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MMmTaMO Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, ,MN.»r»«r« «sch«»« « «IN' Wn»t«a«l »»chAltt«,. s»h«. »k,»,«pni»: »ki «kh»!»», i» I« »<ja,Lft,ftrl!« »»» In» LUrgakrstelle» r «M. im M»»«t, d«t ZlftkL«, K«ch »t« »«len r^o RM., KN Poftd«K«ll»n» r»M. ,»,ü,Iich . »edühr. Linz-l-umm-rn x«»,,-»ft. a« Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend P°ftb°'->".»d»»,-tt«us. ««n M>d »e,chSfl.ft«ll«» — 2 nehm«» ,» j-dr, Z«N B«. AeDniger, entgegen. I«Falle HSHerer Gewalt, Krieg oder sonstiger BetttedestSrnngen besteht kein Anspruch ans Lieferung öMAeitrm, »der Kürz»«- de» Bezugspreise». — Rücksendung eingesaudter Schriftstücke erf»lgt nur, wenn Porto beiliegt. für Lürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. «n,e>ctn,rri«, di« S,rs»-It»»« R»»»^rile 20 «ps,., die « gespall«»« J«N« d«r-mtlichrn B«kanni»-chu»,«n 40 ««ich», psenni«, di« »,rsp»ltr»« ««dl»m«,«il« im trrtlichrn T-ilr I «tichimork. Machmris»n,r,«bLhr M Rrich»psr»»I,«. V.» g-schricbkn-Lrichki»»»,«. — , , . ta,r und Platz» oNchrift« «erden »ach W»,lich»«tt Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 derü-kiichtitzl. «»4««^». m-nadmr dt, narm.ioUhr. > Für die Richü,k«U im, durch Fernruf Lbcrmittellenrl»,ri,en idernehmen wir deine iSaranne. Jeder Ao dat'ansprv ch -elifchl, wenn drrBeira, durch Kl«,« «in,e,o„e» «erdenm»tzoder»erLuftra„edrrinKonkurs,erSt. Ln,rt,«unehmenallePermiMu»tzkft«l!en«Nitze,«». Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Rr,2S2—86 Jahrgang Telegr Adr: .Amtsblatt« Wilsdruff-Dresden Post check Dresden 2640 Freitag, den 16 Dezember 1827 « Die Besoldungsreform. Der Reichstag verabschiedete die Befol dungsordnuna mit 333 gegen 53 Stimmen be 16 Stimmenthaltungen. „Em Schlachten war's, nicht eine Schlacht zu nennen.' Beamtenbesoldungsreform — für jedes Parlameni kln« sehr, sehr kitzlige Sache! Namentlich dann, wen» eine weitgreifende Reform — wie es die jetzige ist — nicht Koß auf Jahre hinaus Entscheidungen bringt, sondert auch jahrelanges Stillestehen auf dem Beamtenbesoldungs' gebiet bedeutet. Und wenn wirtschaftliche Bedrängniss» den Gegensatz zwischen den um Gegenwart und Zutuns besorgten Arbeitermassen auf der einen und dem mi- festem Gehalt ausgestatteten, fest angestellten und pensions- berechtigten Beamtenheer auf der anderen Seite vertiefen Denn auch dies hat die jetzige parlamentarische Beratung der Beamtenbesoldungsreform so stark beeinflußt, daß ein »elne Arbeitervertreter des Zentrums sich sehr stark geger - die Absichten der Regierung eingesetzt haben. Beamtenbesoldungsreform — ein kitzliger Punkt ge «ohnheits- und erfahrungsgemäß auch deswegen, weil Ln Opposition „in Beamtenfreundschaft macht", Antrag, stellt, die weit über diejenigen der Regierung und Ler sü stützenden Parteien hinausgehen. Das haben bisher un! immer alle Parteien verübt, dann beginnt im Reichsta, das große Abschlachten dieser Oppositions anträge, die gewöhnlich auf der Strecke bleiben. Dies mal hat aber bei der Schlußabstimmung trotz jenes Ab schlachtens auch