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MchmfferAgM« Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Tageblatt" erscheint Werktags nachm. 4Ul>r. Be;ugspr. monatl.L RM. frei Haus, bei Postbestcllung l.M RM. zu;ügl. Bestellgeld, Einzelnummer 10 Rps, Alle Postanstalte», Postboten, unsere Austräger u, Geschäftsstelle nehmen zu lcder Zeit Bc- -- .. . stellungen entgegen, Im Falle höherer Gewalt oder Wochenblatt sur Wilsdruff u. Umgegend sonstiger Betriebsstoru». gen besteht kein Anspruch 2 auf Lieferung der Zci- tung oder Kürzung des Bezugspreises. 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Als sicheres Mittel zur Ab kürzung des italienisch-abessinischen Krieges sieht der' Völkerbundsrat die Verhängung von Sank-' tionen gegen Italien als den Schuldigen am Kriege an. Bei den Sanktionen soll es sich um wirtschaft liche Maßnahmen handeln. Gedacht ist vor allem, wie bisher verlautet, an eine Anleihesperre gegenüber Italien, an den Boykott bestimmter italienischer Waren, an die Zufuhrsperre für alle Arten von Kriegsmaterial und an die Aufhebung der Waffensperre nach Abessinien. Die Frage ist die, wieweit Italien durch derartige Sanktionen in seiner Kriegführung betroffen wird. Sanktionen würden Italien in erster Linie vor Schwierigkeiten in der Finanzierung des Krieges und der Beschaffung der not wendigen R o h sto ff e für die Kriegführung stellen. Nach den Ausführungen Mussolinis hatte bis Ende Sep tember diese Kriegsvorbereitung den italienischen Staat bereits die stattliche Summe von zwei Milliarden Lire 1100 Lire — 20,24 Mark) gekostet. Durch diese starke finanzielle Beanspruchung haben sich die Staats- sinanzen in den letzten Monaten fraglos verschlechtert. Die Golddeckung mußte herabgesetzt werden, die Silber- rnünzen wurden eingezogen, die Devisenvorräte gingen zurück. Trotz alledem verfügte Italien Mitte September noch über einen Goldbestand von 4,5 Milliar den Lire. Er dürfte inzwischen auf wenig über vier Milliarden Lire zurückgegangen sein, so daß sich immer Noch ein beachtlicher Goldschatz in italienischen Händen befindet. Dieser Goldschatz freilich muß um so sorgfältiger gehütet werden, als neuerdings einmal Lieferungen nach Italien nur gegen Barzahlungen erfolgen und zum anderen trotz aller Anstrengungen die italienische Handelsbilanz nach wie vor passiv ist. — Ende Februar dieses Jahres wurde die Beschränkung der Roh- stöffeinfuhr für Italien verfügt, in der Erwartung, mit dieser Einfuhrsperre eine Aktivierung der Handelsbilanz herbeizusühren. Tatsächlich aber ist dieses Ziel nicht er reicht worden. Die Ausfuhr ist weiter hinter der Einfuhr zurückgeblieben. 1934 schloß die italienische Handels bilanz mit einem Einfuhrüberschuß von 2,4 Millionen Lire ab. In den ersten acht Monaten 1935 war sie mit 1,7 Milliarden Lire Passiv. Dieser gewaltige Einfuhrüberschuß erklärt sich aus der Tatsache, daß Italien in allen lebenswichtigen Zufuhren für den Krieg großenteils vom Auslande abhängig ist. Ein paar Zahlen mögen das beweisen: Von der italienischen Einfuhr des Jahres 1934 in Höhe von 7,7 Milliarden Lire entfielen allein 4,6 Milliarden auf die Beschaffung industrieller Rohstoffe, dann folgen die Halb- und Fertigwaren und die Einfuhr von Lebensmitteln. Unter den Rohstoffen, die Italien im Ausland kaufen muß, stehen