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Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die Amtshauptmannschaft Flöha, die Staats- und Gemeindebehörden zuFrankenderg verautworlllcher Redakteur: Ernst Roßberg len. tn Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag: T. <8. Roßberg tn Frankenberg t. Sa. WWMMMigWWL" IMI«,11» . .. 192 Donnerstag »eu 18. August 1880 nachmittags 79. Jahrgang 380 380 200 260 S10 360 18a Mark 240 . 300 , 340 . 40 . Bekanntmachung über Schlachtviehhöchstpreife Aus Gru-d der Verordnung de« Reichem trist«« für Ernährung und LandwirlschafA über di« Preise für Schlachtvieh vom 7. August 1920 (Retch-gesebblait Seit« 847) wird bestimmt: 8 1 Beim voraus von Schlachtvieh durch den Viehhalter dars der Preim sür SO Kilogramm Lebendgewicht nicht übersteigen: , „ . i. Bei Rinder« I. gerina genährten Rindon, einichs. gering genährten Fnffew (Klaffe v) 2. anaefleischten Rinder« (Klaffe 6) . 3. fleischigen Rindern (Klasse 8) . . . 4. vollfleischigen Rindern (Klosse ^) S. sür vollständig ausgemästete oder vollfleischige Rinder höchsten Schlacht- wvt» (Klosse ^l) kann ein Zuschlag bi« zu sür SO Kilogramm Lebendgewicht berablt werden. ii. «e« Kälbern 8. Schlachtlälber« im Alter unter 3 Monaten m. »el Schweinen 7. Schlachtschweinen (ausgenommen bet Vertrag,mast) .... 17. »^ Schafe» ' 8. mtnderwertsgen und abgemogaten Schafen (Klasse v) . . . , 9. mageren und gering genährten Schalen, sowie Zuchtböcken (Klasse 6) . 10. vollfleischigen und ketten Maftschasen, sowie fleischigen Lämmer« und Jährlingen (Klaffe L) . . . . 11. vollfleischigen Lämmern und Jährlingen, Hammeln und ungelammten Schalen (Klasse ^) 8 2 Diese Bekanntmachung ist mit Ausnahme der Bestimmung in 8 1 Abschnitt i Ziffer S aus Erund der eluoana« o wähnten Baordnung des Reich,Minister« sür Ernährung und Land wirtschaft brreit« mit Wirkung vom 11. August 1920 tn Kraft getreten. Die Bestimmung tn 8 1 Abschn. I ZA S tritt mit Wirkung vom 11. August 1920 in Kraft. Dresden, am 18. August 1920. Wirilchaft»minlst«rlnm. Landerlebeurmittelamt. I Zur Ausführung der Verordnung de« Reichsminister« für Ernährung und Landwlrtschast »ur Aenderung der Verordnung über die Regelung deS Fleischverbrauches und den Handel mit Schweinen vom 7. August 1920 (Reichsgrsrhblatt Sette 1S49) wird folgende«-bestimmt: 1. Für Betriebe, tn denen Fleisch und Flelschwaren gewabemäßig an Verbraucher ab- gegeben werden, wird die Führung einer KundenW» vorgelchrieben. Jeder Berugsberechtigte darf sich nur bet einem Fleifchvakäuf« tn di« Kundenlist« eintragen lassen. 2. Fleisch und Fleischwaren dürfen von den tn Absatz 1 bezeichneten Betrieben entgeltlich oder unentgeltlich nur au fo'che Verbraucher abgegeben und von solchen Verbraucher« bezogen «erden, die tn die Kundenlifte eingetragen sind. 3. Die Kommanalvabände haben Maßnahmen zu treffen, durch welche die Eintragung ein und derselben Person tn die Kundenliste verschiedener Fletichverkäufer verhindert wird. Sie werden zu diesem Zwecke amächiigt, neben der Kundenltft« eine Voranmeldung zum Fleifchbezug und besondere Kommunal»«»arrdtfleischkarten oder Gemeindefletschkarten ein,»führen und ein lleberwachungssystem