Volltext Seite (XML)
Frankenberger Tageblatt Bezirks Anzeiger Mittwoch den 8. September 182V nachmittags SO» 7S. Jahrgang Vie ZorisNrirnmg Ser vsdle ,SUHr MH, Katz di» Sozialisierung ihren Zr Defch^bettieb wirklich der Allgeinemhei MM der Rekchseismbahn und der Reichs liip lsang. s« Stve. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg, sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Rotzberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag von T. G. Rotzberg, Frankenberg i. Sa. Mitglied unsere« mder. »Koloae , Leben !«». nd Er- g Allred ÄaEe, nd lein isch letross. ,R°ß. ort. daß d« flosim iS, ckilderuna gsam fort- bester ohne Einhaltung einar Kündigungsfrist zu entlassen mck sie autzerdem der Staatsanwaltschaft zur gesetzlichen D«P folgung anzuzeigen und für den der Eisend ahnverwaltuns »tw« entstehenden Schaden haftbar zu Machen. Beamt« sind, sowe» bisher sestgestellt, an der Tat nicht beteiligt. ' l ! s ! ! Die DifftrenM mtt Iber ReichskontrollkoMmWotzh s s die von den sozialistischen Parteien gebildet worden Ist, - üE die weder von der Regierung, noch von dem parlamentarische« Beirat 'des Gntwaffnungskommissars noch von den grohm» Eisenbahnerorganisationen -- mit Ausnahme des Deutsche« Eisenbahnerverbandes — anerkannt wird, di« aber trotzdettz die Eisenbahnkontrolle durchführen will, bleiben immer noch bestehen. Die Regierung denkt nicht daran, von ihrem Stand punkt abzugehen «denn wenn sie jetzt nachgibt, hat sie ihr« Autorität für immer verloren. Doch das Beispiel des württem- bergischen Steuerstreiks Hat gezeigt, Katz die Regierung, wm» sie fest bleibt, immer noch imstande ist, ihre Stellung gegen- über den radikalen Schreiern zu wahren. Die sog. Kontrolk. konrmission will gegebenenfalls den offenen Kampf g«g«n diß Regierung aufnehmen, und zwar durch Streik. Doch stehe» sämtliche Eisenbahnbeamten und ein großer Teil de» Urbach» auf S.iten d«r Legierung, s < j . , t I l l ! .! ll vvsttrbt oder au» d« Ziehe bei. Pflege, in der e» sich bisher befind, entnommen wird, ob« mit dm Zieh- und Dflea»elt«n bei der Mutter die Wohnung wechselt, oder da» 14. Lebmsjah» vollmdet, so habm die Zieh- und Pfleaeeltem der. die Mutter hierüber der Ortrpolireibehöld« blnum 24 Stundm unter Rückgabe de» Erlaubntt- bez Aumeldeichetue» Avzeig« zu erstem. . Z'eh- und Pflegerlt«», sowie Mütter, die ihre außaebelichm Kind« bei Sch habm, hab« Sch bei der Erzitbung und Pflege der Kinder «ach der in 8 6 «wähnten .vekbrung" zu richten, nicht minder auch dm zur llebawachung de» Ziebltnderwesmr berufenen Persoum dm Zutritt zu thrm Wohuungm zu geSattm, auf alle dt« Kinder betreffmdm Feagm wahrheitsgetreu« und vollSäudige Auskunft zu «teilen, dm von dm betreffmdm Personen gegebenen Ratschläge« und Anordnungen unweigerlich Folge zu leillm und Sch ihnen gegenüber allenthalben ein» aufläudigm und höflichen »,tragens zu biflet^gm. Die Ortspolizeibebürde hat mindellm» zweimal im Jahre eine unvermutet« Revision vor- zunehmm oder durch Beauftragt« vornehmen zu lassen, deren Befund in da» nach I S vor- geschriebene Verzeichnis einzutragm iS. 8 10 Zieh- und Pflegeeltern, sowie Mütter, welche dm Bestimmungen diese» Regulativ od«r