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MMufferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das «Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 AM. im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,30 NM., bei Postbestellung 2 NM. zuzüglich Abtrag- -- . aedübr. Einzelnummern IVRpfg.AllePostanstalten Womenbiatt für Wilsdruff u. Umaeaend Postboten und unsereAus- trager und Geschäftsstellen - nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle böherer Gewalt, Kr-eg oder sonst. Betriebsstörungen besteht kein Änspruch auf Lieferung der Zeitung oderKürzung des Bezugspreises. — Rücksendung ewgesandterSchriststückc erfolgt nur, wennPorto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die S gcjpoltene Siaumzeiie 20 Rxfg., die 4gejpa!tene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 10 Reichs- Pfennige, di- 3gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RMK. Nachweisungsgebühr 2V Reichspsennige. Vor. LLnachV^ Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 b°?aLW°L?eL annahmebisnorm.lvUhr. Für die Richtigkeit Ler durch Fernruf übermittelten Anzeigen ubern. nur keine Garantie. Jeder Radattanspruch erlisch», wenn der Betrag durch Klage eingezogcn werden muß oder Ler Auftraggeber inKonkurs gerät. Auz. nehmen allcVermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 256 — 90. Jahrgang MWWAMSWWWWWMWL T«iegr.-Adr.: ^Amtsblatt" Wilsdrusf-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Dienstag, den 3. November 1931 Das große Rätselraten. Nach dreiwöchiger Abwesenheit hat der französische Ministerpräsident Laval den Boden seiner Heimat wieder betreten und er hat bereits ankündigen lassen, daß dic französische Politik sehr schnell aus den Ergebnissen seiner Washingtoner Reise alle Folgerungen ziehen werde. Diese Ergebnisse sind, aus eine kurze und ganz unzweideutige Formel gebracht, vor allem die, daß Frankreich in der Be Handlung der Reparationssragen und hinsichtlich der inter alliierten Schulden völlig freie Hand hat. Auel Amerika gegenüber; denn theoretisch ist Frankreich zwar verpflichtet, aus Grund des Mellon-Berenguerschen Ab kommens seine Schulden aus dem Weltkriege an Amerika allmählich abzubezahlen, aber in Wirklichkeit wird Amerika von Frankreich an der K a n d a r e der 600 Mil lionen Dollar kurzfristig fälliger Anlagen gehalten, die man von Paris aus täglich kündigen oder, je nach der politischen Situation, auch stehen lassen kann. Wenn also Amerika sich als „uninteressiert" an der Entwicklung der Reparationsfrage erklärte, so erfolgte das „der Not ge horchend, nicht dem eigenen Triebe". Es ist wohl anzunehmen, daß die Reichsregierung unseren Pariser Botschafter v. Hoesch bei seinem Aufent halt in Berlin auch nur die Weisung mit auf den Weg geben konnte, dieser von Frankreich absolut be herrschten Situation Rechnung zu tragen. Laval hat ja nicht bloß erreicht, daß ein Eingreifen Hoovers in die Re parationsfrage, wie er es durch sein mit Ach und Krach durchgesetztes „Feierjahr" veranstaltete, in Zukunft völlig unterbleibt, sondern er hat sich hinsichtlich der amerika nischen Forderungen an die interalliierten Schuldner rest los dem französischen Vorgehen auch für die Zukunft ziem lich unbedingt unterworfen. Man kann dies vielleicht zu gespitzt in die Formel zusammenpressen, daß man sagt, die Franzosen werden keinen Pfennig ihrer schulden an Amerika bezahlen, den sie nicht vorher von Deutschland erhalten haben. Das war ja auch bisher schon der Fall, weil im Young Plan die interalliierten Schulden unmittelbar mit