vorzufchrelben, wie es den Kommunalvabänden bereite mit der Dienst anweisung de« Wirlfchastsminiftaium« vom 1. März 1919 — 743 VH. m — zur Pflicht ge macht worden ist- 4. Die Vorschriften in Punkt 1 bt« 3 gelten nicht für die Abgabe von Fleischlveisen tn Gest-, Schank, und Speisewirischaften, sowie in Vereins- und Erfrischungsräumen und Fremden heimen. S. Die Beztichnung .Reichsfleischkarte' in dm Bekanntmachungm de, Wirischastsmini- verium« ist künftia durch sie entsprechende Bezeichnung .Kundenliste", .Kommunalverbauds- fletschkarte" oder .Gemeindefleischkart«^ zu ersetzm. Dresden, am 18 August 1920. WirtschasttNiulsteriu«. Landeslebmrmiltelamt. WH kr AtiMMchm: Mr Famtliennachrichten vormittag« 9 Uhr »es Erscheinungstages; für alle anderen Anzeigen «« Abend vor de« Erscheinung«»«. Die Geschäftsstelle des Tageblattes. Vie Ztevetttage ' Die Milderungen, welche die Reichsregierung bei dem Steuerabzug vorgenonimen hat, haben die Arbeiter noch nicht überall befriedigt. So sind in Stuttgart bei der Anwesenheit des Reichsverkehrsministers Gröner neue Forderungen gestellt worden, darunter besonders die, datz für ledige Personen ein Einkommen von 5000 Mark (also etwa 100 Mark Wo chenlohn) und für Verheiratete ein Einkommen von 7500 Mark (also etwa 150 Mark Wochenlohn) als Eristenzmini- Mum steuerfrei sein soll. Zugleich hat aber das Reichsfinanz ministerium bekannt gegeben, daß ein Arbeitgeber sich straf bar macht, wenn er die Steuer dem Arbeitnehmer schenkt. Was das oben erwähnte Existenz-Minimum betrifft, so ist darauf hinzuweisen, daß viele Ehepaare aus dem Mittelstand, die keine Beamten sind, weniger Einkommen haben und dar- ben, man kann ruhig sagen, hungern müssen. Dies« haben wiederholt uM Steuermilderung ersucht, aber ihre Bitten find abgelehnt worden. Ihnen kann es recht sein, wenn jetzt die Arbeiter die Steuerbefreiung für solche geringe Einkommen durchsetzen; freilich sagt das Reichsfinanzministe- rjuM, das; diese Steuerbefreiungen im Interesse der Reichs kasse unmöglich sind. Unbeantwortet bleibt außerdem die Frag«, weshalb verschiedentlich Gehälter und Löhne so sehr erhöht werden mutzten, wenn viele Mittelstandsfamilien, die keine Teurungszulagen-haben, mit einem so bescheidenen Ein kommen sich in den heutigen harten Zeiten einrichten müssen. Es wäre doch das mindeste gewesen, ihnen sofort die Steuern zu schenken. ! Wir erkennen heute, datz die Arbeitnehmer gegen die Steuersätze der Einkommensteuer, die doch das Rückgrat unserer ganzen neuen Finanzwirtschaft bildet, energisch opponieren un- vielfach mit Sabotage und Streiks drohen. Und dabei han delt es sich bei dem jetzigen Steuerabzug doch noch nicht um die volle Steuerrate, sondern um eine Abschlagszahlung, zu welcher der Rest am' Schlüsse des Steuerjahres eingezogen wer den soll. Wenn jetzt schon gegen diese Höhe des Steuer betrages protestiert wird, was soll dann erst werden, wenn die volle 'Steuersumme zur Erhebung gelangt? Wenn für die Arbeiter der Steuerbettag herabgesetzt wird, so mutz er für all« Steuerpflichtigen mit dein gleichen Einkommen ermäßigt werden. Dann gewinnen aber die Steuer-Einnahmen ein ganz anderes Bild, das Geld reicht zur Deckung der Reichsaus gaben