die Opposition zum größten Teil Lei Vorlage zugestimmt, während Kommunisten, Wirtschafts Partei und Bayerischer Bauernbund dagegen waren. Es Wird — natürlich — auch jetzt »och so manch, Beamtenklasfe geben, die mit dem Resultat der Resorn nicht einverstanden ist. Das war immer so und wird immei so bleiben. In der monatelangen Arbeit, die das Parla ment der Regierungsvorlage widmete, ist so manches in sü hineingebracht worden, was die Befriedigung des einen die Entrüstung des andern hervorrief. Aber finanziell, Schranken gebieten hier oft ein unüberwindliches Halt Dazu kommt der Druck, den die großen Massen der Pensi» nierten und Hinterbliebenen mit ihrer berechtigten Forde rung ausüben, nicht unberücksichtigt bleiben zu dürfen Hinzu kommen die Sozial- und sonstigen Rentner, als, die Kostgänger des Staates. Hier wurde wenigstens eim Weihnachtsbeihilfe gewährt und über die Pensionsver hältnisse wird ein späteres Gesetz entscheiden. Auch übei die hohen und die Ministerpensionen, über die man sich ft beträchtlich „in die Haare geriet", allerdings nur insoweit «ls das — möglich war. Andererseits zielt ein Beschluß Les Reichstages nack derselben Richtung hin wie Lie hoffentlich nun recht ball zu behandelnde allgemeine Verwaltungsreform deren Zweck ja eine Herabminderung der Beamtenzahl eine Verbilligung des öffentlichen Haushalts ist: jed, dritte frei werdende Beamtenstelle soll nicht mehr besetz werden. Für das Reich ist es beschlossen, den Länder» und Gemeinden wird es empfohlen. Gewiß ist das starl Mechanisch gedacht, aber eine Notwendigkeit. Genau wü die Wirtschaft es tut, muß die Verwaltung sich ratio, nalisieren. Das heißt: Steigerung der Arbeite intensttät, Modernisierung, Abstoßung vieles überflüssigen Vereinfachung — bei diesem Riesenapparat mit fast täglicl noch hinzuwachsenden neuen Aufgaben gewiß mit großer Schwierigkeiten verbunden. Aber das harte „Mutz' steht dahinter. Wichtiger noch als die Personalreforn bleibt sachliche Verwaltungs- und Verfassungsreform. Die Neuordnung der Beamtenbesoldung schuf ein» feste Grundlage für ein möglichst rasches Vorwärts' schreiten zu diesen beiden Zielen hin, die zu erreichen erß den wirklichen Endpunkt der grotzen Reform bedeutet Eine Reform, die erzwungen wird durch unsere gesamt» wirtschaftlich-finanzielle Lage. Und diese wird immer be drohlicher, drückender, ernster. Dem ist Rechnung zu tragen durch eine innere Umstellung unserer gesamten Verwal tung. Alles mit dem Ziel: Sparen, Sparen, Sparen! Und dieses „Sparen" muß sehr bald und sehr rasch mii ganz großen Buchstaben geschrieben werden. Was bekommen jetzt -Le Beamten? Die neue Bcsoldungstabelle stellt sich, auf die wichtigsten Beamtengruppen bemessen, folgendermaßen dar: Besoldungsordnung K (aufsteigende Gehälter). .. Gruppe 1: 8400—12 600 Marl Ministerialräte, Botschafts räte, Generalkonsuln, Direktoren. Gruppe 2 : 5400—9700 Mark Oberregiernngsräte, Re- gierungsrätc. Gruppe 2 b: 7000—9700 Mark Oberregieruugsräte, Gc- sandtschastsräte, Oberposträie. Gruppe 2o: 4800—8400 Mark