den deutschen Tributleistungen verknüpft waren; aber theoretisch war auch der Young-Plan wieder eine Über einkunft, die rechtlich für Amerika nicht bestand. Waren doch auch die Zahlungen Deutschlands an Amerika aus drücklich von diesem Plan ausgenommen und erfolgten auf Grund besonderer Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern. Null kann man vielleicht als das welt politische Ergebnis der Reise Lavals das amerikanische Zugeständnis betrachten, hinsichtlich der Höhe, der Regu lierung und etwa der Herabsetzung der interalliierten Schulden durch eine Revisiondes Young-Plans auf französisches Diktat hin von vornherein mit allem ein verstanden zu sein. Laval bringt also die Gewißheit mit nach Hause, daß die Franzosen die Herren der Reparationsregelung sein werden. Das sind sie natürlich nur theoretisch, weil die Mög lichkeit oder Unmöglichkeit deutscher Tributleistungen hier die Grenze für das Diktat oder auch nur für das Wünsch bare zieht. Man kann und darf deutscherseits allerdings kaum daran zweifeln, daß die französische Regierung bei diesem Diktat sich zunächst einmal an die Bestimmungen des Young-Plans selbst hallen wird, daß also Deutsch land, um eine Diskussion über die Erfüllbarkeit oder die Unmöglichkeit dieses Planes in Gang zu bringen, die Ein berufung des dort vorgesehenen Sachverständigenaus schusses herbeiführen soll. Laval selbst hat dies ausdrück lich erklärt. Er äußerte noch während seiner Rückreise nach Frankreich, die „anormale Methode des jetzigen Moratoriums solle durch eine gesetzliche Regelung, näm lich die im Young-Plan vorgesehene ersetzt" werden, und er habe „das Ende des Hooverschen Moratoriums und seine Ersetzung durch die Bestimmungen des Young-Plans ins Auge gefaßt". Das ist nicht bloß absolut klar und un zweideutig, sondern darüber hinaus auch eine Weisung für Deutschland, den Weg des Young- Plans zu beschreiten, wenn es überhaupt zu Ver handlungen über die Reparationsfrage kommen will. Und wir Deutsche werden uns Wohl auch deswegen Kiesen Weg des „Rechts" — des geschriebenen, im Haag besiegelten und theoretisch niemals außer Kraft gesetzten Natürlich — schon deswegen kaum ersparen können, weil im Haager Protokoll die bekannte — Sanktions- brohung aogehängt wurde für den Fall, daß Deutsch land oder irgendeine andere Regierung etwas unternehme, Mas den Willen erkennen lasse, den Neuen Plan zu zer stören". Derartiges haben wir einmal unterschrieben, aber es gibt keine deutsche Regierung, die das gleiche bei einer offiziellen Abänderung des Young-Plans, bei einem Zweiten „Neuen Plan" täte oder tun könnte. Vermag °och die französische Regierung auf diesem Wege Einfluß Mszuüben auf die innenpolitische Gestaltung in Deutsch- Md und mau weiß, wie sorgsam diese von Paris aus n,orwacht wird. So weit sind wir denn aber doch noch daß wir uns neben der finanz- und krcditpolitischen »ch eine sozusagen körperlich und geistige Herrschaft " ankrcichs über Deutschland gefallen ließen! * Fördert die Ortspresse » Der eWWk MstWgMWüd. MuiWfeierjchr mit Rüstung. Das Rüstungsfeierjahr, dem nunmehr auch von Deutschland zugestimmt worden ist, geht aus eine An regung des italienischen Außenministers Grandi in der Bundesversammlung des Völkerbundes vom Sep tember zurück, die dann von den skandinavischen Staateu sowie Holland und der Schweiz zu einem direkten Vor schlag ausgearbeitet wurde. Der Vorschlag, der u. a. vorsah, daß auch keine Neu- und Ersatzbauten für die Marine vorgenommen werden dürften, sofern sie nicht bereits geplant waren, enthält eine formelle