dm ihnm im einl«lnm Falle besanda» erteilten Anweisungen zuwiderhandeln, werdm mtt Geld» Sraf« bis zu 180 Mark oder Hafistrafe bi» zu 14 Tagen belegt. GegmwärNa«« Regulativ tritt am 1. Februar 1908 in Kraft, von diesem Tag« «n verli«ri da» Reaulativ, dos Ziehimdawelm im Lswattungsbezitt d« Amtshauptmannschast Flöha betr» oom 18. Juni 1879 i-tne Gültigkeit. Flöha, dm 10. Dezemba 1907. S»tsb«nptw»unsch«st. Doß. Hand gibt, also noch viel lernen. Und zu deM Ziele er scheint es ebenso nötig wie wünschenswert, di« Sozialisiserung Nicht zu überstürzen, sondern sie unter Beihilfe der heutigen praktisch«» Autoritäten, deren Raine Weltruf besitzt, nach und pach zu vollziehen. Denn wir haben an den Defizits für Eisenbahn und Post gerade genug zu tragen und brauchen die Finanzlage des Reichs nicht noch durch eine Unterbilanz fn der Kohlenwirtschaft zu verschlechtern. Der Kohlenpveis kann aber nicht wie der Preis der Fahrkarten und das Porto Hlind in die Höhe getrieben werden, denn das Recht auf eine warme Stube ist unantastbar. Übertriebene Kohlenpreise aber >heben es auf. ! > l , i > ! Diese Preisfrage und diejenige der Rentabilität des Kohlenbergbaues will gründlich! ausgerechnet sein. Auch wenn der kapitalistische Gewinn ausgeschaltet ist, ist die Rentabili tät nur im Zusammenhänge mit der Fixierung der Ar- beiterlöhne Zu bestimmen, und die Löhne ihrerseits können wieder die Weltmarktlage nicht außer Acht lassen. Das alles ist schwer, aber bei gutem Willen nicht unüberwindlich. Heut» ist die Kohlenlieferung vielfach nicht gesichert, und die Preis« sind für viele bescheidene Geldbörsen zu Hoch. Millionen würden es mit Beifall begrüßen und sich, an dem Namen der Sozialisierung nicht stoßen, sofern er eine wirkliche Besse rung bringt. Nur, datz wir nicht vom Regen in hi» Trauf« v«r«t«N. ! ! l ! i > ' ! ! t I. I ! I ! s VN LirenvMertzoMllt ! !' ! Bestrafung »es Erfurter Uebergriffs. s s. I In Erfurt hatten bekanntlich Eisenbahnarbeiter «inen vorschriftsmäßig kontrollierten und angemeldeten Ententenach schubzug unbefugt angehalten, nochmals kontrolliert, «inen Wagen Mit Munition abgchängt und diese Munition, 1 Mil lion Pattonen, in die Lust gesprengt. > > i s i Auf die Meldung hiervon hat Reichsverkchrsminister Groener di« Eisenbahndirektion in Erfurt telegraphisch ange wiesen, sofort alle bei dem Abhängen und Entladen de» MM, und der KmMiU dp Munition -»teillgten MH- Im Folamdm wird Nachtrag 1 vom 17.«. 20. zum RoavI««» »« Zkbttnderwxsm im v«waltung«bettrk da Amtshauptmannschast Flöha oo« 10.12.07. bekannt gegeben. Zugleich wird da» Regulativ erneut zur Kmninl» gebracht: Nachtrag I zum Regulativ über daS Ziehkiuderwesen Dem 8 8 de» Regulativs wird lolgmdn'Adsatz 2 hinzugefügt: ,J» dm Gemeinden, in ,denen Maitaberatung.stchm unterhalten werden, lind di« Zieh- und Pflegemütter vvpflichtet, ihre Vflrgltnge im I und 2. Ledm/iahr monatlich, im S. und 4. Lebensjahr vierteljährlich, im S. und S. Lebensjahr halbjährlich einmal in den Müttaberatungsstunden vorzultellen.' Ikegukativ Wer das MehNWerwese« im Verwaltuugsvezirl der Amtshauptmannschast Flöha v. 1«. IS. 07. Dl, u<>««achwia »«ZleLUndmoilms steht den Ort«voIIieIb,HSrbm