Volltext Seite (XML)
Ergebnis der Wahlen zur AngeskeUienversicherung. Amtliche Veröffentlichung. Das Ergebnis der Wahlen zur Angestelltenversiche rung aus 1172 Bezirken (wobei nur noch drei Bezirke fehlen) ist folgendes: Deutschnationaler Handlungs gehilfenverband (D. H. V.) Vertrauensmänner 1631, Er satzmänner 2499, Stimmen 273111; sonstige Verbände des Gesamtverbandes deutscher Angestelltengewerkschaften (Gedag-Verbände) 294 bzw. 711 bzw. 144 225; Gewerk- schaftsbund der Angestellten (G. D. A.) Vertrauens männer 917, Ersatzmänner 1851, Stimmen 241161; son stige Hauptausschußverbände: 128 bzw. 306 bzw. 42 643; Hauptausschuß zusammen: 2970 bzw. 5368 bzw. 701 140; Allgemeiner Freier Angestelltenbund (A. F. A.): Ver trauensmänner 555, Ersatzmänner 1605, Stimmen 270 075; Wilde: 91 bzw. 238 bzw. 5830. Falsche Mchsbanlnvten über 2» Marl. Bis zu 3000 Mark Belohnung. In letzter Zeit ist wiederholt vor der Annahme von Nachbildungen der Reichsbanknoten über 20 Mark mit dem Ausgabedatum 11. Oktober 1924 gewarnt worden, bei denen ein besonders auffälliges Kennzeichen darin bestand, daß die auf dem druckfreien rechten Rande der Vorderseite der Fälschung befindliche Blindprägung (farblos geprägtes Linienmuster) anstatt rippenartig erhabene Linien, vertiefte Linien zeigte. Neuerdings sind nun lüese rippenartigen Linien auf den Faschstücken wie bei echten Noten nach oer Vorderseite zu erhaben ausgeprägt, fallen jedoch durch ihre starke Pressung auf. Der Rand des Ausfertigungskontroll stempels stößt unten rechts an eine der ausgeprägten Linien nahezu an. Die Fälschung bleibt trotz der vorgenommenen Veränderung an der mangelhaften Wiedergabe des Frauenkopfes schon bei geringer Aufmerksamkeit für jedermann kenntlich. Für die Aufdeckung der für diese Nachbildung in Frage kommenden Falschmünzerwerkstatt hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu 3000 Mark ausgesetzt. Schweres Grubenunglück. Fünf Tote, zwei Verletzte. Das Oberbergamt in Dortmund teilt mit: Auf der Schachtaulage Neu-Iserlohn II in Lütgendortmund sind durch eine Explosion fünf Leute getötet und zwei verletzt worden. Die Explosion ist auf der Wettersohle unmittel bar am Ausziehschacht entstanden. Hier sind anscheinend Schlagwetter zur Entzündung gekommen. Wie diese Schlagwetter hierhin gelangen oder hier entstehen und wodurch sie zur Entzündung gelangen konnten, ist noch ungeklärt. Die Übertragung der Explosion in die Baue ist durch die Gesteinsstaubsicherungen verhindert worden. Die Untersuchung ist im Gange. Auf dem Hauptschacht der Grube „Maria" in Höngen ereignete sich ein Unglüüssall, der wahrscheinlich auf Un vorsichtigkeit bei der Schietzarbeit zuriickzusühren ist. Ein Bergarbeiter wurde tödlich, zwei andere wurden leicht verletzt. Meine Nachrichten - Die amtliche Großhandelsindcxzifscr. Berlin. Die aus den Stichtag des 21. Dezember berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamtes ist um 0,5 Prozent gegenüber der Vorwoche von 139,3 aus 140,0 ge stiegen. Von den Hauptgruppen haben die Indexziffern für Agrarstosse um 1,1 Prozent aus 136,7 (135,2 in der Vorwoche), für K-olonialwaren um 0,1 Prozent auf 129,9 (129,8) und für die industriellen Rohstoffe und Halbwaren um 0,3 Prozent auf 133,8 (133,4) angezogen. Die Indexziffer der industriellen Fertigwaren war mit 156,6 unverändert. Das neue Krastfahrzeugsteuergesetz. Berlin, über das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz wird u. a. mitgeteilt: 1. Zeitpunkt des Inkrafttretens. Gültigkeit der alten Steuerkarten. Das neue Krastfahrzeugsteucrgesetz tritt erst mit dem 1. April 1928 in Kraft. Bis dahin bleiben also die bisherigen Vorschriften in Geltung. Steuerkarten, die vor dem 1. April 