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Zrankenberger Tageblatt Donnerstag den 39 Dezember 1920 nachmittag« 7S. Aahrgaa« »ME BekanntMßtchung mr Entril der Um! ellvertreter ses findet anschließend an die Wahlen im Wahlmum Die Ermittelung des ausgeübt werden, in dem der Wahlberechtigte in die Wählerliste eingetragen ist. Der dadtrat Frankenberg, am 29. Dezember 1920. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Anitshauptmannschast Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag von C. G. Roßberg, Frankenberg i. Sa» markt, ist jedoch niä Parteien verWeßen krft «einer schleunigen vorzunehmen, sondern gerade umgekehrt, die bestehenden M- splitteningen zu beseitigen und die gesamte Rechtssprechung einheitlich bei den ordentlichen Gerichten zusammenzufassen. Dabei darf die Sozialpolitik freilich! nicht zu kurz kommen. Sie soll aber auch gerade umgekehrt nicht bloß einigen Sonder!- gebieten zugute kommen^ vielmehr auf das Lesamte Prozeß verfahren ausgedehnt werden. Andernfalls würden ohne er- sMlichen Etund diejenigen Rechtsstreitigkeiten, die bei den ordentlichen Gerichten verbleiben, sozialpolitisch schlechter ge stellt werden, als die anderen, die ordentlichen Gerichte imtneu blutleerer werden und, von großen Lebensgebieten abgedrängt^ .immer nt^hr den Vorwurf der Weltfremdheit verdienen, den Man ihnen so ost macht. Wir haben an Rechtszersplitterung und Zustandiglej ts strejtigleiten wirklich bereits mehr, al« genug, so daß es nicht nottut, sie noch zu steigern. , t ! , ü der Erkenntnis von der Notwendige form! nicht, , fleim neue» Zsuaergekicbte Stach Zeitungsnachrichten beabsichtigt das Reichsarbeits- Ministerium den gesetzgebenden Körperschaften demnächst einen Gesetzentwurf über Arbeitsgerichte vorzulegen. Sie sollen für die Entscheidung von Rochtsstreitigkeiten aus deM Anstellungs- verhältnis und den Enttassungsverfahren, aus tariflichen Ab- machlmgen aus der Aufstellung von Zeugnissen und für viele ähnliche Füagen des Arbeitsrechts zuständig und für die Prozesse von Arbeitern rind Angestellten im weitesten Sinne des Works bestimmt sein. Aus dieser Meldung geht nicht mit Sicherheit hervor, ob es sich etwa um nepe Sondev- gerichte handelt, oder ob die Arbeitsgerichte dem Amts gerichten angegliedert werden sollen. Wenn wie es beinahe Len Anschein hat, ersteres geplant sein sollte, so müßte gegen diesen Gedanken und seine Ausführung unverzüglich Master Widerspruch erhoben werden. Die Aufgabe einer vernünftigen Rechts- und Sozialpolitik kann nicht darin be» stehen, immer neu« Absplitterungen von den neuen Gerichten Nur darf diese Reform nicht auf das immerhin kleine Gebiet der kleinen Anfragen beschränkt bleiben. Auch darüber besteht kein Streit. Der ganze Mechanismus des Reichs tags paßt eben nicht Mehr in die Zeit und ihre praktischen Bedürfnisse, entspricht nicht der staatsrechtlich und politisch völlig veränderten Stellung des Reichstags und trägt einen großen Teil der Schuld daran, daß das Ansehen der deutschen Volksvertretung sichtbar sinkt. Erst, jüngst hat kein anderer als "der Reichstagspräsident selbst aus diesem Anlaß einen Notschrei erhoben und insbesondere auf die übermäßige Zäh? und Dauer der Reden hingewiesen.. Er schlägt vor, die „Zweiten Garnituren" der Fraktionsredner.zu beseitigen und die Dauer der Redezeit zu beschränken. Andere wollen die ZahX der' Abgeordneten herabsetzen, uM aus diese Weise das Rednerangebot zu vermindern. Gewiß läßt sich über all das reden. Aber letzten Endes sind es doch nur kleine Mittel, die hier in Anregung gebracht werden. Das llebel sitzt tiefer, und seine gründliche Behebung wird ohne ein schneidendere Maßnahme nicht möglich sein, Wege zu" finden, die eine vernünftige Geschäftsgebarung sichern, ohne die verfassungsmäßige Stellung des Reichstages und seiner Mit glieder zu beeinträchtigen, ist «ine Aufgabe, die schließlich iM Interesse aller Parteien liegt, soweit sie überhaupt inner halb und mit der Verfassung leben wollen. ! Nährmittelkarten Mit Rücksicht darauf, daß auch bis auf weiteres, wenn auch