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Frankenberger Tageblatt Anzeiger / ' ' ' " — Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrater zu Frankenberg, sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Robberg sen. in Frankenberg t. Sa. Druck und Verlag von C. G. Roßberg, Frankenberg l. Sa. "bend». ByugSprei» »IcrUIMrttid » M.. monntUch t M. (rrLgenobn belonder»! ainzelnummer »a Via., mit »Srjlhler tt Vfg. Bestellungen werden In unserer Beschiisltslelle, von den Voten und Auraabcslellm In Stadt und Land, sowie von allen Post« anstalten Deulschlano» angenommen. Ueber den Bezug noch dem Auilan» «u»lunsl In der Berlaoistelle de» r-gedlaue». HZoMcheMonio, Leipzig »»»o». ««metndegirokontoi granlenberg ». Uerasprecher» dt. relegrammel ragedla« Jrantender,lachten. Slnzetgenvrel»« »le »s mm drei!- einspaltige Petit,eil» » Im amtlichen Leite die um mm brelie geile Ito M., <kinoesaiidt u. Reilamen lm RedaUIon»telle die ,<> wm drelt» gell, » M. Hür «ntllndigunaea «u» dem ilniKgerlchtSbezirk Franirnberg detrageii die Preise SO Pfg., ».»g M. und L40 M. »leine Anzeigen sind del Aufgabe zu bezahlen. Mr N-chw-i, und «ermltielung »0 Psg. SondergebUhc. Nllr schwierige «»harte» und »et Plahvorschrtslen «ulschlag, für wlederholungiabdruck VrmSilgung nach feststehender Staffel. L7V Dtensmg den 30 November ^0 nachmMags 79. I-yrgo«- Bekanntmachung i. Für die Verwaltung der Reichsstempelabgaben sind zuständig: I. das Finanzamt Dresden-NeustHt für seinen Bezirk und den Bezirk der Finanzämter Dresden-Altstadt i und ll, Deuben, Dippoldiswalde, Erogenhain, Heidenau, Meißen, Oschatz, Pirna, Radeberg, Radebeul, Riesa und Sebnitz, 2. das Finanzamt Bautzen für seinen Bezirk und den Bezirk der Finanzämter Bischofs werda und Kamenz, 3. das Finanzamt Zittau für seinen Bezirk und die Bezirke der Finanzämter Ebersbach und Löbau, 4. das Finanzamt Freiberg für seinen Bezirk (umfassend die Amtsgerichtsbezirke Freiberg und Brand-Erbisdorf) und für die Bezirke der Finanzämter Annaberg (Amtsgerichtsbezirke Anna berg, Scheibenberg, Oberwiesenthal, Jöhstadt ohne die Landgemeinde Satzung), Döbeln (Amtsgerichtsbezirke Döbeln, Leisnig, Waldheim), Flöha ( „ Augustusburg, Oederan), Hainichen ( „ Hamichen, Frankenberg), Marienberg ( „ Marienberg, Wolkenstein, Lengefeld, Zöblitz, sowie die ' Landgemeinde Satzung), Nossen ( „ Nossen, Wilsdruff, Roßwein), Olbernhau ( „ Olbernhau, Sayda) und Zschopau ( „ Zschopau, Ehrenfriedersdorf). Jedoch bleibt die Vornahme der Abstempelungsgeschäfte allein den Finanzämtern Dresden- Neustadt, Freiberg und Zittau Vorbehalten. Mr die Abstempelung ausländischer Wertpapiere, sowie inländischer und ausländischer Genußscheine gelten die Vorschriften in 8 2 der Ausführungs bestimmungen zum Reichsstempelgesetz mit der Maßgabe weiter, daß an Stelle des Hauptzoll amtes Dresden u das Finanzamt Dresden-Neustadt tritt. Steuerstellen für die Abgabe nach Tarifnummer 8 des Reichsstempelgesetzes (Kraftfahr zeuge) bleiben bis auf weiteres alle Finanzämter für ihre Bezirke, soweit ausländische Kraftsahr zeuge in Betracht kommen, auch die Grenzzollämter. H. Mit dem Verkauf und Umtausch von Schlußnoten- und Frachturkundenstempelmarken, sowie von amtlich gestempelten Vordrucken zu Schlußnoten und mit der Verwendung von