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§ Anzeiger Donnerstag dem 9. Dezember 182V nachmittag« 287 7S. Zohrgaag Frankenberg, am 8. Dezember 1920. Der Stadtrat. Der Gerichtsvollzieher. vemcde Miaimnecke« «niet Lmenle- «"Q >tent» so Md und die, -enü-te, unk auch den -weiten mit-ünehmen. Dieses Blatt enthält Lie amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Mha, des Amtsgerichts und de» Stadtrates zu Frankenberg sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Emst Robberg sen. in Frankenberg t. Sa. Druck und Verlag von C. G. Roßberg, Frankenberg 1, Sa, gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Franlenberg, den 8. Dezember 1920. renrur s (Don unserem Berliner Mitarbeiter.) Vie sutlersrckentlicde ffsmmlrrls» tu 5»wlnr«kijma s ' ' ' (Wir bringen heute die erst« Fortsetzung i j aus der Schilderung persönlicher Erlebnisse eines i deutschen Ingenieurs in Ruhland. D. Red.) Irch dem deutschen Parlament verantwortlich, das gewih dar über wachen wird, dah ungehörige Reden nicht gehalten werden und unnötige Provokationen unterbleiben. Aber es gehört wirklich ein krankhaft überreiztes Lntentegehirn dazu, in den Aeuherungen des Kanzlers und Außerministers irgend etwas anstößiges zu erblicken. Wenn natürlich die Entente eine anstößige Politik treibt, so kann sie von uns nicht ver langen, dah wir sie heichlerisch für weise, klug , und gütig ausgeben. Wir nennen dir Dinge beim Namen, wir haben die Sentimentalität gründlich verlernt. Man kann uns drang salieren, aber man kann uns nicht verbieten, die Wahrheit zu. sagen. Das sollen sich die Machthaber in London, Paris und Brüssel gesagt sein lassen. s ! i i . ! : : > M«,eig»apret«, LI, »» wm »nite einspaltig« Prtttzrtl« 1 M., im amtlichen teile di- Idi m» dreile »eile ».»0 vk.. »inarlandt U. Reklamen im Redatiionileile die so m» breiie Zell» L in. Kür ilnkündigunaen au» dem «mi»ierichubetirk grantenber, betragen di« Preise 80 Pfg., >.»» M. und Lio Pi. sleine «Nt«I-en find bet «ui,ab« iu bezahlen. Wr Nachwei» und Vermittelung »0 Pia. Sondergeillhr. Für schwierige Satzart« und del Plaiworschitsten «ulschlag, sjlr Wiederholun,»abdniit Ermäßigung nach seftslehender Staffel. I Di« Noten des englischen und französischen Botschafters, sowie des belgischen Gesandten, die dem deutschen Außenmini ster wegen seiner und des Reichskanzlers Reden im besetzten Gebiete überreicht worden sind, stellen eine Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten dar, die sich in keiner Weise ausi dem Friedensvertrag rechtfertigen läht. Die Reden sind auf deutschen Boden gehalten, und was ein deutscher Reichs kanzler oder deutscher Minister in Deutschland redet oder schreibt, das kann unmöglich der Ententezensur unterstellt werden. Freilich matzen sich die Gewalthaber des Verbau-, .des ja noch ganz andere Eingriffe in fremder Länder Ange legenheiten an. Dem griechischen Volke will man vorschrei ben, wen es sich, als König wählen darf und wen nicht. Länder wie Portugal kommen schon überhaupt nicht mehr auf den Gedanken, etwas anderes zu wollen als ihre „Gön ner" vorschreiben. Bei dieser allgemeinen Charakterlosigkeit ist es natürlich bis zu einem gewissen Grade erklärlich, dah die Entente glaubt, sich alles herausnehmen zu dürfen. Aber dj« Machthaber täuschen sich: Der wahnwitzige Vertrag von Versailles kann gewiß uns wirtschast.ich und politisch an Händen und Füßen fesseln, das Wort aber ist frei und bleibt srej. Der Schritt der Entente soll natürlich auf eine neu« Demütigung Deutschlands hinauslaufen, aber die Schützen bedenken nicht, daß ein solcher Pfeil auf sie zurückfliegt. In Deutschland ist die Zensur durch die Verfassung aufgehoben. Wir wissen jetzt zur Genüge, daß die Entente meilenweit hin ter uns ist. In den besetzten Gebieten wütet die Zensur. Aufrechte Blätter werden wochenlang, ja sogar für die Dauer verboten. Eben kommt die Kunde, datz in Trier das mehr heitssozialistische Blatt auf drei Tage verboten worden ist wegen Veröffentlichung eines Artikels der französier» „Hu- manitt" über das deutsche Kindevelend. Nun sollen sogar der Kanzler und der deutsche Minister