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WockezMM Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Ticbcnlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für »-« «-»>«««- G,,fchü>»mt LMiümff >>»« d-» Tlüdfrüch »«Mb» Vierteljährlicher Pränumerationspreis 10 Ngr. — Jnsertisnsgebühren für den Raum einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf. — Annahme von Jnferaten bis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. .I» 3. Dienstag, den 12. Januar 1869. Bekanntmachung der Kreisprüfungs-Commission für einjährige Freiwillige zu Dresden. Die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Dienste betr. Unter Verweisung auf den näheren Inhalt der in M 20 und 148 bis mit 155 der Militär-Ersatz-Jnstruction für den Nord deutschen Bund vom 26. März 1868 und in der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom nämlichen Tage unter xet. 12 und 13 (Ge setz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1868 x. 519 und 525) enthaltenen Bestimmungen werden diejenigen, im Bereiche des Dresdner Re gierungsbezirkes nach H. 20 der Ersatz-Instruction gestellpflichtigen jungen Leute, welche die Berechtigung zum Dienste als einjährige Frei willige zu erlangen wünschen, hierdurch aufgefordert, sich spätestens zum 1. Februar dieses Jahres bei der unterzeichneten Kreisprüfungs-Commission schriftlich anzumelden. Es wird hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden darf, bei Verluff des Anspruchs aber spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr erreicht wird, nachgesucht werden muß. Der Anmeldung sind beizufügen: a. ein Geburtszeugniß (Taufschein), b. ein Einwilligungsattest des Vaters, beziehungsweise Vormundes, o. ein Unbescholtenheits-Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien, höhern Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit auszustcllen ist. Insoweit sich nach Befinden Prüfungen als erforderlich ergeben sollten, werden dieselben im Laufe der Monate März und Sep tember d. I. zur deshalb noch weiter bekannt zu gebenden Zeit abgehalten werden. Dresden, am 2. Januar 1869. Königliche Kreisprüfungs-Commission für einjährige Freiwillige im Dresdener Regierungsbezirke. von Schimpfs, Major. Stelzner, Geh. Regier. Rath. Hübler. Tagesgeschichte. Wir glauben das Publikum auf die zwingende Nothwendigkeit aufmerksam machen zu müssen, bei Annahme preußischer Banknoten st 10 Thlr. neuester Emission vom 18. Juni 1867 vorher genau zu prüfen, indem ganz neuerdings ein Falsificat einer derartigen Bank note vorgekommen ist, das zwar nach seinem Gesammteindruck den ächten Noten ähnlich erscheint, bei einiger Aufmerksamkeit aber von denselben durch die gröbere Ausführung der Guilloches auf der Vor derseite und der auf beiden Seiten befindlichen Männerköpfe, sowie durch den weniger scharfen Abdruck des k. Wappens leicht zu unter scheiden sind. In dem Verbrennungshause im Hofe des Landhauses in Dres den soll Dienstag den 12. Januar, Vormittags von 10 Uhr an, die Nominalsumme von Einer Million Einhundert Tausend Thalern de- fecter Kaffenbillets der Creation vom Jahre 1855 zur Vernichtung gelangen. Die Zahl der Mitglieder der Dresdner Gewerbekammer ist auf Ansuchen von 15 auf 20 vermehrt worden. Auf der Thüringer Eisenbahn haben am 6. u. 7. Jan. nicht we niger als 3 Personen ihren Tod gefunden. Am erstgenannten Tage wurde in der Gegend von Teuchern bei Zeitz ein Mann überfahren, von welchem mau annimmt, daß er wegen körperlicher Leiden sich selbst den Tod gegeben Hal. Am andern Tage fand in der Gegend von Apolda eine Frau, die die Bahn passiren wollte, durch einen herankommenden Zug ihren Tod, und vor der Station Weißenfels würde einem Mann, welcher vom Zug hrabspringen wollte, um sich wegen Billeimangels der Conrrole auf jener Station zu entziehen, .durch das Trittbrett eines hinter dem seinigen befindlichen Waggons der Kopf zerschellt, so daß sein Tod augenblicklich erfolgte. Der „D. A. Z." schreibt man aus Dresden: Ein signifikanter und erfreulicher Beleg für die Wandlung der Zeiten und für die aufgeklärten Anschauungen des gegenwärtigen Gouvernements ist es, daß jetzt in Folge der Wahl der Gemeindeverwaltung unserm Ma gistrat ein Mitglied zugeführt und gestern als solches'mit verpflich tet worden ist, oas, im Mai 1849 wegen Betheiligung an den da maligen politischen Ereignissen zum Tode verurtheilt, vor kurzem als Stadtrath auf die Zeit für die Residenz anstandslose Bestätigung von Seiten der Regierung gefunden hat. Es ist dies der seit seiner Amnestirung hier wieder aufhältliche vr. jur. H. E. Minckwitz, Be vollmächtigter des landw. CreditvercinS. Für nächstes Frühjahr ist in Leipzig eine Ausstellung von Er zeugnissen der Mühlenindustrie und aller derselben verwandten Bran chen in Aussicht genommen. Es sind namentlich zahlreiche Anmel dungen großer Mühlenetabliffements aus Oestreich, Ungarn, in ge ringerem Maße aus Norddeutschland eingcgangen. Das Comitee spricht den Wunsch aus, daß man das Versäumte uachholen möge. In dem an der Leipzig-Dresdner-Eisenbahn gelegenen und des halb überall bekannten Orte Priestewitz sind ungefähr seit 2 Jah ren neun verschiedene Schadenfeuer gewesen, die sämmtlich infolge absichtlicher Brandstiftung durch fremde Hand entstanden zu sein schienen. Das letzte fand in der ersten Woche des vorigen Monats statt, woselbst eine Scheune und ein Holzschuppen wegbrannten. Wie die „D. N." hören, ist neuerdings ein dortiger Handarbeiter von der Gensdarmerie verhaftet und an die Behörde eingeliefert worden, welcher in dem dringenden Verdachte steht, das zuletzt erwähnte Feuer absichtlich angelegt zu haben. Die Volksstimme schreibt ihm auch Verschuldung bezüglich der frühem Schadenfeuer zu und die ein zuleitende Untersuchung wird vielleicht ergeben, in wie weit sich das begründet. Das „Dr. Jour." enthält nachstehende Berichtigung: In der Tagespresse findet sich die Angabe, daß die zeitherige Löhnung der Soldaten, bei Vermindeter Qualität und Quantität der täglichen Brod- portion, vom 1. Jan. d. I. ab um täglich 5 Pf. gekürzt worden und auch die Fouragebezüge gegen früher nicht unerheblich vermindert seien. Zu Berichtigung, dieser Angaben wird hiermit bemerkt, daß eine Kürzung der Gesammtbezüge der Soldaten nicht allein nicht stattgefunden hat, sondern daß den Letzteren im Gegentheil durch Ge währung von extraordinären Verpflegungszuschüssen eine Aufbesserung von 2—7 Pf. pro Kopf und Tag, je nach den Lebensmittelpreiscn in den verschiedenen Garnisonorten, zu Theil geworden ist, womit auch eine Ausgleichung des auffallenden Theiles der bisherigen Brodpor- tion stattgefunden hat. Was die Fouragesätze anbetrifft, so ist der niedrigste Rationssatz, auf Grund der hierüber bestehenden Bundes-