Schluß- notenstempelmarken zu Vertragsurkunden (8 27 des Reichsstempelgesetzes), ferner mit der Erledigung aller sonstigen mit der Reichstempelabgabe für Frachturkunden (Torifnummer 6) zusammen hängenden Geschäfte werden alle Finanzämter beauftragt. Die Zollstellen, denen bis jetzt außer den bisherigen Reichsstempelämtern noch die Wahr nehmung der in Absatz 1 bezeichneten Geschäfte übertragen war, bleiben damit auch weiterhin beauftragt, soweit sich nicht an ihrem Sitze ein Finanzamt befindet. Sie gelten insoweit als Hilfsstellen der neuen Reichsstempelämter in deren Bezirke sie ihren Sitz haben. Die Kassen der unter il Absatz 2 bezeichneten Zollstellen haben ihren Bedarf an Reichs- llempelzeichen von den zuständigen neuen Reichsktempelämtern zu beziehen. Dagegen haben sie die Einnahmen aus dem Stempelzeichenverkauf s in derselben Weise wie die übrigen bei ihnen aufgekommenen Beträge unmittelbar an die Oberfinanzkasse abzuliefern. ' lleberleltungsbestimmungen: I. Die Bestimmungen unter l—Ul treten am 1. Dezember 1920 in Kraft. 2. Die Akten der bisherigen Reichsstempelämter werden an die nach der Regelung unter I zuständigen Finanzämter zur Weiterbearbeitung abgegeben, falls nicht bloß Zahlungen in Be tracht kommen. Soweit dies zutrifft, werden die Sachen von den neuen Reichsstempelämtern weiter behandelt, die sich am Sitze der bisherigen befinden. 3. Soweit sich nach der Regelung unter l die Bezirke der neuen Reichsstempelämter mit den Dienstbereichen der bisherigen Reichsstempelämter nicht mehr decken, werden vor der Akten abgabe den nunmehr zuständigen Reichsstempelämtern über die abgegebenen Vorgänge Auszüge aus dem Reichsstempelanmeldebuch (8 242 der Ausführungsbestimmungen) und aus allen Ueber- wachungsbüchern und -Listen (8 S Absatz 4 und 5, 8 30 Absatz 2, 8 33, 8 44 Absatz 3, 8 SO Absatz 3, 8 S4 Absatz 3, 8 87 Absatz 1 und 2, 8 167 Absatz 1, 8 216 Absatz 1, 8 219 Absatz 1,, 8 243 der Ausführungsbestimmungen) erteilt. Die die abzugebenden Vorgänge betreffendem früheren Akten werden gleichfalls den neuen Reichsstempelämtern mit überlassen, soweit sich da» ohne Zerlegung der Akten ermöglichen läßt. Freiberg, am 29. November 1920. Gekß«ebtzetten Für den hiesigen öffentlichen Schlachthof sind folgende Schlachtzelten festgesetzt worden: Montags, Kienstags «ad Arettags vo« 8 Ayr vormittags 0t» 2 Ahr nachmittag», Mittwochs «nd Donnerstags vo^H—12 Ahr vormittags nnd 2—K Ayr nachmittags, Sonnabends von 8—11 Abr vormittags. Für Bereitung heißen Wassers ist außer Mittwochs und Donnerstags vom Schlachtenden eine Entschädigung von S Mark zu entrichten. Diese Neufestsetzung tritt sofort in Kraft. Stadtrat Frankenberg, am 26. November 1920. > Kartoffel-Abgabe Mittwoch den 1. Dezember dieses Jahres gelangen im Auftrtra des liefernden Landwirtes etwa 100 Zentner Kartoffeln (die teilweise nicht mehr einwandfrei sind) zum Verkauf. — Es werden nur Haushalte berücksichtigt, welche gegenwärtig keinerlei Kartoffeln besitzen, und zwar entfallen auf einen Haushalt bis 4 Köpfe 1 Zentner, auf einen solchen über 4 Köpf« 2 Zenter Kartoffeln zum Preise von 22 Mark für den Zentner. — Haushaltungslifte ist oor- zulegen. — Bezuggausweise sind vorher im Rathaus (Erdgeschoß) zu entnehmen. Frankenberg, am 30. Nockember 1920. Der Stadtrat. Mittwoch den 