Volltext Seite (XML)
muckt uchen utigen u Ler g Len. -endet reinen dernd, ls ein ivmer tian Dor- vben im Beiheftes, kbig und ieich der d Linien > freudig der sind : in ein- Motive, r. Dazu auch die ung der ,en. Das Flur tio - ne in bieten König : zeigt veiten 1: Ches- h in der ersonen- aus der r, Char- Oper in Mustk htet von . Pauly. >egonnen es Post- sidenzstr. hienenen geliefert, in ihrem modisch ir Hoch- ie ersten ulen ge- dennoch )ön aus- urtschaftl. 4: Dir. !Iu; dem -öabufch: i Strind- um: Das E. von >.55: Dr. : Um oie - Lhr.), d e r- ts ge- ks ge- grie- 294). Agunte. Lien". — Märchen- Legende, nie: aus 7: Dr. Kirsten: r Ätelier. hlingsiest. .Rosarote bvN- öie ist Fund- r 4.0V: ium ge- Rr.11v. — 86. Jahrgang. Telegr Adr: .Amtsblatt« Wilsdruff-Dresden Postscheck Dresden 2640 Donnerstag, den 12 Mai 182? Am das Republikschutzgesetz es nun steuerlos auf den Wellen des 'bt. Dae r.k?. m Der Kurs des verschollenen Ozeansiiegers. K/ Lo^oo, Die Erregung in der Pfalz. Dr. Held über den Fall Himmelsbach. Im Staatshaushaltsausschuß des Bayerischen Land tags erklärte Ministerpräsident Dr. Held zu entsprechenden Anfragen von Abgeordneten der Bayerischen Volkspartei und der Sozialdemokraten u. a., die jüngsten Ereignisse in der Pfalz, die wieder mit dem Namen Germersheim ver- Kunden seien, hätten zu einer ziemlichen Erregung der Be völkerung der Pfalz geführt. Es müsse darauf hmgewirkt werden, daß die B e s a tz u n g in der Pfalz überhaupt zurückgezogen oder mindestens erheblich abgebaut werde. Was bisher versprochen wurde, sei nicht einge halten worden. Es sei ein unmöglicher Zustand, daß die Dinge auf längere Dauer so beibehalten werden können. über den Fall Himmelsbach erklärte Dr. Held, die Re gierung bedauere, daß sich die Dinge so entwickelt hätten, aber die Staatsregierungen und die staatlichen Stellen hätten keine Schuld an der Zuspitzung der Verhält nisse. Der Finanzminister habe ihm erklärt, es sei zu wünschen, daß die Firma die Voraussetzungen für einen Ausgleich schaffe. Von beiden Seiten müsse das notwen dige Maß des Entgegenkommens, des Ausgleichs und des güten Willens gezeigt werden. Er werde sich mit der Ministerialforstabteilung in Verbindung setzen, um nicht eine große Anzahl von Arbeitern mit ihren Familien brot los werden zu lassen. Im weiteren Verlaus der Sitzung äußerte sich Mi nisterpräsident Dr. Held zu verschiedenen an ihn gerichteten Fragen, wobei er auf den Widerspruch verwies, daß er ständig gezwungen werde, auf einen ganzen Komplex von außenpolitischen Fragen zu antworten, während ihm andererseits die Berechtigung abgesproche» werde, über Außenpolitik zu sprechen. Er werde sich aber durch diesen Widerspruch keinesfalls davon abhalten lassen, pflichtgemäß sich auch um außenpolitische Dinge zu kümmern, die Bayern berühren. Hinsichtlich der Fürsorge für die Saargänger bestätigte der Ministerpräsi dent, daß die Rcichsegierung einen schonenden Abbau un gefähr bis August vorbereite. Es müsse anerkannt werden, daß sich die deutsche Bevölkerung in der Saarpfalz sehr wacker gehalten und einen ehernen deutschen Willen gel tend gemacht habe. Zu der national-sozialistischen Anfrage, welche Stel lung die bayerische Regierung in der Frage der Ent wicklung der Außenpolitik eingenommen habe, erklärte der Ministerpräsident, die Regierung sei nicht in der Lage, auf diesem Gebiete etwas zu unternehmen, weil sie gar nicht um ihre Meinung gefragt worden sei. Die Ministerpräsidentenkonferenzen hätten inzwischen ein seliges Ende gefunden, was zu bedauern sei, weil man sich bei diesen früher über den Stand der Außenpolitik orien tieren konnte und weil andererseits die Länder die Mög lichkeit hatten, ihren Standpunkt gegenüber der Reichs regierung zur Geltung zu bringen. Der Werbungfür die Fremdenlegion werde die Regierung ihr besonderes