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M Zrankenberger Tageblatt Montag den LV Dezember 1NLV nachmittags 78. Isyrgnag 28V s Lr-1. 1786. ZK - 7> «««S z Nr. 16 Gäckpfan- Dleles Blatt enthäll die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg, sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag von C. G. Roßberg, Frankenberg i. Sa. Bezirksarbeitsnachweis der Amtshauptmannschast Flöha Sprechstunde« täglich von V,8—V»1 Uhr. — Fernruf: 9,11, 28, 55. UaeatgeltUche Vermitteln«»« von offenen Arbeitsktellr« für arbeitsuchende Männer und Frauen, sowie »ar Eailassuag kommende MNitörverfonen tu Jadnftrie. kauf» «äuu,scheu «no gewerblichen Betriebe«, wie auch tu der Haus- und Landwirtschaft. -UW»««»!«««««»««» belüge ffegMe gegen Leni« Kopenhagen, 18. 12. Die „Nationaltidende" meldet aus Helsingfors: Die Gegensätze in der bolschewistischen Partei ver schärfen sich mit jedem Tage. Die Opposition gegen Lenin und das Zentralkomitee gewinnt täglich mehr Anhänger. Auf dem letzten Parteikongreß in Moskau trennte sich die Opposition von den Bolschewisten und hielt einige Sitzungen ab. Lenin fand fich auch in diesen Sitzungen ein und wies die Beschuldigungen zurück, die man gegen da» Zentralkomitee erhob. Er gab zu, paß di, Anklage gegen da» Sowjetsystem, u let zu bureaulratilch, rsm im ttkdtcdo-tloiMrcben Parlament Prag, 19. 12. (Tschecho-slowakisches Pressebüros Im Abgeordneteshaus sollt« im Lause des gestrigen Abends die Vorlage über die Verstaatlichung der Privatbahnen aus die Tagesordnung ge'angen. Da di« Deutschen verlangten, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde, wurde die Sitzung unterbrochen, und es sanden Beratungen statt. Als nach Wiederaufnahme d«r Sitzung der Antrag Dr. Lodge- mann, dje Verhandlung der Vorlage zu vertagen, abgelehnt wurde, begannen die Deutschen zu lärmen, so daß der Präsi dent die Sitzung unterbrach. Im weiteren Verlaufe mußt« die Sitzung infolge des Verhaltens der deutschbürgerlichen Abgeordneten noch mehrmals unterbrochen werden. Auch der Berichterstatter über den Gesetzentwurf konnte nur unter an dauernden Lärmszenen fein Referat erstatten. Bor der Ab stimmung verließen die Abgeordneten der deutschbürgerlichen Parteien unter größtem Lärm den Sitzungssaal. Auf Antrag de» Präsidenten wurden di« deutschen Abgeordneten Jung, D^ Laltzth Schottich Knjsoch und Pätzel für 5 bis 10 Sitzungen ausgeschlossen. Di» Sitzung wurde unk 1 Uhr Mutm früh geschlossen» i , i ! , . , > L. Verordnung zur GrgSnzung -er Sebrotmühlenverordnung " vom 6. September 1919 Auk GruNd des 8 73» der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 — Reichsgesetzblatt Seite 1027 — wird hiermit folgendes bestimmt: Hinter 8 2 der Verordnung, betreffend Schrotmühlen vom 6. September 1919 — Nr. 209 der „Sachs. Staatsztg." vom 9. September 1919 -, wird folgende Vorschrift als 8 2» erngefugt: Schrotmühlen mit Sichtvorrichtungen oder Sichtvorrichtungen, die zur Anbringung an Schrotmühlen geeignet sind, im Freistaat Sachsen abzusetzen; 2 in Briefen oder sonstigen geschäftlichen Mitteilungen Schrotmühlen m,t Slchtvorrich- tungen oder Slchtvorrichtungen, die zur Anbringung an Schrotmühlen geeignet sind, anzubieten oder