Volltext Seite (XML)
Ziehung wurden in Kehl ein Autohändler aus Offenburg und etn Mechaniker zu je 180 000 Mark Geldstrafe bzw ein Jahr Gefängnis und ein Berliner Ingenieur wegen Anstiftung zu 90 000 Mark Geldstrafe verurteilt. Außerdem wurde die Be schlagnahme von sechs sichergestellten Autos verfügt. Für neun nicht ermittelte Wagen wurden die Angeklagten zum Wertersatz von 54 000 Mark verurteilt. Unschuldig verurteilt. Das Große Schöffengericht Stutts gart hatte im vergangenen Jahre den Kraftwagenführer Kilian Schwarz aus Ellwangen auf Grund von Zeugenaussagen zu 3)4 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er mindestens 50 schwere Einbrüche in Bauerngehöfte verübt haben sollte. In der Be rufungsverhandlung wurde das Urteil aus zehn Monate Ge- sängnis ermäßigt. Die Embruchsdiebstähle gingen aber weiter, auch als Schwarz seine Strafe verbüßte. Nach längerer Zeit gelang es der Kriminalpolizei, den wirklichen Täter in der Person des Malers Eugen Glaser aus Weschenbeuren zu ver haften. Glaser wurde jetzt vom Stuttgarter Großen Schöffen gericht zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Gericht sprach Schwarz für die unschuldig verbüßte Gefängnisstrafe eine Entschädigung zu. 24 Tage Gefängnis für eine Ohrfeige. Das Eidgenössische Schwurgericht in Genf verurteilte den ungarischen Journalisten >rusth, per im Juni vorigen Jahres dem ungarischen Mi nisterpräsidenten Bethlen im Völkerbundhause eine Ohrfeige bcr-etzt hatte, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Zu ände in Ungarn zu lenken, zu 24 Tagen Gefängnis, 500 Ire. len Geldstrafe und 10 Jahren Landesverweisung. Prozeß um den österreichischen Kronschatz. Die frühere Kaiserin von Österreich, Ztta hatte gegen die Gebrüder B.cnenfeld in Paris die behaupteten, die Schmuckstücke aus käuflich erworben zu haben, einen Prozeß aus Herausgabe der Schmuck- ArE» der Begründung, sie seien ohnr- HAf?" verstorbenen Kaisers und aus betrügerische Weise erworben worden. Das Pariser Gericht hat die Ansprüche der früheren Kaiserin abgewiesen und sie zur Tragung der Kosten und Zahlung der Schadenersatzsorderungen der Gebrüder Vienenfeld verurteilt. Zerrüttete Ehen. Beratung über Erleichterung der Scheidung. Der Nechtsausschuß des Reichstages beschäftigte sich mit einer Reihe von Anträgen auf Erleichterung der Ehescheidung, die nach dem geltenden Recht nur bei Ehebruch, böswilligem Verlassen oder unheilbarer Geisteskrankheit möglich ist. Der Versitzende des Ausschusses, der Volksparteiler Professor Kahl, äußerte sich in persönlichen Ausführungen zu den Anträgen in umfassenden Darlegungen. Er führte folgende Gründe für die Zerrüttung von Ehen an: 1. übereilte Eheschließung, 2. Un vereinbarkeit der Temperamente, 3. Meinungsverschiedenheiten in religiösen Fragen, besonders über die Erziehung der Kinder aus Mischen. 4. Ehezerrüttung durch unglückliche Umstände: Verarmung, Krankheit usw., 5. Ehen, in denen Fälle von lcywerer Hysterie und Neurasthenie Vorkommen. In neuerer Zeit habe, so sagt Kahl, sogar die Politik eine der- artlge Rolle gespielt. Offenkundig klaffe zwischen Leben und die ausgefüllt werden müsse. Kahl beantragte schließlich, dem bestehenden Z 1568, der die schuldhafte Ehe- zerruttung betrifft, einen Absatz anzusttgcn, in dem gesagt wird, daß auch dann aus Scheidung geklagt werden kann, Wenn ohne nachweisbares Verschulden eines Gatten eine der artige Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist, daß eine dem Sinn der Ehe entsprechende Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht erwartet werden kann, und wenn außerdem die Gatten mindestens ein Jahr vor Erhebung der Scheidungsklage getrennt gelebt haben. Die Scheidung soll erst dann ausgesprochen