noch weniger aus, als es heute schon der Fall ist. Diese Ermäßigungen kann die Reichsregjernng nicht eigen mächtig vornehmen, dazu ist ein neues Gesetz erforderlich, welches der Reichstag zu genehmigen hat. ' - ! , Diese Behandlung der Steuerfrage zeigt die bemerkens werte Tatsache, datz sich die Millionen Arbeiter bei der 'Be ratung der Einkommensteuer im Reichstage um diese Einzel heiten nur sehr wenig bekümmert haben. Denn es wäre doch viel praktischer gewesen, sofort bei der Abfassung des Gesetzes gegen die hohen Steuersätze energischen Protest zu erheben, als heute damit zu kommen, wo wir in eine sehr gefährlich« Bedrängnis geraten können. Es steht gegenwärtig das ganze Prinzip des Volksrechts auf dem' Spiel, das da lautet, wer politische Rechte hat, nnitz auch die Steuerpflichtigen tragen. Mit der Anschauung, datz wir keine Steuern zu bezahlen brauchen, seitdem die Revolution gemacht ist, kommen wir nichlt durch. Die Höhe der Steuern richtet sich nach den Reichsausgaben, und wenn die Steuern herabgesetzt werden sollen, bleibt als Vorbedingung nur die Herabsetzung der Ausgaben übrig. Das wird aber wieder Tausenden nicht passen, die im Lohn und Brot von Reich und Staat stehen. Mit der Kaufkraft steht es schon schlimm genug. Einseitige Steuerbemessung schlägt sie vollands tot. Und wird nicht gekauft, so hört das Verdienen aus. k ! i > , Die Einkommensteuerfrage wird noch verwickelter durch die angekündigte Mietssteuer. Die Tausende, die von der ersteren hi ihrer jetzigen Höhe nichts wissen wollen, werden eine neue beträchtliche Mietssteuer erst recht ablehnen. Reichs- regierung und Reichstag Men die Befugnis, eine Miets ¬ steuer zu beschließen, aber sie müssen mit der nahen Möglich^ keit rechnen, datz diese Zahlung verweigert wird. Die Stim mung ist heute danach, und besonders die vielen Familien, die nichts meht haben, können auch der Drohung mit einer Steuerpsändung gleichmütig entgegensehen. ! l' ! I blutige 2«smme«ttSLt in flattoMr von denen wir bereits gestern berichteten, erfahren durch nachstehende Berichte nähere Erläuterungen: > ' i Kättowitz, 18. 8. Vormittags 10 Uhr. Die Läge ist ruhig, doch sehr gespannt. Lauptmann Leist, Adjutant der 1. Abteilung der Sicherheitswehr, würde bei dem Ver suche, die Menge am Bahnhof zu beruhigen, durch einen Herz schütz getütet. Bisher war es unmöglich die Zahl der Opfer einwandfrei festzustellen, da die Toten und Ver wundeten zumeist in Privatwohnungen geschafft worden sind. Ueber die gestrigen Ereignisse werden von zuständiger Stelle folgende Einzelheiten mitgeteilt: Trotz der Warnungen der Führer bestand die Menge darauf, durch die von .Polizei und französischer Kavallerie abgesperrte Friedrichstraße zu ziehen. Vor dem Kordon am Gebäude der interalliierten Kommission staute sich die Menge und verlangte die Freigabe der Stratze. Die französische Kavallerie ging mit blanker Waffe vor und trieb die Menge auseinander di- aber sofort wieder nachdrängte. Als ein . Zug Gymnasiasten und junger Mädchen unter dem Gesang der Wacht am Rhein in die Friedrichstraße «inzuschwen- kon versuchte, drängte die Menge nach und der Kordon wurde durchbrochen. Plötzlich fiele» Schüsse, worauf die Menge auseinanderstob. Bis 8 Uhr abends waren mit Sicherheit 5 Tote und 15 Verwundete sestgestellt. Die interalliierte Kommission verbot auf 8 Tage das Erscheinen des „Ober schlesischen Wanderers" und vier weiterer oberschlesischer Zei tungen. ! . ! > > > Veuth-n, 18. 