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WwmfferNgÄM Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werklagen nachmittags < Uhr. Bezugspreis monallich 2,— RM. Ire, Haus, bei Postbestcllung 1.80 RM. zuzuglich Bestellgeld. (Einzelnummern I» Rpsg. Alle Postanstallcn und Post- ^^zett Bestellungen eni- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend »älle^ircr »ein .Anspruch aus Licierung der Heilung oder Kürzung des Bezugspreises. Siüchsendung e^ngesandic^Sch'risistücke erfolgt nur. wenn Rückporto deiliegl. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreis,e laut aufliegendem Tarif Nr. 4. — Nachweisungs-Gebühr: 20 Rpfg. — Vorgeschriebene Erschcinungstage, und Playvorschriften werden nach Möglichkeit berücksichtigt. — Anzeigen. Annahme' durch Frrnrus übrrmtt. Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr.206!rtt"kndAnz^n°u mcn MI dcinc Erma^. —-— — — Irder Radattanspruch Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 155 — 94. Jahrgang Wilsdruff-Dresden Telcgr.-Adr.: „Tageblatt Postscheck: Dresden 2640 Sonnabend, den 6. Juli 1935 Dis Reserven der Ausfuhr. Weltwirtschaftslage gebessert, Tempo der Besserung ver langsamt — Hebung der Ausfuhr, ein Kernpunkt der deut schen Wirtschaft — Deutsche Autoausfuhr stark gestiegen. Zwei große Institute haben in diesen Tagen einen Rückblicksbericht auf das erste Halbjahr 1935 der Öffent lichkeit übergeben: das Statistische Reichsamt und die Reichskreditgesellschast. Beide Berichte kommen zu dem Er gebnis, daß sich die W e l t w i r t s ch a ft s l a g e in den beiden letzten Monaten im allgemeinen gebessert hat. Nur das Tempo des Fortschritts ist im Vergleich zu früheren Aufstiegsperioden langsamer geworden. Nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamtes zeigen vor allem die Wirtschaften Deutschlands, Schwedens, Ja pans und Italiens überraschende Bcsserungsanzeichen. Die Vereinigten Staaten und England haben sich auf dem selben Stand wie in den Vormonaten gehalten. Dagegen sind die westeuropäischen Goldblockländcr keinen Schritt weitergekommen. Ihre Wirtschaftslage ist, wie auch die Reichskreditgesellschaft feststellt, ausgesprochen gedrückt. Für die Bes s e r ung in Deutschland spricht vor allem die gesunde Z u n a h m e d e r i n d u st r i e l l e n Erzeugung. Heute steht der Erzeugungswert nach den Erfahrungen des ersten Vierteljahres 1935 mit 13,7 Mil liarden Mark auf genau derselben Höhe wie 1931. Die Gütermenge, die hergcstellt wurde, bleibt uur um 10 v. H. hinter dem Höchststand von 1928 zurück. Für den guten Absatz der Jndustrieerzeugnisse sprechen die regen Absatzziffern. Allein die Umsätze des deutschen Ein zelhandels lagen im ersten Vierteljahr 1935 nm 5 V.H. höher als zu gleicher Zeit des Vorjahres. Dies Ergebnis über rascht um so mehr, als im vergangenen Jahre durch die Hamsterpsychose, deren Auswirkungen sich nach dem Be richt der Reichskreditgesellschaft auch heute noch da und dort unangenehm bemerkbar machen, ein großer Teil des laufenden Bedarfs vorweggenommen war. Im Zeichen der Aufwärtsentwicklung steht vor allem auch die deutscheLandwirtschaft. Ihre Kaufkraft ist um so mehr gestiegen, als die Preise der industriellen Güter in der gleichen Zeit erheblich geringer angezogen haben. Zu den Wirtschaftszweigen, die vor allem rege Auftragsein gänge zu verzeichnen hatten, zähltdie Reichskreditgesellschast den Baumarkt, wohingegen die Lage für die deutsche Textilausfuhr Wirtschaft besonders schwierig ist. Vergleicht man nämlich die deutschen Ausfuhrmengen des Jahres 1934/35 mit denen von 1929, so