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Doch Haden, sie; als- sion als chm die Quellen, chestand m selben illelauf- nd von bereits Klosters Sichten- le, aus n, war > e r b st 91 Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptnrannschaft Meisten, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Äürgerkum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennig, die 3gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile I Reichsmark. Nachweisungsgcbühr 20 Reichspfennige. Bor geschriebene Erscheinungs- tage und Platzvorschristen werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsorust Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen- anna'hme bis vorm.10Uhr. - — Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermitteltenAnzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabattanfpruch erlischt, wenn derVetrag durch Klage eingezogen werden mutz oderderAuftraggeberin Konkurs gerat. Anzcigcnnehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Ta,ebl-tt- "schein, an allen Werktagen nachmittag-8 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in ? »M^^Osstelle und den Ausgabestellen r RM. ,m Mona«, bei Zustellung Lurch Lie Boten 2,30 AM., bei Postdestellung iuzügiich Abtrag« , ,, ...» , gebühr. Einzelnummern ibRpfg.AllePostanstalten Wochenblatt für Wilsdruff u. rimasaend PostbotenunbnnfereAus. -rSg rund Beschäs,-stellen — ! ' —" nehmen zu jeder Zeil B-. >... ^"""'»Egen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg ober sonstigerBetriebsstörungen besteht dein Anspruch aus Lieserung er Zeitung ober Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. Nr 192, — 86.Iahrgang. Telegr-Adr: .Amtsblatt« Wilsdruff - Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 18 August 1927 Mehr Aobnungsbsu! Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Öffentlichkeit wieder stark mit Wohnungsfragen. Das hat verschiedene Gründe. Vor einiger Zeit wurde bekannt, daß ein ameri kanisches Konsortium große Baugelände erwerben wolle; in Berlin wollte es zunächst ein ganzes Stadtviertel mit kleineren und mittleren Wohnungen bebauen, andere Orte sollten folgen. In Berlin sollte die Stadt das Gelände zu bestimmten Bedingungen hergeben, während sich die Ge sellschaft verpflichtete, nach einem gewissen Zeitpunkt alle Bauten der Stadt unentgeltlich zu übereignen. Trotzdem das Geschäft auf den ersten Blick bestechend aussah, so wurden doch so viele Bedenken geltend gemacht, daß der Plan scheiterte. Eine besondere Rolle spielte dabei die Frage, ob man den Amerikanern auch Zuschüsse aus der Mietsteuer geben dürfe. Dagegen hatte sich in der Öffentlichkeit ein großer Sturm erhoben, besonders von den deutschen Ballgesellschaften, die darauf hinwiesen, daß, wenn man sie genügend unterstütze, sie wesentlich billiger als die Amerikaner bauen könnten. Die Ablehnung entsprach zwar dem Wunsche eines Teiles der öffentlichen Meinung, die aber dafür ver langte, daß nun behördlicherseits etwas zur Behebung der Wohnungsnot geschehe. Das war leichter gesagt als getan. Man ging auf die Suche, und wir sehen überall, wie wohl Pläne gemacht werden, aber die Ausführung fast als unmöglich erscheint. In der Millionenstadt Berlin handelt es sich jetzt wieder um die Herstellung von etwa 6000 Wohnungen, die bei der ganzen Sachlage nur den bekannten Tropfen auf den heißen Stein darstellen. Ähnlich liegt es unter veränderten Verhältnissen anders wo. Es kann dabei nicht wundernehmen, wenn sich in der Öffentlichkeit Beunruhigung darüber zeigt, daß in dieser so wichtigen Sache die Verhandlungen sich so lange Hin schleppen. Bei der überall herrschenden Wohnungsnot ist die ganze Frage wieder in den Vordergrund der Aufmerk samkeit aller Beteiligten getreten. Am 1. Oktober wird die gesetzliche Wohnungs miete wieder um 10 Prozent erhöht, so daß, da schon am 1. April eine gleiche Erhöhung eintrat, ab 1. Oktober ein Fünftel mehr Miete als zu Beginn des