1, Dezember 1920 auf Marke 2S «DerH oroum« der Kohlengrund. und Untermieterkarte: Briketts pro '/, Zentner 6.60 Mark bei Assoziation, Günther.! Hammer. Heym, Kümpfe, Liebers, Ludwig. Löffler, Oehme, Stephan. Teichmann u. Viertel Nachfolger. — Die Brenn stoffe find dis 4. Dezember 1920 abzuholen, sonst verfällt Marke 26. — Abrechnungstag der Händler: 6. Dezembee^1S20. / gelangen ab heute vormittag 8-12 Uhr in der Ortskohlenstell« Wptt lellV--VlU» 4kIA (Kirchgaffe 8) zur Ausgabe. — Nur. minderbemittelte, alte Mein« stehende Personen, besonders geartete Kranlheitsfälle, Personen, die nachweislich mit dem ersten Frühzug zur Arbeitsstätte fahren, finden Berücksichtigung. Haushaltungen mit Kochgas find in allen Fällen ausgeschlossen. — Haushaltliste und Kohlengrundkarte sind oorzulegen. Frankenberg, am 29. November 1920. Ortskohlenstelle des Stadtrate«. Mrchenvorftandssitzmla Donnerstag den 2. Dezember 1920 nachmittags 3 Uhr Gemeinde-Berbands-Sparkaffe Niederwiesa Zweigstelle Vrauusoorf geöffnet jede« Mittwoch nachmittags von 3—S Uhr ver kiMampl sm Oderrclüerien In eineinhalb Monaten, wenn «s bei den Absichten der Lerbandsregierungen bleibt, wird in Oberschlesien abgestimmk. Di« Zeit der Vorbereitung also wäre auch dann noch knapp bemessen, wenn das Abstimmungsverfahren in ollen Stücken sestgelegt wäre. Tatsächlich ist dies« Vorarbeit noch in keiner Weise geleistet. Sie ist es so wenig, daß heute und für die nächste Zeit der eigentliche Kampf sich auf dem Gebiet der Abstimmungsform statt auf dem der unmittelbaren Werbe tätigkeit abspielt. Noch haben die Machthaber des Verbandes weder über den (jeden wirklichkeitsentsprechenden Ergebnis kunstvoll vorbeugenden) polnischen Entwurf, noch über den deutschen Gegenentwurf entschieden; niemand weiß, ab das obDkfchlesische Land als Ganzes oder in Teilen, noch auch, !ov es zum gleichen Zeitpunkt abstimmen wird. Dafür sind M den Besprechungen in London zwei neue "Vorschläge ge macht worden; beide haben das Gemeinsame, daß sie die an sässigen und die außerhalb des Abstimmungsgebietes wohnen- oen Oberschlesier verschieden behandeln. Der eine Vorschlag will die Auswärtigen zu anderer Zeit abstimmen lassen als di« Einheimischen, der zweite an anderem Ort, nämlich in Köln. Keiner dieser Vorschläge kann von Deutschland ge billigt werden. Beide sind unvereinbar mrt dem Wortlaut des Friedensvertrages toi« mit dem Sinn einer gerechten Abstimmung. Der Vertrag von Versailles bestimmt, daß jeder Oberschlesier in der Gemeinde abstimmt, in der er seinen Wohnsitz hat, oder, falls «r außerhalb des Abstimmungs gebietes wohnt, in der Gemeinde, in der er geboren ist. Damit ist das Stimmrecht allen Oberschlesiern, und zwar allen gleichmäßig zugebilligt. Kein Wort des Vertragspara- gvaphen deutet die Möglichkeit an, die außerhalb Oberschlesiens Wohnenden grundsätzlich anders zu behandeln, als die G«bicts- ansässigen, sie zu anderer Zeit, geschweige denn in einem wHS Entfernten Tei!