Oberregieruugsräte, Re- ßierungsräte, Konsuln, Posträte. , Gruppe 2 6: 4800—7800 Mark Miuisterialamtmänuer, Amt männer, Zollräte. Gruppe 3 : 4800—7000 Mark Vcrwaltuugsamtmänuer. Gruppe 4 : 3000—5800 Mark Regierungsoberinspektorcu, vberregierungssekretäre. Gruppe 4 b: 4100—5800 Mark Rcgierungsoberinspcktoreu. Grnvve 4v: 2800—5000 Mark Oberreqicrnnqssckretäre, Nr Weichlich in der EisemWie Schiedsrichterliche Entscheidung im Streit des Eisengewerbes. Die Düsseldorfer Schlichtungsverhandlungen wurden so weit gefördert, daß Donnerstag nachmittag Ler Schieds spruch gefällt werden konnte. Bei der erzeugenden Industrie richtet sich die Arbeitszeit bei den Thomas- Stahlwerken und bei den von ihnen gespeisten Walzen- stratzen vom l. Januar 1928 ab nach der Verordnung vom 16. Juli 1927. Bezüglich der Sonntagsarbeit ist zwischen dem Arbeitgeberverband und dem Christlichen Mctall- arbeiterverband vereinbart worden, daß in den Thomas- Stahlwerken die Arbeit Sonntags um 19 Uhr beginnt, ebenso bei den Siemens-Martin Lfeu, die mit den Thomas-Werken gehen. Für die Walzenstraßen beginnt die Arbeitszeit verschieden. Als ordentliche Schicht gilt die Zeit von 22—6 Uhr. Für die Zeit zwischen 19 und 22 Uhr werden in Len er wähnten Betrieben statt 50 Prozent Zuschläge 75 Prozent stündlich bezahlt. Diese Vereinbarung gilt unkündbar bis zum 1. Dezember 1928 und ist von La ab monatlich künd bar. Dieses Abkommen wird ab 1. Januar 1928 ebenfalls Tarifvertrag. Die Hammer- und Preßwerke sowie die kalt einsetzenden Walzenstraßen verfahren vom 1. Januar 1928 ab zwei Schichten. Die Schicht besteht aus acht Stunden Arbeitszeit und Pausen von insgesamt ein stündiger Dauer. Nach Erfordernis kann das Werk wochen täglich von jeder Schicht eine Stunde Mehrarbeit verfahren lassen, jedoch mutz der Arbeitssonntag frühestens um sechs Uhr aushören. Für die Mehrarbeit ist ein Zuschlag von 25 Prozent stündlich zu zahlen. Zur Durchführung der Pausen werden so viel Ablöser eingestellt, daß sie minde stens ein Achtel der normalerweise zur Schicht gehörenden Arbeiter ausmachen. Martin-, Elektro- und Tiegelstahl- Werke und die von ihnen in einer Hitze gespeisten Walz- technische 'Obersekretäre, Oberpostsekretäre. Gruppe 4ä: 2800—4200 Mark Obersekretäre und Sekretäre. Gruppe 5: 2800—4200 Mark Ministerialkanzleisekretäre. Gruppe K: 2400—3600 Mark Maschinenmeister. Gruppe 7: 2350—3500 Mark Sekretäre, Kanzleivorsteher. Gruppe 8 : 2000—2700 Mark Ministerialkanzleiafsistenten, Postassistenten. Gruppe 8 b: 1700—2700 Mark PostassisteMen, Telegraphen- affiftemen (weiblich). Gruppe 9: 1700—2600 Mark Kanzleiassistenten. Gruppe 10: 1600—2400 Mark Ministerialamtsgehilfen, Postbetriebsassistenten, Oberpostschafsner. Gruppe 11: 1500—2200 Mark Amtsgehilsen, Postschaffner. Gruppe 12: 1500—2100 Mark Postboten. Besoldungsordnung 8. (Feste Gehälter.) Gruppe 1: 45 000 Mark Reichskanzler. Gruppe 2 : 36 000 Mark Reichsminister. Gruppe 3: 24 000 Mark Staatssekretäre. - Gruppe 4: 19 000 Mark Botschafter. Gruppe 5: 18 000 Mark Ministerialdirektoren. Gruppe 6: 17 000 Mark Präsidenten. Gruppe 7: 16 000 Mark