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Nr. 79 — 94. Jahrgang Mittwoch, den 3. April 1935 Wilsdruff-Dresden Telegr.-Adr.: „Tageblatt Postscheck: Dresden 2640 Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meisten, des Stadt, rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das .Wilsdruffer Tagrblan» rrlchrint an allen Werklagen nachmittags s lldr. Dczuaspreis monatlich 2,— NM. Irei Haus, bei Postdestcllung 1,80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanstallrn und Post- volcn. uniereAusträgeru. - Eefchästsstclle, nehmen zu Uderzett Bestellungen cnl- W0MeNvlat1 fUk WllsdlUfs U. UMgegLNd gegen. Im Falle höherer NSewoll,. u,d. jonsttger — — Betriebsstörungen besteht »ein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. 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Diesen neuen bedeutsamen Abschnitt im Ausbau des neuen Reiches leitete ein Festakt in der Berliner Staatsoper rin, der den Führer, die Mitglieder des Rcichskabinetts und die führenden Juristen aus allen Teilen des Reiches vereinte. Vorher versammelten sich die Träger der roten und der schwarzen Roben in der Berliner Universität zu einem weihevollen Zuge. Unter der Führung des Präsi denten des Reichsgerichts, des Oberreichsanwalts, des Stellvertretenden Präsidenten des Volksgerichtshofes, der Präsidenten der Reichsnotarkammer, der Reichsrechts- anwaltskammer begaben sich die Präsidenten sämtlicher Oberlandesgerichte, des Landeserbhofgerichts, sämtliche Generalstaatsanwälte des Deutschen Reiches, fast alle Senatspräsidenten aus Leipzig, Oberstaatsanwälte, Land gerichtspräsidenten, die Vorsitzenden der einzelnen An waltskammern, die Vertreter der Juristischen Fakultäten aller deutschen Universitäten, die ordentlichen Professoren der Juristischen Fakultät Berlin und Vertreter anderer juristischer Organisationen in gemeinsamem Zuge in die Staatsoper. Die Vertreter der höchsten Ge richte nahmen dann auf der Bühne des Opernhauses Platz. Rach einem musikalischen Vorspiel sprachen der preußische Ministerpräsident Göring, Reichsjustiz- minister Gürtner und Reichsinnenminister Frick. In seiner Rede begann Ministerpräsident GSring mit der Feststellung, daß die nationalsozialistische Regie rung in den vergangenen beiden Jahren aus dem Gebiete der Erneuerung des Reiches das Hauptziel des Führers erreicht habe. Zum erstenmal seit Jahrhunderten sei die einheitliche Reichsgewalt über alle deut schen Gaue aufgerichtet und rechtlich verankert. Auch die nunmehr vollzogene Vereinheitlichung des deutschen Rechtswesens sei ein staatspolitisches Ereignis von ge schichtlicher Bedeutung. Ministerpräsident Göring ging dann auf die Handhabung der Justiz im Zweiten Reich ein. „Unter der nationalsozialistischen Staatsregierung", so erklärte der Ministerpräsident, „sind von vornherein alle Kräfte darangesetzt worden, die Einheit des deutschen Rechts vorznbereiten." Im Anschluß hieran gedachte Ministerpräsident Göring der besonderen Verdienste des ersten national sozialistischen preußischen Justizministers Hanns K e r r l. Er habe von Preußen aus die ersten Voraus setzungen für ein einheitliches Reichsrecht geschaffen. Ministerpräsident Göring ging dann auf die fort schreitende Verreichlichung der Justiz ein. Allerdings, so betonte der Ministerpräsident, sei es mit der Änderung der Form allein nicht getan. Hinzutretcn müsse eine Erneuerung des die Form füllenden Inhalts in nationalsozialistischem Sinn, da mit die Rechtsprechung jedem einzelnen Volks genossen verständlich sei. Grundlage und Ausgangspunkt der hierauf gerichteten Bemühungen müsse die im nationalsozialistischen Staat selbstverständliche Feststellung sein, daß Recht und Rechts pflege ausschließlich der Volksgemeinschaft und ihrer Erhaltung zu dienen haben. Ministerpräsident Göring streifte die Geschichte der Rechtssicherheit in der vergangenen Zeit. Er wies darauf Yin, wie dem gesunden Rcchtsempfistden des Volkes Zwang angetan wurde, als vor einigen hundert Jahren fremdes Recht, das der römisch-antiken Kulturentwicklung, entscheidenden Einfluß auf unsere altgermanischen Rechts begriffe gewonnen habe. Unfaßbar sei es für uns heute, d^ß eine libera- listische Rechtsordnung staats- und vaterlcckidslose Gesellen schützte, auf der anderen Seite aber Nationalsozialisten um ihres Glaubens willen vor die Gerichte zerrte und zu brutalen Strafen verurteilte. Bei diesen Zuständen habe das Volk letzten Endes jeden Glauben an Recht und Ge rechtigkeit verlieren müssen. Mit einer solchen Rechtsanschauung sei es seit dem 30. Januar 1933 für immer zu Ende. Darüber hinaus aber habe es einer grundlegenden Erneuerung der an der Rechtsprechung beteiligten Organe bedurft, um auf allen Gebieten dem nationalsozialistischen Grund satz Geltung zu verschaffen: Daß das moralische Recht das ewige Recht ist, daß die Gebote des Rechts sich mit den Geboten der Sittlichkeit decken müssen. Der nationalsozialistische Staat bekenne sich zu dem Satze: Das Recht ist ein Grundpfeiler seiner Eristenr. „Ler nationalsozialistische Staat", so unterstrich