« Deutschlands abstimmen zu lassen. Aber nicht nur aus dem Wortlaut des Friedensvertrages sondern auch dem Willen' zu einem unverfälschten Ergebnis muß gegen die Vorschläge Einspruch erhoben werden. Der Vorschlag, die beiden Gruppen von Oberschlesiern zu getrenn- t*n Zeiten abstimmen zu lassen, hat den Zweck aller Trennun gen. Er entspricht dem polnischen Zonensystem wie dem gleich falls polnischen Versuch, die Männer und Frauen getrennt ab stimmen zu lassen. W as dazu gesagt werden muß, ist mehr fach gesagt worden. Abstimmung in zwei von politischer Geometrie gewählte» Zonen, von denen die polenreichere na türlich den Vortritt hat, soll durch ein für Polen auch nur verhältnismäßig günstiges Ergebnis auf die ander« Zone drücken. Der Vorschlag, die außerhalb wohnenden Ober schlesier in Köln abstimmen zu lassen, sieht nicht -ganz so ein deutig .zweckvoll aus, man wird ihn gewiß mit einem Hinweis . auf di«> Unruhen begründest, die dem obersMesischen Land aus - dem plötzlichen Zustrom Hunderttausend«! entstehen könnten. Dstm folchen Befahr vorzubrngen, ist Sache der AbstimMngs- behörden und es kann ihr vorgebeugt werden. Viel ge fährdeter jedenfalls als der ruhig« Verlauf der Abstimmung jemals sein kann, wär«, bei Ausführung des Vorschlags, die Klarheit und gerechte Anerkennung des Abstimmungsergeb nisses. Man vergesse nicht, daß die Verbandsmächte diese Anerkennung unter einen Vorbehalt gestellt haben. Würde in M»ln ein eindrucksvoller Sieg des Deutschtums errungen, in Oberschlesien selbst ein weniger eindeutiges Ergebnis er zielt, so werde gewissen Verbandspolitikern die Behauptung nicht sernliegen, der Wille der wirklichen Oberschlesker -sei durch die Stimmen der heimatfremd gewordenen Deutschbe- einflußten verfälscht; die Bestimmungen des Friedensvertrages müßten auf Erunü des Vorbehaltes, nachträglich berichtigt werden. Jedenfalls würde der Auffassung, als sei die Mei nung der außerhalb wohnenden Oberschlesier nicht maßgebend durch «ine Abstimmung in Köln geradezu ein Sinnbild gs- schaff«». Das darf nicht sein. Oberschlesien und die Ob«r- sch'.«li«r sind eins. , , > . ... üostgrek Oer SlewEcbElingtt l Der Eewerkschaftsring Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamten-Verbände, der die fortschrittlichen nicht sozialisti- sch«n Organisationen umfaßt, trat am Sonnabend im Herr«m Haus zu seinem ersten Kongreß zusammen. Zahlreiche Ve^ tieter der Staatsbehörde», darunter der Reichsminister Geß ler, wohnten den Verhandlungen bei. Im Auftrag des Reichskanzlers begrüßte Reichsatbeitsminister Brauns den Kon greß. Er wies auf die großen bisherigen Leistungen der Gewerkschaften hin. Das neu« Deutschland habe den Ar beitern eine Füll« von Rechten gegeben. Der Gewerkschafts- ring gehöre zu denen, di« nicht Rechte Haben wollten, ohne Pflichten zu erfüllen, deshalb rechne er bei den kommenden großen sozialen Aufgaben, bei der Verabschiedung des Gesetzes über d«n Arbeitsnachweis, di« Schlichtungsausschüsfe und das Arbeitsrecht auf die Hilfe der neuen Bewegung. Hierauf entwickelte N«ichstagsabgeordnet«r Erk«l«nz Ziel« und Aufgaben des Gewertschaftsringes, die in der Ucb«r- windung der sozialen Krankheitserschesmungen, wie wilde Streiks Herabsetzung der Arbeitsleistung und wilde Putsch? gegen die Republik zu erblicken seien. „Wir bekennen uns," so erklärte er, „zur Ablehnung der Gewalt lm Wirtschafts leben, zur zielbewußten Reform auf dem Wege des Rechts und wünschen die Umwandlung des Arbeitsverhältnisses aus einer» Gewalt- in ein Rechtsverhältnis. Wir halten fest am Gedanken des Tarifvertrages, der Vertragstreue und des Schiedsgerichtswesen." ! Am