in beschränktem Maße, Nähr- mittelverteilungen erfolgen werden, sind für die verlorgungsberechtigte Bevölkerung (d. s. die Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, der sich mit Fleisch oder Fett oder Gerste oder Hafer selbst versorgt) wieder grüne Nährmrttelkarten hergestellt worden. Diese Nährmittelkarten werden in kürzester Zeit durch die Gemeindebehörden ausgeqeben werden. Der den Karten angefügte Abschnitt I für die Anmeldung zum Warenbezug ist als nachträgliche Unterlage für die seinerzeit erfolgte'Kundenanmeldung bei dem demnächstigen ersten Nährrmttelbezug vom Ver käufer der Ware abzutrennen. Die abgetrennten Abschnitte sind zu sammeln und gebündelt an die Gemeindebehörde abzuliefern. Flöha, am 28. Dezember 1920. Der Kommunalverband. der Amtshanptmannschast Flöha. fieicbtiagileksm ! Don einem Parlamentarier.) Di« Zahl der kleinen Anfragen im Reichstag hat nunmehr bereits die Ziffer von fast 600 erreicht- Das ist für einen Zeitraum von kaum 6 Monaten, der außerdem mehrere Mo nate Reichstagsfrrien umfaßt, und im ganzen nur 50 Sitzun gen aufweist, eine ganz stattliche Leistung. Nimmt man hin zu, daß manche dieser kleinen Anstagen ausgewachsene Leit- artilel und Abhandlungen darstzellen, daß aber auch! manche Re gierungsantworten den Umfang von mäßigen Denkschriften ausweisen, so wird man anerkennen müssen, daß dieses ver hältnismäßige noch junge 'Kind des deutschen Parlmnents- lebene dje Neigung zu «inech geradezu beängstigenden Wachs tum äufweistj. Die Vorlesung und Beantwortung der kleinen Anfragen findet an jedem Dienstag und Freitag im Reichstag für die Dauer einer Stunde statt. Aber damit ist natürlich der Zeitaufwand, den sie beanspruchen, in keiner Weise er schöpft. Wenn auch die geistige Anstrengung der anfragen den Abgeordneten nicht übermäßig hoch veranschlagt zu wer- den brauchst, so müssen di: Regierungsbehörden, die die un heimliche Wißbegierde der Parlamentarier zu befriedigen Ha den — und zwar mutz dies in kürzester Frist geschehen! — «in gar nicht groß genug «inzuschätzendes Maß von Arbeit aufbringen. Wieviel Ermittelungen, Berechnungen, Feststel lungen, Rückfragen bei Nachgeordneten Behörden, Schreibereien, Besprechungen und sonstige störende und zeitraubende Maß nahmen sind dazu erforderlich,. Man könnte wirklich eine ganze Reih: von Reserentenstellen sparen, wenn die . neue Einrichtung wesentlich eingeschränkt würde. Darüber, daß eine Einschränkung unbedingt notwendig ist, sind übrigens all« Teil«, Regierung, Abgeordnete und Publikum einig. Denn auch die Öffentlichkeit kümmert sich um die große Mehrzahl der gestellten Anfragen und der auf sie gegebenen Antworten nicht weiter und hat für sie jedenfalls nicht mehr Znteyesse als für die Tätigkeit des Reichstags überhaupt, die ja doch steigender Teilnahmslosigkeit verfällt. ; , , ! Daß übrigens von dem Instrument der rleinen An fragen den meisten Gebrauch die Rechtsparteien machen, die gegen seine Einführung in das deutsch Parlom^ntsleben den lebhaftesten Widersprach erhoben hatten, sei nur nebenbei be- Vit NsktbciiNttde hMore beginnt ru mieden Die lleberKugung, daß Deutschland ganz allein die Schul den am Kriege trage, die ein riesenhafter Apparat fünf Zähre lang tagaus tagen, jedem Engländer einzuhämmern gesucht hat, beginnt nun allmählich doch anderen Erwägun gen zu weichen. Wie die „Hamb. Nachr." berichten, hat kürzlich in London in der Kjngsway Hall eine Mafsenver. fammlung von Kriegsteilnehmern stattgefunden, in der der Hauptvedner E. N. Bennet u. a. erklärt hat: Die grundlegende Falschheit, auf der der Versailler Vertrag aufgebaut ist, ist die Theorie, daß Deutschland di« alleinige und gänzliche Verantwortung für den Krieg trägt. Kein gerecht Denkender, der den Krieg und seine Ursachen studiert, kann diese Behauptung annehmen. Aber die Pro paganda-Geschichte von Deutschlands alleiniger Schuld ist so beharrlich von den Kanzeln, durch Presse und Prala- m«nt gepredigt worden, daß die große Masse unseres Volkes dazu gelangt ist, sie als eine ArioM-Wahrheit an- Zunehmen, die die