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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer TaaeblaU" erscheint täglich nachm. s Uhr sür den Tag. Bezugspreis: Le: Abholung in der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen rMd. im Monat, bei Zustellung durch die Boten r,W Mb., bei Postdestellung 2 ML. zuzüglich -Abtrag- er- u gebühr. Ginzelnuminern lSPfg. Alle Postaustalten Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend PostdotenunduniercAus. träger und Beichäsisstellen ' nehmen zu i-der Zeil Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen bestehe Lein Anspruch aus Liescrung der Zeitung oder Kürzung de- Bezugspreises. — Rücksendung eingesandtcr Schriftstücke ersolgt nur, wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8gespaitcne Naumzeile 20 Goldpfennig, die 4 gespaltene Zeile der annlichen Dckanntmael ungen 40 Gold pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 100 Goldpfennig. Ncchweisungsge- ühr 20 Goldpfennig. Dor- '.eschriebene Lrscheinungs- läge und ^latzvorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 deruchsichtigt. Anzeigen annahme bis vorm. 10 Uhr - — — — — Aür die Nichtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmeir wir Kerne Garantie. Jeder Rabatranfpruch erlischt, wenn der Benag durch Ktage eingezogen wcrden muß oderder Auftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Nr 19 — 86. Jahrgang Telegr -Adr : .Amtsblatt- Wilsdruff- Dresden Postscheck Dresden 2640 Montag den 24 Januar 1S27 Die „Ration in Waffen". Ein französischer Gesetzentwurf. Im Heeresausschutz der Französischen Kammer wurde der neue Gesetzentwurf betreffend die allgemeine Organisierung der Nation für die Kriegszeit beraten. Hierbei gab der Berichterstatter, der sozialistische Abg. Paul-Boncour, der Ansicht Ausdruck, datz trotz der ent schlossenen Friedensbemühungen ein neuer Krieg mög lich sei. Die Vorbereitungen der nationalen Mobili sierung werden daher auf alle Formen der Tätigkeit des Landes sich beziehen müssen. Die Organisierung für die Kriegszeit mutz, so sagte der Berichterstatter weiter, der politischen, verwaltungspolitischen und wirtschaftspoli tischen Organisierung in Friedenszeiten angepatzt werden. Und zwar mutz das in der Weise geschehen, daß der Über gang von der einen zur anderen Organisierung ent sprechend einem vorher genau ausgearbei teten Plan leicht vonstatten gehen kann und datz die Vorbereitung der nationalen Verteidigung der fried lichen Tätigkeit des Landes keine Hindernisse in den Weg legt^ Im allgemeinen führte Paul-Boncour noch aus, daß der Gesetzentwurf den Grundsatz ausstelle, datz die Pflicht, an der nationalen Verteidigung teilzunehmen, sich auf alle Franzosen beiderlei Geschlechts sowie auf alle unter Wahrung der gesetzlichen Form gegründeten Vereinigungen beziehe. Außerdem soll in dem Entwurf der Regierung ein R e q u i si t i o n s r e ch t eingeräumt werden, das bisher nur den Militär- und Marinebehörden zustand. Ferner soll dis Regierung die Möglichkeit haben, sich das Eigentum an den die nationale Verteidigung interessierenden Erfindungen zu sichern. Zum Schluß besprach Paul-Boncour die finanziellen Anforderungen des Gesetzentwurfes und betonte, datz Lie notwendigen finanziellen Opfer im Grunde genommen leicht seien. Abkommen über das „Kriegsgerai". Genehmigung durch das Reichskabinett. Das geschäftsführende Reichskabinett stimmte in einer Sitzung am Sonnabend den Vereinbarungen der technischen Sachverständigen über die Herstellung nnd Ausfuhr von Kriegsmaterial aus Deutschland zu. Es handelt sich dabei um einen Gesetzentwurf, dem genaue Begriffsbestimmungen der in Frage stehenden Einzel fabrikate beigegeben sind. Sie zerfallen in vier Gruppen: Halbfabrikate, Schiffsmaschinen, Kriegsspezialmaschinen und optische Instrumente. Diese Frage des Kriegsgeräts bildet einen Bestand teil der sogenannten „R e st p u n k t e", über die zurzeit in Paris und Berlin verhandelt wird. Die Einigung in den vorliegenden Fragen zwischen den Beauftragten Deutschlands und der Internationalen Militärkontroll kommission wird als gutes Zeichen für die weiteren Ver handlungen angesehen. Der sertiggestellte Gesetzentwurf soll der Botschafterkonfercnz zugesanot werden Wenn diese ihm zustimmt, wird er dem Deutschen Reichstag zur Erledigung zugehen. Deuischsr Reichstag. (257. Sitzung.) W. Berlin, 22. Januar. Ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Zuckerungssrist für die Weine des Jahrganges 1926 bis zum 28. Februar 1927 wird ohne Aussprc-che in allen drei Lesungen angenommen. Darauf wurde die zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten fortgesetzt. Abg. Joos (Ztr.) erklärte, daß die Zentrumsfraktion dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen werde, obwohl nicht alle ihre Wünsche berücksichtigt seien. Abg. Frau Schröder (Soz.) stellte fest, daß die sozialdemo kratische Fraktion mit dem sozialen Gedanken des Gesetzes völlig übereinstimme. Die Kasernierung habe erst bewirkt, daß die Prostitution zu einem Gewerbe wurde. Abg. Frau Dr Lüders (Dem.) stimmte dem Entwurf im allgemeinen zu, wenn ihm auch noch zahlreiche Mängel an- hafteten. Gegenüber einer so heimtückischen und verheerenden Krankheit müsse die persönliche Freiheit ihre Grenzen haben. Abg. Frau Neubaus (Ztr.i hielt unbedingt daran fest, daß in der Nähe ve-n Kirchen und Schulen die Prostitution ver boten werde. Die Vorwürfe gegen die Polizei seien größten teils unberechtigt. Erfreulich sei, datz man jetzt endlich weib liche Polizeibeamte bekomme, so daß diese ganze Arbeit in die Hände der Frauen gelegt werden könne. Ministerialdirektor Dammann erklärte, daß auch die Reichsregierung das Zustandekommen des Gesetzes begrüße, nachdem sich der Reichstag neun Jahre mit der Materie be schäftigt habe. Es wäre bedauerlich, wenn durch Änderungs anträge das Werk der Einignng zerstört würde. Damit schloß die allgemeine Aussprache. Der grund legende Z 1 wurde angenommen. Abg. Frau Reitze (Soz.j beantragte die kostenlose Behand lung von Geschlechtskranken, die keinen anderweitigen An spruch auf ärztliche Behandlung hätten. Abg. Dr. Beyersdörsser (Bauer. Vp.) bekämpfte die Ein richtung von Behandlungsstellen, weil dann die Ärzte ihre Mitarbeit versagen würden. Daraus vertagte das Haus die Weilerberatung auf Montag. Eine M des WWn RmzmWckS Mw MittelstMskuiliWbW der Wirt- WstsMei. Eigener Fernsprcchdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Dresden, 24. Januar. Dem Telumon-Sachsendienst wird aus Berlin gemeldet: Auf der Mittelstandskundgebung der Wittschasttpartei am Sonntag wies der sächsische Finanzminister Weber daraus hin, daß die Mittelstandsbewegung setzt eingetrelen sei in die Reihe der verantwortlichen Regierungsparteien. Der Redner ging dann darauf ein, wie die Wirtschastspartei in der sächsischen Regierung ihre Forderungen durchsetzen wolle. Er be tonte, daß aus die einmal vorhandene Koalitionsvsrhältnisse na türlich Rücksicht genommen werden müsse. Sein erstes Prinzip als sächsischer Finanzminister werde sein, den Sparsamkeitsge- danken im Staatshaushalt zur Geltung zu bringen. Der ent sprechende Passus in der Regierungserklärung sei durch die Witt- schastspartel bewirkt worden. Weiterhin enthalte das Programm zum ersten Male den großen MittelstandsschutzgeHanken, wie er in Artikel 164 der Reichsverfassung zum Ausdruck gebracht sei. Noch nie habe ein Regierungsprogramm dieses Bekenntnis ent halten. Wir stellen an die Spitze aller unserer Bestrebungen die j Gesunderhaltung und Kräftigung des gesamten gewerblichen und i geistigen Mittelstandes. Der Minister kündigte weiter Matznah- ' men an, um das Eindringen der öffentlichen Hand in die Absatz- i Verhältnisse zu verhindern. Die