werden, wenn die Gatten dem Gericht einen rechtsgültigen Vertrag vorgelegt haben, in dem die gegenseitige Unterhaltspflicht, die Zuteilung und Erziehung der Kinder geregelt ist. IN ver Aussprache sprach sich Abg. Frau Weber (Ztr.) gegen die vorliegenden Anträge und auch gegen die Anregung des Abg. Dr. Kahl aus. Wenn das Zentrum an dem katho lischen Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe sesthalte, so habe es dabei nicht bloß die Kirche, sondern auch das Wohl der Staatsgcsamtheit im Auge. Darum könne das Zentrum einer Erleichterung der Ehescheidung auch dann nicht zustim men, wenn die Rechtsaufsassung der Katholiken für diese selbst gewahrt sei. Bei einer erleichterten Ehescheidung würden die Frauen immer der leidende Teil sein. Abg. Frau v. Sperber (Dtn.) schloß sich als Protestantin im wesentlichen den Aus führungen von Frau Weber an. Das heutige Eherecht sei gewiß nicht vollkommen, aber es sei doch das kleinere übel im Vergleich zu einer weiteren Erleichterung der Ehe scheidung, die wiederum zur Vermehrung leichtfertig ge schlossener Ehen führen würde. Die übrigen Redner traten für eine Erleichterung der Ehescheidung ein. Spiel and Spörl. Die Revanche Breitensträter—Francis Charles wird nunmehr die Hauptbegegnung Berliner Berufsbox kämpfe am 4. Februar bilden. Breitensträter verlor, wie erinnerlich, in Paris gegen Charles durch k. o. in der zweiten Runde. Im Kampf um die Mannschaftsmeisterschaft des Neichsverbandes für Amateurboxen treffen in der Vorrunde Punching-Magdeburg und 1880 München zusammen, ver Sieger dieses Kampfes tritt dann gegen Stettiner B. C. an. Im zweiten Zwifchenrundenkamps begegnen sich Heros-Bremen und Colonia-Köln. Die Deutsche Waldlaufmeisterschaft 1927 wird am 24. April in Heilbronn zum Äustrag kommen. Ein großes Schachländerkampf-Turnier wird aus Anlaß des Kongresses des Weltschachbundes in den Tagen vom 18. bis 30. Juli in London stattfinden, an dem von den 18 dem Weltschachbund angeschlossenen Ländern nicht weniger als 16 teilnehmen werden. Für den Deutschen Schachbund spielen voraussichtlich Carls-Bremen, Mieses- Leipzig, Tarrasch-Münchcn, Wagner-Hamburg. Gerichlshilfe für Erwachsene. Eine neue Einrichtung. Das Bestreben der modernen Strafrechtspflege zielt immer mehr darauf hin, diejenigen, die Verstöße gegen das Gesetz und die Gesellschaft begangen haben, wieder zu nützlichen Gliedern der Allgemeinheit zu erziehen. Man begnügt sich daher vielfach nicht damit, das Ver gehen an sich zu bestrafen, sondern man versucht, noH „vor" der Gerichtsverhandlung Klarheit über den Ange klagten zu gewinnen und die Gründe aufzuklären, aus denen er seine Tat beging. Oft genug wird alsdann die begangene strafbare Handlung in einem anderen, mil deren Lichte erscheinen und so für den Richter die Mög lichkeit gegeben sein, den Schuldigen nicht die ganz« Schwere des Gesetzes fühlen zu lassen, ihm eine „Be währungsfrist" zu geben, ihm in Aussicht zu stellen, daß seine Strafe ausgesetzt wird, wenn dies gerechtfertigt er scheint. Die ebenso zeitraubenden wie oft sehr schwierigen Ermittelungen, die nötig sind, um einmal, wie gesagt dem Richter bereits „vor" der Verhandlung ein genaues Bild über den Angeklagten zu geben, und ferner, um fest zustellen, ob eine Strafaussetzung sich als gerechtfertigi erweist — sie werden von der vor einigen Jahren er richteten „Gerichtshilse für Erwachsene" vorgenommen, die der „fozialen Gerichtshilfe" (der Fürsorge für ent lassene Gefangene) angegliedert ist. Beide Organisa- tionen unterstehen z. B. in Berlin dem Landeswohlfahrts- und Jugendamt der Stadt. Einige Beispiele aus der Prak- tischen Tätigkeit dieser „Gerichtshilfe für Erwachsene' dürften auf Interesse stoßen. Im Zimmer des