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WchMM fiir MlsW Warandt, Mosten, Sieöenteßn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1M. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene CorpuSzelle. Druck und Verlag von Marlin Berger in WilSdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Marlin Berger daselbst. No. 41. Sonnabend, den 4. April 1W3. 62. Jahrg. (Nachdruck verboten!) stnd Von Gelobt d rum vor Holl in die Elternhand Am heutigen ernsten Gage, Daß euer Kandeln stets unverwandt Den Stempel des Hüten trage. — Schaut dabei mit innigem Dankesblich Mecht lief in die treuen Augen And sorgt, — daß sie einst um verkor'nos Hlück Micht bitter zu weinen brauchen. 'och Hal man das herrlichste Liebesgul um Kriedhof euch schon getragen, >o denkt bei Allem, was immer ihr thul: Vas würden die Godten sagen? ffnd nun auf! Ziehl hin mrl dem Kerrn als Kort! Kögl ihr recht glücklich stets fahren! — sott an dem Steuer und HlauVen am Word Pird euch vor Stürmen bewahren l Karl Emmrich. Es rufen die Hlocken ins Land Hinaus Wit Hellem, ehernem Klange: „Kerbet, junge Khrlsten, zum Gotteshaus Zu feierlich ernstem Hange! Kniet nieder und laßt zu gew echter Stund' Die Künde aufs Kaupt euch logen And nehmet von Hott durch des Wriesters Wund Jen Segensspruch fromm entgegen!" — Palmsonntag ist's wieder — und tiefbewegt Strömt nach den Kirchen die Wenge, Kier wogt, von heiliger Andacht erregt, Gin ,festlich frohes Hebrang«. Laut braust durch die Kauen der Lobgesang Aus kindlich gläubigen Kerzen, Sie bringen dem himmlischen Water Zank Weim Scheine der Altarskerzen. Palmsonntag. Zurück bleibt die lachende Kindeszeit, And auf allen euren Wegen Grill sicher bald in verschiedenem Kleid Des Lebes Ernst euch entgegen. — Gedenkt dann der Lehren, die man euch gab, Kabt gläubig das Kerz stets offen And umschlinget der Liebe Wanderstab Wit frohem grünenden Koffen! — es zieht durch die Wrust der jungen Schar schöner Zukunft ein Ahnen, Sie liegt vor ihnen so sonnig und klar Zn freien, lockenden Wahnen. — Moch wißt ihr ia nichts vom Strudel der Welt, An dessen Kelch ihr wollt nippen, — Wißt nicht, wie ein Schiffloin gar schnell zerschellt An des Lebens schroffen Klippen! Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevor stände, die Wahlen zum Reichstage betr. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 28. März laufenden Jahres be stimmt worden ist, daß die Neuwahlen zum Reichstage am 16. Juni laufenden Jahres vorzunehmen sind, wird unter Bezugnahme auf die im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung veröffentlichte Verordnung vom 24. vorigen Monats angeordnet, daß die Auslegung der Wählerlisten spätestens am 19. Mai dieses Jahres zu erfolgen hat. Die Gemeindebehörden — Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände haben vorher die in 8 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 — vorgeschrtebene Bekanntmachung zu erlassen. Die für die Wahlhandlung benöthigten Protokoll- und Gegenlisten-Vordrucke werden lur , le städtischen Wahlbezirke den Stadträthen und bez. Bürgermeistern, für di* A La den Amtshauptmanuschaften zur Behändigung an -je Wahlvorsteh^ zu^ Aprst^W^ s^en Vordrucken ist anher anzuzeigen. Ministerium des Innern. V- Metzsch. Reichstagswahl betr. Unter Bezugnahine auf die vorstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. ds. Mts. und die diesseitige Verfügung vom 28. vor. Mts. ergeht an die Bürgermeister in Wilsdruff und Siebenlehn und an die Gemeindevorstände des Bezirks hierdurch Anweisung, die Anfertigung der nach 8 8 Abs. 1 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 und 8 1 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 