anzupreisen, es sei denn, daß das Angebot oder die Anpreisung lediglich zum Absatz nach dem Ausland erfolgt; 2 ohne vorherige Genehmigung der Polizeibehörde des Ortes der gewerblichen Nieder lassung oder in Ermangelung eines solchen, des Wohnortes des Anzeigenden Schrot mühlen mit Sichtoorrichtungen öder Sichtoorrichtungen, die zur Anbringung an Schrotmühlen geeignet sind, in periodischen Druckschriften oder in sonstigen Mit teilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, anzubieten oder anzupreisen. Polizeibehörde ist in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, im übrigen die Die Verleger periodisch erscheinender Druckschriften sind verpflichtet, die Unterlagen für die erscheinenden Anzeigen (Abs. 1 Nr. 3) auf die Dauer von mindestens 3 Monaten aufzubewahren. Eine Prüsungspflicht dahin, ob die Anzeigen dem Verbot im Abs. 1 Nr. 3 zuwiderlaufen, liegt den Verlegern, sowie den bei der Herstellung und Verbreitung der Druckschriften tätigen Per sonen nicht ob. Das Wirtschaftsministerium kann Ausnahmen von den Verboten im Absatz 1 zulassen. H. Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. , . , Dresden, den 16. Dezember 1920. Wirtschaftsministerium. Landeslebensmittelamt. '«WWEPfIM' ,«.I.-N Benetzung mit wässerigen Angriffsmitteln, wie Tabaksertrakt, Uraniagrün und Kalkmilch aus- schließt. Wirksam bekämpft kann die Laus nur werden durch: 1. sorgfältiges Reinigen des Stammes, insbesondere an Vertiefungen von der borkigen Rinde, und 2. nachfolgendes kräftiges Betupfen mittels eines harten kurzen Pinsel« aller Blutlaus schlupfwinkel (auch solcher, an denen keine Läuse erkannt werden) unter ausgiebiger Verwendung von fettigen, öligen oder alkoholischen Mitteln, die sicher wachslösend wirken (z. B. Oel ;eder Art, Petroleum, Benzol, Fusel, Brennspiritus, erwärmtes Fett jeder Art oder anerkannte Spezialbekämpfungsmittel als: Antisual, Obstbaumkarbolineum). Der Kalkanstrich ist gegen jede Art von Ungeziefer unwirksam, wenn er nicht mit 10 °, Karbolineumzusatz in dünner Lösung aus die sorgfältig abgekratzte Rinde auf gebracht wird. Flöha, am 13. Dezember 1920. Die Amtshauptmannschast. I-drn w-rNa- abend». 0e,ug,»reU dlerlkllUhrllch U »oimtllih « vk. (rrdgerlobn belonber». Slnzelnumm«« »0 P!g„ mit -Prpltzler- »» Pfa. vepeuun«»» werden In unserer GeMMltkllr, van den Valen und Au»aabeftellea In Stad» und Land, sowie »au allen Post- anstalten Deutschland» angenammen. Ueber den B«,u, nach dem «uiland «u»kunst In der »erl°-«st-ll- de» ra,edl°tle«. voM«r«o»to- Lei»»«, Mrmetndegirokoatoi grankenderg ». Mralprecherr »I. Lelearammet Dageblalt graulender,lachten. Zcdieikrpntkb r«m betgstdeiirraujtuuul Zwickau, 19. 12. Auf Antrag von Arbeitnehmers«!!« war, wie gemeldet, ein Schiedsgericht zur Entscheidung über die strittigen Fragen der Bergarbeiterbewegung jn Sachsen angerufen worden. Dieses Schiedgericht, das am vorigen Sonnabend vormittag im Reichsarbeitsmrnist«rium in Berlin zusammentrat, hat' einstimmig den folgenden Schiedsspruch gefällt: /-Vom Beginn der Wiederaufnahme der Arbeit treten fol gende Lohnerhöhungen in Kraft: 1. für Arbeiter über 20 Jahre «in« Erhöhung von 1.75 Mk. pro Schicht, 2. für Arbeiter von 16 bis 20 