1928 gelöst sind, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, und zwar auch für die Zeit, die nach dem 1. April 1928 liegt. Krafträder und Personenkraftwagen mit Antrieb durch Verbrennungsmaschinen werden künftig nicht mehr nach Pferdestärken, sondern nach Hubraum besteuert; die verschiedene Bewertung von Zweitakt- und Viertaktmotoren fällt fort. Für Kraftomnibusse und Lastkraftwagen mit Antrieb durch Ver brennungsmaschinen beträgt die Steuer 30 Mark für je 200 Kilogramm Eigengewicht. Unfall eines Diplomaten. Berlin. Hier verunglückte der niederländische Legations- fekretär Jonkhse A. T. Baud. Die Autodroschke, in der sich der Legationssekretär bcsand, stieß an der Straßenkreuznng mit einem anderen Auto so heftig zusammen, daß beide Gefährte vollständig zertrümmert wurden. B. lag unter den Trümmern mit schweren Verletzungen. Der Zustand des Verunglückten ist sehr ernst. Das Opser des Berliner Bahnräubers gestorben. Berlin. Die von dem verhafteten Präparator Horst Kieback im Vorortzuge überfallene und schwer verletzte Dora Perske ist ihren schweren Verletzungen erlegen. Sie hat das Bewußtsein nicht mehr wiedererlangt. 12 000 Begnadigungen in Preußen. Berlin. Wie man amtlich mitteilt, ist die Zahl der Gnadenerwcise in Preußen anläßlich des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten inzwischen aus über 12 000 gestiegen. Dabei ist in zahlreichen Fällen der Entlassungstermin so bestimmt worden, daß die Begnadigten das Wcihnachtssest in Freiheit verbringen konnten. Wieder ein Raubübersal! in Berlin. Berlin. Ein neues Kapitalverbrechen wurde im Hanse Mansteinstraße 12 verübt. Dort wurde der 57jährige Geld- brieftröger Hermann Teichert auf seinem Bestellgang im Haus flur von einem jungen Mann übersallen und durch wichtige Hiebe mit einem schweren Hammer zu Boden geschlagen. Durch hinzulommcnde Passanten konnte der Täter sogleich sest- gcnommen werden. Es handelt sich nm den 21jährigen Maurer Ernst Heidemann aus Königsberg, der zuletzt in der Blumcn- thalstraße 1 wohnte. Die Heimkehr des Weltumscglers Kircheiß. Hamburg. Der Kutter „Hamburg" des Weltuniseglers Kircheiß ist beim Feuerschiff „Elbe li" eingetroffen. Für Dicnstaa abend nt >n Enrbaven ein onirieller Emvkano der Don den Diensten, welche die Einwohner Wilsdruffs anno 1629 der Rittergntsherrschaft zu leisten halten (Schloßarchiv Rothschönberg. Cap. I. Sekt. XX. No. 2.) Mitgeteilt von Alfred Ranft- Blankenstein. Nach >dem Tode Caspar Rudolfs von Schönberg fiel Wils druff an dessen Bruder Hans Heinrich. Ehe dieser seine Unter tanen in Cid und Pflicht nahm, ließ er ihnen alle „Zinsen, Dienste und anderen Schuldigkeiten vorhalten und verlesen" und ein „New Revidirtes Erb Register" aufrichten. Darin wird neben dem Erbschuldigungseid und den Zinsleistungen folgendes unge führt: Der Sulzm-archt steht dem Erhherrn zu. Ein jeglicher Fleischer zu Wilsdruff muß auf Martini der Herrschaft ohne Entgelt einen Stein Jnselt gehen und liefern. Die Untertanen des Städtlems Wilsdruff, samt und sonders, find schuldig, die W a ch e zu stellen. Ebenso sind die Untertanen die Baufronen und Bau- dienste mit den Pferden und der Hand zu leisten schuldig. Die Untertanen Haden seithero bei der A u sst a t tung der Söhne und Töchter des Erdherrn Hafer, Hühner, Eier und dergl. Victualien aus gutem Willen ohne Bezahlung hergegsden. Die Häusler und Hausgenossen sind schuldig, wohin man sie schicket, Botschaft zu laufen und dasjenige, so ihnen be fohlen wird, fleißig zu verrichten. Mit dem Düng e rkauf dlsidt es bei der laufgerichtet n Vergleichung. , Wenn ein armer Sünder MNkvmmt, der etwas Pein liches verwirket, er wrrde gerechtfertigt oder nicht, so sind alle nach Wilsdruff -gehörigen