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MsdrufferTageblait Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und erscheint werktags nachm. 4 Uhr. D-zugzpr. monatl.L RM. frei Haus, bei Poftbcsielung a,80 »ujugl. Bestellgeld Einzelnummer lu Rpf. Alle Postanstaltcn, Postboten, unsere Austräger u. (Äcschäslsslclle a°°n Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend s°nst7gcr"B?^ gen besteh, kein Anspruch ! 2-» g„- Lieferung der Zei- rung oder Kürzung des Bezugspreises Rücksendung eingesandtcr Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. olle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise laut aufliegender Preisliste Nr. 5. — Ziffer-Gebühr: 20 Rpsg. — Dorgeschrie« bene Erscheinungstage und Platzwiinsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. — Anzetgen-Annahme bis vormittags w Uhr -- -irre- Für die Richtigkeit der durch Fernruf Übermil. Fernsprecher: Amt Wilsdruff 20v teltcn Anzeigen überneh. men wir keine Gewähr. ' — Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr- 291 — 94. Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 26-10 Sonnabend, den 14. Dezember 1935 WMsüW der ReMMW. Amtlich wird mitgeteilt: In der Kabinettssitzung am Ureitag wurde zunächst das Gesetz über die Neichsärztcordnung verabschiedet, wonach die Reichsärztekammer eine Körper schaft des öffentlichen Rechtes, die Vertretung der deut schen Aerzteschaft ist. Das Gesetz enthält Bestimmungen über die Berufspflichten und die Berufsordnung der Aerzte und über die Zuständigkeit der ärztlichen Berufsgerichte sowie über die Staatsaufsicht. Ferner wurde eine Aenderung des Gesetzes betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau beschlossen, wonach in Gemeinden über 5000 Einwohner mit der Leitung der öffentlichen Schlachthäuser in Zukunft tunlichst nur approbierte Tierärzte betraut werden sollen. Ein Gesetz über die Verpachtung und Ver waltung öffentlicher Apotheken bestimmt, daß Apotheken, die für Rechnung der Witwe oder der Minderjährigen Kinder des verstorbenen Inhabers weiter geführt werden, für die Dauer dieser Zeit grundsätzlich an einen approbierten Apotheker zu verpachten sind. Dasselbe hat zu geschehen, wenn die Verwaltung der Apotheken Mängel aufweist,. Las Gesey uver die Veräußerung von Nießbraucherrcchten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten sieht eine Uebertragbarkeit dieser Rechte auch auf juristische Personen Vor. Mit Rücksicht auf bestimmte Verhältnisse durchbricht das Gesetz in beschränktem Matz den Grundsatz der Un übertragbarkeit des Nießbrauches und der beschränkten per sönlichcn Dienstbarkeit: Falls das Recht einer juristischen Person zusteht, geht künftig im Wege der Gesamtrechts nachfolge auch der Nießbrauch und die beschränkte per sönliche Dienstbarkeit ans den anderen über, wenn der Uebergang nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird; es wird weiter, wenn sonst ein von einer juristischen Person be tricbcnes Unternehmen oder ein Teil eines solchen Unter nehmens auf einen anderen übertragen wird, auch die Uebertragung des Nießbrauches oder der beschränkten per sönftchcn Dienstbarkeit unter der Voraussetzung zugelas sen, daß das Recht den Zwecken des Unternehmens oder des Teiles des Unternehmens zu dienen geeignet ist Das zweite Gesetz zur Aenderung der Rechtsanwalts ordnung. , Durch die in die äußere Form einer Aenderung der bestehenden Rechtsanwaltsordnung gekleidete gesetzliche Regelung hat das Berufsrecht der Rechtsanwälte eine