Kriminal gerichts, wo die „Gerichtshilfe für Erwachsene" unterge bracht ist, erzählt die Leiterin aus der übergroßen Zahl der Fälle, in denen die — man darf das ohne Übertrei bung sagen — segensreiche Hilse der G. f. E. angerufen wurde, einiges. * ' Ein junges Mädchen, die Tochter von Flüchtlingen, die aus Posen vertriebe« waren, war eines besonders schweren Vergehens angeklagt und verurteilt worden, ob gleich sie ständig ihre Unschuld beteuerte. Die G. f. E erhielt eines Tages den Besuch der bedauernswerte» Mutter der Verurteilten, die einen sehr sympathischen und anständigen Eindruck machie. Sie nahm sich daraufhiv des Falles an und es gelang ihr schließlich auch, nicht nur die völlige Unschuld des jungen Mädchens nach zuweisen, sondern auch durchzusetzen, daß sie für die un schuldig erlittene Haft entschädigt wurde. Außerdem konnte dem Mädchen eine gute Stellung nachgewtese« werden, in der sie sich noch heute bewährt. «- Ein anderer Fall: Eine junge Missionsschwester mit vertrauenerweckendem Äußeren erscheint eines Tages. Dir menschenkundige Leiterin der G. s. E. fällt aus allen Wol ken, als ihr die Schwester zögernd das Vergehen nennt dessen sie angeklagt ist. Die Nachforschungen ergeben zwar, daß die Anklage an sich zu Recht erhoben ist, daß aber die Beschuldigte infolge schwerer erblicher Be lastung für ihre Tat nicht voll verantwortlich gemacht werden kann, so daß der Richter die Möglichkeit hatte ihr die mildeste Strafe aufzuerlegen, die das Gesetz zuließ Ein drittes Beispiel: Ein Elektrotechniker, 21 Jahrc alt, war des Meineides angeklagt. Der Richter er- suchte die G. f. E., noch vor der Verhandlung genaue Er Mittelungen über die kaum dem Lehrlingsalter ent Wachsenen Zeugen anzustellen. Ergebnis? Bericht der G. f. E. an das Gericht, daß die Aussagen dieser Zeugev mit der „größten Vorsicht" aufzunehmen seien. Der An geschuldigte wurde daraufhin freigesprochen. * Auch wenn es sich z. B. um Gnadengesuche handelt wird die G. f. E. um Ermittelungen gebeten, ob die Ein reichung eines solchen Gesuches gerechtfertigt sei. Und du Fälle, in denen die Angehörigen der Gefangenen die G. f. E. in Anspruch nehmen oder die Verurteilten selb? an ihre Hilse appellieren, sind gleichfalls sehr zahlreich Sp. Der ungalanie Dirigent. Von einem unserer größten Mufikdirigenten geht das Gerücht, daß er bei aller Liebenswürdigkeit auch sehr ironisch werden konnte. So hatte er es eingeführt und hielt an dieser Verordnung während der ganzen Zeit seiner Wirksamkeit fest, daß bei der Ausführung eines Ge sangwerkes die mitwirkenden Damen sich vor Beginn ihres Chorgesanges von ihren Plätzen zu erheben hatten, und zwar während der Orchestereinleituna. Gewöhnlich „Were tzeiM" — Beilage zim Wilsdruffer Tageblatt. heim an dieser Kapelle vorüber. In ihrer Angst tat sie ein Gelübde: Wenn sie glück lich nach Hause komme, wolle sie der Kapelle einen Teil ihres Vermögens schenken. Es geschah, und dadurch wurde die Svraer Kirche eine der reichsten des ganzen Sachsenlandes. „Unsere Heimat" 1910. In der Struth kommt mittags 18 Uhr ein Zwerg. Er ist allen Leuten freund lich und zeigt ihnen seine Schätze. Ader sie dürfen sich nicht umsehen dis an einen bestimmten Kreuzweg in der Struth. Lanneverg: Der Reiter ohne Kopf. Auf der Straße zwischen Tanneberg und Deutschenbvra wurde einst eine große Schlacht geschlagen. In ihr verlor ein Reiter seinen Kops. Wie mir meine Mutier erzählte, soll er nun zur Mitternacht ohne Kopf erscheinen. Viele Leute glauben, daß er ihnen etwas-tue. Das ist aber nicht der Fall. Er sucht nur den, der ihm in der Schlacht den Kopf abgeschlagen hat. . Von einem. Zwerge. Im Walde zu Tanneberg lebte früher ein Zwerg. Er ließ sich aber nur von denen sehen, die