Ver pflichtung aller Völkerbundstaaten. Er stieß jedoch aus erheblichen Widerstand der französischen Gruppe. Den vereinten Anstrengungen der übrigen Staaten, insbesondere Deutschlands, Italiens, Englands und der Vereinigten Staaten, gelang es jedoch, den fran zösischen Widerstand abzubiegen. Allerdings konnte man sich nur auf die allgemeine Verpflichtung einigen, die „Gesamtanstrengungen auf dem Rüstungsgebiet bis zum 1. November 1932 nicht zu erhöhen". Ersatzbauten usw. sind daher auch innerhalb des Rüstungsfeierjahres unbegrenzt möglich. Nicht einmal der Maßstab der Haushaltsbegrenzung auf den gegenwärtigen Stand wurde als bindend anerkannt. Der militärischc Wert des Rüstungsfeierjahres ist somit gleich Null. Dagegen glaubt man, daß in ihm immerhin ein poli tischer Wert liegt. Dieser Wert liegt u. a. auch darin, daß eine endgültige Festlegung der Rüstungen auf den gegenwärtigen Stand einer Verewigung des gegen wärtigen Rüstungsstandes aus der Abrüstungskonferenz selbst Vorschub geleistet hätte. * Deutschland stimmt dem Mstungsfeierjahr zu. In der Annahme, daß . .. Die Reichsregterung Hai das folgende, vom Reichskanzler gezeichnete Schreiben an das Völker bundsekretariat gerichtet: In dem Bestreben, jede Maßnahme zu unterstützen, die die Arbeiten der Ab rüstungskonferenz erleichtern könnte, erklärt sich die deutsche Regierung bereit, den am 29. September 1931 von der Völkerbundversammlung vorgeschlagenen einjährigen Nüstungsstillstand anzunehmen. Sie tut das in der Annahme, daß die Antworten der anderen Regierungen, deren Mitteilung sie entsprechend dem vom Rate am 30. September dieses Jahres angenommenen Bericht entgegensieyt, ebenfalls eine Zustimmung ohne wesentliche Vorbehalte enthalten. Als Vertreter eines Landes, das bereits auf Grund vertraglicher Bindungen seine Rüstungen auf ein Mindest maß hat herabsetzen müssen, lege ich Wert daraus, bei dieser Gelegenheit daraus hinzuweisen, daß die durch den einjährigen Rüstungsstillstand sich ergebende Begrenzung der Rüstungen auf den gegenwärtigen Stand nur als vorbereitender Schritt zur Erleichterung der Verhandlungen der kommenden Ab rüstungskonferenz, nicht als eine Maßnahme zur Er füllung der ihr gesetzten Aufgabe angesehen werden kann. Denn diese besteht nicht in einer Stabilisierung des gegenwärtigen Nüstungsstandes; sie umfaßt vielmehr vor allem eine wirksame Rüstungsvermindernng bei den hochgcrüstetcn Staaten, die von dem Grundgedanken der Gleichberechtigung und des gleichen Rechtes auf nationale Sicherheit für alle Signatarstaaten ausgehen muß. Ich bitte Sie, die zur Abrüstungskonferenz eingelade nen Regierungen von diesem Schreiben in Kenntnis zu setzen. Bisher 31 Staaten für das Nüffungsfeierjahr. Bisher haben 31 Staaten geantwortet, daß sie bereit sind, das Rüstungsstillstandsabkommen zu ge nehmigen. Diese Staaten sind: Luxemburg, Ägypten, die Sowjetunion, Albanien, die Schweiz, Japan, Siam, Lett land, die Tschechoslowakei, Belgien, Neuseeland, Ungarn, die Niederlande, Australien, die Vereinigten Staaten, Südslawien, Schweden, Argentinien, Chile, Dänemark, Österreich, Spanien, Finnland, Italien, Norwegen, Ka nada, Vritisch-Jndien, Irland, Deutschland, RumÄnen und Frankreich. Amerika macht den Anfang. Die amerikanische Regierung Hai das Flotten baufeierjahr Montag in Kraft gesetzt. Es werden lediglich noch fünf seit längerer Zeit bestellte Zerstörer gebaut. Die Entscheidung wird jedoch hinfällig, wenn der Völkerbund nach Eingang der noch ausstehenden Ant worten das allgemeine Rüstungsfeierjahr nicht offi ziell