öffentlichen Betriebe müßten nach i , privatwirtschastlichen Gesichtspunkten umgestellt werden. Sie seien ; - ebenso steuerpslichtig wie jedes andere Unternehmen. Beim end- gültigen Finanzausgleich werde die Frage einer gerechten steuer- , liehen Belastung zu lösen sein. Schlietzlich werde man besonders ; darauf zu achten haben, daß die Reichsgesetzgebung der Leistungs- ; sähigkett der Länder und Gemeinden Rechnung trage. Die Versuche zur Kabinettsbildung.! Marx bei der Arbeit. Dr. Marx nahm im Laufe des Sonnabend die Ver handlungen über die Regierungsbildung mit den Par teien auf. Zunächst hatte der Kanzler eine Aussprache mit den Reichsministern Dr. Stresemann und Dr. Brauns. Er empfing dann im Laufe des Nachmittags hintereinander die Abgeordneten Koch, Erkelenz und Dr. Haas von der Deutschen Demokratischen Partei, den Abgeordneten Prälaten Leicht von der Bayerischen Volkspartei und schließlich die Abgeordneten Graf Westarp und Wallraf von der Deutschnationalen Volkspartei. Die eingeleiteten Besprechungen mit den Parteiführern der verschiedenen Fraktionen werden am Montag fortgesetzt. Der Vertreter der Bayerischen Volkspartei erklärte, , die Partei werde sich an der Bildung der Regierung be- j teiligen. Mit den sozialdemokratischen Führern hat noch keine Fühlungnahme stattgefunden. Für den Sonntag war eine Fortsetzung der Besprechungen nicht vorgesehen. Die demokratischen Abgeordneten erklärten dem Kanzler, daß die Annahme des Zentrumsmanifestes als s Mindestprogramm Lie Vorbedingung aller weiteren Er- ' örternngen sein müsse. Sie vertraten weiter den Stand- , punkt, daß diese Kundgebung des Zentrums, Lie ja an alle f gerichtet ist, auch der sozialdemokratischen Reichstags- , fraktion zur Stellungnahme vorgelegt werden müsse. Wenn dieses Mindestprogramm des Zentrums nicht an genommen würde, seien alle weiteren Verhandlungen ergebnislos. Regierungserklärung im Reichstag am 3. Februar? Der Ältestenrat des Reichstages ist zum Montag, den 24. d. M., 12 Uhr einberufen worden, um die Ge schäftslage des Reichstages zu besprechen. Bekanntlich will der Reichstag vom Mittwoch, den 26. Januar bis zum 2. Februar seine Sitzungen vertagen. Dis Erklärung der neuen Ne'.chsreg'erung wird daher voraussichtlich erst am 3. Februar erfolgen. * Die MWdlWskmmiWn der DeMmlimle» Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes" Berlin, 24. Januar. Die Montagsausgabe des Lo kalanzeigers meldet, daß sür die Regierungsverhandlungen mit Dr. Marx von deutschnationaler Seite die Abgeordneten Gras Westarp, Exzellenz Wallraf, Rippel, von Goldacker und der po- litischr Beauftragte der Pattei, Treviranus, bestimmt worden sind. Revision im NouMr-ps'szsß. Ein Verfahren gegen den Vor fitzen den. Ein Pariser Blatt teilt mit, daß Kricgsminister Pain- leve auf Grrmd drs stenographischen Berichts über den Rouzier-Prozetz in Landau gegen den Vorsitzenden sowie gegen den Staatsanwalt bzw. Negierungskommissar in diesem Prozeß, den Oberst GWer und den Kapitän proper, eme unrersulyung angevrvnet habe, da ans oem stenographischen Verhandlungsbericht hervorgehe, daß Kapitän Tropct als Regierungskommissar sich gegen die Annäherung mit Deutschland und gegen den Locarno vertrag ausgesprochen habe. Der Vorsitzende, Oberst Gillicr, soll sich deshalb verantworten, daß er diese Äuße rung zugclasscn hat. Ailslösittig der Memel-Landtages. Neuwahlen in sechs Wochen. Der Landtag des MemelgeL^-eS ist von dem litau ischen Gouverneur Shalkaurkas aufgelöst worden. Die Auflösung erfolgte aus Antrag brS Direktoriums Schwell- nus-Borchert Czeskleba und wurde durch eine Verfügung des Gouverneurs vollzogen, dir d m zweiten Vizepräsi denten des Landtages, Seewaebt, überreicht wurde. Wie berichtet wird, werden Gründe für die Maß nahme nicht angegeben. Die Auflösung ist erfolgt, ob wohl die Mehrhcitsparteien des Landtages in Ler