Ministerialdirigenten, Gesandte. Gruppe 8: 14 000 Mark Reichsanwälte, Reichssinanzräte. Besoldungsordnung O. (Soldaten der Wehrmacht.) Gruppe 1: 24 000 Mark Generale, Admirale. Gruppe 2: 19 000 Mark Generalleutnants, Vizeadmirale. Gruppe 3: 16 000 Mark Generalmajore, Konteradmirale. Gruppe 4: 12 600 Mark Obersten. Kapitäne zur See. Gruppe 5: 9700 Mark Oberstleutnants, Fregattenkapitäne. Gruppe 6: 7700—8400 Mark Majore, Korvettenkapitäne. Gruppe 7: 4800—6900 Marl Hauptleute, Kaitänleutnants. Gruppe 8: 2400—4200 Mark Oberleutnants, Leutnants. Gruppe 9: 3400—4200 Mark Oberärzte. Gruppe 12: 2800—3600 Mark Deckosfiziere. Gruppe 14: 2400 Mark Oberfeldwebel. Gruppe 15: 2220 Mark Feldwebel. Gruppe 17: 1920 Mark Unteroffiziere. Gruppe 19: 1410 Mark Gefreite. Gruppe 21: 1080 Mark Schützen, Matrosen. Wartegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge. Die Bezüge der beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im einstweiligen Ruhestand befindlichen Beamten werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 nach den gellenden Vorschriften neu festgesetzt. Zu dem für die Berechnung des ruhegehaltsfähigen Dienst einkommens bisher maßgebend gewesenen Grundgehalt trete» bei einem Grundgehalt bis einschließlich 1800 Mark 25 Pro zent, von mehr als 1800 bis einschlletzlich 3500 Mark 22 Pro zent, von mehr als 3500 bis einschließlich 6000 Mark 19 Pro zent, von mehr als 6000 bis einschließlich 12 000 Mark 16 Pro zent. Der sich hierbei als neues Grundgehalt ergebende Betrag dars nicht höher sein als 13 200 Mark. Der Reichsrat stimmt der Besolduugs- MZ Vorlage zu. Berlin, 15. Dezember. Der Reichsrat erklärte sich in seiner Vollsitzung am Donnerstag einstimmig mit der Besoldungs- Vorlage in der Fassung der ReichstagsbeWitsse einverstanden. betriebe arbeiten bis zum 31. Jauuar 1928 wie bisher. Ab 1. Februar 1928 gilt, abgesehen von Einzelausnahmen, auch hier die Verordnung vom 16. Juli 1927. Für die andere erzeugende Industrie bleibt die Arbeitszeit, soweit sie nicht durch die Verordnung vom 16. Juli 1927 geändert wird, bestehen, aber für die in diesen Betrieben beschäftigten Gas- und Gasbläsemaschi- nisten und für die gleichwertigen Arbeiter beträgt die Arbeitszeit ab 1. Januar 1928 57 Stunde» (Sonntags 5 Stunden), ab 1. April 1928 dreigeteilte Schicht (Sonn tags 8 Stunden). Die Vereinbarung ist unkündbar bis zum 1. Dezember 1928. Der Deutsche Metallarbeiterverband und der Ge werkverein haben sich den Rücktritt bei Ablauf der Er- klärungssrift Vorbehalten. In der weiterverarbeitenden Industrie verbleibt es bei der durch den Schiedsspruch vom 20. Juli 1927 getrosfeuen Regelung (52 Stunden). Der Zuschlag erhöht sich mit Wirkung vom 1. Januar 1928 auf 25 Prozent. Die Erklärungsfrist muß bis zu,» 19. Dezember 1927, 18 Uhr, gegenseitig und gegenüber dem Schlichter erfolgen. Oie Gehattsregelung. Der zweite Teil des Schiedsspruches sagt unter Be rücksichtigung der besonderen Verhältnisse, daß für die Neuregelung des Stundenlohncs eine Erhöhung von zwei Prozent für angemessen gehalten wird. Für den ab 