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MM« si, «W Marandt, Mollen, Siebenteln und die Mmgegenden. Ro 24 Dienstag den 24 Februar 1863 «2. Fahr- Das diesjährige Must-rungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird in! ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstelleude Arzt nicht amtlich angestellt ist, von Wehend bemerkten Weise statlfindm: ' der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung.) der nachstehend bemerkten Weise statlfiudm: Montag, veu 16 März 1903, i. 2. 3. 4. 6. 7. Stadtgemeinderäthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungstermincn sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunflscrtheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der Loosungsberechligten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz.Kommission loosen wird. Die Herren Gemeindevorstände und von Seiten der Stadträthe und bezw. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst <.8 63, Punkt 8 der Wehrordnung); daß alle wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden Anträge aus Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nöihigen Nach- weise und Bescheinigungen einznreicheu sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf- Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz-Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Unter suchung durch den dienstlhuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptete ArbeilS- und Aufsichlsunfüyigkeit der betreffenden Angehörigen bei zubringen; daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung einge reicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Be stimmung in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsge- der Königlichen Ersatz-Kommifsion des Aushebungsbezirkes Nossen 87 8. von Schroeter. G, schäft eingetreten ist; 5. daß Recurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde III. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, da dieselben anordnungsgcmäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ersatzbehörde III. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuweudenden Reklamation halber zu beachten und Die Königliche Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes Nossen wird im An schlusse an das diesjährige Musternngsgcschäft über etwaige Anträge von Mann schaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersahreserve, und Marine-Ersatzreserve sowie von ausgebildeten Landstnrmpflichtigen des zweiten Aufgebots auf Zurückstellung wegen häuslicher, gewerblicher und Familien verhältnisse Dienstag, den März d. I., . ... Vormittags I<v/, Uhr, »» «Sasthsf« „zum d«,,tscheu Haus" in Asffen Entschließung fassen. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von 8 122 der Deutschen Wehr ordnung vom 22. Juli 1901 auf Zurückstellung wegen vorgedachter Verhältnisse An- «»Ä.-können glauben, haben ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Militarpapiere bet dem Stadtrathe resp. Gemeindevorstande ihres Ausenthaltsortes anzubrlngen. zu thun haben; daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß des Bezirksarztes beizudringen hat. Die Ab hörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Endlich werden . die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt beziehentlich in das vorstehend unter b geo"?^ Formular ein getragen werden, entweder auf eigene genaue Kcnntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebuih eingezogener sorgfältiger Erkundigungen da rüber sich gründen müssen, und daß eine blohe Beglaubigung anderer At teste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hier- zn nicht ausreicht. Meißen, am 19. Februar 1903. Der Civil-Vorsitzende von Vormittags 8 /, Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadl Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, Barmenitz, Beicha, Bcrntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domseiwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen, Klappendorf, Käbschütz, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lesten, Leuben mit Kätzergasse und Löbschütz im Schietzhause zu Lommatzsch; Dienstag, »en 17. März 1-03, von Vormittags 8Vs Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirks Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Merlitz, Messa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niedcrstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roisch, Scherau, Schleinitz mit Perba, Schwcimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Granswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitscheuhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls im Schietzhaufe zu Lommatzsch; Mitiwom. oen »8. März 1903, von Vormittags 8 /, Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach und Helbigsdorf im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Donne» srau, oen 19. Marz 1993, von Vormittags 8V, Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Wilsdruff: Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Nieder wartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b.W.,Rolhschönbcrg,Sachsdorf,Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Freitag, »en 20. März 1863, Von Vormittags 8'/s Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlebnf im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Sonnaveno, oen 2». März 1903, ... . , von Vormittags 8Vr Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-ToppschSdel Deutschcnbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Eßchscha, Gohla, Gott- helffnedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilken dorf und Karcha im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Montag, den 23. März 1883, von Vormittags 8'/s Uhr an für die Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Katzenberg, Klessig, Kreisa, Leschen, Lüttewitz, Malitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebnitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gasthof- „zum Deutschen Haus" in Nossen; Dienstag, den 24. März 1903, von Vormittags 8 Vü Uhr an Loofungstermin für den gesammten Aushebungsbezirk Nossen „zum Deutschen Haus" in Nossen. " „ b?" Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1883, 1903 ingleichen die zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, fer er die Militärrestanten und überhaupt Solche, über deren Militärverhältniß uoch nicht end- giltig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874, verbunden mit 8 26, Punkt 7 der deutschen Wehr ordnung vom 22. Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile in den vor gedachten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. In Fällen in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- Pflichtigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außeubleibens Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdrnff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. -- Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Nhx angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro vier gespaltene Torpuszeile. DmS und Verlao von Marnn Berger m WWdrusi. — Verantwortlich M die Redaktion Marlin Berger daielbsr.