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" — Jeder Aabattansprueh erlischt, wenn der Betrag d^rch Klage eingezogcn werden muh oder der Auftraggeber jn Konkurs Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meisten, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 181 — 94. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Dienstag, den 6. August 1935 Was ist Volksverrat? 15 Leitsätze des Staatssekretärs Freisler. Das bisherige Strafrecht kannte nur Verbrechen gegen den Staat, nicht aber gegen das Volk als solches. Deshalb waren im Strafgesetzbuch die Verbrechen des Hoch- und Landesverrates unter Strafe gestellt, während es einen Tatbestand des Volksverrats überhaupt nicht gab. Da für den Nationalsozialismus der Staat nur als Lebensform des Volkes gilt, das Volk selbst also den höchsten Wert bedeutet, müssen im kommenden Straf gesetzbuch die Tatbestände des Hoch- und Landesverrats eine innere Wandlung erfahren, indem sie in den um fassenderen Tatbestand des Volksverrats eingehen. Mit den hier entstehenden Problemen setzt sich Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Roland Freisler im neuesten Heft der Deutschen Juristen- Zeitung auseinander und gibt damit zugleich einen Ein blick in die Arbeiten der Strafrechtskommission, deren Vorsitz Staatssekretär Dr. Freisler innehat. Für den Aufbau und die Ausgestaltung des Volksverrats im kommenden Strafrecht stellt Staatssekretär Freisler u. a. folgende Forderungen auf: „Nur wer untreu handelt, also nur derjenige, den eine Treupflicht mit dem deutschen Volk verbindet, kann das Verbrechen des Volksverrats be gehen. Täter kann also in jedem Falle nur der Deutsche sein. Dabei ergibt sich die Notwendigkeit, trotz der durch die nationalsozialistische Betrachtung weltanschaulich ge gebenen Selbstverständlichkeit, den Deutschen nach seiner Blutszusammengehörigkeit zu bestimmen, den Begriff des Deutschen hier noch formal zu umrcitzen, aus Er wägungen, die außerhalb der strafrechtlichen Betrachtung liegen. Deutscher im Sinne dieser Bestimmungen kann nur und mutz jeder fein, der zur Zeit der Tat Reichs- angehöriger ist. Auch die Ausländertat muß unter schwere Strafdrohung gestellt, sie .kann aber nicht als Volksverrat gestempelt werden, da der Ausländer nicht durch die Treue, sondern durch das Gast recht mit dem deutschen Volke verbunden ist." Die Charakterisierung des Verbrechens als durch Verrat begangenen Treubruch am Volk bedinge die stärkst mögliche Abwertung des Täters durch das Gesetz und schließe die Anerkennung einer Gesinnungstäterschaft aus. Sie würde der Wertung des Täters als zwar geg nerischen, aber doch anständigen Kämpfers entsprechen. Im einzelnen begründet Staatsseftetär Freisler diese Auffassung folgendermaßen: „Solange das deutsche Volk ein Staatsl^ben führte, das seiner Wesensart auf der von ihm" erklommenen Entwicklungsstufe nicht entsprach, brauchte ein Angriff auf den Staat — soweit er nicht die äußeren Beziehungen berührte — noch nicht zugleich ein Angriff auf das Volk zu sein. Der Angriff konnte ja gerade in der Richtung gehen, dem Volk den feiner Art entsprechenden Staat zu erkämpfen. Hat aber einmal das Volk sich den seiner Art entsprechenden Staat geschaffen, so kann es ihn nicht wieder wie ein Kleid wechseln, ohne an seiner Lebens kraft Einbuße zu erleiden. Das nationalsozialistische deutsche Volk ist fest davon überzeugt, im national sozialistischen Führerstaat die germanische Demokratie im Sinne des Führers („Mein Kampf", S. 99), den ihm arteigenen Volksstaat geschaffen zu haben. Ein Angriff auf diesen Staat ist also auch in den sog. Hochverrats fällen ein Angriff auf das Volk selbst, ist ein Verrat am Volke." Am Schluß seiner Ausführungen faßt Staatssekretär Freisler die Ergebnisse seiner Betrachtung in folgenden 15 Leitsätzen zusammen: 1. Gegen das Volk gerichtete, aus Treulosig keit entstandene Verratshandlungen Deutscher sind als Volksverrat das schwerste Verbrechen. 2. Der VoKsverräter schließt sich a u s d e r Volks gemeinschaft aus. Schwerster Verrat wird daher mit der die Todesstrafe umschließenden Achtung bestraft. 3. VoWberrat kann nie als aus ehrbarerGe- sinnun.g entstanden angesehen werden. Immer muß die Strafe ihrer Art nach der Ehrlosigkeit des Täters entsprechen. 