1. Januar 1928 durch die Arbeitszeitvcränderung not wendigen Lohnausgleich wird für den Stundenloyn ein Verhältnis von 50 zu 50 für beide Teile angenommen. Im Akkord- und Prümienwesen entfallen 40 Prozent der Ausfälle auf die Arbeitnehmer und 6V Prozent auf die Arbeitgeber. Der Stundenloh» bei Tarifarbeiten beträgt für den 21jährigen Facharbeiter 78 Pfennige, für den Hilfsarbeiter 60 Pfennige. Akkord- und Lehrlingslöhne sind durch Vereinbarung zu regeln. Die Novelle zum Reichsverjorguugsgesetz vom Reichstag angenommen. 'Berlin, 75. Dezember. Im Äercysiag wurve yeme Vie Novelle zum Reichsverforgungsgesetz, die auf Grund der Er höhungen der Beamtenbesoldung auch eine Erhöhung der Bezüge der Kriegsbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen bringt, in 2. und 3. Äsung endgültig angenommen. Oollaranleihe für -Le Reichsbahn? 4 00 Millionen Mark. Zwischen dem Ncparationsagenten Parker Gil bert und dem Direktor der Deutschen Neichsbahngesell- schaft, Dr. Dorpmüller, haben in der letzten Zeit Verhandlungen über eine Kapitalaufnahmc auf dem amerikanischen Geldmarkt stattgefunden. Auch der Reichs bankpräsident Dr. Schacht war an den Besprechungen beteiligt. Ein bestimmtes Ergebnis haben die Verhand lungen noch nicht gehabt, doch glaubt man, daß demnächst Übereinstimmung erfolgen werde. Von einigen Seiten will man wissen, die Anleihe werde 100 Millionen Dollar oder 400 Millionen Reichs mark umfassen und es sollen dafür Vorzugsaktien der Reichsbahn begeben werden. Die Beträge seien dazu bestimmt, das Reform- und Aufbauprogramm der Reichs bahn durchführen zu helfen. Der ebenfalls zugezogene Eisenbahnkommissar Leverve habe gegen die Begebung von Vorzugsaktien nichts einzuwenden. Der Reparationsagent hat sich inzwischen nach Amerika eingeschifft. Vermutet wird, daß er seinen Auf enthalt in Amerika benutzen wird, um mit den in Frage kommenden Banken das Anleiheprojekt soweit zu er örtern, daß es Anfang des nächsten Jahres abschlußreif ist. Oie Schaffung neuer Kutturpflanzen. Ihre Auswirkung ans die landwirtschaftliche Technik. Aus der diesjährigen Hauptversammlung des Deutschen Berbandes technisch-wissenschaftlicher Vereine in Berlin hieb Prof. Dr. E. Baur einen Vortrag über die Schaffung neue. Raffen von Kulturpflanzen und ging davon aus, daß eine Steigerung des Ertrages unserer landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, vor allem des Getreidebaues, um 15 Prozem genügen würde, um uns von einem Einfuhr- zu einem Ausfuhrland zu machen und außerdem durch sie damit wesentlich gesteigerte Kaufkraft der Landwirtschaft einen großen Teil unserer Industrie danernd zu beschäftigen. Eine solche Ertragssteigerung sei durchaus möglich, vor allem dadurch, daß Züchtung und landwirtschastliche Technik viel enger Zusammenarbeiten. Es ist möglich, Spezialrassen zu schaffen, die gegenüber den bisherigen Kulturrassen so Hoh» Mehrerträge bringen, daß die Intensivierung auch bei oen heutigen Getreide- nnd Kartoffelpreisen rentabel ist. Eine Feldberegnung un großen dürste zum Beispiel für unsere heutigen Getreide