aufzustellenden Wählerlisten für die am 16. Juni ds. Js. stattfindenden Neuwahlen zum Reichstage nach dem Seite 283 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870 abge druckten Schema und zwar in doppelten Exemplaren dergestalt zu beschleunigen, daß die Auslegung des Hauptexemplares dieser Liste spätestens , -en iy. Mai ds. Js. folgen kann. Vorher haben die obengenannten Ortsbehörden in Gemäßheit von 8 2 des gedachten Wahlreglements die dort vorgeschriebene Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu erlassen. Meißen, am 2. April 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. I A. llr. ttsvrldotr, Reg.-Ass. In Niederwartha soll Mittwoch, den 8. April 4905, Nachmittags 2 Nhr, 1 Lastwagen mit Zubehör versteigert werden. Versammlung der Bieter: Gasthof Niederwartha. Wilsdruff, den 28 März 1903. Der Gerichtsvollzieher des Köuigl. Amtsgerichts. Bekanntmachung. Die zeither von Herrn Ziegeleibesitzer Schneid er bewohnte Wohnung im hiesigen Stadthause, bestehend aus vier Zimmern, Küche und Zubehör, ist sofort oder spöter anderweit zu vermiethen. Reflektanten erfahren Näheres in der hiesigen Rathskanzlei. Wilsdruff, am 31. März 1903. Der Stadtrath. 4851. Kahlenberger. Jgx. MMsteigerling WmAn StaakWeckr. Gasthof zur Tanne in Tharandt, Mittwoch, den 15. April 1903, Vorm. 10 Uhr: 78 h. u. 960 w. Stämme, 337 h. u. 305 w. Klötzer, 4740 w. Reis stangen, 1 rm. h. u. 3 rm. w. Nutzscheite, 3,5 rm. h. Nutzknüppel, 8 rm. h. u. 79 rm. w. Brennscheite, 44 rm. h. u. 19 rm. w. Brennknüppel, 6 rm.h. Zacken, 16 rm. h. Neste, 284,5 rm. weiche Stöcke, Schläge in den Abt. 33 u. 49, Einzelhölzer in d. Abt. 4, 43, 47, meist an Wege gerückt. Kgl. Forstrevierverwallung u. Kgl. Forstrentamt Tharandt, am 31. März 1903. Gratz. Morgenstern. Die konfirmirte Jugend. Es ist ohne Zweifel eine Gnade Gottes, wenn Kinder durch Elternhaus, Schule und Kirche soweit gebracht find, daß sie den Tag der Konfirmation festlich begehen können. hätte nicht sein Auge mit herzlicher Theilnahme auf „" lagendlichen Schaaren ruhen lassen, wie fie in Stadt und Land zu den Seelsorgern eilten, um die letzte Vor- ^itung zu ihrer Einsegnung zu empfangen! Wie viele Innungen knüpfen sich an das Heranblühen der Jugend! doch, wie manche Hoffnung piird getäuscht! wie manche Bluthe fällt ab und bringt keine Frucht! Es ist nicht zu leugnen: ein großer Theil der Jugend wird vergeblich konfirmirt. Die zunehmende Roheit und Unsittlichkeit kümmern den Freund der Jugend tief, und es scheint die höchste Zeit für Alle, denen das Wohl unserS Volkes am Herzen liegt, dem Geist der Zuchtlosigkeit entgegenzutreten. Was ist da zu thun? Wir meinen, es sei vornehmlich die Pflicht der Eltern, auf ihre Kinder ein wachsames Auge zu haben. Freilich gehört dazu, daß die Eltern ihre Kinder auch nach ihrer Einsegnung noch möglichst lange in ihrer Um gebung und unter ihrer Aufsicht behalten. Gerade für die Landbewohner ist diese Sache von großer Wichtigkeit, da sich ihr jugendlicher Nachwuchs heutzutage zum großen Theil unmittelbar nach der Konfirmation in Schaaren der Großstadt zuwendet und das Elternhaus im Stich läßt. Hiergegen sollten die Eltern im Interesse ihrer Kinder, doch des größten und liebsten Schatzes, den sie besitzen, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln ankämpfen. Das großstädtische Pflaster ist für Leib und Seele gleich gefährlich. Bald schwindet im Fabriksaale oder auf der Nähstube die gesunde Röthe der Wangen, der muntere Glanz der Augen, der straffe Gang, die derbe Kraft. Der stählende, gesund und frisch erhaltende Einfluß des Land lebens fehlt. Genügende Bewegung, Luft und Licht sind