unter die Zensur der Entente gestellt-wetden. Auf nichts weniger läuft die dreh fache Note hinaus, die offenbar auch in London aus Anlatz der letzten Zusammenkunft der Ministerpräsidenten beschlossen worden ist. > Man kann den Ententeleuten hier nur mit einem rhter geistreichen Landsleute antworten, datz dieser Schritt mehr als «in Verbrechen, nämlich «in Fehler ist. Aus der Füll« unser« Kriegserfahrungen mit der Zensur, lächeln wir heute über die naive Anschauung, als ob das, was durch eine Machthaberin verboten wird, nun in der Welt einfach nicht «riskiere. Ja bis zu einem gewissen Grade mutz man sich über das brutale Vorgehen der Entente freuen; denn jeder Angriff auf die Freiheit, und insbesondere auf die Redefreiheit führt immer zum Gegenteil der gewünschten Absicht. Der Reichskanzler und der Außenminister konnten sich für ihre RHen kein« bessere Reklame bestellen, als sie das Entente verbot unfreiwillig geliefert hat. Jetzt wird jeder Deutsche im besetzten Gebiet sich noch Nirmal die alte Zettium hervor- s ichen und die Reden wortgetreu Nachlesen, die der Entente so stärkt werden. Wir dürfen selbstverständlich nicht den leisesten Zweifel darüber aufkommen lassen, daß für deutsche Ministerl reden es überhaupt keine Zensur gibt. Der Minister ist ledig- Erlöse .lesen wert lag adens». ve,ug»»rai »lertellUhrUq I» monatlich »M. (Trägerloin besonder«) ainzelnumm«, »0 Pia., mit -Erzähler Ul Pia. Bestellungen werden In unserer äel<-äst»steu«, van den Polen und «ulaabelteüen l» Siad« und Land, sowie »an allen Posl- «nftalten Deutschland» angenommen. Ueber de» Bezug nach dem «lukland Puttunst I« der VerlaaSslelle drd Tagediatte». iposlscherttonto > Leipzig »»»»U «emeiadegirokontoi Krankender, ». fisernsprecherr »U »«leora«»», rageblatl Krankender,sachieu. - - »--ukALläM Ferner war da «in ehemaliger hoher Beamter im Ministerium des Auswärtigen — sein Name wurde auch; in der aus ländischen Presse seinerzeit öfters genannt — der von seiner Wohnung aus sah, wie sein« Frau und Tochter auf der Straße abgeführt wurden: Er stürzte hinaus, um einzu greifen oder um Erklärung zu verlangen — sofort wurde auch er verhaftet. Dann satz da schon seit zwei Wochen ein junger Mensch, der in einem sogenannten „Hinterhalt" ver haftet worden war: Mehrere Tage der Reihe nach werden alle Leute, die «in« bestimmte Wohnung betreten, verhaftet, auch wenn sie vielleicht nur versehent.ich hineingcraten sind und mit dem.schon früher verhafteten Wohnungsinhaber nichts zu tun haben. Diese Methode gibt quantitativ natürlich sehr erhebliche Resultate. Ferner war da ein junger Offizier von 19 Jahren und sein Bruder, der noch Schüler war und knapp 16 Jahr« zählte, jung« Leute aus sehr guter Familie; mit ihnen habe ich «inen großen Teil meiner sechsmonatlichsen Straf zeit verbracht. Militärs aller Chargen waren überhaupt reichlich vertreten. Dann waren da noch verschiedene Ge schäftsleute jeden Kalibers, vom Großindustriellen bis zum kleinsten Landeninhaber, und schließlich noch ein erheblicher Prozentsatz ganz kleiner Leute, Bauern vom Lande, Haus knechte usw. i Eine Gruppe für sich bildete eine Einbrecherbande von 8 bis 10 Mann; sie wurden später alle erschossen, obgleich sie kein Menschenleben auf dem Gewissen hatten. Im Haft- lokal lernte ich am Tage meiner Einlieferung einen Schweizer Bürger kennen; ich teilte mit ihm später im Gefängnis die Zell« und wurde von ihm erst am 7. Juli getrennt. Bis zu diesem! Zeitpunkt war er — ein Ausländer — noch nicht verhört Und hatte gar keine Vorstellung, weshalb er wohl verhaftet sein könnte. Am Zweiten Tage wurden die Räume eng: Ein reicher Däne löste seinen Haushalt auf und ver kaufte ein« wertvolle PorMansamMlung; alle Käufer, die in seine Wohnung kamen, wurden verhaftet, darunter auch die Kunstkommission der Eremitage (die berühmte staatliche Sammlung) all« unter Beschuldigung der Spekulation. Ganz schlimm wurde es am dritten Tage. Am 1. Juni wurden alle Personen, die irgendein auswärtiges Konsulat oder Ge sandtschaft betraten, verhaftet und bei uns eingeliefert. Es kam vor, daß zwei, drei, vier Personen derselben