Untertanen die Unkv st e n zu tragen schuldig. Auch sind sie verbunden, wenn das Gericht eingehet oder einfället, ohne Lieferung, Lohn und Beisteuer zu bauen und aufzusetzen. Die L oh na rb eit sind die Untertanen M leisten schuldig. Gleichergestalt müssen die Häusler, Hausgenossen, Tagelöh ner auf die Hase n - u nd F u ch sjag d mit gehen, dafür wird ihnen jeden Tag 18 Pfennige gegeben. -Jahrmärkte. Das Städtegeld wird Mar von dem Rabe zu Wilsdruff eingenommen, jedoch der Herrschaft alsbald -treulichen eingeantwortet. Der Zoll gehöret des Orts -dem Erbherrn, und es sichet alleine bei dem Erhherrn, durch wen er denselben einnchmen lassen will. Ein jeder Untertan ist schuldig, wenn er ein Haus oder Gut in Lehn nimmt und -empfanget, der Herrschaft einen L-ehn- gröschen zu reichen. Ebenso von Geburtsbriefen, Kundschaften und (Zünften und dergleichen dem Erbherm die Ge bühren abzu-statt-en. Schließlich sind die Untertanen zu Wilsdruff alles das zu tun und zu leisten schuldig, was sie früher der Herrschaft des Orts getan haben und was vielleicht jetzt hiermnen nicht so genau spezifiziert und ausdrücklich bemerkt worden. Bürgerschaft und Rat führen Beschwerde, daß sie zu viel leisten müßten. 1. Habe man -ihnen -auferleigt, Ziegeln zu Maren Azuholen, da sie doch b-ie Baufuhren weiter -nicht, als baß sie des Abends -wieder nach Haufe -und zu ihrem Futter kommen -könnten-, tun müßten. 2. Mären auch die Handwerkslsute und deren Witwen und sonstige zunftm-äß-ige Leute zur Lohnarbeit ungehalten worden, da doch allein die Häusler und Hausgenossen solches Zu tun schul dig wären. 3. -Sollten auch die Bürger ihre Kinder dem Erb-Herrn zu Dienstboten vorst-ellen. 4. Sollten die Untertanen welche Dünger zu verkaufen haben, solchen den Elbherrn anzubieten, und jedes -Füder für 5 -Groschen lassen. -5. Würde von -allen das Sp-in-nen verlangt. 6. Würden die Handwerksleute wider das Herkommen mit Botsch-aftlaufen belegt. 7. Obwohl sie Mar die Wache zam Rittersitz nur innerhalb der Ehurfürstl. Sächsischen Landes-EonMution abzutun schuldig wären, so würde doch von ihnen begehrt, daß sie wenn die Herr schaft nicht zu Hanse wäre, wie -auch in anderen Fällen, die Reihe herum den Rittersitz bewachen sollten. 8. Erkennen sie Ae Hochzeitssteuer nicht an. Der Herr von Schonberg -antwortet auf diese Beschwerden und vergleicht sich mit den Wilsdruffern folgendermaßen: -1. Diejenigen, die zu Wilsdruff Pferde halten, sind schuldig, zu allen notdürftigen Gebäuden des Rittergutes, -auch allen- -und jeden dazu Gehörungen, ausgenommen die Mahlmühle, zu frönen und alle Notdurft, so -ost es ihnen'besohlen wird, ein undanzu- schaffen, die Gärtner und die Häusler -aber und welche sonsten keine Pferde haben, sie seien Handwerksleu-te öder nicht, keiner -ausgeschlossen, mit der Hand zu -frönen. Wann, wo und was ihnen auferlegt zu -arbeiten- und allerseits wie sichs gebührt, so oft die Zeche und Reihe einen oder den -anderen betrifft, die Bau- dienste zu leisten und zu verrichten schuldig, welches denn -auch -der Rat und die Bürgerschaft nicht verneinet, sondern freiwillig ge standen haben, und weil das alte Erbregister und Teilungsbücher unter den Orten, da Steine, Kalk und anderes, so zum Bau nötig, -gsholet werden müssen, keinen Unterschied machten. Da nun aber der Rat sich erboten, selbst die Ziegelscheune -und den Ösen zu Wilsdruff wieder aUfb-auen zu lassen, damit -man die Ziegel -in der Nähe haben könne und dieselben nicht zu Maxen holen müsse, so ist der von Schönberg unbeschadet des Erbregifters und daß die -Zi-egelfcheune -und Ofen aufs -eheste und -zwar Mischen August 1629 und Pfingsten 1630 auf-gebaut und -er mit den Ziegeln und Kalk nicht gehindert werde, bamst auch zufrieden. Es will der von Schönberg, obwohl -das -alte Erbregister davon nichts -meldet, idle Baufuhren möglichst also anordnen -lassen, daß die Untertanen abends wieder zu -ihrem Futter können. Hat -also dieser Punkt seine Erledigung erlanget. 