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MtckE ßr MlsSch Tharandt, Aossen, Sieöenteßn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesfelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeMropv. Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 M. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Ps. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. Juferüvnspreis 1b Pfg. pro viergespaits« EerpuSzeilk. Dnick link, Verian r>cm Marrin Berger m WilSdmn. — VerantwordiÄ sÄr die N-dnMvn Mnritn Beraer Laielbsl. Ns 53. Sokttahend, den s. Mai LS03. 62. Jahrg ReichstagswahL Herr. Für die am 16. Juni dss. Js. stattfindende Reichstagswahl sind aus den ländlichen Ortschaften des Amtsgerichlsbczirkes Wilsdruff einschließlich der selbständigen Gutsbezükr die nachstehend unter G verzeichneten Wahlbezirke gebildet, die dabei an gegebenen Wahlvorsteher und Stellvertreter ernannt und die ebenfalls dabei erwähnten Wahllokale bestimmt worden. Unter Hinweis auf die in Nr. 41 dieses Blattes abge druckte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. April dieses Jahres und die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 2. April dieses Jahres wird dies zur Nachachtung für die Beihciligten hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Formulare zu dem Protokolle über die an dem Wahltage ab gegebenen Stimmen samml Gegenliste sowie die Umschläge für die Stimmzettel den Wahlvorstehern rechtzeitig von hier aus zugehen werden und daß Behinderungsgründe zur Uebernahme des Wahlvorsteher- und Stellvcrtreleramtes binnen längstens 8 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet anher anzuzeigen sind. Indem den Gemeindevorständen bezw. Wahlvorstehern hierbei die genaue Be obachtung der Vorschriften des Reichstagswahlgesetzes vom 31 Mai 1869 (Bundesgesetz- blatt Seite ^45 flg.) und des dazu erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundes- gcsctzblatt Seite 275 flg.) zur Pflicht gemacht uns die eventuelle Neuanschaffung dieser gesetzlichen Vorschriften in Sonderabdrücken zu ihrer Erleichterung bei der Handhabung dringend empfohlen wird, werden dieselben insbesondere noch darauf aufmerksam gemacht, 1. daß die Wählerliste mit der Bescheinigung des Gemeindevorstandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen, zu versehen ist. (§ 2Ads. 3 des Reglements.); 2. daß bei Berichtigung der Wählerliste durch Streichungen und Einschreibungen die Gründe dazu am Rande der betreffenden Liste zu bemerken sind, 3. daß die Wählerlisten am 22. Tage nach Beginn der Auslegung, d. i. am 10. Juni dfs. Js., unter unterschriftlicher Vollziehung des Gemeindevorstandes ab- zuschlußen sind und das zweite Exemplar zugleich die Bescheinigung der Ucbereinstimm- ung mit dem Hauptexemplarc enthalten muß. (§ 4 Abs. 1 und 2, Anfuge des Reglements.), 4. daß die Wählerliste, ingleichen die Gegenliste von dem Wahlvorsteher, sowie von dem Protokollführer und den Beisitzern mit zu unterschreiben ist. (18 Abs. 3 des Reglements.), 5. daß als ungiltig erklärte Stimmzettel dem über die Abstimmung aufzunehmenden Protokolle beizufügen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen im Protokoll auch die Gründe anzugeben sind, aus denen die Ungiltigkeitserklärung erfolgte, 20 Abs. 1 des Reglements, und 6. daß die Funktion des Wahlvorstehers, des Protokollführers und der Beisitzer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. (8 9 des angezogenen Wahlgesetzes.) Meiste», am 6. Mai 1903. Königliche AmtshaupLmannfchaft. I. V.: Ile. Heerklotz, Regierungs-Assessor. Hk. Nutzholzmassetmuktion. Von den Revieren Spechtshausen, Naundorf, Grillenburg, Höcken