Jahren und für die weiblichen Arbeiter eine Erhöhung von je 1 Mk. pro Schlicht, 3. für die jugendlichen Arbeiter ein« Erhöhung von r/z Mk. pro Schlicht, 4. für verheiratete und alleinige Ernährer im Sinne der Deputatsberechtigung ein Hansstandsgeld von 2,50 Mk. pro Arbeitstag, 5. Erhöhung des Kindergeldes von 2 Mk. auf 2,50 Mk. pro Arbeitstag. Für Monat Oktober, November und Dezember bis zur Niederlegung der Arbeit 1. für die Arbeiter über 20 Jahr« eine Erhöhung von 2 50 Mk. pro Schicht, 2. Mr die Arbeiter von 16 bis 20 Jahren und für die weiblichen Arbeite^ eine Erhöhung von je 1 Mk. pro Schicht, 3. für die jugendlichen Arbeiter eine Erhöhung von 1/2 Mk. pro Sch-icht. Die Parteien werden ersucht, ihre Erklärung über die Annahme oder Ablehnung dieses Schiedsspruches bis Zum 28. Dezember 1920 mjtzuteilen. I , , Vs; Zcdiciizal aer äemcde« Kolonien Genf, 18.12. Der Rat des Völkerbundes hat die Mandate über die früheren deutschen Kolonien verteilt. Samoaland fällt an Neuseeland, Neuguinea und andere Inseln im Süden des Aequator« an Australien, Nauro an England, das frühere Deutsch westafrika an Südafrika, die Inseln im Pazifi chen Ozean nörd lich vom Aequator an Japan. Der Rat des Völkerbundes legte allen Mandatsstaaten eine Anzahl von Verpflichtungen auf, die bezüglich der Eingeborenen zu erfüllen sind; namentlich wird das Verbot auferlegt, die Eingeborenen militärisch auszurüiten. Nur für lokale Polizeizwecke dürfen sie militärisch organisiert werden. Ferner wird dem Mandatsstaat aufgetragen, alle reli giösen lleberzeugungen hochzuhalten. Im Kommunalverband Flöha ist seit Jahren von den Mühlen Mehlgroßhändlern bei der Lieferung von Mehl ein Sackpfand berechnet worden. Hierzu waren diese nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, da der zwischen dem Bezirksverband und den Mühlenfirmen bezw. Mehlgroßhändlern für jedes Wirtschaftsjahr abgeschlossene Vertrag eine dementsprechende Be stimmung enthielt. Auf Ersuchen der Mühlenfirmen ist in den für das laufende Wirtschaftsjahr geltenden Vertrag die gleiche Bestimmung wieder ausgenommen worden. Ueberdies hat die' Mühlenvereinigung im Bezirk kürzlich noch ausdrücklich beantragt, daß es ausnahmslos bei der Erhebung des fraglichen Sackpfandes verbleiben solle. Die Vertretung des Kommunalverbandes hält nach Lage der Verhältnisse auch ihrerseits die fernere Erhebung eines Sackpfandes für gerecht fertigt und hat keine Veranlassung gefunden, den Vertrag insoweit abzuändern. Hierzu wird bemerkt, daß in verschiedenen anderen Kommunalverbänden gleichfalls em Sackpfano, sogar ein höhere», bezw. eine Sackleihgebühr erhoben wird. Die Mühlenfirmen und Mehlgroßhändler find also nach wie vor verpflichtet, aus nahmslos das Sackpfand (5 Mark für jeden Sack) zu berechnen. Im Unterlassungsfall wird auf Grund des Mühlenvertrages vorgegangen werden. Andererseits sind aber auch die Bäcker und Mehlkleinhändler verpflichtet, das Sackpfand zu bezahlen. Diejenigen Bäcker und Mehl kleinhändler, die die Bezahlung des Sackpfandes verweigern, wollen hierher mitgeteilt werden. Es wird dann Entschließung wegen Ausschluß von künftigen Mehllieferungen getroffen werden. Flöha, am 16. Dezember 1920. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Flöha. nicht vollkommen unbegründet, sei. Er entschuldigte jedoch diesen Fehler damit, daß die Arbeiter noch nicht gelernt hätten, den Staat zu regieren. Mehrere Oppositionsredner richteten heftige Angriffe gegen Lenin, und namentlich gegen das von ihm ein-' geführte ZwangsjystemH Lenin antwortete in einer sehr heftigen Vie Zicbelmig «ter ««red Oie 5irecx«»g errpsne» SeneutevmSie s Das sächsische Wirtschaftsministerium schreibt: Der Sächsische Mühlenverband wendet sich in einer Presse notiz gegen die Gründung einer Geschästsabter.ung bei der Landesgetreidestell«, die zur Sicherung der durch Streckung ersparten Getreidevorräte erfolgt ist. Die Notiz ist irre führend. Es handelt sich bei der Gründung nicht uw ein« neue Kriegsgesellschaft. Die Anteile sind mit Ler Mehrheit der Stimmen in der Hand des Staates, mit der Minderzahl in der Hand von einigen Mühlen. Die geringen Einzahlungen dieser Mühen (für jede Mühl« 2500 Marl) werden lediglich mit 5 Prozent verzinst, ein weiter verbleibender Reingewinn kommt seinerzeit ausschließlich dem Staate zugute. Es ist Sorge getragen, daß durch die Einrichtung kein« Verteuerung des Brotes erfolgt und der Öffentlichkeit überhaupt lein, Lasten erwachsen. Ohne sie hätten umfängliche und kost spielige Geschäftseinrichtungen seitens des Staates getroffen werden müssen. Die Gründung war nötig, um die durch die Streckung des Brotes ersparten Getreidevorräte für die Allgemeinheit zu sichern. Diese Vorräte fallen am Schluß des Wirtschaftsjahres der sächsischen Bevölkerung gleichmäßig zugute kommen und Ungleichmäßigkeiten in der Brotverb sorgung des Landes wie im Vorjahre dadurch vermieden werden. Eine derartige Ausgleichung wurde im alten Wirt schaftsjahre von der gesamten Bevölkerung mit Recht ge fordert, und lediglich, diejenigen schlossen sich dabei nicht au, die durch die besser« Brotversorgüng ungerechtfertigte Vorteilst erlangt hatten. s . vener Krieg gegen K»kl'm! Armenien soll sich bekanntlich auf den bolschewistischen Druck hin als Sowjetrepublik erklärt haben. Die Nachrichten darüber sind noch recht ungenau, aber es könnte schon sein, daß die Armenier, die mit ihrem Gebiete zwischen den russi schen Bolschewisten und den türkischen Nationalisten liegen, aus der Not eine Tugend gemacht haben. Jn der Völker bundversammlung hat nun der rumänische Delegierte Take Ionescu den Antrag emgebracht, ein internationales Expedi tionskorps von 40000 Mann unter dem Befehl eines intcr- allierten Generalstabes nach Armenien zu entsenden. Der Antrag ist einer Spezialkommission überwiesen worden, soll aber noch von der Bundesversammlung erledigt werden. Wenn man auch irgendwelche Verschleierungen für die wahren Gründe dieses Vorgehens finden wird, so kann doch wohl kaum ein Zweifel darüber bestehen, daß Man mit einer solchen Expedition anstrebt, «in« fest« Truppenmacht auf der großen Vie vivtteler Ksnkerexr Deutschland HAt trotz der schlechten Lage eine Einigung für möglich. Berlin, 17. Dez. Zu der sehr pessimistischen Schilderung des Sondervertreters der Agence Havas über die gestrigen Verhandlungen in Brüssel erfährt WTB. an zuständiger Stelle, daß es unbedingt nötig war, der Gegenseite zuerst die außer ordentlichen Schwierigkeiten der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage Deutschlands darzustellen. Diese Lage schließt jedoch nach Ansicht maßgebender deutscher Stellen nicht aus, vag auf der Basis der durch die deutschen Darlegungen gewonnenen Erkenntnis im Zusammenarbeiten mit den Sach verständigen der Alliierten eine positive Lösung in der Reparationssrage gefunden wird. Brüssel. 