grundsätzliche Neuordnung in nationalsozialistischem Geist erfahren. Tie im Frühjahr 1933 geschaffene vorläufige körper schaftliche Spitzenvertretung der Rechtsanwälte: die bis herige Reichsrechtsanwaltskammer, wird jetzt abgelöst von der neuen Reichsrechtsanwaltskammer, die die öffentlich- rechtliche rechtsfähige Spitzcnvcrtretung der Anwaltschaft bildet. Diese umfaßt als Gcsamtkörpcrschaft alle bei deut schen Gerichten zugelassencn Rechtsanwälte; sie wird nach nationalsozialistischen Verwaltungsgrundsätzen von ihrem Präsidenten geführt, der ehrenamtlich tätig ist und vom Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichsführer des BNSTF auf fünf Fahre berufen wird. Dem Präsidenten stehen das Präsidium und der Beirat be ratend zur Seite. Tie Reichsrechtsanwaltskammer unter liegt als selbstverwaltende Gesamtkörperschaft derReichs- anfsicht, die der Reichsminister der Justiz als zuständige: Fachminister ausübt. Das Gesetz bringt ferner eine grundlegende Neuord uung über die Anwaltslaufbahn, für die der Grundsatz Maßgebend war, daß der Anwalt als ein vollberechtigter vnd vollverpflichteter Mitarbeiter am Recht eine der des Richters und Staatsanwaltes gleichwertige Ausbildung habe müsse, und daß der schrankenlose Zustrom vergeblich brotsuchender Funganwälte den Anwaltsstand nicht völlig zerstören nnd verwässern dürfe.Tas neue Gesetz sieht deshalb einem dem Werdegang des Richters entsprechenden, auf die Eigenart des freien Anwaltsberufes zugeschnittenen vierjährigen Probe- und Anwärterdienst vor. Fu jedem Gerichtsbczirk werden in Zukunft nicht mehr Rechtsanwälte zugclassen, als einer geordneten Rechtspflege dienlich ist. Durch ein Gesetz über die Zuständigkeit der Amts gerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeit.., wird die Wertgrcnze ans 500 Mark (bisher 1000 Mark) herunter gesetzt. Nach dem Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatnng wird ein Konzessions zwang für jede Art von Rechtsberatung festgesetzt. Tas dritte Gesetz über einige Maßnahmen auf dem Gebiet des Kavitalverkebrs steht eine abermalioe Verlän gerung der Fristen für die auf Grund der seinerzeitigen zwangsweisen Herabsetzung der Zinsen festgeschriebcnen Kredite, aber auch eine neue Auflockerung vor. Das Gesetz zur Förderung der Energie wirtschaft soll den notwendigen öffentlichen Einfluß in allen Angelegenheiten der Energieversorgung sichern, volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbe werbs verhindern, einen zweckmäßigen Ausgleich durch Verbandswirtschaft fördern und dnrch alles dies die Ener giewirtschaft so sicher nnd billig wie möglich gestalten. Das Gesetz über Spar- und Girokassen, Kommunal kreditinstitute und Giroverbände sowie Girozentralen sieht eine Verlängerung der mit Jahresende ablaufenden Er mächtigung zur Neuorganisation des Sparkassenwesens bis 31. Dezember 1936 vor. Durch das Maß- und Gewichtsgesetz findet eine Zusammenfassung einer ganzen Reihe von Gesetzen und eine Erweiterung der Eichpflicht statt. Das Gesetz über Aenderung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen bringt eine Anzahl von Ergänzungen, insbesondere be ziehen sich diese auf die Bestellung und Abberufung von Liquidatoren und die Erledigung von Beschwerden durch das Aufsichtsamt. Durch das Gesetz über die Auflösung von Zweck- sparunternehmungen werden die Mobiliar- und Zwecksparunternehmungen aufgelöst und ihre Geschäfte unter Mitwirkung des Reiches liquidiert. Das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiet der Reichsversorgung sieht vor, allen um 60 und 50 Prozent in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Kriegsbe schädigten ohne Unterschied des Alters die Front- zutage zu gewähren. Bisher wurde die Frontzulage nur den über 50 Fahre alten oder den um mehr als 70 Prozent in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Front kämpfern gewährt. Das Reichskabinett genehmigte das Gesetz über die Besoldung der Angehörigen des Reichsarbeits dien st e s sowie ein Gesetz über die Aenderung des Be soldungsgesetzes und einen E r g ä n z u n g s p l a n zur Reichsbesoldungsordnüng, die durch die Uebernahme und Einstufung von Beamten der Länder auf das Reich notwendig geworden sind. Am Schluß der Kabinettssttzung, der letzten in diesem Jahr, sprach der Führer und Reichskanzler den Mitglie dern des Reichskabinetts seinen Dank für die im verflos senen Fahr geleistete Arbeit und seine besten Wünsche im das neue Fahr aus. Das neue Gesetz über die Frontzulage. Die Negierung Adolf Hitlers hat es für ihre Ehren pflicht gehalten, in der Versorgung unserer Frontkämpfer die großen Opfer anzuerkennen, die sie in freudiger Hin gabe für Volk und Vaterland gebracht haben. Das Kernstück des Gesetzes vom 3. Fuli 1934, das wichtige Grundsätze für die Vcrsorgnng im nationalsozia listischen Staat festlegt, war daher die Einführung einer. Frontzulage für unsere versorgungsberechtigten Front kämpfer. Da jedoch dieses Gesetz auch unaufschiebbare Ver besserungen für die Kriegerhinterbliebenen durchführen mußte, war die uneingeschränkte Gewährung der Front zulage zunächst nur für alle um mindestens 70 Prozent Das Gcneralsekretariat des Völkerbundes hat Frei tag abend die französisch-englischen Vorschläge veröffent licht, die der italienischen Regierung und der abessinischen Regierung zur Beilegung des Krieges unterbreitet sind. Das Generalsekretariat hat gleichzeitig den Mitgliedern des Rates und allen Mitgliedern des Völkerbundes die Vorschläge übermittelt. In diesen Vorschlägen heißt es: »Grundlage für eine freundschaftliche Regelung des Streites zwischen Italien und Abessinien." 1. Gebietsaustausch. Die englische Regierung und die französische Regierung stimmen darin überein, der abessi nischen Regierung den folgenden Gebietsaustausch mit Italien zu empfehlen: Tigre. Abtretung des östlichen Tigre an Italien, etwa begrenzt im Süden durch den Gheva-Fluß und im Westen durch eine Linie, die von Norden nach Süden zwischen Aksum (zu Abessinien) und Adua (zu Italien) hindurchgeht. v) Berichtigung der Grenzen zwischen dem Danakil- GMet und Eritrea in der LülM. dM A ulia LLlich m tyrer Erwerbsfähigkeit geschädigten Frontkämpfer mög lich; für alle übrigen versorgungsberechligten Frontkämp fer mußte die Vollendung des 50. Lebensjahres Voraus setzung sein. Der Wunsch, den Kreis der Empfänger der Frontzulage ohne Rücksicht auf das Alter weiter auszu dehnen mußte, daher damals zurückgestellt werden. Das Gesetz vom 13. Dezember 1935 beseitigt nunmehr ab 1. April 1936 die Altersgrenze für alle um 60 und 50 Prozent dnrch eine Kriegsdienstbeschädigung in ihrer Er werbsfähigkeit beeinträchtigten Frontkämpfer. Diese we sentliche Erweiterung des Kreises der Empfänger der Frontznlage wird von den Angehörigen der alten Wehr macht lebhaft und dankbar begrüßt werden. Der Führer und die Ncichsrcgicrung, der zahlreiche Frontsoldaten als Reichsminister angehören, zeigen damit, daß sie sich mit den Frontkameraden des Weltkrieges in Treue verbunden fühlen. Die