Sonntag sprach Georg Bernhardt, Chefredakteur- dM „Voss. Ztg.", in seiner Eigenschaft als Mitglied des Reichs- wtrtschaftsrats über > Wirtschaftsordnung und Wirtschaftskrise. Di« krassen Gegensätze, dse in unserer Wirtschaftskrise kn die Erscheinung treten, beweisen, daß esn vrgantsgtionsfthler vor- liegt. Dieser Fehler muß beseitigt werden, wenn wir nicht «ine soziale Eruption erleben wollen, gegen die di« Revolu tion voM Nov«mber 1918 «in Kinderspiel war. Geht es so weiter, dann bekommen wir di« Revolution aus der Tiefe, gegen die auch die stärkste politische Partei und der stärkste Wirtschaftsorganismus machtlos wäre. Die Wirtschaftskrjs« ist hervorgerufen durch die Tatenlosigkeit der Revolution. Das Eingeständnis der sozialistischen Regierung, die zusamMen- gebroch«»e Wirtschaft könne nicht sozialisiert werden, ist die größt« Bankerotterklärung einer politischen Partei. (Sehr richtig.) Die Folgen der Tatenlosigkeit der sozialistischen Re gierung waren die Entwertung des Geldes, das Anwachsen des Wuchers und die Trennung des deutschen Volkes in zwei Lager, in diejenigen, die alles kaufen und diejenigen, die nicht, einmal das Notwendigst« erschwingen können. Di« schlimmst«n Manchestermänner alten Schlages hätten nicht an- t«rs handeln können. (Sehr richtig!) Jeder Gemerbezweig muß zwangsweise zusammengcfügt werden. (Beifall.) ! Verbandsdirektor Schneider (Leipzig) sprach über die BetriebsrSte ! als Organ« der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Er faßte seine Ausführungen in einer Reihe von Leitsätze» zusammen, die die Billigung des Kongresses sanden. Es wird darin ausgesprochen: Die Betriebsräte sind Organe der Demokrati sierung der Betrieb«, nicht aber Organe der Sozialisierung«. Di« Räte dürfen nur aus,ührend« Organ« der Gewerkschaft«!; sein. Grundsätzlich? Gegensätze der Arbeitnehmer und Ar beitgeber bestehen nicht. Die bisherigen Beispiele beim B*- triebsrätegesetz zeigen, daß der einseitige Betriebsrat unfrucht. bar bleibt. : Di« Wohnungsfrage auf brr Tagung de» Eewerkschaftsring«». Der dritte Tag der Verhandlungen des Eewerkschasts- rmges begann mit einem Vortrag d«s Direktors des städtische» Wohnungsamtes Dr. Laporte. Er betonte, daß di« Beseiti gung der Wohnungsnot nur dadurch möglich ist, daß die großen Städte dezentralisiert werden. Man müsse den Groß städler dem Leben auf dem flachen Lande näherbringen. Das könne geschehen, indem die LimgenHeilstätte», die Waisenhäuser und ähnlich? Anstalten auf das Land v«rlegt würde». Di« Eisenbahnen müßten, um ein« Ansiedlung der großstädtischen Bevölkerung in den Vororten zu ermöglichen, eine günstiger« Tarifpolitik treiben. Mit der Zwangseinquartierung sei «in« Abhilfe der Wohnungsnot nicht zu erreichen. Dagegen sei eine vernünftige Bodenreform zu empfehlen, die dreistückige Häuser gestatte. Dr. Laporte verwahrte sich sodann gegen eine Sozialisierung des Hausbesitzes. Zurzeit seien zwar ge nügend Baumaterialien vorhanden, doch würden sie, wenn die Neubautätigkeit energisch einsetze sehr schnell vergriffen sein. Die Mietstener sei nicht empfehlenswert. Er s«k M unbedingter Gegner, da sie niemals den erforderlich«» Betrag i ergebe» könne- Dagegen befürwortete er di« Einrichtung vo» s sogenannten Hausschaften, die Pfandbrief«, ähnlich der bej