2. Es -ist der von Schönberg nicht geständig gewesen, daß die Handwerksleute, deren Witwen und sonstige z-u-nftmäßige Leute oder die, so ihre Auszüge in den Gütern haben, zur Lohnhand arbeit begehret würden, sondern es wären die Häusler und Haus genossen -ihm, -als dem Erbherrn, zu -arbeiten schuldig. 3. Erklärt der -Erbhe-rr ausdrücklich, daß er von- der Bür gerschaft zu Wilsdruff nicht begehre, daß sie ihm ihre Kinder zu Dienstboten zuschicke und vorstelle. 4. Hier beruft sich der -Erbherr auf das Herkommen und daß es bei dem Erbherrn Oberhauptmann sel., wie -auch bei seinem Vater f-A. also gehalten worden sei, daß nämlich die, so Dünger übrig gehabt hätten und verkaufen wollen, solchen- der Herrschaft angeboten und um 5 Groschen -d-as Fuder gelassen hätten. Der Rat -wird nicht -in Abrede stellen können, daß solches geschehen, -und hat selbst ange-deutet, daß es so -genau nicht genommen wor den 'ist. Doch -soll Punkt 4 auf diesmal zu fernerer Erkundigung ausgesetzt werden. 5. Das Spinnen würde -allein von den Häuslern und Haus genossen und nicht von den Bürgern beg-chret. 6. Wird -auch 'das Bo-tschaftlaufen von den Handwerksleuten -und -anderen z-unft-mähiaen Personen, wie -denn auch von denen, so ihren Auszug- in -den -Gütern halben, nicht beg-chret, sondern allein von den Häuslern und Hausgenossen. 7. Der von Schönberg hat M-ar akzeptiert-, baß der Rat -und die Wrgerschdst gestehen, daß sie die Wache zu dem Rittersitz, dem Gute Wilsdruff und dessen Zubehör 'der Churfürstlich Säch sischen Konstitution nach zu tun schuldig, dabei auch angezogen, daß sie nicht allein, wenn die Herrschaft in Churfürstlichen- Dien sten verreiset gewesen, sondern -auch wenn sonst die Herffchaft nicht zu Hause gewesen oder -auch in -andern Fällen gewacht hätten. Aus dieser Po-W-cm will der Herr sich -nicht setzen lassen. Doch soll Punkt 7 zu -fernerer Erkundigung ausgesetzt werden. 8. Die Untertanen zu Wilsdruff haben- bei Ausstattung der Söhne und Töchter des Erbherrn Hafer, Hühner, -Eier und der gleichen Victualien aus gutem Millen ohne Bzahlung hergegeben, so wollen sie sich auch künftig dessen- nicht verweigern und haben daneben versprochen -und ziM-sW, -alles andere, -so -in dieser Vergleichung nicht i-nbegrifftn -und sie zuvor getan und inhalts des Erbregifters zu leisten schuldig, auch hinfürder gehvrsamlich zu tun. «UM»»» X MW»!»»KM« W»I »«M I» I « IM« Besatzung der „Hamburg" vorgesehen. Die Ankunft in Ham burg ist siir Donnerstag zu erwarten. Cosima Wagners 90. Geburtstag. Bayreuth. Im Hause Wahnfried wurde im engsten Kreis Cosima Wagners 90. Geburtstag festlich begangen. Die An teilnahme der Öffentlichkeit des In- und Auslandes kam in der großen Anzahl von Glückwunschschreiben und Glückwunsch telegrammen zum Ausdruck, die im Haus Wahnfried einliefen. Die Stadt Bayreuth ließ ihre Glückwünsche durch Oberbürger meister Hofrat Preu ausrichten. Die Glückwünsche des Landes Bayern und seiner Regierung drahteten der bayerische Ministerpräsident Dr. Held und der bayerische Kultusminister Dr. Golden berge r. Auch der preußische Kultusminister Dr. Becker und der thüringische Staatsminister Dr. Leutheusser übersandten herzliche Glückwünsche. Generalleutnant von Kamphövcner gestorben. Hannover. Hier starb Generalleutnant Ludwig von Kamphövener-Pascha. Am 11. August 1843 in Hildesheim ge boren, nahm er an den Kriegen von 1866 und 1870/71 teil. Später ging er als Mitglied einer deutschen