zeigt sich ein beträchtliches Zusammenschmelzen. Aber nicht nur die Menge, sondern auch die Preise sind erheblich rückläufig. Um so bewundernswerter ist die Initiative, mit der sich die deutsche Textilindustrie in den letzten anderthalb Jahren auf den Binnenmarkt und da wieder auf neue Herstellungs verfahren umgestellt hat. Ähnliche Rückschläge wie die deutsche Textilindustrie haben fast alle deutschen Aussuhrindustrien erlitten. Und trotzdem kann auf die Förderung der Ausfuhr nicht genug Gewicht gelegt werden, denn in ihr steckt eine der wert vollsten Reserven unserer Wirtschaft. Wir brauchen eine vergrößerte Ausfuhr einmal im Dienste unserer Arbeits beschaffung und zum anderen, um unsere Wirtschaft mit den dringend erforderlichen Rohstoffen zu versorgen. So kommt denn auch die Reichskreditgesellschast zu dem Er gebnis, daß die Hebung der d e u t s ch e n A u s f u h r unter Zusammenfassung aller Kräfte ein Kernpunkt der deutschen Wirtschaftspolitik sein muß. Die Voraussetzung freilich für die Wiederingangbringung unseres Warenaustausches mit dem Ausland mutz die Währungsstabilisierung sein, denn auf die Dauer mutz der Gegensatz zwischen blühendem Binnenmarkt und schrump fendem Auslandsgeschäft, wie wir ihn heute fast überall beobachten, zu verhängnisvollen Störungen der Gesamt wirtschaft führen. Mit welcher Energie die deutsche Wirtschaft und be sonders einzelne Zwesge sich die Förderung der Ausfuhr angelegen sein lassen, beweist der H a l bj a h r e s b e richt der Daimler-Benz A. - G., Berlin-Stuttgart. Neben der starken Zunahme an Jnlandsaufträgcn hat die Aus fuhr dank den Bemühungen des Werkes im ersten Halb jahr 1935 wertmäßig so beträchtlich gesteigert werden können, daß der Ausfuhrabsatz des ersten Halbjahres 1935 heute bereits genau so groß ist wie der des gesamten Jahres 1934. Die gleiche Entwicklung wird, wenn auch nicht mit ebenso hohen Ziffern, aus der gesamten Auto industrie gemeldet. Vor allem die mittelstarken Wagen sind beträchtlich stärker ausgcführt worden als im Vor jahr, d. h. die Personenkraftwagen von 2 bis 3 Liter Hub raum. Insgesamt wurden im Mai 2232 fabrikneue Per sonenwagen gegen 1957 im April auf ausländischen Märk ten untergebracht. Fast die Hälfte dieser im Ausland ab gesetzten Wagen gehörten der genannten Größenklasse au. Bei Liefer- und Lastkraftwagen wurde ebenfalls eine neue Höchstzahl erreicht. 10 v. H. der abgesetzten Wagen wurden im Mai 1935 ausgeführt, gegen nur 4,8 v. H. im Mai 1934. Auch in der Kraftradproduktion wurde ein steigen der Auslandsabsatz, teilweise sogar um 20 v. H., beobachtet. Ergänzt wird diese günstige Absatzlage nach dem Ausland durch anhaltend große Jnlandsaufträge. Die MMMe StrasreWesm. Einige wichtige Bestimmungen aus der neuen Änderung des Strafrechtes. Im Reichsgesetzblatt wird jetzt das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 26. Juni 1935 veröffentlicht. Der Grundtgedanke der Straf rechtsreform ist die Schaffung eines Rechts, das die Volksgemeinschaft in ihrem Bestand innerlich und äußer lich schützt und den Verbrecher jeder Art als Schädling der Volksgemeinschaft ausscheidet. In dem Gesetz, das eine grundlegende Reform des Strafrechts bedeutet, werden u. a. folgende grundlegenden Bestimmungen ge troffen: Artikel 1: Rechtsschöpfung durch entsprechende An wendung der Strafgesetze. Die 88 2 und 2a des Straf gesetzbuches erhalten folgende Fassung: ß2. Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grund gedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volks empfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft. 8 2a. Die Strafbarkeit einer Tat und die Strafe be stimmen sich nach dem Recht, das zur Zeit der Tat gilt. Gilt zur Zeit der Entscheidung ein milderes Gesetz als zur Zeit der Tat, so kann das mildere Gesetz angewandt werden; ist die Tat zur Zeit der Entscheidung nicht mehr mit Strafe bedroht, so kann die Bestrafung unterbleiben. Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit erlassen ist, ist auf die während seiner Geltung begangenen Straftaten auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. über Maßregeln der Sicherung und Besserung ist nach dem Ge setz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt. Artikel 3: Verletzung der Wehrpflicht und der Wehrkraft. 1. An die Stelle der 88 140 bis 143 des Strafgesetz buches treten folgende Vorschriften: 8 140. Ein Wehrpflichtiger, der vor Er füllung der aktiven Dienstpflicht mit dem Vorsatz, sich der Erfüllung der Wehrpflicht zu entziehen, ohne Erlaubnis entweder das Reichsgebiet verläßt oder sich nach Er reichung des wehrpflichtigen Alters außerhalb des Reichsgebiets aufhalt, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Daneben ist auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf die Dauer von einem bis zu fünf Jahren zu erkennen. Zu gleich kann auf Geldstrafe erkannt werden. Der Ver such ist strafbar. 8 140a. Ein Wehrpflichtiger des Beurlaubtenstandes, der nach Erfüllung der aktiven Dienstzeit ohne Erlaubnis auswandert, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Hast oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Artikel 6: Unzucht zwischen Männern. 1. 8 175 des Strafgesetzbuches erhält folgende Fassung: 8 175. Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht miß brauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einund zwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen. 2. Hinter § 175 des Strafgesetzbuches wird als 8 175a folgende Vorschrift ein gefügt: 8 175». Mit Zuchthausbis zu zehnJahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft: Daimler-Benz-Werke haben bereits im ersten Halbjahr i935 eine ganze Reihe Schichten einlegen müssen, und er klären, noch so viel unerledigte Aufträge zu haben, daß sie auf Monate hinaus Beschäftigung haben. Wie sehr sich der inländische Absatz geändert hat, geht daraus her vor, daß die Ziffern sich gegenüber 1932 mehr als vervierfacht haben. Während damals eine Jahres erzeugung von 54 000 Stück verzeichnet wurde, muß man für das laufende Jahr nach den bisher vorliegenden Auf trägen mit einer Erzeugung von mindestens 240 000 Wagen rechnen. Die reichliche Beschäftigung der Industrie setzt sich auch im K r aftf a h r z e u g h a n d e l fort. Seine Um sätze überschritten im Mai den Vorjahresstand um .durch schnittlich 40 v. H. Am Personenwagenmarkt läßt sich un zweideutig eine Verlagerung zu langfristigem Abzahlungs geschäft erkennen. Während im Jahre 1934 noch durch schnittlich 60 v. H. aller Wagen bar bezahlt und. nur 40 v. H. auf Abzahlung genommen wurden, hat sich das Ver hältnis in den letzten Monaten völlig umgekehrt, so daß zur Zeit mit etwa 60W. H. Abzahlungskäufen und 40 v. H. Barzahlungskäufen gerechnet werden muß. 1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen; 2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Miß brauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterord nungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Un zucht mißbrauchen zu lassen; 3. ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen; 4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Un zucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht miß brauchen läßt oder sich dazu anbietet. 