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Wo und wie erhalte ich den neuen Jagdschein? Ter sächsische Wirtschaftsminister gibt im Sächsischen Verwaltungsblatt bekannt, daß in Sachsen „untere Ver waltungsbehörden" im Sinne des Reichsjagdgesetzes die Amtshauptleute, in bezirksfrcien Gemeinden die Ober bürgermeister und in Gemeinden mit einem staatlichen Polizeiamt die Polizeipräsidenten bzw. -direktorcn sind. Tas sind dieselben Behörden, die bisher nach dem Säch sischen Jagdgesetz als Jagdaussichtsbehörden zuständig waren. Nach dem neuen Reichsjagdgesetz ist ihre Zu ständigkeit im weitesten Umfang ans die Kreisjägermcister übergegangen, nur einzelne Aufgaben .darunter vornehm lich die Ausstellung der Jagdscheine, sind ihnen verblieben. Die Beantragung eines Jagdscheines aber erfolgt bei dem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Kreisjägermeister. Die Vordrucke für den Antrag auf Er teilung eines Jnländcrjahresjagdscheincs sind durch diesen zu lz-ziehen und ihm ausgefüllt zurückzureichen. Beizu ¬ fügen ist ein schriftlicher Nachweis^ däß'der Antragsteller ~ gegen Jagdpflicht mit mindestens 150 000 Mark für Per sonenschäden und 15 000 Mark für Sachschäden versichert ist, b) die Mitgliedskarte der Gaugruvpe Sachsen im Reichsbund Deutsche Jügerschaft, c) der Nachweis des Be zuges eines der amtlichen Verkündungsblätter der Deut schen Jägerschaft; bei Personen, die sich im gleichen Haus halt befinden, genügt der Bezug eines Stückes. Angabe, wer der Bezieher ist, ist erforderlich; c) ein neueres Paßbild. . Die staatlichen Forstbcamtcn erhalten den Jagdschein ebenfalls von der für ihren Wohnsitz zuständigen Behörde; die entsprechenden Vorarbeiten werden aber nicht von den Krcisjägermeistern, sondern von der Landesforstdirektion geleitet. Wer, ohne Inhaber eines Jahresjagdscheines zu sein, die Jagd mit dem Falken ausübcn will, muß einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen. Dem Gesuch um Erteilung eines Falknerjagd scheines ist eine Bescheinigung des Deutschen Falkner ordens beizufügen, aus der hervorgeht, daß der Gesuch steller Mitglied des Deutschen Fälknerordens ist und gegen stehen. - Tagesjagdscheine, die z«r Ausübung der"'Jagd an fünf aufeinanderfolgenden Tagen berechtigen, sind eben falls beim zuständigen Kreisjägermeister zu beantragen. Tie Genehmigung zur Erteilung eines Tagesjagdscheines kann von der Ablegung einer Prüfung abhängig gemacht werden, wenn der Antragsteller nicht nachweist, daß er bereits im Besitz eines Jahresjagdscheines gewesen ist. Ein und derselben Person dürfen innerhalb ebnes Jagd jahres nicht mehr als drei Tagesjagdscheine ausgestellt werden. Die unter a bis d vorgesehenen Nachlese sind nicht erforderlich bei Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Tagesjagdscheinen und Jahres-Falknerjagdfcheinen. Für die Erteilung der Jagdscheine sind die nachstehenden Gebühren zu entrichten, die von der Ausftellungsbehördc erhoben werden: für den Jnländer-Jahresjagdschein 50 Mark, für den Tages-Jagdschein 8 Mark (einschließlich 2 Mark für Haftpflichtversicherung), für den JatzresfJagd- schein für Jugendliche 25 Mark. - Amtliche Verkündignaqe« Oeffentliche Aufforderung! Abgabe der Lohnsteueranmeldung und Barabführung der Lohnsteuer. Die Arbeitgeber, die bisher die Lohnsteuer im Markcnver- fahren abgeführt haben und die bis zum 5. April 1935 die in der Zeit von Januar bis März 1935 einbehaltenc Lohnsteuer noch nicht an die Kasse des Finanzamts bar oder durch Ueber- wctfung abgefübrt oder auch die im § 44 der Lohnsteuerdurch führungsverordnung vom 29. November 1934 vorgeschricbcne Lohnsteueranmeldung noch nicht abgegeben haben, werden hier mit aufgefordcrt, zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen um gehend die Lohnsteucranmeldung abzugeben und die Lohnsteuer abzuführen. Finanzamt Nossen. Dienstag, den 9. April 1935, Vorm. 11 Uhr sollen in Wils druff 1 Liegesofa gegen sofortige Barzahlung öffentlich ver steigert werden. Sämmelort der Bieter: Fremdenhof „Weißer Adler". Finanzamt Nossen. 1. Grundsteuer. Zur Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung wird dar auf hingewiesen, daß am 15. April 1935 die erste Teilzahlung der Grundsteuer des Rechnungsjahres 1935 in Höhe von einem Viertel der (gesenkten) Jahressteuer 1934 fällig wird. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig entrichtet, so ist ein Säumniszuschlag von 2 v. H. des rückständigen Steuerbetrags verwirkt. II. Hundesteuer. Der von der Aufsichtsbehörde genehmigte 51. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung der Stadt Wilsdruff liegt vom 8. April d. I. ab beim Steuerami vierzehn Tage lang zur Einsichtnahme aus. III. Grundsteuer und Gewerbesteuer. Durch Beschluß der Stadtverordneten sind mit Zustimmung des Stadtrats die Z u s ch l a g st e u e r n des Rechnungsjahres 1935 auf 150 v. H. der für den Staat veranlagten Grundsteuer und Gewerbesteuer festgesetzt worden. IV. Feuerschutzsteuer. Ebenso ist die Feuerschutzsteuer für das Rechnungsjahr 1935 wieder a) auf 10 Rpf. für je 50 Rpf. des Gebäudeversicherungsbei trags der Landes-Brandversicherungsanstall für den diesjährigen April-Termin und b) auf 5 Rpf. für je 10 M. Mietwert, den die Gebäude (Gebäudeteile) am 1. Juli 1914 gehabt haben, festgesetzt worden. Besondere Bescheide hierüber gehen den Steuerpflichtigen noch zu. Wilsdruff, den 6. April 1935. Der Bürgermeister. Das Sparkassenbuch Nr. 73 340 unserer Kasse, ausgestellt auf Kurt Reiß, Wilsdruff, ist abhanden gekommen. Der etwaige Inhaber dieses Sparbuches wird aufgesordert, seine Ansprüche bis zum 1 Juni 1935 bei uns geltend zu machen, andernfalls dieses Buch für kraftlos erklärt wird. Wilsdruff, am 5. April 1935. Sparkasse zu Wilsdruff. UMssrull Morgen Sonntag nachm. V»5Uhr im „Weißen Adler" Vortrag Uder LiMtviiaer über VUror, ««sSngo <t«r N rMenevore». Alle Konfirmanden, Eltern, Kirchgememdeglieder lädt dazu herzlichst «in Eintritt freil Richter, Pfarrer. I.lnaenseklökcken Wilsckrukf iruk 323 Sonntax, ckon 7. Kni 323 Cin Abenä irn Rokoko! mit äem fiustspiel in 3 Dicken von K. Keaeäix Der Vetter! unter VerrvenäunZ Aäorartscker -ketoSren Valksspiellcullstxememsclistt plsuenscker Erunck L. V. Eintritt mit Steuer 80 plg. — LeAnn 8 llkr ^nscklieLenck: OelltSLllLr^LNr kisckmittsxs Z.ZV vkr öalthof Grumbach Sonntag, den 7. April Anfang 5 Uhr Hierzu ladet freundlichst ein Skatturnier Anfang S Uhr «ritz»» Leuteritz. Heins Vsilobung mit firsulein siiemming g»-, ^txjolj Hcsimiät Hin ä.-(iss. Vilsärust, 7. ^piil 1925. Misisnästrsfie ' Für die liebevolle und überzeugende Anteil nahme beim Heimgange unserer lieben Ent schlafenen sagen wir allen Verwandten, Nach barn und Bekannten, sowie für den Trost unseres Herrn Pfarrer Richter unseren herzlichsten Dank. Molkerei Wilsdruff, am 5. April 1935. Max Kühne und Kinder. — l Verlobte Milsdrust, 7. ^pril 1925 WM Amt für MsmMrt Ortsgruppe Wilsdruff Donnerstag, den 1>. April d. I,, abends 8 Uhr im Parteihei« (Erdgeschoß) Mitglieder -Versammlung Bericht über die Tätigkeit im vergangenen Jahre und über das Winter» hüfswerk; Aufgaben der Zukunft. Erscheinen der Mitglieder ist Pflicht. Nichtmitglieder sind willkommen! Hur Konfirmation oeköns psossnlls Leookenke in rsiofisr Lusvvsbl ru nisärigstsn Preisen Win Kei« M« Um mm Gasthof Blankenstein Feiner Ball ausgesührt von der Stadtkapelle Nossen Otto ^anAe,^il8drukf KLrsckuermeister stut 114 Ocke Oresäner u. tbleikner 8ü. empfiehlt sein reickksItiAes finger in Nuten, Uülrea.Ue^-kraxsNrNerrenarMeln Uonokinixto Vertriedsstelle säintl. blSV^P-^rtikol kils!«eih, tlie Königin ösr älpen? gute kskrrsrl ru msängsm prsls, 6ss 8!s vollsut bsMsä^gsn väw. Osr laut ist splslsnä Isickt, Ls Hsitbs^ks!: jsbrrsbMslsng, ciss V. vwnäswsrsr i Lebündslt. Wsns Lls älssss bükscds eäslEiÜ^säLSdsa, wsräsn3!sss!osr> r nis-Mgvn ksum tin mögest! äsltsn. Xstslog. sucd Ober nsn- - »«»srMnsn urw sdes senäsa so jsäsn gsstls uncl irsnbo. > elskEf dzgdon easiMoiLsscior sskon gsüsfsrt. Oss ! «u «obl nimmsrmsbi-, wsoa uassr evsiwsiLisa Nisin g^t und dlltio vsr. kttelveiv-verksr. vsutLLk-Visrtenderg k KHer/E, Alewe//, MAM beschwerden, sowie eine ganze Anzahl anderer Leiden, wieoAdern- oerkalkung, Blutunrcinheit, Gallenbeschwerdru» Gicht, i Hämor rhoiden, rheumat. Kopfschmerzen, Lebrrleiden, rhenmat./Rücken schmerzen verfolgen den Menschen, wohin er sich auch begcsbe« mag. Von giinstiger Wirkung sind die 19 Kräuter in j , Die Schachtel kostet 3.-M., reicht 15 Tage, das( sind pro Tag nur LOPf. KleineSchachtel 1.50M.,' W» reicht7Tage.Allein echtmil denzweiJuderköpsen. Nur in den Apotheken, bestimmt im Orte. Bitte fragen Sie Ihre Bekannten, die es seit dem erftrn-Berluck ständig i. Hause baden, wie sie damit zufrieden find! Bielc^Danklchr.! 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