Jahres zu bezahlen ist. Zur Begründung der Erhöhungen wurde angegeben, daß man so eine allmähliche An gleichung der verhältnismäßig billigen alten Wohnungs mieten an die in den neuen Häusern erzielen wolle. Von diesem Gesichtspunkte aus gesehen, spielt die Zahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen eine große Rolle. Eine vernünftige Wohnungspolitik müßte von dem Gedanken ausgehen, die jetzt zu teuren Mieten allmählich zu senken, wenigstens die für neue Wohnungen. Älle bisherigen Maßnahmen haben jedoch den umgekehrten Weg ein geschlagen. Es steht nun zu befürchten, daß bei Fort bestehen der Wohnungsnot die Angleichung nach oben fortgesetzt wird. Unleugbar handelt es sich um eine außerordentlich schwierige Angelegenheit. Bei dem allgemeinen Geldmangel kann die Privatindustrie nicht in dem früheren Maße bauen. Es könnte schon viel geschehen, wenn dem Baumarkte der ganze Ertrag der Miet steuer zur Verfügung gestellt werden könnte. Das war auch von vornherein beabsichtigt. Reich, Staat und Ge meinden verwenden jetzt aber einen guten Tei! für ihre Zwecke und können angeblich nicht darauf verzichten. Hier klafft also eine Lücke. Eine große Rolle spielen dann noch Arbeitslöhne und die Materialpreise. In I letzter Beziehung wird gesagt, wenn auf einmal die Bau tätigkeit zu rasch zunehme und die Nachfrage nach Ma terial entsprechend größer werde, dann kommt ein An ziehen der Preise und damit eine weitere Verteuerung des Bauens. Man bewegt sich also in einem verderblichen Zirkel. Von den verschiedenen Hausbesitzerorganisationen wird ein Teil der Schuld am Fortbestehen der Wohnungs not dem Fortbestehen der Wohnungszwangs- Wirtschaft beigemessen. Dem steht entgegen, daß die neuen Häuser gar nicht dem Zwange unterliegen. Allerdings wird kaum jemand eine alte billige Wohnung raumen, um eine teurere neue zu nehmen. Aber es gibt doch genug andere Bewerber für neue Wohnungen. Man denke nur an die vielen jungen Ehepaare. Es sind eben recht viele neue Wohnungen nötig zu erträglichen Preisen. So zeigt sich, von welcher Seite aus man das Problem auch betrachten mag, immer die Notwendigkeit, so schnell wie möglich neuen Wohnraum zu schaffen und alle die Bauentfaltung hemmenden Einflüsse schleunigst wegzu räumen. Die Wohnungsfrage ist zu einer der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben geworden, deren schnelle Lösung viele Quellen der Unzufriedenheit verstopfen kann, ganz zu schwelgen von dem Antrieb, den unser ganzes Wirtschafts- lebe« durch eine Steigerung der Bautätigkeit erfährt. Die WsWM MO Meile« Mk HMM , Neu York, 18, August. Die Hawaislieger wurden 300 Meilen von Honolulu entfernt gemeldet, so daß ihre Ankunft nicht vor 6 Uhr nachmittags Neuyorker Zeit erwartet werden kann. DeiG-smzWer HMel-mtW. Mrischastsabkommen mit Frankreich abseschioffen. Bis 4. April 1929. Nach langen, an Zwischenfällen reichen Verhandlun gen ist es nunmehr den beiderseitigen Vertretern ge lungen, das Handelsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich unter Dach zu bringen. Die amtliche Pariser Meldung der „Agence Havas" lautete: Das dsutsch-franzöfische Handelsabkommen ist Mittwoch früh von Handelsminister Bokanowski und Ministerialdirektor Dr. Posse unterzeichnet worden. Die Unterzeichnung durch den Minister des Äußeren Briand und den deutschen Botschafter von Hoesch werde im Laufe des Tages folgen. Kurz vor der Unterzeichnung war der deutschen Reichsregierung in Berlin in der Nacht der Wortlaut des zuletzt ausgearbeiteten Textes zugesandt und ihre Zu stimmung erbeten worden. Diese Zustimmung wurde offenbar schnellstens erteilt, woraus die Unterzeichnung erfolgen konnte. Znkraßirsien am O. Gspismber. Das Abkommen tritt im nächsten Monat, und zwar am 6. September 1827 in Kraft. Rach dem Wortlaut des Ernmchtigungsgefetzcs must in Deutschland das Abkom men dem Rcichsrai und dem Handelspolitischen Ausschuß des Reichstages zur Genehmigung vorgclegt