17. Dez. Die alliierten Delegierten beschlossen, einige Delegierte zu beauftragen, sich mit der deutschen Dele gation in Verbindung zu setzen, um genauere Angaben über mehrere bisher von der deutschen Delegation behandelte Punkte zu erhalten. Die Sitzung mit der deutschen Delegation wird morgen vormittag stattfinden. Nach den bisherigen Absichten werden sich in der morgigen Vormittagssitzung von den deutschen Sachverständigen Ministerialdirektor Le Suire mit der Krage der Liquidation der deutschen Werte im Auslande, Dr. Melchior mit der Frage der Meistbegünstigung im Handels- und Zollwesen und General direktor Cuno mit der Notwendigkeit, Deutschland eine gewisse Tonnage zur Verfügung zu stellen, beschäftigen. Die deutschen Vorschläge. Brüssel, 17. Dez. Der Brüsseler „Soir" meldet: Die deutsche Delegation der Konferenz schlägt in ihrem Bericht Jahres zahlungen von 10 Milliarden Mark und die Höchstnormierug der Gesamtschulden auf nicht über 1V0 Milliarden Mark vor. Bekämpfung -er Blutlaus Um einer Ausbreitung der Blutlaus und der dadurch für den Obstbau bestehenden All gemeingefahr tunlichst vorzubeugen, werden die Besitzer von Obstbäumen innerhalb des Bezirkes der Amtshauptmannschast Flöha veranlaßt, ungesäumt eine Untersuchung ihrer Obstbäume auf das Vorhandensein dieses Schädlings vorzunehmen und bei etwaigem Auftreten desselben Gegen- maßregeln unter Beachtung nachstehender Anleitung zu treffen. Nichtbeachtung dieser Anordnung wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Anleitung zur Bekämpfung der Blutlaus M I No»«ige«pret»» Die SS ms bleite elnst-alttge PeUtjeile 1 M., tm MV I amtlichen Teile di« les WM breile Zelle d.LO M, Eingesandt u. Rellamcn » N I im RedntUoEeile die »» mm breit« Zeile » M. Kur AnkUndlgmiasn M Ul I I au» dein Ami«ocrlchtSbe»lrl Frankenberg betragen dl« Preise «0 Pf»., I »80 M. und Lio M. «leine Nnjeigen sind bei Ausgabe »u bezahlen. * I Ur Nachwei« und vermiiteluna »0 Pfa. Sondcrgedühr. Mr schwlerlge I Satzarten und bei Platzborschrlfien Aufschlag, für Wt-dertzalun,»abdruck ErmStztgung nach sesislehender Staffel. Die belle, wenn nicht einzige Zeit zur gründlichen Vertilgung der Blutlaus ist der Spät herbst und Winter, weil da nur wenige Muttertiere am Leben sind, während die Masse der die Krone wie frischer Schnee bedeckenden Lauskolonien natürlich abgestorben ist. Diese Mutter- „ tiere sitzen zur Ueberwinterung in Ritzen, Wunden und sonstigen Vertiefungen des Stammes der Berufsberatung, LehrftelleNVermittelUNg NUd LanfÜUhuÜeratNNg untersten Hauptäste und der Wurzelkrone einzig und allein am Apfelbaum. Sie sind außer von dem bekannten weißwolligen Flaum noch durch eine starke Wachsausscheidung geschützt, die eine für Schüler und Schülerinnen. MMMMlM MU,-nMWNlMIMMMW! » MM