Militärkommissiou in die Türkei, wo er während eines Menschenalters sich als Re formator der türkschen Armee einen Namen machte. Seit 1909 lebte Herr von Kamphövener-Pascha im Ruhestand in Haunover. Noch ein Todesopfer des Grubenunglücks in Lütgendortmund. Dortmund. Ein bei dem Unglück aus der Schachtaulage Neu-Iserlohn II schwer verletzter Bergmann ist seinen Ver letzungen erlegen, so daß sich die Zahl der Opfer auf sechs er höht. Außerdem ist ein Bergmann verletzt worden. Schweres Brandunglück. Rostock. Im zweiten Stockwerk des Restaurants „Winter garten" in der Breiten Straße brach ein Feuer aus, das bei Anrücken der Feuerwehr bereits die zum Dachgeschoß führende Treppe in Braud gesetzt hatte. Ein in der Dachkammer schlafendes Dienstmädchen fand man durch Rauch erstickt tot auf. Branddirektor Dobbcrt erlag an der Brandstätte, wahr scheinlich infolge Aufregung, einem Herzschlag. Amnestie in Danzig. Danzig. Der Senat der Freien Stadt Danzig hat aus An laß des Weihnachtssestes über 100 Strafgefangene begnadigt und sie sofort in Freiheit gesetzt. Diesen Gnadcnbeweis haben nur solche Strafgesangeue erhalten, die leichtere Gefängnis strafen zu verbüßen hatten. Bedingung war jedoch, daß sie die Straftat aus Not oder aus Leichtsinn begingen und sich bei der Strafverbüßung gut geführt haben. Die Strafen wegen Rohcitsvergchens sind grundsätzlich unberücksichtigt geblieben. Amerikanisches Geld für Polen. Danzig. Der Dampfer der englisch-amerikanischen Linie „Polonia", der im Danziger Hasen eintras, brachte eine Sen dung amerikanischer Dollar aus der polnischen Anleihe. Del Wert der Sendung beträgt drei Millionen Dollar. Feuer an Bord eines Dampfers. Boulogna. Der mit einer Ladung Gummi befrachtete Dampfer „Dolly Odette" ist aus der Fahrt von London nach Le Tröport in der Nähe von Boulogna in Brand geraten. Ein Teil der Mannschaft ist in Boulagna gelandet. Zwei Schlepp dampfer sind in See gegangen, um dem brennenden Schiff Hilfe zu leisten. Es handelt sich offenbar um das Schiff, das von einem Flugzeug der Linie London—Paris in Feuersnot gesichtet worden war. Vertagung des französischen Parlaments. Paris. Kammer und Senat haben das Budget für 1928 endgültig verabschiedet. Der Entwurf wurde in der Kammer mit 400 gegen 135, im Senat mit 271 gegen 17 Stimmen an genommen. Im Anschluß ail die Bewilligung des Budgets, das in seiner endgültigen Form einen Einnahmeüberschutz von 51 Millionen Frank aufweist, hat das Parlament seine Session geschlossen und sich bis zum 10. Januar vertagt. Könnecke an Malaria erkrankt. Allahabad. Der deutsche Flieger Könnecke, der seit Anfang November hier weilt, ist an Malaria erkrankt. Bombenexploston in Buenos Aires. Buenos Aires. Hier wurden in zwei amerikanische Bank filialen Bomben gelegt. Die Bomben explodierten und rich teten großen Schaden an. Zwanzig Verletzte wurden fest- gestellt. Von den verletzten Personen sind zwei ihren Ver letzungen erlegen. Fran Graysons Flug. Rooseveltfield. Frau Grayson ist mit dem Wasserflugzeug „Dawn" nach Harbour Grace (Neufundland) gestartet, von wo aus sie ihren Flug nach Europa antreten wollte. Bis zum zweiten Feiertage lag keine Nachricht über den Verbleib von Frau Grayson vor. s Hus unlerer Minis Wilsdruff, am 27. Dezember 1927. Merkblatt für den 28. Dezember. Sonnenuntergang 15°° jj Mondaufgang 23'° Sonnenaufgang 8'° jj Monduntergang 20°° Des Jahres letzte Stunden. Das sind die Tage zwischen Weihnachten und Silvester, das sind die Tage, von denen es heißen könnte: „Und sie gefallen uns doch!" Ist auch-das Fest der Bescherung verrauscht, so ist doch die festliche Stimmung geblieben, denn es kann nicht geschehen, daß so rasch wieder verblatzt und verkümmert, was