4. Der Untreue-undVerratsgehaltist zum bestimmenden Merkmal des Volksverrats zu machen. 5. Der Volksverrat ist selbständig, als echter S t r a f t a t b e st a n d, an der Spitze des Ersten Ab schnittes des Besonderen Teiles des neuen Strafgesetz buches aufzubauen. 6. Jn dem Volksvcrratstatbestand sind Landes-, Führer- und Hochverratals Beispiele — ohne den Anspruch, damit vollständig die Fälle des Volksverrats aufzuzählen — anzuführen. 7. Daß die nationalsozialistische Bewe gung, entsprechend dem Staat, als ein Grundpfeiler des deutschen Volkslebens durch die Volksverratsbestimmungen des Strafrechts mitgeschützt wird, muß klargestellt werden. 8. Auch die normative Bestimmtheit des Volksverratsbestandes foll kundtun, daß der Gesetzgeber Analogieschlüsse nicht ausschließen will. KWllMistMWM in aller Welt. Kommunistische Ausschreitungen auf der Brüsseler Weltausstellung. Etwa 5 0 junge Kommunisten, die die 21. Wiederkehr des Hages der Kriegserklärung auf ihre Art feiern wollten, improvisierten am Sonntagnachmittag vor dem italienischen Pavillon auf der Brüsseler Weltausstellung eine Kundgebung. Ein kommunistischer Abgeordneter hielt eine Ansprache, in der er Angriffe gegen Mussolini, Hitler und Japan richtete. Die Teilnehmer an der Kund gebung versuchten, in den italienischen Pavillon einzu dringen. Im Vorraum kam es zwischen ihnen und dem italienischen Aufsichtspersonal zu eiuer Schlägerei, als ein Kommunist ein Bild Mussolinis von der Wand herab- riß und es zu vernichten suchte. Polizei machte der Schlä gerei und der Kundgebung ein Ende. Einer der itakieni- schen Aufsichtsbeamten wurde im Gesicht leicht verletzt. Der kommunistische Abgeordnete wurde vorübergehend festgenommcn, aber nach Feststellung seiner Personalien wieder freigelassen. Die Überwachung des italienischen Pavillons ist seitdem verstärkt worden. Blutige Ausschreitungen m Touteuse. Während die Kundgebungen der Staatsarbeiter ...i Brester Marinearsenal gegen die Gesetzeserlasse der fran zösischen Regierung ohne ernste Zwischenfälle blieben, arteten ähnliche Kundgebungen in Toulouse zu einer wahren Straßenschlacht ans. Die Arbeiter des dortigen Arsenals zogen in geschlossenem Zug vor die Arbeiterbörse. Eine Gruppe der Demonstran ten drang in das Gebäude ein, bemächtige sich einer roten Fahne, hinter der sich dann die anderen Knndgeber grup pierten. Mehrere Fensterscheiben der großen Cafehäuser- wurden eingeworfen und mehrere Revolverschüsse abge geben. 13 Personen wurden durch Steinwürfe und durch Schläge mit Schlagringen verletzt, darunter sechs Poli zeibeamte, fünf Cafehausbesucher und eine Frau. Die Polizei konnte keine Verhaftungen vornehmen, weil die Demonstranten ständig in der Üebermacht waren. Meder mtt Zialien^ Marxistische Kundgebungen im Newyorker Negerviertel. Wie dem Angriff" aus Newyork gemeldet wird, ver anstalteten im Newyorker Negerviertel Harlem Marxisten, Kommunisten und Pazifisten eine Kundgebung, in deren Verlauf die Bildnisse Mussolinis, Roosevelts, Morgans usw. öffentlich zerrissen wurden. Stundenlang zogen etwa 25 000 Mann durch die Straßen des Stadtteils mit Plakaten, die Aufschriften trugen wie „Nieder mit dem Krieg", „Nieder mit Italien". Im Marinearsenal von Brest kam es zu einer plötzlichen Protestkundgebung der Ar beiter gegen die Erlasse, die mich für die eine Herabsetzung der Löhne nach sich ziehen. Die Arbeiter verließen die Werkstätten, begaben sich vor die drei im Bau befindlichen französischen Kreuzer „Dünkirchen", „Lor raine" und „Jeanne d'Arc" und überredeten dort die Ar beiter, die Schiffe zu v e r l a s s e n und gemeinsam mit ihnen einen Demonstrationszug abzuhalten. Arbeiter anderer Werkstätten schlossen sich ihnen an, und mit der roten Fahne an der Spitze zogen die Arbeiter an den Kai. Wie verlautet, haben sich unter der demonstrierenden Menge auch Angehörige der Newyorker Polizei befunden. Moskauer Drahtzieher am Werk. Die kommunistischen und sozialdemokratischen Kund gebungen in Newyork beim „Bremen"-Zwischenfall und zetzt im Negerviertel Harlem sowie das Eindringen von Kommunisten in den Italienischen Pavillon auf der Aus stellung in Brüssel sind als die ersten Auswirkungen der Kampfansage der