Bestimmungen des brutalsten und un- gevechtisten Vertrages in der Weltgeschichte rechtfertigt. Das ist eine beginnende Erkenntnis, wenn es auch, noch lang« dauern kann bis sie die Handlungen und Entschlüsse der Regierungen zu beeinflussen vermag. Dasselbe Blatt macht in diesem Zusammenhang auf rin« Aeußerung des Dertrau«n»Männ«s von Wiljon^ das Obersten House, aus- Br-nnftosf-B-rsorauna Steinkohlen bei Heym, Löffler. Oehme, Teichmann; Briketts bei Böhme. Mettel Nachfolger. Abrechnungstag der Händler: Montag den 3. Januar 1921. MH 14 Un MWiMch Frankenberg, den 30. Dezember 1920. Der Stadttat. Nährmittel-Verteilung l. In den Geschäften und Konsumvereinsverkaufsstellen, bei denen die Voranmeldung zum Warenbezug bewirft worden ist, gelangt in der Woche vom 2. bis 8. Januar 1921 auf Feld I der neuen grünen Nährmittelkarte (Vi) '/« Pfund Reis zum Preise von 4.5V Matt für das Pfund zur Verteilung. il. Mit dem Verkauf der Ware kann vom 4. Januar ds. Js. ab, soweit sie bis dahin bei den Verkaufsstellen eingegangen ist, begonnen werden. 111. Die am 15. Januar 1921 bei den einzelnen Verkaufsstellen aus vorstehender Ver teilung etwa noch vorhandenen Restmengen Reis werden vom genannten Zeitpunkt ab zum unbeschränkten Absatz sreigegeben. Flöha, am 28. Dezember 1920. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Flöha. „Tunnel". Töpferstraße 14. , , VH Friedhofstraße einschließlich Siedlung, Hohe-Straße, Lerchenstraße, Sonnenstrabe, Ziegelstrabe, Talstrabe Abt. s Nrn. 538, 54. 54«, 55 0, 55?. Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Curt Lippmann; Stellvertreter: Herr Former Friedrich Thümer; Wahlrau«: Schankwirtschaft „Schweizerhaus", Friedhosstraße 26. „ VIIL Stl-aiubSüIi-k: Altenhamer Straße, Friedrichstraße, Reichsstraße Nrn. 9—2bb. Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Ernst Jäger jun.; Stellvertreter: Herr Former Friedrich Mühlberg; Wahlraum: Schankwittschaft „Gambrinus", Altenhakner Straße 15. Die Gtaötvevoednetenwahlen finden Sonntag, den 9. Januar 1921, statt; sie beginnen 10 Uhr vormittags und enden 6 Uhr nachmittags. Hinsichtlich der Abgrenzung der hiesigen 8 Stimmbezirke, Ernennung der Wahlvor steher und deren Stellvertreter und Bestimmung der Wahlräume wird folgendes bekannt gemacht: Erl«»«»» I-d-n Werktagabend«. vk,»g,preU dlertell-hrlich » M., manaUich « M. <Tr»ge^ be,and«,». Eluzelnummn »»Hst,, mit .arMler- »L pst. Bestellungen werden !n unterer Seschäst,stelle, von ten Boten und Au»gabestellen In Stadt und Land, towte von allen Post- anstalten Deutschland, angenommen. Veber den Bezug nach dem Antland Autkunst I« der BerlaaSstelle de, Tageblattes, lvostfchästonto, Lechzt, »»AU. wemetndegtrokonto« Frankenberg ». Kernsprechert dl. Lelegrammet Tageblatt Frankenberglachten. betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer Gemäß der Verfügung des Herrn Präsidenten des Landesfinanzamtes Dresden vom 18. Dezember 1920 Nr. 1696EI' wird vom 1. Januar 1921 ab im Bezirk des Landesfinanzamtes Dresden die Verwaltung des Warenumsatzstempels nach dem Gesetz vom 26. Juni 1916 (R.-G.-BI. S. 639), sowie der Umsatzsteuer nach den Gesetzen vom 26. Juli 1918 (R.-G.-Bl. S. 779) und vom 24. Dezember 1919 (R.-G.-Bl. S. 2157), soweit für sie bisher die Gemeindevorstände der nicht in der Verordnung vom 10. Dezembe.r 1919 (G.-V.-Bl. S. 260) und in der Verordnung vom 30. De zember 1919 <G.-B.-Bl. S. 281) genannten Gemeinden zuständig waren, auf die Finanzämter übertragen. , Im Finanzamtsbezirk Hainichen sind demnach für den Warenumsatzstempel und die Umsatz steuer vom 1. Januar 1921 ab zuständig: ») die Stadttäte für die Städte Hainichen und Frankenberg; d) das Finanzamt Hainichen für die Landgemeinden. Auf Grund des 8 144 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz werden die — verpflichteten Personen, die eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Personenoereinigungen im Kinanz- amtsbezirk Hainichen aufgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im Jahre 1920 bis spätestens Ende Januar 1921 dem zuständigen Umsatzsteueramt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der Bergwerkbetrieb. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Auch Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Notare, Schrift steller, Künstler usw.) sind steuerpflichtig. Auch kleinste Betriebe sind steuerpflichtig; eine Steuerbefreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000 Mark Umsatz besteht nach dem Umsatzsteuergeietz vom 24. Dezember 1919 nicht mehr. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betrieb zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in diesem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zett der Entnahme von Wieder verkäufern gezahlt zu werden pflegt. Die Einreichung der Erklärung kann durch erforderlichenfalls zu wiederholende Ordnungs strafen bis zu je 500 Mark erzwungen werden. Umwandlung in Hast ist zulässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dem llmsatzsteueramt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitznteilen §8 202 der Reichsabgpbenordnung). Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht ge bührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum Mfachen Betrag der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Bis zu zwei Stück können von ,edem Steuerpflichtigen bei dem zuständigen Umsatzsteueramt kostenlos entnommen werden. , Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen keine Vordrucke zur Erklärung zugegangen sind. Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Umsatzsteueramt befugt, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Er mittelung vorzunehmen. Finanzamt Hainichen, am 28. Dezember 1920. L Albertstrabe, Bahnhof, Heinrich-Beck-Straße, Humboldtstraße Nrn. 19 bis 30, Meltzerstraße, Mettigstraße, Scheffelstraße, Schützenstraße, Julius-Schwartze-Straße, Seminar strabe, Winklerstrabe Nrn. 20—41. Wahlvorsteher: Herr Volisschullehrer Karl Kreisig; Stell vertreter: Herr Stadtrat Lagerhalter Paul Kunze; Wahlraum: Gasthaus „Schützenhaus", Scheffelstrabe 10. LL Gartenstrabe, Am Graben, Humboldtstraße Nrn. 1—18,31—36, Körner- sirabe, Moltkestraße, Winklerstrabe Nrn. 4—16, 42—53. Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Alfred Thimann; Stellvertreter: Herr Stadtv. Schuhwarengeschäfts-Jnh. Mar Strobel; Wahlrau«: „Meyers Schankwirtschaft", Humboldtstraße 16. LH. Amalienstrabe, Bismarckstraße, Freiberger Straße, Hindenburastraße, An der Kirche, Kirchgasse, Markt, Parkstrabe. Reichsstraße Nrn. 1,2, 7,26«—32. Wahlvorsteher: Herr Stadtv. Prokurist Karl Betthold; Stellvertreter: Herr Rentner Karl Jüdisch; Wahlraum: Gasthaus „Zum Roß", Markt 18. LV. «tlaiMkv-triri Abt. s Nr. 2,48,5^, Am Damm, Dammgasse, Feldftraße, Gnauck- straße, Hainichener Straße, Klingbach, Margaretenftraße. Obersörkterei. Echlachthofstraße, Schloß- straße. Wahlvorsteher: Herr Stadtrat Lagerhalter Wilhelm Engelmann; Stellvertreter: Herr Kaufmann Willy Keferftem; Wahlraum: Gasthaus „Stadt Dresden", Schloßstraße 15; V. Bachgasse, Mühlgraben, Baderberg, Neugasse, Badergasse, Mühlen- - Fabrikstraße, Seilergasse, Schuhmacher- - - Stellvertreter: Herr straße, Wassergasse, Dammplatz, Äaihausgasse, Leopoldstrabe, Fabrikstraße, Seiler, gasse, Seegasse. Wahlvorsteher: Herr Stadtv. Gärtnererbes. Mar Dreißig; S Stadtv. Marktheiser Otto Leipart; Wahlraum: Schankwittschaft „Reichskanzlei VL. «t»n>n»k«ALrIt: Bergstraße, Chemnitzer Straße, Mtttelstraße, Querstraße, Scheunen- gäßchen, Teichstrabe, Töpferstraße. Wahlvorsteher: Herr Stadtv. Werkmeister Paul Baumann; 'ankenkassen - Beamter Oskar Gläser; Wahlraum: Schankwirtschaft «»»«laenprei,» Die »s ww breite einsvaltlge PeUtzeN« t M, t» amtlichen Telle die l«s nun brelle Zelle »so M„ rtnaelandt». Reklamen Im RedaktlonSteile dl- »» mm breit« Zelle » M. Hur Ankündigungen mi« hem AmUgrrlchtibczlrk Frankenberg betrage« die Preise 80 pst., r.80 M. und Lw M. «leine Anzeigen find bet Ausgabe MI bezahlen. Für Nachwelt und Vermittelung »0 Pia. Sondergebühr. Für schwierige Satzarten und bet Planvorschriften Ausschlag, für Wtederholungiabdruck Ermüdlgung nach feststehender Staffel.