und den von dielen hierzu mtt Auftrag vvsthmm Pasanen tAaztm, Mitglied«« da Albatzweig- und Frauen- veraur pp ), sowie dem Leztrksarzt zu. 8 2 Di« Ueberwachung «streckt sich auf alle in etna Gemeinde oda einem selbständigen Gut«- bezirk des amtshauptmauuschastlichen Bezirke» dauaud oda vorübagehend bezw. tageweise vntagebrachten ») außerehelich«» Kinder, gleichviel, ob sie bei da Mutta find, oda gegen oda ohne Entgelt von anda« in Pflege und Erziehung genommen werden, d) ehrlichen Kinder, die nicht bei den Eitan sind, soudan gegen Entgelt von andern in Pflege und Erziehung genommen werden, und »war bis zum vollendrten 14. Ledensjahr. Die Ueberwachung da außaehelichen Kind« fällt jedoch «eg, sobald die leiblichen Wau de» Kinde» miteinander die Ehe elngehen und da» Kind zu sich nehmen. 8 3 Wer eine» da in 8 2 bezeichneten Kinder <v«gl. jedoch 8 4) zur Erziehung und Ba- pflegung bet Ach aulnehmen will, bedarf hierzu da Genehmigung da Oriepolt,eibebürde (Bürgermeister, Gemetudeoorltand, Gulrvoritehv), welche in da Regel vor da Nufuahme, spätestens aüa binnen drei Tagen «ach da Aufnahme nachzusuchen ist. Hierbei ist da Wohnungeschei« da Zieheltern, sowie eine Geburtsurkunde für da» Kind vorzulegen und Name. Stand und Wohnung da Titan bei da Mulla de» Kindes und, soweit möglich, de» Vormunde» anzugeben. 8 4 Diejenigen Mütter, die ihre außaehelichen Kind« zur eigenen Erziehung behalten wollen, bedürfen hierzu nicht d« in 8 3 erwähnten Genehmtaung, sondern find nur verpflichtet, ihre Kinder binnen 14 Tagen nach da Geburt bet da Ortspolizeibehörde a»,»melden, wöbet sie unter Vorlegung da im 8 8 Abs 2 gmannten Geburtsurkunde und de» Wohnungsicheine» dm Namen, dm Stand und die Wohnung de» Vormundes anzugrbm Haden. Ist letzterer noch nicht bestellt, so ist diese Angabe sosort »ach sein« Bestellung vachzuholm. 8 6 Di« Grnehmigung, die nur für da« einzelne, in dem Gesuch «wähnte Kind gilt und die jederzeit entschädigungslos »urückgeuommm werden kann, darf nur «teilt werden an Personen, welche a) völlta unbescholten und gut beleumundet find, in geordneten Verhältnissen leben und die Gewähr bieten, daß sie die ihnm auvrrtrauten Kinder gewissenhaft abwartm, beaussichtigen und aziehm wadm (Posoum, di« das KO. Leber »fahr überschritten habm und solche, die öffent liche Armmuntastützung oenießm, ist di« Erlaubnis nur ausnahmsweise zu erteilen), d) ein« gesund« und entsprechend geräumige Wohnung tnnehaben lKeüawohuungm und Dachkamm«» find in da Regel nicht al» zweckentsprechend anzusehm), ») durch ärztliche» Zeugnis Nachweisen, daß weda sie, noch anda« Pasonm in ihr« Wohnung an «na ansteckenden Krankheit, insbesondere au Tuberkulose, leiden, 4) nicht zugleich Schlasftellm vermtetm. 8 6 Heb« jed« Genehmigung zur Aufnahme eines Kind« Ist von da Ortspolireibehörde ein Erlaubnisschein nach dem Must« und Uba jede Anmeldung gemäß 8 4 ein Anmeldeschein «ach dem Muster L auszuftcllm und dm Ziebell«» bei. da Multa auvzubändtgm. Da Schein ist lorgtälttg aufzubewahrm und aus Verlangen dm mtt da Ueberwachung brtrautm Pasonm vorzulegm. Dm Zieheltern bez. da Mutta ist gleichzeitig auch ein Abdruck diese» Regulativs nebst da ihm betgelaatm .Belehrung- zu aberreichen, fall« sie nicht schon im Besitz eine« solchen sind. von der Ortspolizeibehürde ist ei» Verzeichnt» «ach dem Must« unta o,u lührm. 