Kohlen an erster Stelle. Die Jnlandserzeugung deckt nicht einmal drei Prozent des gesamten italienischen Kohlenbedarfs. Weiterhin braucht Italien in großen Mengen Erdöl. In den letz ten Monaten hat es diesen Bedarf zum weitaus größten Teil in Rumänien gedeckt. Wie verlautet, ist jedoch Rumänien nicht willens, weiterhin Erdöl nach Italien zu liefern, da die bisherigen Lieferungen noch nicht bezahlt sind. Weiterhin,, braucht es Kupfer, das bisher haupt sächlich aus USA., Chile und Afrika bezogen wurde, so wie Gummi und zum Teil Baumwolle, die frei lich in den letzten Monaten bereits durch Kunstseide er setzt worden ist. Soweit bisher an Hand der veröffentlichten Zahlen festgestellt werden konnte, sind im letzten Halbjahr die Voreindeckungen Italiens an den genannten Rohstoffen so reichlich gewesen, daß sie immerhin für einige Monate den italienischen Bedarf decken können. Immer voraus gesetzt, daß der Krieg auf Italien und Abessinien be schränkt bleibt. Eine andere Frage freilich ist es, mit welchen Mitteln Italien die noch rückständigen Zahlun gen und die künftigen Zahlungen leisten will. Es kann Praktisch seine Einfuhr nur aus Frachten und Auslands diensten (Schiffsverkehr, Fremdenverkehr usw.) und aus den Ausfuhrerlösen bestreiten. Schiffs- und Fremdenver kehr haben aber bereits stark abgenommen, und dürften in den nächsten Monaten noch weiter absinken. Ähnlich verhält es sich mit der Ausfuhr Italiens. Die hauptsächlichsten Ausfuhrerzeugnisse Italiens sind Süd früchte (Apfelsinen, Mandarinen, Zitronen), Reis, Weine, Seide und Hanf. Zitronen kommen für die Ausfuhr zur Zeit nicht mehr in Frage, da sie sür das Heer benötigt werden. Dasselbe gilt für Hanf. Mit anderen Worten: auch die Einnahmequelle der Ausfuhrerlöse ist für Italien verstopft. Sie müßten um so schärfer zurückgehen, falls die Sanktionen sich auch auf einen Boykott italienischer Ausfuhrwaren erstreckten. Bisher waren gerade die Länder, die sich am stärksten sür Sanktionen gegen Italien einsetzten, nämlich England und die Vereinigten Staaten, die besten Abnehmer italienischer Erzeugnisse. Verzichten sie in Zukunft auf die italienischen Lieferungen, so dürfte Italien nur schwerlich Ersatz für diese Kunden finden, da seine Ausfuhrartikel einen gewissen Luruscharakter geheime Sanktionsberstungen Die Sanktionskonserenz wählte einen Sechzehnerausschutz — Wie steht es um die Rechtsgrundlage der Sanktionskonserenz? Nachdem die Vollversammlung des Völkerbundes am Donnerstag die Sanktionen gegen Italien grundsätzlich be schlossen hatte, wurde eine sogenannte Ständige Sanktionskonferenz eingesetzt mit dem Auftrag, die Sanktionen im einzelnen festzusetzen. Die Sanktions- konfcrenz hielt am Freitag ihre ersten Beratungen ab. Durch Zuruf wurde der portugiesische Völkerbundsvertreter DeVasconcellos zum Präsidenten gewählt. Mit der Begründung, daß die Konferenz heikle wirtschaftliche Fragen zu erörtern haben werde, wurde die Lsfentlichkeit ausgeschlossen. Nach bewährter Genfer Methode beschloß die Sank- tionskonferenz zunächst, aus der großen Konferenz von 52 Mitgliedstaaten einen Ausschuß von 16 Mit gliedstaaten zu bilden. Dem Sechzehnerausschuß gehören folgende Staaten an: Frankreich, England, Sowjetrutzland, Polen, Spanien, Südafrika, Griechenland, Holland, Schweden, die