht. Diese Ziffer steigert sich mit jedem Monat infolge der Entlassungen um 20—25OM, so daß bis 1. April 1921 mit rund IV» Millionen, davon 500000 Schwerbeschädigter, zu rechnen ist. Dazu kommen 40 OM Angestellte und Beamte bei der Umgestaltung der mili-t tärischen Versorgung in bürgerliche. Die Kaiser-Wilhelm- Akademie wird 'zu einer Reichs-Zentral-AhbeitS- und Ford« bildungsanstalt für diese Beamten und auch solche des Sani tätswesens umgestaltet. ! Rezugsbedingungen MFrankenberger Tageblatt vom 1. Januar 192« an: Bezugspreis: vierteljährlich Mk. ?.so, monatlich Mk. 2.50 bei Abholung in der Verlagsstelle des Tage blattes und in den örtlichen Ausgabestellen, wie bei allen Postanstalten. — Bei Zutragung ins Haus der Bezieher durch Boten oder Postbezug tritt das Botenlohn hinzu. Lt«r«lm»mmer im allgemeinen w Pf, für Nummern mit Erzähler-Beilage ?5 Pf. Anzeigenpreise für die schmale Normalzeile (45 mm breit) aus dem Amtsbezirk Frankenberg so Pf., von weiter auswärts so Pf. Für die Seile „Amtlich" (ps mm breit) Mk. 4.50 (bezw. Mk. pso), kür die Reklaniezeile unter „Eingesandt" Mk. 120 (bezw. Mk. pso). Me Anzeigen-Aufgabe hat im allgemeinen bis zum Abend vor dem Ausgabetag» zu erfolgen, nm die rechtzeitige Ausgabe der Tagesnummern zu sichern. - Verlag des Frankenberger Tageblattes. L. S. Roßberg. lS72 bl» 2902 etnM US bi« 3M einsckfl S32 bis 543 eiuschli 199 bi» I80einsch« »omierttag den 1V Januar 1929 auf Marke 28 der Kohlen- grunbkartebet Eckhardt Marke 27 tkt verfallen. Frankenberg, den 14. Januar 1920. Ort»kohl«nst«lle de» Stad träte». Freibank. Im Nachstehenden wird der ll. Nachtrag zu dem Ortsgesetz, die Freibank in der Stadt Frankenberg betreffend; zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Stadtrat Frankenberg, am 13. Januar 1920. II. Nachtrag zu dem Ortsgesetz. die Freibank in der Stadt Frankenberg betr., vom 19. Mai 1999. Genehmigt im Auftrag des Wirtschastsminifteriums durch Verordnung vom 17. Juli 1919 — 487 « V.V, MbaW i« Waa«M kn Win m'i MMlcht in« Snse »11 tztNtW Auf die Bekanntmachung in Nr. 9 der Sächsischen Staatszeitung vom 18. Januar 1929 wird htnaewteien. wonach der Käufer von Heeresgut bei Zahlung mit selbltgezetchneter Kriegs anleihe hie laufenden Zin»scheine nicht mehr abzutrennen, fondern an den tn Zahlung »» gebenden Stücken zu belassen hat. Dresden, den 12. Januar 1929. Reichsverwtrtttngaavtt (Landesstelle Sachsen). Mes, chetz od 8 11 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: An Gebühren für den Verkauf auf der Freibank find zu s) 10 °/o des Erlöses aus den genießbaren Teilen em« b) außerdem für die Brauchbarmachung des beding durch Kochen, Dämpfen, Pökeln, Durchkühlen ober Ausschmelzen, und zwärMr je 1 l<8 des frischen Fleisches oder des ursprünglichen Fettgewebes 10 Pfa^ Von den zu entrichtenden Gebühren erhält die Fleischerinnung V» (für Bekanntmachung '-Verwalters, Benutzuna der Freibank, der Geräte er erforderlichen Heizstoffe, Gewürze und dergl,), Freibankbetriebsj Prüfung