Augenmerk zuwenden. Flugzeug ist so gebaut, daß es schwimmen kann. Lebens mittel und Geräte zum Fischfang sind vorhanden. Auck mit Handwerkszeug und Kleidern sind die beiden Fliege: versehen, so daß sie unter günstigen Verhältnissen sich zehr bis elf Tage über Wasser halten können. Die Hoffnum Der Inhalt des Gesetzes. Nach dem gewaltsamen Tode Rathenaus am 24. Juni 1922 war in rasch verlaufener Beratung das „Gesetz zum Schutz der Republik" vom Reichstag mit einer Zweidrittel mehrheit angenommen, die notwendig war, weil das Ge setz verfassungsändernde Bestimmungen enthielt. Im letzten Paragraphen war bestimmt worden, daß es nur fünf Jahrs in Kraft bleiben sollte; da es am 21. Juli 1922 durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt Gesetzeskraft erhielt, so ist die Frist am 21. Juli d. I. abgelaufen. Bekanntlich haben sich um die Frage, ob es ganz oder teilweise wieder erneuert werden soll, ziemlich heftige innenpolitische Kämpfe entwickelt, die besonders deswegen bemerkenswert sind, weil auch innerhalb der ge genwärtigen Regierungsparteien die Ansichten hierüber sehr geteilt sein sollen. Ziemlich unvermittelt hat nun die ^^^^"OsPartei, das Zentrum, jetzt einstimmig herbeizusü'hren Verlängerung des Gesetzes um zwei Jahre Die Entstehungszeit des „Republikschutzgesetzes" weist schon darauf hm, daß es einen Kampfcharakter für be- stimmte Zeit hat. Deswegen sind die.Strafen für Ver- Die Raumungsvechandlungen. Keine eiligen Verhandlungen. Trotz der zwischen Briand und Botschaftsrat Dr. Rieth getroffenen Vereinbarungen, über die deutsch-französischen Besprechungen wegen der Rheinlandräumung keine Nach richten in die Öffentlichkeit gelangen zu lasten, fahren die französischen Blätter fort, genaue Einzelheiten über den Stand der Verhandlungen zu bringen. So meldet der „Matin", Briand habe Botschaftsrat Dr. Rieth darauf hingswiesen, daß es nicht von Frankreich allein abhänge, die dringlichen Anregungen Deutschlands in Empfang zu nehmen; London und Brüssel hätten auch ihr Wort bei der Entscheidung zu sprechen und man wisse, daß das englische Auswärtige Amt in diesem Punkte mit Vorsicht und in opportuner Weise handeln wolle. Wenn Deutschland seine letzten Entwaffnungsvsrpflichtungen rückhaltlos und ohne schlechten Willen erfülle, dann sei nicht zu bezweifeln, daß in einer mehr oder minder nahen Zukunft — vor allem, wenn das französische Kriegsministerium eine neue Verteilung der französischen Streitkräfte vornehmen werde — die assoziierten Mächte den Antrag Stresemanns in Er wägung ziehen und prüfen würden, aber für den Augen blick könne von einer eiligen Entscheidung nicht die Rede sein. Mau wisse übrigens noch nicht, wie die alliierten Sachverständigen nach dem 15. Juni die Zerstörung der befestigten Werke an der deutschen Ost grenze feststellen würden. Die „Volonto" glaubt zu wissen, Deutschland habe keine genaue Zahl für die Herabsetzung der Besatzungs streitkräfte, die es erhoffe, angegeben, habe aber klar zum Ausdruck gebracht, daß eine französische Geste in dieser Richtung in Deutschland die Locarnopolitik stärken würde. Das französische Auswärtige Amt sei grundsätzlich nicht gegen den deutschen Antrag, aber es wünsche natürlich ein Gutachten des General stabes. Diese beiden Organismen pflegten sich jedoch erst nach langwierigen Diskussionen zu einigen. Berlin müsse daher Geduld haben; seine Geduld werde übri gens nicht auf eine allzu lange Probe gestellt werden. Keine Spur von Nungesser. Auf dem Meer gelandet? Über das Schicksal der Flieger Nungesser und Coli is noch immer nichts bekannt. Offiziell wird erklärt, sei „Weiße Vogel" habe am Sonntag vormittag zwischen 1t und 11 Uhr Irland in nordwestlicher Richtung überflogen Von dieser Stunde an fehlt jede Nachricht. Die Sachver ständigen glauben, daß das Flugzeug Nungessers durck