Schweiz, Jugoslawien, Belgien, Argentinien, Kanada, Rumänien und die Türkei. Von polnischer Seite ist in der Sanktionskonferenz die Frage gestellt worden, wie es eigentlich mit den Voll machten und der Völkerrecht lichenGrun Plage dieser Konferenz bestellt sei. Darauf erklärte der Präsident ausweichend, zunächst möchten die einzelnen Delegationen ihm brieflich Mitteilen, welche Vertreter und welche Stell vertreter, welche Sachverständigen und welche politischen Berater an den Verhandlungen teilnehmen. Man müsse natürlich später, wenn man zu einem Beschluß komme, mit dessen Hilfe man dann den einzelnen Staaten Sanktionen empfehlen wolle, auch regelrechte Vollmachten besitzen. . . > - Auch Albanien gegen Sanktionen. Nach der ersten Sitzung der Sanktionskonferenz ist die Vollversammlung des Völkerbundes vorläufia vertaat worden. Die Versammlung ist aber nicht' geschlossen worden, d. h. sie kann in jedem Augenblick wieder ohne Formalitäten zusammenberufen werden. Die Mitglieder der Vollversammlung des Völkerbundes bleiben in Genf, weil sie gleichzeitig Mitglieder der Sanktionskonserenz sind. Auch der Völkerbundsrat hat seine Sitzungen nicht abgeschlossen. Er bleibt formal versammelt, um, wie der Präsident der Vollversammlung, Benesch, verkündet hat, immer zur Verfügung zu stehen, wenn sich Bedingungen für eine friedliche Lösung des Konflikts im italienisch abessinischen Krieg ergeben sollten. Bei Beginn der Voll versammlung erteilte der Präsident Benesch noch nach träglich dem Delegierten Albaniens das Wort zu einer Erklärung über die Entscheidung des Völkerbunds- rats, die Italien für schuldig erklärte. Der albanische Delegierte schloß sich dem Einspruch Ungarns und Österreichs an, und zwar mit der Begründung, daß trotz aller Treue zum Völkerbund Albanien durch Verträge mit Italien gebunden sei und deshalb die Entscheidung des Rats ablehnen müsse. Darauf nahm der Präsident noch einmal zu den Aus führungen des italienischen Völkerbundsvertreters, Aloisi, Stellung, in denen dieser dem Völkerbund vorgeworfen hatte, daß er ein unrechtmäßiges Verfahren gegenüber Italien angewandt habe. Nach darauf folgendem Ver tagungsbeschluß stellte Benesch in einer Schlußrede noch einmal zusammenfassend fest, daß sich 50 Mitglieder Mit dxm Schuld spruch gegen Italien und damit mit Sanktionen einverstanden erklärt haben. Er verlas die angenommene Entschließung, um ihr noch mals völkerrechtlich Rechtskraft zu geben, rnd erklärte dann, daß die Sanktionskonferenzden Um- fangihrer Aufgaben prüfen müs'/e und dann Beschlüsse über die Sanktionen in Form -riner Emp fehlung an die Staaten fassen müsse. Waffe«- M MMnMSsvhrmvot M« Aalm. Der aus 16 Mitgliedern bestehende Ausschuß der Sanktionskonferenz beschloß einstimmig, daß ein Waf fen, und Munitionsausfuhrverbot gegen Italien als erste Sanktionsmaßnahme durchgeführt werden soll, während bestehende Verbote der Waffen- und Munitionsausfuhr nach Abessinien aufgehoben wer den sollen. Wie aus Genf weiter gemeldet wurde, wurde die Empfehlung des Arbeitsausschusses Freitag abend der Ständigen S a n kt i o n s k o n f e r e n z vorge legt. Hiernach sollen erstens die Staaten, die bereits die Ausfuhr von Waffen nach Italien und Abessinien gesperrt haben, diese Sperre gegenüber Abessinien aufheben. Zweitens sollen die anderen Staaten ein