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KOMM fm RilsdW Wamndt, Mosten, Siebenteln und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdritst, » Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach. Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, hühndorf, Lkoufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Moüorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1MI.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — JusertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene Torpuszelle. Dmü und Beria« von Marlin Berger tn WIsdruft. — Verarrlworltich für die RedaM-u Marrin Berqer daieM. Ro. 4. I Donnerstag, den 8. Januar 1903. 62. Jahrg. Hundesteuer. In den nächsten Tagen wird jedem Grundstücksbesitzer eine Liste zuge> fertigt werden, in welche alle diejenigen Hausbewohner einzutragen sind, die am m. Aanuar dieses Wahres einen oder mehrere Hunde, gleichgültig, ob selche zu versteuern sind »der nicht, halten. Weiter sind in diese Liste noch alle Hunde, (einschlietzlictz junge) auf- zunehmen; auch ist anzugeben, ob die aufgeführten Hunde lediglich als Zug- oder Nettenhun-e verwendet werden. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß -als Aettenhnnde nur solche Hunde betrachtet werden können, die mindestens unausgesetzt währen- des Tages bis zur eingebrochenen Nacht an der Dlette festgelegt sind. Hält kein Hausbewohner einen Hund, so ist dies auf der Liste ausdrücklich zu bemerken. Der Hausbesitzer oder der ihn vertretende Hausverwalter ist verpflichtet, olle Eintragungen in die Liste wahrheitsgetreu zu bewirken. Es werden deshalb später Nevisisnen darüber gehalten werden. Für jeden Stenerverlust, welcher durch wissentlich gemachte oder Lurch grobe Fahrlässigkeit verschuldete unrichtige Angaben der Stadt er- tvächst, haftet der Hausbesitzer neben dem Hausbewohner als Selbst- schul'dner, und verfällt außerdem für jeden Zuwiderhandlungsfall dieser Art in eine Geldstrafe Von S Mark. Line Woche nach erfolgter Zustellung der Tiste, spätestens aber bis zum )8. Januar ltzv» ist dieselbe vorschriftsmäßig ausgefüllt und unter schrieben an die Stadtkasse einzureichen. Diejenigen, welche dieser Anordnung zuwiderhandeln, werden aus ihre Nosten erinnert, bei weiterer Säumniß mit einer Ordnungsstrafe von Z rnk. belegt und für die durch ihre Säumniß entgangenen Steuerbeträge haftbar gemacht werden. Wilsdruff, den 5. Januar 1903. Der Stadtrath. Nahlenberger. Anmeldung der Wehrpflichtigen zn den Rekrutirungsstammrollen. Nach 8 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 in der Fassung -er Bekanntmachung vom 2. Dezember 1901 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Militärpflicht (das heißt, nach dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Re- krutirungsstammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz-Kommission entschieden worden ist, und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelangt sein sollten und sich im Besitze eines Urlaubspaffes befinden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, au dem Militärpflichtige ihren dauernden Aufenthalt bcz Wohnsitz haben. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an dem sie sich gewöhnlich aufgehalten, zeitig abwesend, (auf der Reise begriffen, auf der See befindlich rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Favrikherren die Verpflichtung, sie zur Stamm rolle anzumeldcn. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei dem Civil- Vorsitzenden der Ersatzkommission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Be rechtigungsscheines schriftlich oder mündlich zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die AnmeldUUg nicht im Geburtsort selbst erfolgt, das Geburtszeugnitz, bei Wiederholung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahre ertheilte Loosungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Aushebungs oder Mnstervezirk verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stammrollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle ausgenommen hat, atS auch nach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer diese vorgeschriebene Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der deutschen Wehrordnung hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit vsm 45. )anuar bis 4. Februar bss. Ihs. Vormittags behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpedition unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder Loosungs- «ud Gestellungsscheine anzumelden. Wilsdruff, am 5. Januar 1903. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Jgr daraus? Daß sich jedes Verbrechen nicht blos nachträg- lich rechtfertigen, sondern, daß es sich überhaupt ohne Ge wissensskrupel begehen ließ. Diese furchtbare Theorie haben die Jesuiten völlig zu einer eigenen Wissenschaft ausgearbeitet. , . Auf dem ganzen Erdball, hier geheim, dort öffentlich, arbeitet die jesuitische Partei darauf hin, um ihre Herr- schäft über den Volksgeist zu behaupten, um die freie Entwickelung desselben zu hemmen, ja, wärs möglich, zu unterdrücken. Hauptsächlich in Belgien, wo bekanntlich Giron herstammt, ist das Treiben der Jesuiten recht er folgreich. Uebrigens begnügen sich die Jesuiten nicht mit ihrem Wirken in Belgien. Nein, sie versuchen von dort aus auch in die nächstgelegenen deutschen Provinzen, und wie wir am eigenen Leibe selbst erfahren haben, den Samen ihres Unkrautes auch in dem protestantischen Sachsen aus zustreuen. Das thun sie auch in der Schweiz. Auch dort waren sie nach Aufhebung des Ordens immer im Stillen beschäftigt gewesen. Nach dessen Wiederherstellung trugen sie nun dort die Stirnen kühner, als irgend wo anders und machten die Stadt Freiburg gleichsam zu ihrem Haupt- quartier, wo sie ihre Kriegspläne entwarfen und von wo aus sie ihre vielfach verzweigten geheimen Verbindungen in den deutschen Staaten leiteten. Dort in Freiburg hatten sie auch ihre Schulen — nach den alten Ilnterrichts- plänen — offen stehen. Nun denn, soviel die Jesuiten auch im Finstern schleichen, schaffen, zuflüstern und verführen mögen, soviel sie, die Söhne der Nacht, immerhin um des Ordensvor theils willen.das Familieuglück zerstören, das wechsel seitige Vertrauen zwischen Fürsten und Unterthanen ver giften, die Sicherheit der Staaten untergraben wollen,— an der deutschen Treue werden sie, mit aller ihrer Ge wandtheit, mit aller ihrer List, d e n n o ch s ch e i t e r n m ü s s e n I Line grch HM für da; Wertend sind die Jesuiten, welche seit einiger Zeit wie die Wölfe im Schafpelz in Sachsen herumschleichen und bereits viel Unheil angerichtet haben. Für den unparteiischen Beobachter steht es fest, daß die Beseitigung der etwas freidenkenden Kronprinzessin vom sächsischen Hofe ein jesuitisches Werk ist, denn Giron, der Belgier, ist ein eingefleischter Jesuiten zögling. Welch bittere Enttäuschung wird noch die arme Kronprinzessin mit erleben müssen? In Dresden ist es schon lange kein Geheimniß mehr, daß verschiedene Per sonen ihren evangelischen Glauben nur deshalb aufgaben und katholisch wurden, weil sie der festen Ueberzeugung waren, als Katholiken in dem protestantischen Sachsen leichter ihr Fortkommen zu finden. Die Jesuiten arbeiten in Sachsen planmäßig, das beweist wohl auch die Gründung eines ultramontanen Tageblattes in Sachsens Hauptstadt, das — Gott sei Dank — noch wie ein Veilchen im Ver borgenen blüht, aber in einer verhältnißmäßig kurzen Zeit bereits eine Menge von Gift verspritzt hat. Man muß die Geschichte der Jesuiten kennen, um die große Gefahr, die von diesen Wölfen im Schafpelz für unser Sachsen aus- geht, einigermaßen ermessen zu können. Zu derselben Zeit, als durch die Reformation die große Macht des Papstthums erschüttert, die lange unter- drückte Geistesfreiheit gerettet und die ewige Menschen würde glorreich anerkannt worden war, zu derselben Zeit wurde ein geistlicher Orden von dem spanischen Edelmann Ignaz von Loyola gestiftet, welcher die „Gesellschaft Jesu" oder der Jesuitenorden hieß, und dessen Zweck darauf ausging, das Ansehen des Papstthums zu stützen, den römischen Katholizismus auszubreiten, die Geistesfreiheit zu vernichten und das Bewußtsein der Menschenwürde Wieder zu ersticken. Am 27. September 1540 wurde der Jesuitenorden vom Papst Paulus Hi. bestätigt. Seit dieser Zeit währt der Kampf gegen den Protestantismus, eS ist ein Kampf der Finsterniß gegen das Licht, ein Kampf der Lüge gegen die Wahrheit, ein Kampf der Tyrannei gegen die Freiheit, welcher tn der ganzen Weltgeschichte beispiellos ist. Er dauert noch heutigen Tages fort und wird so lange dauern, als der Jesuitenorden selbst. Hunderttausende von Menschen find dadurch elend geworden, Ströme Blutes sind dadurch geflossen, ganze Völker voll der herrlichsten Fähigkeiten in ihrer geistigen und sittlichen Entwickelung aufgehalten worden — alles unter dem Vor wande: „Zur größeren Ehre Gottes!" Wie eine Gottes lästerung schallt diese Losung durch die Weltgeschichte. Der oberste Grundsatz der jesuitischen Sittenlehre heißt: „Der Zweck heiligt das Mittel!" Ein Grundsatz, welcher, wenn er von Jedermann befolgt würde, bald die Treue aus der menschlichen Gesellschaft verjagen und jedes noch so scheußliche Verbrechen in eine Tugend verwandeln würde; ein Grundsatz, welcher die Bande der Familien und des Staates zerreißen würde. Es ist der frechste Hohn des Egoismus gegen das erhabene Sittcngesetz des Heilandes, welcher sich aus höchster aufopfernder Liebe für alle Menschen in den Tod begab. Die nächsten Folgerungen, welche die Jesuiten aus seinem verbrecherischen Hauptgrundsatz ableiteten, waren folgende: Sie behaupteten: „Gott, als höchster Richter, beurtheile nicht die äußere That, sondern blos die geheime Absicht des Thäters. Daher sei keine That, ob sie auch nach menschlicher Be- urtheilung noch so unmoralisch (siehe Giron) und ver brecherisch scheine, es auch werklich, wenn nicht auch die Absicht böse sei. Wenn daher der Thäter seiner bösen That eine gute Absicht unterschiebe, oder eine solche auch nur an die Stelle der schlechten setze-" Was folgt