dorf, Wendischcarsdorf, Reichenbach und Marbach des Grillenburger Forstbezirks sollen IN dem kleinen Kaufhaussaale des Rathskellers zu Freiberg Sonnabend, den 28. Mai 1903, von Vormittags 11 Uhr ab, ca. 7600 Fest meter weicher Nutzhölzer zum Theil in bereits aufbereitetem, zum Theil in noch aufzubereitendem Zustande meist als Stammholz in einzelnen Holzposten von 20 bis 410 Festmetern unter den in der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen ver steigert werden. , , .. . . ^ Näheres darüber besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Königlichen Forstrentamte Tharandt in Empfang zu nehmenden speziellen Auktions bekanntmachungen sowie die von den Herren Nevierverwaltern zu beziehenden speziellen Auktionsverzeichniffe. Im Uebrigen ist auf die in den umliegenden Gasthäusern aushängenden Pla- kate zu verweisen. Königliche Obersorstmeisterei Grilleuburg, am 1 Mai 1903 K.Tittmann, Geheimer ForMach. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen wird der von Sachsdorf nach Wilsdruff führende Kommunikationsweg wegen Massenschuttung in der Zeit vom 11. bis 17. Mai dieses Jahres gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit auf dem Wilsdruff-Hühndorfer Wege nach Sachsdorf oder über Klipphausen verwiesen. Sachsdorf, den 8. Mai 1903. Der Gemeinderath. Kuntze. Fortl. Nr. Zubehörungen des Wahlbezirkes. Wahlvorsteher. Stellvertreter. Wahllokal. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Alttanneberg mit Rittergut Tanneberg Birkenhain Blankenstein Burkhardtswalde Groitzsch mit Rittergut Grumbach Helbigsdorf Herzogswalde Hühndorf Kaufbach Kesselsdorf Kleinschönberg Klipphausen mit Rittergut Lampersdorf Limbach mit Rittergut Lotzen mit Vorwerk Munzig mit Rittergut Neukirchen mit Rittergut Neutanneberg Niederwartha Rothschönberg mit Perne und Ritter gut Rothschönberg Röhrsdorf Roitzsch Sachsdorf Schmiedewalde Steinbach mit Rittergut (Obersteinbach b. Mohorn) Steinbach b. Kesselsdorf. Unkersdorf mit Rittergut -Mdberg-mit Rittergut Gemeinde-Vorstand Poppe „ Wetzel „ Birkner „ Döring „ Starke „ Herzog „ Bormann „ Lindner „ Richter „ Näther „ Hencker „ Schmieder „ Ranft » Hetzel „ Dachsel „ Schumann „ Dämmig „ Rost „ Helbig „ Große „ Schumann „ Gießmann „ Irmer „ Kunze „ Bohland „ Kästner „ Johne „ Udolph „ Sohrmann „ Gießmann „ Zscheile Rittergutspachter Kelling Gemeinde-Aeltester Tamme „ Schuricht „ Fritsche Wirthschaftsbesitzer E. Schmidt Gemeinde-Aeltester Röthig „ Rüdiger „ Lommatzsch „ Findeisen „ Merbitz „ Beyer „ Maune „ Krille „ Klunker „ Dachsel ,, Arnold Erler „ Müller Gemeinde-Rathsmitglied Arnold Gemeinde-Aeltester Gerlach „ Wolf „ Richter „ Kürbis „ Bruchholz „ Lippert „ Bachmann „ Bufch „ Pfitzner „ Nacke Löffel Gutsbesitzer Franz Zscheile Gasthof zu Alttanneberg. Gasthof zu Birkenhain. Eulitz's Gasthof zu Blankenstein. Gasthof zu Burkhardtswalde. Gasthaus zu Groitzsch. Gasthof zum Erbgericht zu Grumbach. Lohse's Gasthof zu Helbigsdorf. Gasthof zu Herzogswalde. Gasthof zu Hühndorf. Bochmanns Gasthaus zu Kaufbach. Häußler's Gasthof zur Krone zu Kesselsdorf. Gasthaus zu Kleinschönberg. Gasthof zu Klipphausen. Gasthof zu Lampersdorf. Gasthof zu Limbach. Schankwirthfchaft zu Lotzen. Erler's Gasthaus zu Munzig. Göbel'scher Gasthof zu Neukirchen. Gasthaus zu Neutanueberg. Gasthof zu Niederwartha. Gasthof zu Rothschönberg. Gasthof zum Deutschen Hause zu Röhrsdorf. Thomas'sche Schankwirthfchaft zu Roitzsch. Gasthaus zu Sachsdorf. Gasthaus zu Schmiedewalde. Gasthof zu Sora. Gasthof zu Steinbach b. Bi. Gasthof zu Steinbach b. K. Gasthof zu Unkersdorf. Branzke's Gasthof zu Weistropp. Teuchert's Gasthaus zu Wildberg.