erneute Hervorhebung der kricgsbeschädigten Front kämpfer durch das Gesetz vom 13. Dezember 1935 erhält «och dadurch eine besondere Bedeutung, daß sie zu einem Zeitpunkt kommt, in dem das deutsche Volksheer neu er standen und der Wehrdienst wieder allgemein Ehrendienst geworden ist. Oie Besoldung der Angehörigen oes Reichsarbeitsdienstes.) Zu dem Gesetz über die Besoldung der Angehörigen des Neichsarbeitsdienstes teilt die Neichsleitung des Ar beitsdienstes mit: Die Bestimmungen des Reichsarbeitsdienstes über die „Pflichten und Rechte der Angehörigen des Reichsarbeits- dienstes", die bereits am 1. Oktober 1935 in Kraft getre ten sind, ermöglichen, in Verbindung mit dem jetzt verab schiedeten Besoldungsgesetz, nunmehr die Eingliederung aller hierfür in Frage kommenden Führer des National sozialistischen Arbeitsdienstes in den Reichsarbeitsdienst. Im Neichsbcsoldnngsgesch erscheinen also nunmehr neben den Soldaten der Wehrmacht nnd den Beamten die Angehörigen des Neichsarbeitsdienstes als eine beson dere Gruppe von Staatsdienern. Die im neuen Gesetz festgelegte Besoldungsordnung paßt sich den besonderen Verhältnissen des Arbeitsdienstes an; die Gehaltssätze liegen etwa in der Höhe der Gehälter von Reichsbeamten. Insbesondere unterliegen diese Gehälter, mit Ausnahme derjenigen für Truppführer, durchweg den Kürzungen nach den bekann ten, für die Beamten geltenden drei Gehaltskürzungsver ordnungen, sind also von vornherein als um 19 bis 23 Prozent gekürzt zu betrachten. Das neue Besoldungsgesetz legt gleichzeitig die Dienstbezeichnungen der Angehörigen des Reichs arbeitsdienstes neu und endgültig fest. Es sind dies vom „Arbeitsmann" an, über Vormann, Obervor mann, Truppführer aufsteigend, folgende Führerdienst grade: Truppführer, Obertruppführer, Unterfeldmeister, Feldmeister, Oberfeldmeister Oberstfeldmeister, Arbeits- sührer, Oberarbeitsführer, Oberstarbeitsführer, General arbeitsführer, Obergeneralarbeitsführer, Reichsarbeits- sührcr. Die Amtswaltergrade beginnen mit dem„Amtswalter" im Range des Feldmeisters; es folgen aufsteigend der Oberamtswalter, Hauptamtswalter, Stabsamtswalter und Oberstabsamtswalter. Die im Rcichsarbcitsdienst haupt amtlichen tätigen Aerzte werden die Bezeichnung Arbeits lagerarzt, Arbeitsfeldarzt, Arbeitsarzt, Oberarbeitsarzt, Oberstarbeitsarzt führen, die den Rangstufen des Ober- fcldmeisters bis Oberstarbeitsführer entsprechen. dieser Grenze bleibt und vom eritreischen Gebiet eine Ab tretung erfolgt, die notwendig ist, um Abessinien einen Zugang zum Meer zu geben. O) Abänderung der Grenzen zwischen Ogaden und Jtalienisch-Somaliland, und zwar eine Grenze, die «us- geht von dem Grenzdreieck zwischen Abessinien, Kenha und Jtalienisch-Somaliland und dann im allgemeinen nordöstlich verläuft. Diese Grenze würde den Fluß Sche- beli bei Jddidole durchschneiden, sie würde weiter Aoro- hai im Osten lassen, Ouardao im Westen und würde in ihrer Fortsetzung beim 45. Längengrad mit der Grenze von Britisch-Somaliland zusammentreffen. Di: Rechte, die Britisch-Somaliland im Gebrauch von Weiden- und Wasserstellen in den an Italien zufallenden Gebieten zu- erkannt sind, würden durch diese Gcenzfestsetzung nicht berührt werden. 0) Abessinien soll zum völlig eigenen Gebrauch einen Zugang zum Meer erhalten. Dieser Zugang würde durch dieAbtretung des Hafens von Assab mit Zu stimmung von Italien geschaffen werden und durch einen Landstrich, der längs der MrdarellLtz. vLll LrüMLüich- der Mit der Pariser MdeWaaer