werden, während auf französischer Seite die Regierung allein die Verantwortung übernimmt. Nach dem Wirderzusammen- tritt der Parlamente in Deutschland und Frankreich must das Abkommen den; Reichstag bzw. dem Senat und der Kammer unterbreitet werde:!. Versagt der Deutschs Reichstag seine Zustimmung, so wird 28 Tage später der Vertrag außer Wirkung gesetzt. In Frankreich must ein gleiches Verfahren bei Ablehnung durch die Parlamente beobachtet werden. Ler jetzige Abschluß läuft bis zum 1. April 1W9. Beide Teile haben- von diesen« Datum ab ein Kündigungsrechi mit dreimonatiger Frist. Die Kündigung kann bereits früher erfolgen, wenn ein neuer französischer Zolltarif vom Parlament ange nommen worden ist, oder wenn eines der beiden Länser nicht automatisch in den Gennß von Vergünstigungen tritt, die einem dritten Lande gewährt werden. Atts dem Inhalt des Vertrages. Nach einer halbamtlichen französischen Nachricht setzt sich das Abkommen zusammen aus 1. den Bestimmungen des Ab kommens an sich, 2. sechs Listenanlagen, 3. einem Nnicrzelch- nungsprolokoll, 4. einer anliegenden Erklärung betreffend Fragen, die gelegentlich des Abschlusses dieses Abkommens ge regelt wurden, 5. einer gewissen Anzahl von Briefen, die zwischen dem französischen Außenministerium und der deut schen Botschaft gewechselt wurden und die Anwendung bzw. Auslegung des Abkommens betreffen. Meistbegünstigung. Das Statut für den Warenaustausch zwischen beiden Län dern läßt sich wie folgt zusammensasscu: Für fast sämtliche Ausfuhrprodukte gewähren beide Länder sich gegenseitig die de facto-Meistbegünstigung. Im Austausch gegen die Ge währung des gegenwärtigen französischen Minimaltarifes oder eines neuen, von der französisclKn Regierung einzu führenden Minimaltarifes gesteht Deutschland Frankreich den Konventionaltarif zu, den es zugunsten anderer Mächte ein geführt hat, bzw. Konventionalzollherabsetzungen. Zu den eigentlichen Tarifklauseln kommen Bestimmungen betr. die Vereinnahmung der Zölle, betr. die Jnlandsabgaben usw., ferner enthält das Abkommen Klauseln betr. die See- und Flußschiffahrt, betr. Eisenbahnregime, betr. das Regime Weiiflug über den Großen Ozean. Vorläufig Stille über dem Atlantik. Wegen der schlechten Wetterverhältnisse auf dem Mantischen Ozean treffen die europäischen „Amerika flieger" weiterhin Vorbereitungen in Deutschland, Eng land und Frankreich. Anders sieht es über dem Pazifik aus. Von Oakland (California) aus fand der erste Lransozean-Wettflug statt. Die Preise für die Sieger sind von dem Millionär Dole gestiftet. Eine riesige Menschenmenge wohnte dem Start bei. Von den neun zemeldeten Flugzeugen nehmen an dem Flug jedoch nur noch vier teil, darunter die von dem weiblichen Piloten Mildred Doran gesteuerte Maschine. Zwei Flugzeuge stürzten beim Start ab, ohne daß jedoch jemand getötet wurde, zwei weitere mußten infolge Motordefekts wieder umkehren, während eines disqualifiziert wurde. In Honolulu sind umfassende Empfangsvorbereitungsn getroffen worden. * In dem Kommuniquö nehmen die Junkers; der Waren, Güter, Schiffe Deutschlands in den französischen Kolonialbesitzungen und Protektor atsländern. Es enthält eine Klausel, die Vorsicht, daß Streitgkeitcn über die Auslegung oder Anwendung des Abkommens dem Schiedsspruch oder dem Schiedsgerichtsurteil des Schiedsgertchtshoses im Haag unterbreitet werden. Rach der französischen Aus stellung sind deutscherseits in dem Abkommen besonders berücksichtigt und erhallen den. Minimaltaris bzw. die Meist begünstigung: die großen chemischen Industrien, die Ma schinenindustrie, die Elektroindustrie, die Kleineisensabrikanten, die Fayence- und Porzellanwaren- und die Lederindustrie; sranzösischerseits sind nach der Aufstellung begünstigt die Landwirtschaft, Baumwolle- und Seidenindustrie, Kon- kektions- und Schuhwarenbranche, die metallurgische Industrie, die Seifen- und Parfümeriewaren. Was die Weine anbetrifft, so ist