Sonntags geboren waren. Der Schmied war Sonntags geboren. Er machte sich also mal nachts auf den Weg, um den Zwerg zu besuchen. Als ihn aber der Zwerg sah, lief er davon. Nach einer Weile aber kam er wieder und fragte, Mis der Mann wollte. Der Schmied antwortete, er möchte gern reich werden. Da sagte ihm der Zwerg, er solle nur nachts um >12 Uhr unter die große Tanne am Berge gehen, -dort würde er viel zu sehen bekommen. Der Mann ging hin und fand den Berg dort offen. Und der Zwerg saß vor einem großen Tisch, der über und über mit -Gold bedeckt war. Der Schmied durfte sich mitnehmen, so viel er fott- brachte. Er war eben Sonntags geboren. Laubenheim: . Der gespenstige Hund zu Taubenheim. Auf dem Rittergute zu Taubenheim bei Meißen zeigt sich abends ein großer schwarzer Hund, der aus dem Haufe heraus über den Hof läuft, jedoch niemandem etwas tut, nur knurrt er, wenn er angerufen wird. Meißner „Heimal" 3. Oayrg. ThaiauM, Das Panier des heiligen Georg. Im Jahre 1160 ging die Burg Tharandt in Flammen auf. Bei diesem Brande flog das Panier des heiligen Georg, Las in den Kreuzzügen große Wunder verrichtet und unter dem Ludwig der Fromme im Jahre 1188 für die Sache des Kreuzes gekämpft hatte, zu einem Fenster des brennenden Schlosses in die weiten Lüste hinaus und verschwand damit. Mit dieser Fahne aber -hatte es eine eigene Bewandtnis. Als der Landgraf Ladwig von Thüringen mit Kaiser Friedrich Rotbart nach Palästina zog, schickte ihm Gott vom Himmel herab das Panier, seiner Mildtätigkeit und guten Werke halber. Es führte ihn durch Kampf -um Sieg gegen -die Angläubigen. Nach Lud wigs Fall vor Akko wurde es mit dessen Leiche auf die Wartburg bei Eisenach und später „nach Tharandt im Meißnischen Lande" gebracht. I Jungnickel Antonius 1575 Ienichen Gregor 1586 Ienichen Andreas ft 1586 (der Vater des Vorigen) Ienichen Michel 1591 Ienchen (Ienichen) Mats 1542 K Kirsten Lenhard 1556 Kaltschmidt Laux 1558 König Vincent 1563 krause Philip 1568 Karis (auch Karisch geschr.) Frantz 1569 kaltschmid Alex 1569 -karis Michel 1570 Kirsten Merten 1570 Wer Jörge 1570 kaltschmid Frantz .1581 kaltschmid Bartel 1541 K'öler Mathes 1558 kröner Jörge 1544 krause Michel 1546 Wner -(Keiner) Hans .1540 Wer Peter 1551 kaltschmidt Peter 1552 tönig George 1553 lummer George 1'594 kaltschmid Michel 1590 Karisch Michel d. Jüngere 1598 kommer Iohannes 1589 L Limpach Marcus 1555 Lehmann Frantz 1558 Lotze Gregor 1559 Lotze Peter 1-559 (der Sohn des Vorig.) Lange Ierge 1563 Lange Balzer 1568 Leuderitz Gregor 1570 Limpach Mats 1555 Limbach Peter 1558 Limbach Jörge 1558 Lange Marcus 1546 Lönigk Hans 1548 Lange Hans 1586 Lotze -Jorge 1598 M Müller Vincent 1557 (auch Möller ge schrieben) Müller Mathes 1561 (der Sohn des Vorigen) Merten Hans 1568 Müller Pauell 1570 Müller Balzer -1570 t Müller Mathes 1570 j ^der Melcher Mathes 1541 Merten Iacoff 1541 Monbüchs -Gregor 1545 Meuer Balzarus 1543 Meuer Merten 1543 Mueller Brosius 1552 Mentz pauel 1552 Müller Caspar 1554 Müller Vlrich (-Ulrich) 1554 (der Soh» des Vorigen) Müller Thomas 1583 Mulbrich (Mühlberg) Iacob 1585 Müller Hans 1587 Morgenstern Simon 1589 Müller Michael 1591 Müller Gregor 1596 N Neuberger Cristvf 1563 O Opitz Mats (Matthäus) 1591 P Philip Mathes ft 1562 Philip Fabian 1562 (d. Sohn des Vorig.) Pietzsch Bartel ft 1562 Pietzsch Georg 1562 Preißler Peter 1569 Philipp Frantz 1573 Philipp Pnwnius ft 1573 (der Vater des Vorigen) pietzsch Michel 1574 pietzsch Peter ft 1574 (der Vater de» Vorigen) pietzsch Brosius 1578 Mälzer philipp Hans 1541 Philipp Mettenn 1545 Preißler Paul 1587 Pietzsch Bartolemeus 1589 Pietzsch Iohannes 1590 Pietzsch Gregorius 1591 Preißler Petrus, der Gerber, 1590 Preißler Simon 1593 Preisler Nicol 1593