Moskauer Drahtzieher gegen den Fa schismus anzusehcn; beim „Vremen"-Zwischenfall wurde die Hakenkreuzfahne hcruntergerissen und im Negerviertel das Bild Mussolinis zerfetzt. Bezeichnend für die schon weitergreiscnde kommunistische Zersetzung ist, daß sich unter den Kundgebern in Harlem auch kommunistisch eingestellte Pölizeibeamte und sogar Abordnungen von Kirchgemein den befunden haben sollen. Die polizeilichen Maßnahmen in Newyork haben sich gegenüber diesen Kundgebungen, an denen sich diesmal Weiße und Neger trotz den sonst in Amerika betonten Rassenunterschieden in Stärke von ungefähr 20 000 Mann beteiligten, als völlig uttzu reichend erwiesen. Greifen die verantwortlichen Regie rungsstellen nicht kräftig genug durch, ist damit zu reo- nen, daß, durch diese Anfangserfolge ermutigt, die nun vereinigten Kommunisten und Sozialdemokraten, entspre chend den Anweisungen der Komintern, schon in allernäch ster Zeit zu neuen und schweren Schlägen gegen die staat liche Ordnung ausholen und damit das Wirtschaftsleben der einzelnen Völker gefährden. Ueber die beiden Länder, die heute einzig in der Welt völkisch und wirtschaftlich gefestigt stehen, Deutschland und Italien, werden die schlimmsten Lügen verbreitet; darüber wird aber die Ge fahr im eigenen Land vergessen. Jie DWemsmiiW io LftisM gehen iveiier. Wie sich Rom den Krieg denkt. — Japanische Waffen lieferungen für Abessinien? Während dieenglische und französische Presse über den Ausgang der Genfer Verhandlungen des Völker bundsrats nicht sehr erbaut ist, geht die italienische Presse kaum auf die „Entscheidung" des Völkerbundsrats im Abessinienkonflikt ein. Die Zeitung „Popolo di Roma" schreibt: Die allgemeine Frage der abessinisch-italienischen Beziehungen sei nach dem Willen Italiens v o n jeder Erörterung durch den Völkerbund aus geschlossen. Italien behalte völlig freie Hand bei jeder etwaigen kommenden Verhandlung vor dem Völker bund. Eine französische Zeitung will aus Rom erfahren haben, daß der italienische Kricgsplan gegen Abessinien folgendermaßen sei: Fünf italienische Abtei lungen würden von Italienisch-Somali in die Provinz Ogaden Vordringen und dabei dem Lauf von fünf Flüssen folgen. Sie hätten etwa 500 Kilometer nach Addis Abeba zurückzulegen, wosieaufetwa20 000 Abessinier unter dem Oberbefehl von Nassibu stoßen würden. Drei italienische Abteilungen würden von Assab in Eritrea aus den fünf anderen entgegenmarschieren und dabei die Wüste von Dankali zu durchqueren haben, wo das Thermometer bis anfetwa45bis50Grad Celsius steigt. Der abessinischeThronfolger werde sich ihnen an der Spitze von 40 000 Mann auf den Höhen von Wolla entgegenstellen. Die wirklichen militäri schen Operationen würden sich im Norden von Abessinien abspielen, wo eine starke ita lienische Armee die weiten Flächen von Wolquit durchqueren werde, um gegen Gondar vorzustoßen. Lier 9. Dem Grundtatbestand des Volksverrats sollen, in Gruppen geordnet, Sondertatbestände folgen, etwa die Sondertatbestände des militärischen, die des diplomatischen Volksverrats und die schweren, Verrats- natur ausweisendsn Sonderangrifse gegen die völkische Gr-undordnuns. 10. Das VerhMms des Grundtatbestandes z« den Sondertatbeständon ist durch Messung des der richterlichen Beurteilung vorliegenden Einzekfakles an dem bestimmen den normativen Element des Grundtatbestondes des Volksverrats festzustcllen. 11. Ohne Schwächung der strafrechtlichen Abwehr wer den die Sondertatbestände, die mehr Auflehnungs- als Verratscharakter zeigen, abgeschichtet. 12. Fahrlässigen Verrat im eigentlichen Sinne gibt es nicht. 13. Fahrlässige Begehung der Sondertatbestände und fahrlässige Taten, die, vorsätzlich begangen, Verrats- charak-ter tragen und den Grundtatbestand des Volksver rats erfüllen würden, werden, soweit hierzu ein kr-i Mi na l p o l itis ch e s Bedürfnis vorliegt, gesondert unter Strafdrohung gestellt, und zwar, trotz ihrer Sondernatur, im gleichen Abschnitt. 14. Handlungen von Ausländern, die im übrigen die beschreibenden Tatbestandselemente des Grundtalbestandes erfüllen, werden — gewissermaßen als Anhang zum Verratsabschnitt — besonders mit Strafe be droht. 15. Im übrigen mögen Ausländerhandlunge« i« die Sondertatbestände emaebaut werde«.