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MMatt siir Dilsk'U Tharandt, Aossen, Siebentehn und die Hlmgegenden No. 6. Dienstag, den 13. Januar 1SV3 62. Jahrg Oberregierungsrath. Oberstleutnant. link- wohl nur übermüthige Nachtwandler gewesen. Wie die Berl. Morgenpost hört, sind die Maßnahmen zum poli zeilichen Schutze des Kaisers bei Ausfahrten und anderen Gelegenheiten in neuester Zeit noch erheblich verschärft worden. Der Reichstag tritt an diesem Dienstag nach Ab lauf seiner Weihnachtsfericn zur Erledigung der noch restirenden Geschäfte der Session nochmals zusammen. Besonders aufregend, wie dies im letzten Theile des vor weihnachtlichen Abschnittes des Reichstages infolge der leidenschaftlichen Zolltarifverhandlungen der Fall war, wird sich wohl die fernere Thätigkeit des alternden Reichs- Parlaments kaum gestalten, wenn es auch an zeitweisen lebhaften Episoden nicht fehlen dürfte. Der längstens im Juni erfolgende Schluß der gegenwärtigen Legislatur- Periode wird eben schon seine Schatten auf die jetzt wieder anhcbenden Verhandlungen des Reichstages vorauswerfen, die weiteren Reden der Herren Reichsboten werden zweifel los vielfach schon den Charakter von Wahlreden tragen und mehr an die Wählerschaft draußen im Lande als an das „hohe Haus" gerichtet sein. Besonders bemerkens- werthes neues gesetzgeberisches Material ist für den Rest der Legislaturperiode des Reichstages schwerlich zu er warten, abgesehen natürlich vom Reichshaushaltsetat für 1903. Die mehrfach angekündigten Novellen zum Börsen- gesetz und zum Militärpensionsgcsetz sind vermuthlich erst für den künftigen Reichstag bestimmt. Was die vielfach verbreitete Annahme anbelangt, der jetzige Reichstag würde Den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März dieses Jahres die Frühjahrsprüfungen über die wiffen- schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. , Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unter zeichnete Stelle spätestens 20 dk 0 PH 0IK- WM IO l'kß ;oo bl^ über Mit Genehmigung des evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums ist das bis her zur Parochie Neukirchen gehörige Busch'sche Mühlengrundstück vom 1. dss. Mts. ab nach der Parochie Blankenstein umgepfarrt worden. Meißen, am 5. Januar 1903. Königliche Kircheninspektion für Neukirchen und Blankenstein. 1329 e. von Schroeter. Grieshammer, L. Arbch. unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse schriftlich hier einzureichen und vsr dem 1. April dieses Jahres das gedachte Befähigungszeugniß beizubringen haben. Dresden, den 2. Januar 1903. Aöniglicye Prüsungsksmmissis» für Einjährig-Freiwillige. Manitz von Schlieben ) üb.1^0 "50^ 50 stekeno- bis zum 1s. Februar dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche sind nicht zu berücksichtigen. Dem mit genauer Wohnungsangade zu versehenden Gesuche sind beizufügen: s. Ein standesamtlicher Geburtsschein. r>. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Ver treters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militär verwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des ' Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zn bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze be zeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung , sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gericht- liehen oder notariellen Benrknndnng. l c. Ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen " Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasten, Realschulen, Real- ' progymnasten, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechligten Lehr- I» anstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute k durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auSzustcllen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. <l. Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. Die Papiere unter » bis c sind im Originale einzureichen. In den Zulassungs- zesuchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht und ob, wie oft, und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung i'r den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereits 1-., üd K I>!e Vic '^erzogen hat. An die zur Prüfung zuzulafsenden Bewerber wird von hier aus rechtzeitig riftliche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüf- .mge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigefügten Prüfungsordnung zum tinjährig.freiwilligen Dienste hingewiesen. Gleichzeitig werden die im Jahre 1883 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in 8 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Verlust des An- ub« .echtes zuni einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obengedachtem Lage ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheines unter Beifügung der oben " unter a bis c bezeichneten Papiere und des fraglichen Befähigungszeugnisses schriftlich SckMeßlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1883 geborenen Schüler LÄ-Sherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen gleichfalls der so ^ Vertust -KS Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis M-^Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheines Kslitische Rundschau. ^e^°iser und die Denkmalsbeschädigungen "-r Von der vor acht Tagen erfolgten Be- —Anzahl Berliner Denkmäler ist, dem Kl. unverzüglich auch dem Kaiser Mittheilung Der Minister des Innern wurde zu " besonderer Audienz empfangen. Der tiefsten Abscheu über die rohe That W ausgesprochen und dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß W und die früheren Beschädiger 'der KurfürstenNenkmä r D in der Sieges-Allee nicht dieselben sind, die jetzig Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1M. 30 Pf., durch die Post bezöge« 1M.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltese Lorpuszeüt. Druck und Verlag von Martin Berger tu Wilsdruff. — Verarttworüich für die Redaktion Martin Berqer daklbst. Amtsblatt ^für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Zorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde «tt Landberg, Höhndorf, ^Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Bekanntmachung. Im Jahre 1902 haben nachgenannte Herren das Bürgerrecht hiesiger Stad ertheilt erhalten: Arlt, August Heinrich, Hausbesitzer und Hausdiener, Beck, Otto Max, Bezirksschornsteinfegermeister, Brauckmann, Wilhelm Johann Peter, Kaufmann, Bunge gen. Berthold, Friedrich Emil, Architekt, Auchs, Friedrich Arthur, Fahrradhändler, Geißler, Paul Robert, Tischlermeister, Grimmer, Carl Hermann, Staatsstraßenwärter, Günther, Theodor Richard, Hausbes. und Tischlermeister, Hampel, Josef Emanuel, Hausbes. und Schneidermeister, Haubold, Friedrich Max, Fleischermeister, Hentschel, Gustav Adolf, Holzbildhauer, Hunger, Anton Max, Tischlermeister, Knh, Johann, Gasthofsbefitzer, Krippenstapel, Wilhelm Paul, Kaufmann, Leuschner, Emil Alfred, Sparkassencontrolleur, Maschke, Carl August, Postschaffner, Pietzsch, Paul August Alfred, Hausbesitzer und Kaufmann, Plattner, Alfred Oskar, Klempnermeister, Roßberg, Carl Ehregott, Stadtgutsbesttzer, Schindler, Edwin, Decorationsmalermcister, Schumann, Carl Julius, Privatus, Watzel, Richard Fedor, Gutsverwalter, Welde, Curt Hermann, Hausbes. und Schneidermeister, Wolke, Johannes, Pfarrer, Zalesky, Rudolf Alfred, Scharwerksmaurer, Zimmermann, August Eduard, Privatus, Zorn, Georg Franz Carl, Schnittwaarenhandler. Solches wird andurch bekannt gemacht. Wilsdruff, am 9. Januar 1903- Dev Stadtrath. Kahlenberger. Bekanntmachung. Die mit Schluß der vorigen Woche fällig 8/wesenen Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung pro 4. Vierteljahr 1902 sind bts spätestens zum 20. Januar e. anher zu bezahlen. . , . Nach Ablauf dieser Frist beginnt das geordnete Mahn- bezw. Beitreibung^ verfahren. Wilsdruff, am 8. Januar 1903. Die GeineindekrankenVersrcherung. Kahlenberger, B