Nebel oder ein Versagen des Mechanismus gezwunger worden ist, auf dem offenen Meer nic^- ^en und das gehen und Verbrechen gegen das Gesetz sehr hohe und gehen weit über jene des Strafgesetzbuches hinaus. Vor allem richten sie sich gegen Vereinigungen und Verab redungen, die bestrebt sind, Mitglieder einer republika nischen Reichs- oder Landesregierung mit Gewalt zu ent fernen, wobei diese Mitgliedschaft schon mit hohen Zucht hausstrafen belegt wird, die sich bis zur Todesstrafe stei gern, wenn dem Mitglied dahingehende Bestrebungen be kannt waren. Mitgliedschaft ist aber nicht nur strafbar, sondern auch jede finanzielle Unterstützung oder sonstige Hilfeleistung durch einen Außenstehenden; strafbar auch die nicht den Behörden mitgeteilte Kenntnis von solchen Vereinigungen. Strafbar ferner die nächsten Verwandten, die Kenntnis von geplanten Attentaten haben, aber durch Unterlassung der Anzeige das Gelingen des Attentats er möglichen. Des weiteren enthält das Gesetz schwere Strafbestim mungen gegen Gewalttätigkeiten, die gegen Regierungs mitglieder verabredet werden, gegen Aufforderungen zu derartigen Gewalttaten, für Beschimpfungen von Mi nistern, wenn diese das Opfer eines Attentates geworden sind. Ebenso werden schwere Gefängnisstrafen über jeden verhängt, der sich einer geheimen Verbindung anschließt, deren Bestreben es ist, die republikanische Staatsform zu untergraben, oder deren Mitglieder unbefugt Waffen be sitzen. Schon die Verheimlichung der Kenntnis eines solchen Wasfenlagers wird bestraft. Und schließlich enthält der wohl am meisten angewandte 8 8 die Bestimmung über die Höhe der Strafen, die für die Beschimpfung der re publikanischen Staatsform und der Reichs- oder Landes farben verhängt werden. Strafverfolgung gegen Deutsche und Ausländer ist auch dann zulässig, wenn die Straftaten im Ausland begangen werden. Zur Aburteilung ist bekanntlich der Staats- gcrichtshof zum Schutze der Republik eingesetzt worden, der aus neun Mitgliedern gebildet ist; drei davon sind Mitglieder des Reichsgerichts, während die andern sechs nicht berufsmäßig Richter zu sein brauchen. Ernannt werden ste alle vom Reichspräsidenten und gegen ihr Urteil finden Rechtsmittel nicht statt. Des weiteren regelt das Gesetz den Begriff der ver botenen Vereinigungen, die Bestimmungen über die Auf lösung solcher Verbände und die dagegen möglichen Rechts mittel. Dazu gehört gleichzeitig die Behandlung von Druckschriften, die mit irgendeiner Bestimmung des Ge setzes in Widerspruch kommen. Der fünfte Abschnitt behandelt als 8 23 die Stellung der Deutschen Republik gegenüber den Mitgliedern solcher Familien, von denen ein Angehöriger bis November 1918 in einem ehemaligen deutschen Bundesstaat regiert hat. Dieser Paragraph steht jetzt ganz besonders im Mittel punkt der politischen Debatte. Nach ihm kann einem solchen Mitglied ehemals regierender Fami lien, wenn es seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat, von der Reichsregierung das Betreten des Reichsgebietes untersagt oder der Aufenthalt auf bestimmte Teile oder Orte des Reiches beschränkt werden, allerdings nur dann, wenn die Besorgnis gerecht fertigt ist, daß andernfalls das Wohl der Republik ge fährdet wird. Eine Berufung gibt es in diesem Falle, nämlich an den Staatsgerichtshof. Man sieht also, welch' außerordentlich scharfe und die verfassungsmäßigen Rechte der Staatsbürger weithin be rührende Bestimmungen dieses Gesetz enthält. Daher ver steht man auch den Widerstand, der jetzt, da die Zeiten doch politisch andere geworden sind, sich in verstärkter Weise gegen das Gesetz erhebt. Eine wirklich endgültige Lösung der Streitfrage aber wird man Wohl allein dadurch finden, daß das neue Strafgesetzbuch sich den ver änderten Zeitläufen anpaßt. Am 18. Mai Konferenz der MaarmWer. Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Berlin, 12. Mai. Am 18. Mai wird im Reichsfincmz- ministerium eine Konferenz der Finanzmimster der Länder statt- sinden, die sich mit der vom- Reichsfinanzminister eingebrachten Vorlage zur Vereinheitlichung des Steuerwesens beschäftigen wird. Die Vorlage ist dem Reichskabinett bereits zugegangen. Wichtige politische Veraiungen. Die Dauer des Republikschutzgesetzes. Sofort nach Eröffnung der neuen parlamentarischen Session sind auch die Verhandlungen über die Verlänge rung des Republikschutzgesetzes in Fluß gekommen. Den Anstoß hierzu gab ein plötzlich vom Zentrum gefaßter Beschluß, der sich einstimmig für eine Verlängerung des Republikschutzgesetzes auf zwei Jahre aussprach. Diesem Zentrumsbeschluß folgten am Mittwoch Besprechungen von Vertretern der Regierungsparteien mit dem Reichs kanzler Marx, denen auch der Reichsinnenminister von Keudell, Justizminister Hergt sowie Reichswirtschafts minister Dr. Curtius beiwohnten. Als Parteivertreter waren die Abgeordneten Graf Westarp von der Deutsch nationalen Volkspartei, Scholz von der Deutschen Volks partei, Prälat Leicht von der Bayerischen Volks partei und von Guörard vom Zentrum erschienen. Nach diesen Besprechungen beschäftigte sich auch das Neichs- kabinett mit der Frage der Verlängerung des Republik schutzgesetzes. Die interfraktionellen Besprechungen waren streng vertraulich. In gutunterrichteten Parlamentarischen Kreisen wird erklärt, daß sich die Deutschnationalen mit einer Verlängerung des Republikschutzgesetzes einver standen erklärt haben sollen, dafür aber die Beseitigung des im Gesetz vorgesehenen Staatsgerichtshofes verlangen. Wie es heißt, wird schon in allernächster Zeit die Ent scheidung darüber fallen, ob das Republikschutzgesetz ver längert Wird oder nicht. Zu einer solchen Verlängerung wäre eine Zweidrittelmehrheit des Reichstages not wendig; es müßte also außer den Regierungsparteien auch noch ein Teil der Oppositionsparteien für das Gesetz eintreten. In welchem Umfange diese Parteien dies tun werden, läßt sich schwer Voraussagen; doch ist es immerhin möglich daß sowohl Demokraten wie Sozialdemokraten für die Verlängerung des Republikschutzgesetzes stimmen werden, da sie natürlich ein erhebliches Interesse an dem Wciterbestehen gerade dieses Gesetzes haben. äüLh ilsdmfferTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meitzen, des Amts gerichts und des Stadlrats zu Wilsdruff, des Forstrenlamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzelle 20 Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reich». Pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Machrveisungsgebühr 20 Reichspsennige. Bar» geschriebene Erscheinung». —, - , tage und Platzvarschriste« werden nach WSglichk-it Fernsprecher: Amt Wilsdruff dir. 6 berücksichtigt. Anzeigen» annabmebisooim.lOUbr. — Für Lie Richtigkeit den Lurch Fernruf übermittelte »Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Raball ansprnch erlischt, wenn Lcr Betrag durch Klage eingezogeu »erden mutz odcrderAustraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen allcDcrmiltiungsstellenentgegen. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, »as .Wilsdruffer Tageblatt- erscheint au allen Werktagen nachmittags s Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in der «eschüstsstelle und den Ausgabestellen 2 RW. im Monat, bei Zustellung dnrch dt« Boten 2,30 RM., bei Poftbeftellung lM^g.ÄllePostanstalten Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgehend Postboten und miser^Aus^ träger und Geschäftsstellen nehmen zu jeder Zeil Be, stellnugen entgegen. Im Fall- höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betrtebsstärungen besteh, kein Anspruch ans Lieserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriststückc ersolgt nur, wenn Porto b-ittegt.