3. Der bisherige 8 175 des Strafgesetzbuches wird unter Streichung der Worte „zwischen Personen männ lichen Geschlechts oder" als 8 175 b eingefügt. * Strafrecht nach gesundem Volksempfinden. Reichsjustizminister Gürtnerund Staats sekretär Freisler über die neuen Straf rechtsnovellen. Reichsjustizminister Dr. Gürtner und Staats sekretär Dr. Freisler erläuterten im Rahmen eines Presscempfangs die Gesichtspunkte, die zur Einbringung der vom Reichskabinett in seiner letzten Sitzung ver abschiedeten zwei Strafrechtsnovellen führten. Die beiden Gesetzesvorlagen, die der I n i t i a t i v c des Reichsjustizministers entsprungen und im Reichs justizministerium ausgearbeitct worden find, verwirklichen bekanntlich in einer Reihe grundsätzlicher Fragen nationalfoziali st ischc Forderungen. Reichsjustizminister Dr. Gürtner führte ü. a. folgen des aus: Die Strafgesetznovelle vom 26. Juni 1935 soll die U m st e l l u n g des Strafrechts aufdenGeistdes neuen Staates in Fortsetzung des durch die drei vorausgegangenen Novellen von 1933 und 1934 beschrittenen Weges um ein weiteres Stück vor wärtstreiben und so der im Gang befindlichen Ge samtreform den Weg bereiten. Das neue Gesetz gibt dem Richter die Möglichkeit, bei der Aburteilung einer Tat überdie Grenzen der gesetzlichen Tatbestände hinauszu gehen. Entscheidend für die Anwendung dieser Möglichkeit darf aber nicht die Willkür des Richters sein, sondern die völkische Rechts- imd Friedensordnung, die aus den in dem ge schriebenen Strafgesetz niedergelegten Rechtsgedanken und aus dem gesunden Volkscmpfinden erkennbar ist. Die zweite grundsätzliche Neuerung erstrebt die Ver hütung ungerechter Freisprechungen durch Zulassung der Wahlfeststellung. Bisher konnte ein Täter nur dann bestraft werden, wenn alle gesetzlichen Merkmale einer bestimmten Straf vorschrift nachgewiesen waren. Bisweilen läßt sich aber der Sachverhalt nicht vollkommen aufklären. Es läßt sich beispielsweise wohl fcststellen, daß der Täter ein Eigen tumsvergehen begangen hat. Dagegen bleibt es unauf geklärt, ob dieses Vergehen ein Diebstahl oder eine Heh lerei war. Auch in solchen Fällen muß um der materiellen Gerechtigkeit willen Bestrafung eintreten. Die Rechtspre chung hat dies bisher trotz mancher Ansätze nicht in ge nügendem Maße zu erreichen vermocht. Das neue Gesetz läßt deshalb Verurteilung auf Grund der sog. Wahlfest stellung ausdrücklich zu. Der Täter soll künftig aus den mildesten der in Betracht kommenden Strafgesetze ver urteilt werden. Die übrigen Vorschriften des neuen Gesetzes tragen den Bedürfnissen Rechnung, die auf einigen strafrechtlichen Gebieten in jüngster Zeit her- vorgetrcten sind. Reichsjustizministcr Dr. Gürtner befaßte sich dann ein gehend mit den einzelnen neuen Gesetzen, die er an Hand von R e ch t s b e i s p i e l e n ausführlich erläuterte. Zum Schluß seiner Ausführungen über das Gesetz zur Ände rung des Strafgesetzbuches ging der Minister noch kurz, auf die Vorschrift über die Einschränkung der kurzen Verjährung bei Presscdeliktcn ein, die von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert worden ist. Sodann wandte sich der Reichsminister der Erläuterung der S t r a f p r o z e ß n o v e l l e zu. Dieses neue Gesetz wird, so führte der Reichsminister hierbei u. a. aus, die von früheren Gedankengängen grundverschiedenen Auf fassungen des neuen Staates im Strafprozeß verwirklichen. Neben die unmittelbare Gesetzesanwendung tritt die Bechts sich öpfungdurchden Richter. Die Staats-