8. Die interalliierte Kommission für Ober schlesien hat folgende Bekanntmachung erlassen: Von verschiedenen Seiten hat man das Gerücht zu ver breiten versucht, datz die interalliierte Regierungskommission an Polen während der jetzigen schwierigen Lage Waffenhilse zu leisten beabsichtige. Man hat sogar behauptet, daß Trup penbewegungen zu diesem Zwecke begonnen haben. Das ist durchaus falsch. Auf diese tendenziösen Gerüchte hin sind große Protestversammlungen einberufen worden gegen «ine Handlung, welche die Kommission nie unternommen hat und' nicht einMal zu unternehmen beabsichtigt. Damit kann nur eine Störung des amtlichen Dienstes und Verwirrung des öffentlichen Lebens und Rechts erzielt werden. Eine solche Agitation führt.zu nichts; sie kann nur der Hetzerei der jenigen, welche die allgemeine Ruhe stören wollen, ohne sich um die Wohlfahrt des Lebens zu kümmern, dienen. Wie aus Kättowitz von zuverlässiger Stelle gemeldet wird, beruht die Mitteilung über die Entwaffnung der dor tigen Sicherheitspolizei auf einem Irrtum, vielmehr wird darauf verwiesen, daß das Verhalten der Truppen in, jeder Hinsicht einwandfrei und korrekt gewesen ist. > > j s ! l DK Darstellung der Entente. I l ; > ' Kättowitz, 18. 8. Eine von der interallierten Regie- rungs- und Plebiszitkomwission in Oppeln über die gestrig«» Vorgänge gegebene Darstellung besagt u. a.: Den Anlaß zu dem Vorgehen der Kavallerie bot die Verwundung zweier Jäger durch die Menge. Der Sicher- heitspolizei war es gelungen, die beiden Jäger zurückzubringen, von denen der eine einen Kopfschutz apfweist. Rittmeister L'Allane, der ebenfalls den bedrängten Jägern zu Hilfe kommen wollte, wäre um ein Haar von der wütenden Menge gelyncht worden. Inzwischen drängten die Massen die Sol daten und die Sicherheitswehr immer mehr an das Haus der interalliierten Kommission. Plötzlich fiel aus einem Hause gegenüber ein Schutz. Kurz daraus wurde chne Handgranate aus derselben Richtung geworfen. Daraufhin feuerte der Po- sten vor deM interalliierten Gebäude aus eigener Initiativ» einige Schüsse ab. Es entstand zwar eine kleine Panik, doch kehrt« die Menge bald wieder vor das Haus der Kom mission zurück. Der Sanitätsrat Dr. Milecki, der in Gegen wart des Majors Richtberg drei Verwundete verband, wurde von der fanatisierten Menge angesallen und erschlagen. In später Nachtstunde staute sich eine riesige Menschenmenge er- neut vor dem Hause der Kommission. Im Laufe der Nacht wurde wiederholt aus den gegenüberliegenden Häusern auf das Gebäude der Kommission geschossen. Auch Sprengstoffe wurden benutzt, welch« aber wirkungslos explodierten. In zwischen kam die Ngchricht, datz der Posten am Bahnhof (20 Mann) heftig angegriffen wurde und bereits einen Toten und einen Verwundeten habe. Daraufhin ging eine Kompagnie zur Hilfeleistung nach dem Vahühof ab, sie wurde aber auf deM Wege dorthin von einem wahren Trommelfeuer von Handgranaten und Gewehrfeuer überschüttet. Erst nach Mor gengrauen nahm die Schießerei ihre Ende. Auf feiten d«r alliierten puppen sind an Verlusten zu verzeichnen zwei Tote und ein Schwerverletzter, sowie sechs leichter Berlet«, 1 i ' ! Die Gesamtzahl dcr Toten. ' : ! ! Breslau, 18. 