Familie der Reihe nach! in diesem Aall gefangen sind. Die Frau erkundigte sich nach dem Mann, der im Vorbeigehen im schwedischen Konsulat vorsprcchen wollt« und nicht wieder- kehrte, der Sohn nach dem Vater usw. Diese Leute^blicben ohne Verhör und Urteil verhaftet, wurden später in die Kategorie der Strafgefangenen übergeführt (immer ohne Ur- teil!) und kamen erst am 10. November gelegentlich einer allgemeinen Amnestie frei. Am Abend des dritten Tages wurde ich, mit dem größten Teil meiner Haftgenossen in das Untersuchungsgefängnis überführt. Eine derartige Reini gung erfolgte weist alle drei Tage und war auch unaufschieb bar, denn während der dritten Nacht fand «in großer Teil d«r Häftlinge nicht einmal «inen Sitzplatz und mutzte die Nacht steheno verbringen. < ! , Nun noch «in paar Worte über das Gerichtsverfahren der „Tsch«-Ka". Nach einem Verhör durch «inen fast analpha« Frankenberger Tageblatt ' Am 30. Mai 1919 wurde ich von Agenten der „Tsche- Ka" wie die oben genannt« Kommission nach ihren (russi schen) Anfangsbuchstaben kurz genannt wird, verhaftet und in schneller Automobilfahrt derselben zugeführt. Ich hatte Glück, denn ich wurde sofort nach meiner Einlieferung ver hört, d. h., wenn man es als „Verhör" bezeichn«» will, daß ich von einem etwa 19jährigen Bengel angeschrien wurde; ich erkannte "sofort, daß es sich um eine doppelt falsche i Denunziation handelt«. Zunächst betraf die ganze Sachs nicht ! mich, sondern eine dänische Finna, die mein Geschäftslokal übernommen hatte und sodann war mir zufälligerweise bekannt, daß der Vertreter dieser Firma alle erforder-ichen Formalitä ten erfüllt halt«: Das Warenlager, mit dem ich spekuliert ! haben sollte, war von ihm beim Ministerium angemeldet, registriert und versiegelt. Ich nannte also Namen, Adresse und ! Telephonnummer des Vertreters der dänischen Firma und > glaubt« daraufhin nach Hause gehen zu können. Dies« bür gerliche Auffassung entsprach indessen keineswegs den M«- ' thoden der „Tsche-Ka". Wer in ihr« Krallen geraten ist, muß mindestens einige Tage festgehalten werden, wenn er überhaupt ohne Verurteilung wegkommt, was selten der Fall ist und auch bei mir nicht eintrat. Ich wurde also, nach Ablieferung meines Geldes und meiner Wertsachen, die ich nie wied«rg«sehen habe, in das Haftlokal gebracht. In dem selben befand sich ein« recht bunte Gesellschaft, d«nn die „Tsche-Ka" ist wie die Pest, dir nicht Stand, noch Ge- schlecht, noch Alter schont. Da waren z. B. zwei Brüder, von denen nur der eine verhaftet werden sollt«; zum Unglück reichte ihm der anders aus der Straße die Hand zum Ab- Einreichung von Wahlvorschlägen zu den Eta-rveror-netenwahle« betreffend Ich fordere hierdurch auf, Wahlvorschläge für die Wahlen von Stadtverordneten für die Stadt Frankenberg bis Freitag den 24. dieses Monats bei mir, Rathaus, einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Sie dürfen nicht mehr als 30 Bewerber enthalten. Von jedem vorgeschlagenen Bewerber ist eine Erklärur nähme in den Wahlvorschlag anzuschlietzen. Kein Bewerber darf in mehreren Vorschlägen zugleich aufgeführt sein. Mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden. Die Verbindung mutz von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder ihren Bevollmächtigten übereinstimmend spätesten» bi» Freitag den 31. ds. Mt». bei mir schriftlich erklärt werden. Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinschaftlich zurückgenommen werden. Die verbundenen Wahlvorschläge gellen den anderen Wahlvorschlägen gegenüber al» ein einheitlicher Wahlvorschlag. In den Wahlvorschlägen müssen die Bewerber mit Ruf- und Familiennamen aufgeführt und ihr Stand oder Beruf, sowie ihr- Wohnung so deutlich angegeben werden, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Die Unterzeichner der Wahlvorschläge müssen ihren Unterschriften die Angabe ihres Be rufes oder Standes, sowie ihrer Wohnung oder ihrer Geschäftsräume beifügen. In jedem Wahloorschlag mutz ein Vertrauensmann bezeichnet werden, der für die Ver handlungen mit mir und dem Wahlausschuß, Zurücknahme des Wahlvorfchlages, sowie zur Ab gabe und Rücknahme von Berbindungserklärungen bevollmächtigt ist. 2n derselben Weise kann ein Stellvertreter des Vertrauensmannes bezeichnet werden. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher. Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahlvorschlages schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald mir die Erklärung zugeht. Unter mehreren Wahloorschläaen dürfen nicht dieselben Unterschriften stehen. Nicht zugelassen werden Wahlvorschläge oder Verbindungen von solchen, die verspätet ein gereicht bez. erklärt sind oder sonst den Vorschriften nicht entsprechen. Frankenberg, 8. Dezember 1920. Der Wahlkommijsar. Graf, Stadttat. Auf Blatt 8 desGenossenschaftsreaisters, die „Genossenschasts-Brauerei, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht", m Gunnersdorf betr., ist heute eingetragen worden: ») die Genossenschaft ist aufgelöst; d) die Privatleute Bernhard Otto Schiebler und Ernst Martin Eckelmann, beide in Gunnersdorf, sind Liquidatoren; sie zeichnen die Firma gemeinschaftlich. Amtsgericht Frankenberg, den 8. Dezember 1920, - Sonnabend den 11. Dezember ds. Je. vormittags S Uhr sollen in der Schankwirtschaft „Bergkeller" hier (Feldstrabe 9) «in Saks «nik »in« külmonn« 8»rl««rannv Berorbmma iir -iWnu in Smümi ick. Mikn WMWn ui -MniW im 8 Mmia M (R.-G.-BI. S. 1901) Z» 81 Abs. 1 Nr. 2: Die Anmeldepflicht nach 8 1 Abs. 1 Nr. 2 besteht auch dann, wenn die in 8 1 Abs. 1 Nr. 2 festgesetzte Mindestzahl von Arbeitnehmern in zeitlichen Zw schenräumen zur Entlastung kommt, sofern nur der ursächliche Zusammenhang mit der ganzen oder teilweisen Nichtbenutzung der Betriebsanlagen feststeht. Ob der Arbeitgeber rechtlich in der Lage ist, die Arbeitnehmer zu entlasten, bestimmt sich nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Insbesondere werben die in Frage kommenden Vorschriften des Betr ebsrätegesehes und der 8 12 der Verordnung vom 12. Februar 1920 (R.-G.-BI. S. 218) durch die vorliegende Verord nung nicht, berührt. Unterbrechungen und Einschränkungen in der Betriebsführung, die sich, wie z. B. beim Saisongewerbe durch die Eigenart des Betriebes, ergeben, sind ausdrücklich durch 8 1 Abs. 1 letzter Satz von der Anmeldepflicht befreit. Nur teilweiie Betriebsstillegungen, d. h. nicht nur vorübergehende Betriebsstillegungen von Teilen (Abteilungen) des Betriebes unterliegen der Anmeldepflicht, nicht aber bloß ohne Slilleaung von Teilen (Abteilungen) de» Betriebes, durch Arbettsoelkürzung und dgl. eintretende Bettiebs- «inschränkungen. Zu 8 4 Abs. S letzter Satz: Der Einspruch gegen die Fristverlängerung nach 8 4 Abs. 1 Nr. 1 ist bei dem Wirtschastsministerium Abteilung für Handel und Gewerbe, zu erheben. Zu ß 8: Die Ausführungsanweisungen sind von dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsarbensminister unter dem 8. November 1920 erlassen worden und im Deutschen Reichs- anzeiger Nr. 267 vom 24. November 1920 abgedruckt. Dresden, am 1. Dezember 1920. Das Arbettrmintsterlum. Heldt. Das Wirtschastsministerium. Schwarz. Stadtver<-rd neten Wahlen Die Stadtverordnetenwahlen finden am 9. Januar 1921 statt. Die Wählerlisten liegen vom 12. bis mit 19. Dezember ds. Js. von 8 bis 12 Uhr vormittag» zur Einsicht im Meldeamt — Sparkastengebäude — aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wähler listen sind bei Vermeidung des Verlustes des Einspruchsrechtes bis zum 19. Dezember ds. Js. bei obenbezeichneter Stelle anzubringen und unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu be gründen. Stimmberechtigte, die nach Ablauf dieser Frist, aber vor dem 22. Tage nach dem Be ginn der Auslegung der Wählerlisten hier ihren wesentlichen Wohnsitz nehmen, dürfen Einsprüche noch bis zu diesem Tage anbrmaen. Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, die in die Listen ausgenommen find. Als Wahlkommissar für die Stadtverordnetenwahlen ist Herr Stadtrat Graf und zu Beisitzern des Wahlausschusses sind die Herren Stadtrat Fabrikbesitzer Georg Bormann, Stadtrat Lagerhalter Wilhelm Engelmann, Stadtrat Kassenbote Hugo Höppner, Kolonialwarenhändler Clemens Andrä, Altenhainer Straße Nr. 13, «mannt worden.