deutscherseits ein Einfuhrkantingent französischer Weine nach Deutschland in Höhe von 360 000 Doppelzentnern zugcstanden worden. Alsbald nach Unterzeichnung des Abkommens ist der französische Handelsminister Bokanowski nach Amerika abgereist. * Die deutsche Auffassung. Mit dem deutsch-französischen Handelsvertrag ist, wie halbamtlich verlautet, eine der schwierigsten und lang wierigsten Handelsvertragsverhandlungen zum Abschluß gekommen. Als die Verhandlungen in: Oktober 1924 be gannen, hatte Deutschland eben den völligen Zusammen bruch seiner Währung überstanden, während Frankreich im Perlauf der Verhandlungen eine weitgehende Wäh rungsverschlechterung durchmachen mußte. Infolge der Grenzverschiebungen war in vielen Produktionsgebieten, wie z. B. für Eisen, Stahl, Kohlen usw., eine Verschie bung eingetreten, die die Verhandlungen weiter er schwerten. Dazu kam eine Reihe grundsätzlicher Schwie rigkeiten von französischer Seite, insbesondere lehnte Frankreich zuerst den Standpunkt der Meistbegünstigung ab. Der heutige Vertrag ist im großen und ganzen auf der Basis der Meistbegünstigung aufgebaut. Auch gegen weitgehende Bindung der beiden Kontrahenten, auf der der jetzige Vertrag beruht, hatte Frankreich zuerst Widerspruch geltend gemacht. Weiter war es Frankreich nicht gelungen, eine Zolltarifnovelle durchzubringen. Die jetzige Lösung ist nur dadurch zustande gekommen, daß Frankreich sich vom Parlament eine Ermächtigung hat geben lassen, seinen Zolltarif während dreier Monate ab zuändern. Aus allen diesen Gründen konnten die Ver handlungen nur langsam vorwärtskommen. Der Ver trag ist aus Meistbegünstigung basiert, auch hinsichtlich der Zolltarife, für diese jedoch mit einigen zeitlichen Ein schränkungen. Die Meistbegünstigung tritt restlos am !5. Dezember 1928 in Kraft. Diskrimierungen sind for mell in verschiedener Art vorgesehen. Frankreich hat in dem Vertrage auf die Anwendung des Z 18 des Ver sailler Vertrages (Beschlagnahme des deutschen Eigen tums für den Fall der Nichterfüllung der Reparations leistungen durch Deutschland) endgültig verzichtet. Die Meistbegünstigung für Marokko haben wir in einem Punkt nicht erzielen können. Während unsere Wünsche hinsichtlich der Meistbegünstigung im Waren- und Schiffsverkehr voll erfüllt worden sind, haben wir sie in der Niederlassungsfrage nicht er langen können. Wir haben die Handelsvertragsverhand lungen wegen dieses Punktes nicht scheitern lassen wollen. In Indochina sollen wir restlose Meistbegünstigung erhalten, sobald der neue französisch-japanische Pertrag abgeschlossen sein wird. Vorher kann uns Frankreich mit Rücksicht auf Japan nicht volle Meistbegünstigung in der Niederlassungsfrage gewähren. Hinsichtlich derKonsu - late ist uns Meistbegünstigung zugestanden worden. Be züglich Elsah-Lothringen haben wir uns jedoch bereit erklärt, von diesem Meistbegünstigungsrecht nicht ohne vorherige Verständigung Gebrauch zu machen. Werkezu dem Sturmflug der „B reme n" noch einmal Stellung. Danach hat die „Bremen" Irland an der Boyne mündung erreicht und, dem starken Nebel nach Süden ausweichend, Cork Harbour an der irischen Südküste ge wonnen. Böiger Südweststurm bei einer Windstärke 6 bis 8 zwang die Flieger, das hoch belastete Flugzeug mit Vollgas zu fliegen, wodurch ein starkerBrennstoff- verbrauch eintrat. Aus diesem Grunde entschlossen sich die Flieger am 15. August, 7.15 Uhr morgens, zur Umkehr über die irische Ostküste. Fest steht, daß die ge samte technische Einrichtung der „Bremen" einwandfrei funktioniert hat. * Könnecke hat in aller Frühe einen neuen Probe flug unternommen, der zur Zufriedenheit verlief. Nach Vollendung des Fluges wurde der Propeller ab montiert und mit dem Flugzeug „0 1144", dem Schwesterflugzeug der „Germania", nach Heddernheim gebracht, um eine neue Verschränkung vornehmen zu lassen. m T5 Direktion des Flughafens von Le Bourget erhielt vom amerikanischen Konsul die Mitteilung, wonach