8 7 Wenn ein Zieh- oda Pflegekind bez. ein bei sein« Mutt« befindliche» außereheliches Kind In da Woche vom 6. bi» 12. L«pt«»b« d». 2». wadm für Paionm üb« lech, Jahr« 100 Gramm Frischfliiich bezw. «arst und 100 Gramm vonr,««» fichag«st«llt. Kind« unter sechs Jahrm «ballen di« Hüllte dieia Mengen. Da Prei» für ei» Pfand Frischfleisch bezw. -Wurst beträgt 7,40 Mark, kür ein Pfund vor-sä de«k 8,85 Mark. Flöha, am 7. September 1920. v« Vorsitz«»»« be» Kormmmallarbaud«». Vie SemrWcbrkteil gegen Sen SskcdrtMtzwt l Der Vorsitzende des holländischen Gewerkschaftsbuches bestreitet kn „Het Volk", datz die internationalen Gewerkschaf ten sich mit Haut und Haar dein Bolschewismus ergaben. Gr schreibt, das Bureau des internationalen Gewerksthastsbund«» habe nicht eine Spur von Liebe für den Bolschewismus, ab« noch weniger Furcht. Er sei ein« vorübergehend« ErWinüna jn der Weltgeschichte, die sich höchstens auf wenige politisch schlecht organisierte europäische Länder ausdeknen kann. Za, wenn England und namentlich Frankreich sortsahren, wie sj, sich jetzt m Mgarn, Polen «nd einig«, valkanländorn Oeffentlich« Aufforderung zur Abgabe einer Steuererllitnmg für »ie veranlag««» zum Reichsnsttpfer Di« Vorstände ob« fatzimgiaemäßm V-treta von tnu«balb de» Steu«bqirk» Flöha ihr« Sitz habenden virek»«». Stiftung», «»itaUm »»d verwögmiwassin w«dm hierdurch auf„ford«t, für die vo» ihnm Vattetmm St«»«r«kttr»»g»» bi» spättst«»» 30. G«vt«»b«r auh« etuzureichm. E« wird bemvkt, daß für Körperschaft«» «ine Fr«igri»z» wi« bek dm «alürlichm P«- loum nicht belebt, also auch da» g«ringst« v«n»ögm «dgabrpNtchttg ist. Abg»b«fr«i stutz uur Stiftung«», A»stal<m, Kasim od« Paw»mv«r«I»igungm, so»M si« oh», Beschränkung a»k «iuea b,stimmte« «ngereo Perionmkrii» mUdtättgiu oo« g«m«ta» nütztgen Zweck«« dimm, sowie poktttiche P«t«t«n und v«r«in«. Die Vorstände und satzmig,gemäßen ««tret« vo» Vaeinm us«., di« hiamach Anspruch auf Abgabefretbett zu habm glaubm, wollm Angabm üb« dm Verein usw., dm Vorstand oda dm sonst zur v«tr«tung Lautmm und üb« da» v«mögm d«» Baetn» auh« «statten. Vordrucke zu dm Steuanklärungm nebst Anleitung«, sind bet dem unt«zeichv«m Fina»z« amte zu habm. Lei letzterem werden auch mündliche Erklärungen währmd da Gelchäfwstund« vorm. 7—12 llbr zu Protokoll mtgegmgmommm. Wa die Frist zur Abaab« da ihm obltegmdm Steuaaklärmig versäumt, wird mit Geld strafen zu d« Abgabe da Steu«aklSruna angehaltm; auch kann ihm ein Anschlag bl» zu 10 vom Hundert da endgültig f«stgrsetztm Steua auf«legt w«dm. Wa da» Reich,uotovfa ganz oda teilweise hintazieht oda,u hint«zt«hm valucht oda eine derartig» Handlung seine» Vorteil« wegm begünstigt oda hierbei hilft oda rva seine» Vor teil« wegm Geamstände, von dmm er weiß oda annehmm muß, daß da» Retchmotopfm für sie htntazoam ist, vabetmlich», abletzt oda zu ihre« Absatz mitwirft, wird mtt Geldstrafe bi» »um dreikchm Betrage da betreffmdm Steu« »«straft. Neben da Geldstrafe ka»« auf Grsängni» und Verlust d« bürgalichm Ehrmrechte erkannt sowie