8. Nach Meldungen aus Kättowitz sind von den in den Krankenhäusern eingelieferten Verwundsten' der "Zusammenstöße am Dienstag noch drei gestorben, so datz die Gesamtzahl der Toten 2 2 und die dir Verwundeten nach, neuerlichen Feststellungen üb»r 40 beträgt. Die interallierte Kommission in Oppeln hat unter Aus schließung der Polizei- und richterlichen Instanzen in Obere schlesien die Untersuchung ausgenommen. Ueber die Press»» berichte in den Kattowitzer und Königshütter Zeitungen üben die Franzosen strenge Zensur aus. ! > > i s § > i Verschärfter Belagerungszustand. ' ' Kättowitz, 18. 8. Die interalliierte Regierungs- und Ple biszitkommission in Oppeln hat den verschärften Belagerungsi zustand über die Stadt Kättowitz verhängt. , > ! j - lleseksleiebtemngen beim 5te«ersbr«g »le vsranderte Staffelung Berlin, 18. August. Eine Abordnung bestehend aus Va- treton der drei Metallarbeitaverbände und de« Arbeitgeber, verbande» der Nordwestgruppe de« Verein« beulscher Elfen-und Stahlinduftrieller, erreichte tn mehrtägigen Verhandlungen tn den zuftSudiaen Ministerien und durch eine Besprechung der Frag« im fünften (volkwirtfchastltchen) Au,schuß de, Reichstages eine Vefentltch« Erleichterung in der Handhabung de« Steuer- abzuae«. Im wefentltchen sollten dle Verdienste ou« Sonntag«- und Ueb«fchichtenarbeit vom Steuerabzug befreit bleiben. Ferner toll für den Abzug dos Einkommen durchgeftaffelt werden, da« heißt, übersteigt der abiumpfl chttge Etnkommenrteil 1800V Mk. so werden von 18000 Mk. iv vom Hundert und erst vom über- schießenden Teil 15 vom Hundert abgezogen werden. Die näheren Au«tührung«befttmm»ngen werden durch da« Reich,finonz- mtntfterlum «och veröffentlicht werden. Die gleiche KommWon wurde auch wegen Frauen der Bei bell enmg und Verbilligung der Ernähruna und Bik eidung beim Rttchsw'rstchaftsminister, beim Retch»arbett«mtntfta und beim R-sch««nSbrmrg,Minister oorftellig und erzielte auch dort Zugeständnisse. , s ! I ! l i ' i ! 1 ' s , i k ' ' ! ' ' I Da» Retch«siuanzmintstertum hat kn einer Be kanntmachung dre Lauderfi «anzämter davon vrrftSndigt, daß bi« aus weitere« ein« Reth« von Erleichterunaen im Stenerobrug ftottfinden. An erster Stelle steht folgende Bestimmung: Ueber- kieiat der abiugvpflichtige Teil de« Arbciklahne« — auf da« Jahr umgerechnet — den Betrag von 15000 Mk. nicht aber den Betraa von 30000 Mk., Io sind bt« auf weitere» von einem Teil de« Arbeit,lohne«, welcher auf das Jah» vmg«echnet den Betrag von 18000 Mk. nicht übersteig», 10 Prozent, von dem übrigen Teil de» Arbtttelobne» 15 Prozent einzu behalten. An zweiter Stell« wird au,geführt: Vom Abzug bleiben bi« auf weitere« frei besonder« Entlohnungen für Arbeiten, welche über di« lür den Betrieb regelmäßige Z^it binmr geleistet ««den. Al« regelmäßige Arbeit,zeit gilt di« Arbeit,«och« ,u k Arbeit,tagen. Der. Arbeit,monat soll zu 25 Arbeitstagen und da» Jahr ßu 300 Arbeitstag«, gerrchnet Werden.