Ministerpräsi dent Göring ausdrücklich, „ist und bleibt ein Rechtsstaat". Die neue Vorstellung vom Recht werde aber nur dann im Volke durchdringen, wenn jeder einzelne Richter sich von ihr beherrschen lasse. Den national sozialistischen Richter zeichne Festigkeit des Charakters und mutige Überzeugungstreue aus. Nach dem Willen des Führers habe unbedingte Rechtssicherheit und absolute Ordnung zu herrschen. Wer innerhalb der deutschen Justizverwaltung seine Pflicht in diesem Sinne tut, dürfe sicher fein, daß der Führer ihm jederzeit besonderen Schutz bei der Erfüllung seiner amtlichen Pflichten zuteil werden lasse. Der Ministerpräsident schloß mit einem herzlichen Dank an den Reichsjustizminister Gürtner und seine Mitarbeiter, die im Auftrage des Führers die letzte Hand an die Vereinheitlichung der Rechtspflege ge- lcat hätten. Reichsjustizminister Gürtner führte u. a. aus: Das Ansehen und die Ehre eines Volkes in der Welt hängt ebenso wie von seiner Waffenfähigkeil und Wehr macht von der Geltung und Achtung des Rechts ab. Wir glauben aber auch daran, daß innerhalb der Nation echte Volksgemeinschaft nur aus dem Boden des Rechts bestehen kann. Seit gestern morgen wehen auf allen Justizgebäuden die Flaggen des Deutschen Reiches. Heute sehen Sie hier aus allen deut schen Gauen die Vertreter der Rechtspflege in so großer Zahl versammelt, als dieser Raum sie eben zu fassen ver mag. Ein solches Bild der Einheit in der Justiz hat die deutsche Geschichte noch nicht gesehen Die Frage der Rcichsjustiz stammt nicht aus diesen Tagen. Sie ist so alt wie das Deutsche Reich selbst. Je verworrener die Rechtszustände im Deutschen Reich im Laufe der Jahrhunderte waren, umso größer war jeweils die Sehnsucht des Volkes nach einer starken Reichs gewalt als Hüterin des Rechts. Auch das Reich der Bismarckschen Verfassung hat sich mit der Frage der Reichsjustiz oft und viel beschäftigt. Doch war die Zeit damals nicht reif, die Frage zu lösen. Der Nationalsozialismus hatte von allem Anfang an die Reichseinheit gefordert! Mit dem Tage, an dem der Nationalsozialismus den Kampf um die Macht siegreich bestanden hat, war die Frage der Rcichseinheit und damit die Reichs justiz politisch entschieden. Bald nach der politischen Entscheidung ist es gelun gen, sämtliche Rechtswahrer in einer über das ganze Reich sich erstreckenden Organisation ständisch zusammenzu- fassen und zu gliedern: damit Wurden von der persön lichen Seite her gute Bedingungen für den Aufbau der Neichsjustiz geschaffen. Was nun zu tun übrig blieb, war die organisatorische Arbeit. Die Landesjustiz verwaltungen stellten sich von allem Anfang an mit innerer Bejahung in den Dienst der großen Aufgabe. Das gilt ausnahmslos von allen Ländern, insbesondere von Preußen, dessen Erfahrung und Tradition von besonderem Werte gewesen sind. Was ist nun mit der Vereinheitlichung der Justiz im Reiche gewonnen? Die oberste Rcichsjustizbehörde ist nicht mehr, wie bisher, im wesentlichen auf die Gesetzgebung be schränkt, sondern ist der Mittelpunkt der gesamten Rechtspflege geworden. Das alte Reichsjustizministerium, das die Erfahrungen des Lebens nur gewissermaßen aus zweiter Hand von den Landesjustizverwallungen beziehen konnte, geriet hie und - da, wenn auch unverdient, in den Verdacht, ohne Zu sammenhang mit dem Leben des Volkes seine Gesetze am grünen Tisch zu machen. Das heutige Rcichsjustiz- ministerium wird leichter, rascher und sicherer die Rechts- bedürfnisse des Volkes mit den praktischen Erfahrungen in Einklang bringen können. Der Wirkungskreis der Beamten ist nicht mehr beengt durch die Grenzen der Länder. Der Justizbcamte, vor allem der Nachwuchs, soll im ganzen Deutschen Reich Verwendung finden. Wir erblicken darin ein gutes Mittel, die deutsche Volks einheit und Volksverbundenheit zu festigen. Der Aufbau der Rcichsjustiz ist vollendet. Damit ist eine Aufgabe erfüllt, die uns der Führer gestellt hat. Die andere größere Aufgabe ist die Erneuerung des deutschen Rechts. Hier sind zwar in Teilausschnitten vorbildliche und wich tige Forderungen bis jetzt verwirklicht worden. Die ge samte Erneuerung des Rechts aber wird lange Zeit und viel Arbeit beanspruchen. Denn das neue Recht soll ja nicht von obenher diktiert werden, sondern aus der sittlichen Grundhaltung emporwachsen, die das deutsche Volk aus dem Geiste der neuen Zeit ge winnt. Hierauf sagte Reichsinnenminister Or. Krick in einer Rede u. a. folgendes: „17 Staatsgewalten, im wesentlichen unab hängig neben der Reichsgewalt, ja nicht selten tm Gegen satz zur Reichsgewalt; 17 Staatsangehörigkeiten; 17 Landesparlamente mit parlamentarisch ver antwortlichen, d. h. mehr oder weniger verantwortungs losen Regierungen, sofern nicht überhaupt „geschäfts führende" Regierungen sogar ohne den äußeren Schein einer Vertranensbasis bestanden: 36 volitiicke Var» Einheit des Rechts im einigen Reich. I Reichskanzler der Kundgebung beiwchnte — (inks): der wür- Rechts: Blick in die Ehrcnloge, von der aus der Führer undjdig geschmückte Raum während der Feier.Wagenborg-Bildmater