Waffenausfuhrverbotgegenüber Italien einführen. Drittens sollen alle Staaten dem Waffenausfuhr verbot die Liste zugrunde legen, die der Erklärung des Präsidenten Roosevelt vom 31. August beigefügt ist. Von der Sperre sollen auch die bereits abgeschlos senen oder noch in A u s fü h ru n g b e g riff e- nen Verträge betroffen werden. Die Liste, die der Entschließung beigefügt ist, sieht; u. a. folgendes vor: Das Verbot der Ausfuhr von 1. Gewehren und Karabinern und der dafür bestimmten Munition über ein gewisses Kaliber hinaus sowie deren Magazine; 2. M a s ch i n e n g e w e h r e n, automatischen Gewehren, Maschinenpistolen jeden Kalibers und der betreffenden Magazine; 3. Haubitzen, Mörsern aller Kaliber, ihrer Lafetten und ihrer Magazine; 4. allgemein aller Gewehrmunition irgendwelcher Art über ein gewisses Kaliber hinaus, ebenso von nicht' gefüllten Geschoßteilen und allen Maschinen zur Her stellung von Munition: haben. Den Luxus von Südfrüchten und Seiden können sich aber nur wohlhabende Staaten leisten. Die aber wer den voraussichtlich in vorderster Linie der Staaten stehen, die die Sanktionen gegen Italien durchführen. Mit andern Worten: Sanktionen gehHN an den. Lebensnerv des i t a lienischen Volkes. s. Bomven, Torpedos, Minen, gefüllt und un gefüllt, mit allen dazugehörigen Einzelteilen; 6. Tanks, ob bereits militärisch ausgerüstet oder nicht; 7. Kriegsschiffen aller Art einschließlich der Flugzeugmutterschisse, der Unterseeboote, der für die Marine bestimmten Flugzeuge, und zwar sowohl der Luftfahrzeuge, die leichter, wie auch der Luftfahrzeuge, die schwerer sind als Lust, sobald sie irgendwie für den Lustkampf bestimmt uud ausgerüstet sind mit Maschinen pistolen, kleinen Kanonen oder mit der Einrichtung zum Abwurf von Bomben aller Art; 8. allen Einrichtungen und allen Gegenständen, die irgend wie dem Gaskrieg dienen können. Schließlich wurde vom Völkerbundssekreta riat bekanntgegeben, daß der Ausschuß der Sanktions konferenz die Einsetzung zweier Unterausschüsse beschlossen hat; der Ausschuß für die Behinde rung derKrediteanJtalien wird durch folgende Mächte besetzt werden: Frankreich, England, Griechenland, Südafrika, Niederlande, Rumänien und Polen. Der militärische Ausschuß besteht aus den Vertretern Englands, Frankreichs, Sowjetrußlands und Spaniens. Man erklärte, daß er die Aufgabe hat, Vorschläge zu machen, die bestimmt sind, die Liste der Waffen, der Mu nition und des Kriegsmaterials zu ergänzen. Volllonferenz bestätigt Sanktionsmaßnahmen. Die Vollsitzung der Sanktionskonfe renz hat am Abend die vom Ausschuß vorgelegte Ent schließung über die Verhängung des Waffenausfuhrver botes gegen Italien und die Aufhebung des Waffenaus fuhrverbotes, das bisher für Abessinien bestand, be schlossen. Außerdem hat die Sanktionskonferenz beschloßen, daß auch Maßnahmen dafür getroffen werden sollen, daß nicht etwa ein anderes Land als Italien Waffen über nimmt und direkt oder indirekt an Italien weiter liefert. Die Staaten sollen über die getroffenen Maßnahmen mög lichst bald dem Generalsekretär Mitteilung machen. Bei der Abstimmung in der Vollkonferenz hat sich nur Un garn der Stimme enthalten, während sich Österreich nicht geäußert hat. Der französische Außenminister Lav a l hat bei seiner erfolgten Abreise aus Genf, die Freitag nachmittag er-