erklärt. Weitere Zusagen zum Rüstungsfeierjahr. Genf. Das Völkerbundsekretariat hat noch vier weitere Zusagen zum Rüstungsseierjahr empfangen, und zwar von England, Estland, Litauen und Polen; Portugal hat seine Zustimmung bereits angemeldet Lributkonkerenr im Dezember. LMl Wil! die Milbiger DcutsWOs nach Manitz MM«. Aus der näheren Umgebung des französischen Ministerpräsidenten verlautet, daß Laval die Absicht hat, eine Konferenz der Gläubigermächte und Deutschlands nach Biarritz zu Anfang Dezember einzuberufen Er werde den deutschen Botschafter von Hoesch bitten, die Reichsregierung um eine endgültige Erklärung in bezug auf den Young-Plan und den Zahlungsaufschub zu er suchen. In Paris rechne man damit, daß Deutschland in Er widerung dieser Bitte seinen Gläubigern eine neue Unter suchung der deutschen Zahlungsfähigkeit Vorschlägen werde. In französischen Kreisen habe man dir feste Hoffnung, daß man noch vor der Genfer Abrüstungskonfe renz und vor dem Ablauf des Stillhalteabkommens zu einem befriedigenden Ergebnis gelangen werde. * England gegen deutsche Tridstiaitialive. Für Erweiterung der Vollmachten des BJZ.-Ausschusses? In einer Besprechung der Washingtoner Verhandlun gen Hoovers mit Laval weist der „Economit", dessen Her ausgeber der bekannte englische Wirtschaftssachverständige Layton ist, darauf hin, daß gehandelt werden müsse. Die neuerliche deutsche Nachprüfung gebe ein Bild über die Höhe der deutschen kurzfristigen Verschuldung und be stätige die bisher verschwiegene Tatsache, daß die Ersül- lung der Verpslichtungen aus dem Stillhalteabkommen zu Ende Februar eine Ausgabe sei, die Deutschlands Zahlungsfähigkeit bei weitem übersteige. Die heroische Anstrengung, die Deutschland während der Kriege aemacht habe, um sein den Gläubigern gegebenes Won zu hatten, sei ein Beweis für Deutschlands'Willen, an jedem durchsührbaren Übereinkommen mitzuarbeiten. Deutschland könnte zwar die Youngplanmaschinerie durch Erklärung des Transferaufschubs in Gang setzen, dann müßte der beratende Ausschuß bei der BIZ. zusammen treten. Die Anrufung dieses Ausschusses sei aber nicht der richtige Weg. Dieser Ausschuß sei nur berechtigt, über den ausschiebbaren Teil der Reparationszahlungen ein Gut achten abzugeben. Es würde seine Befugnisse überschreiten, wenn er die Ausdehnung des gegenwärtigen Vollmorato riums empfehlen würde. Er würde also nicht in der Lage sein, wenn man nicht seine Vollmachten erheblich erweitere, Vorschläge über die Regelung der Schulden der deutschen Privatwirtschaft zu machen. Die Möglichkeit, für Deutsch land eine Fundierungsanleihe zu beschaffen, setze aber die Regelung der politischen Fragen voraus. Die ganze Frage müsse daher radikal gelöst werden. Sie gehe über den Auf gabenkreis beratender Sachverständiger hinaus uud sei Ausgabe sür die Staatsmänner. Man habe allgemein an genommen, daß die Washingtoner Verlautbarung der An sicht Ausdruck gegeben habe, der nächste Schritt müsse von Deutschland^kommen, aber es sei schwer einzusehen, was für einen Schritt denn Deutschland ergreisen solle. Die Bemerkungen des „Economit" zeigen auf das deutlichste, daß die englischen Sachverständigen und wohl auch die englische Negierung gegen eine deutsche Initiative aus Einberufung des beratenden Ausschusses bei der BIZ. sind. Keine AMermz der RErlM SMika». London, 2. November. Der Ausschuß zur Prüfung der Drage einer engeren Vereinigung der von England verwal teten cstasrikamschen Gebiete einschließlich des ehemals deutschen Mandatsgebiets hat heute seinen Bericht veröffentlicht. In die-