die Bestrafung au« Kostm de« Verurteilt«, bekannt gemacht wadm. Bamögm, da« bet da Veranlagung zum Reichmotopfer vorsätzlich verschwiegen wird, versällt zugunsten de« Reich». Sonstige Zuwtdshandlungm g«äm »i« Vor- ichristm de» Ersetz«» üb« da» Reichsnotopia od« dte zugehörig«, vawaltung»besttm«ungm könum mit Ordnungsstrafm bi» zu 1000 Mark aeahndet winden. Für dte in d« Zeit vom 1. Juli bi» 31. Dezemba 1920 auf da» Reich»»otopfa Var gm zahlten Beträge lß 41 de» Geht'«) wadm 4 vom Hundert al» vmgütung gewährt. Di« in dem 8 30 de» Ersetz»« üb« da» Retchsnotovfa vorgrlwriebm« bprozmttge Berzmsang dm Steu» vom 1. Januar 1920 ab hört für dm durch di« Zahlang getilgten L«1rag mtt d«m Lag« d» Einzahlung auf. Finauzawt FISH», am 7. Septemb« 1920. )08tv l» 8 vdr l". in cksr Iroiruut suguw. z Uhr ' s Die dmtsche Neichsregierwlg will jetzt den schon länger bestehenden Plan, den Kohlenbergbau zu sozialisieren, das heißt, ihn in Besitz und Betrieb des Reiches überzusühren, Näher treten. Das Ziel dieser Bestrebungen ist di« Sicherung der Kohlenlieserung für Verkehr, gemeinnützige Anstalten. In dustrie, Gewerbe, Haus zu eyiem möglichst niedrigen Pöeis«. Die Kohlenförderung soll also allen Reichsbewohnern nutzbar gemacht werdm, und es soll ein kapitalistischer Gewinn ebenso ausgeschaftet werden, wie eine einseitige Nutznießung der Ar- better, deren Lebenslage selbstverständlich den heutigen Veri- bältnisseu entsprechend geordnet werden soll. l , Mr xuhiger und wohldurchdachter Sozialisierungsplan Venn geraoe 'bet der Kohle nicht erschrecken, wenn er die verständnisvolle Ausführung findet, die die segensreiche Ver wirklichung des Gedankens voraussetzt. Wir hatten schon vor dem Kriege staatlich« Bergwerksbetriebe, so besonders in dem jetzt von den Franzosen besetzten Saargebiet, es ßst also schon damals der Vorteil erkannt worden, der in der Verstaatlichung von Kohlenbergwerken liegt. Reichskohlen- bettfebe bedeuten Mießlich nichts wesentlich anderos als Reichs!- Hsenbahnen und Reich,spo st, brauchen also keine Scheu zu er- WtzckM. > i > ! . I . i i >' . ! Ss ist natürlich, daß di« Gewähr dafür gesichert werdm MH, daß di, Sozialisierung ihren Zweck erfüllt, durch dm Refch^betrieb wirklich der Allgemeinheit Vorteile zu bi«tm. Don der Relchseisenbahn und der Neichspost kann man letzteres yeute freilich nur sehr bedingt sagen, denn sie arbeiten gegen wärtig bekanntlich mit erheblichen Defizits. Das liegt aber Nicht an der Sache, sondern an den aNgeineinen Verhältnissen, denn früher habm Reichspost und Staatseisenbahn große stleberschüsse abgeworfen. Allerdings maß beachtet werden, Katz die Kohle «in internationaler Handelsartikel ist, und aus dem Weltmarkt hat sich noch immer der kaufmännische Geist strsprießlicher «wiesen, als der Geist des Bürokratismus. I Wem da» Reich di, Kohlenbewirtschaftuna übernehmen M so MW dst ÄMM»r, wMn «« dj« Ättun- in di» . u»t« rm Iuiv- » in d« IM Platz rtsi, und und leb- mig au- W üb«- auf Gin- ' vasam- > Händl« dwbaige >« Form we »tcht tlchland» sie oom kvortad- m. Di« paaavda > dieselbe »weiam, kdm, di« aungm i wurde itm soll. /»s Uhr D. V. ÜIIIIUIII! rsbL Ittwoch, »Uhr »th-k- »IIUIIIII Mi«