letzten Zeit alles versucht haben, um za einer Verständigung zu gelangen. Man würde von ren vier Direktoren einen Sitz den Litauern zugebilligt Haven. Nach den» Meinel statut müssen Neuwahlen innerhalb sechs Wochen vor genommen werden und der Landtag muß 15 Tage nach der Wahl Zusammentritten. Russisch-französischer Konflikt. Rußland zahlt keine Kriegsschulden. In Moskau hatte der frauzösische Botschafter, Hcr- bette, mit Litwinow eine längere Unterredung über die Beilegung des russisch-französischen Schuldenkonslikts. Der stellvertretende russische Außenkommissar machte den Botschafter darauf aufmerksam, daß sich Frankreichs Ver halten gegenüber Rußland in der letzten Zeit wenig von Englands Haltung unterscheide. Die französisch-russischen Beziehungen seien durchaus unnormal. Die französische Regierung müsse sich ein für allemal damit abfinden, daß die Sowjetregierung die von der Zarenregierung aufge- aommenen Kriegsanleihen an Frankreich nicht bezahlen werde. In Paris wird offiziell bestätigt, daß der Sowjet botschafter Rakowski Briand an den Inhalt der Protestnote erinnert hat, die seine Regierung gegen den iranzösisch - rumänischen Vertrag hat ergehen lassen. Der Femeausschuß -es Reichsiages. Der Fall Neunzert. Der Femeausschutz des Reichstages trat zusammen, um den lange verschwunden gewesenen Neunzert zu vernehmen. Er hatte sich in der Schweiz aiifgehalten nnd will nicht ge wußt haben, daß er gesucht werde. Er schilderte seine Tätig keit bei der Münchener Einwohnerwehr nnd er klärte, er habe zu militärischen Erkundigungen im besetzten Gebiet einen falschen Paß aus den Namen Markus Neu mann von behördlicher Seite erhalten. Über den Fall Dobncr berichtete der Zeuge, daß er das Auto fuhr, in dem Schuster, Berchtold und Dobner saßen. Man habe Dobncr ein Wasfen- lagcr zeigen wollen. Während der Fahrt habe er ein Wort- gesecht gehört nnd sei zum schnelleren Fahren ausgefordert worden. Äks angchalten wurde, sei Dobncr nichl m ehr im Wagen gewesen. Die anderen hätten ihm erzählt, Dobner sei unverschämt in seinen Forderungen geworden und aus dem Wagen gesprungen. Zum Fall Hartung berichtete Neunzert, er habe hier gleichfalls das Auto gelenkt. Aus der Fahrt nach Ulm sei nichts passiert. In dem Gerichtsverfahren war der Zeuge wegen Beihilfe zum Morde angeklagt, ist aber srei- gcsprochcn worden. Der Zeuge wurde nicht vereidigt. Vorschriften für den Schr'eßspori. Erlaß Les preußischen Innenministeriums. In einem Runderlaß bemerkt der preußische Minister Les Innern, es habe sich die Notwendigkeit heraltsgestellt, für die Ausübung des gesummten Schießsports einheit liche polizeiliche Richtlinien vorzuschreibsn. Aus diesen angeführten Richtlinien ist hervorzuheben: Der Schießsport ist grundsätzlich nur noch auf Schieß plätzen znzulassen, die von den Ortspolizcibchörden genehmigt und ordnungsgemäß abgenommcn sind; auch dürfen nur solche Waffen und Munition unter Beachtung der noch gültigen Ver ordnung Uber Waffenbesitz vom 13. Januar 1919 nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen benutzt werden, die für den betreffenden Schießstand genehmigt sind. Bereits bestehende, polizeilich noch nicht genehmigte Schießstände müssen nachträglich binnen vier Wochen nach Veröffentlichung des Erlaßes zur Genehmigung angemeldct werden. Jedes Schießen hat unter Leittmg einer Aufsichtsperson stattzufinden. Die Aufsichtspersonen si d ein für allemal ooer sür den Einzelfall der Ortspolizcibebörde > rentlick anzu- zeigen. Diese Aufsichtsperson ist sür die Beachtung all - cr forderlichen Vorsichtsmaßregel» vcrautlcortüch. Der Orts polizeibehörde ist jederzeit der Antritt zu den Schictzstchidcu und den Schießveranstaltungen gestatten Jugendliche ume; 17 Jahre sind vom Schießen auszuschlicße». Es folgen noch Vorschriften über die Verwahrung der Gewehre, Transport nnd Überwachung durch die Behörden.