Schlußbericht über die zu Gunsten der vom Brande vom 4. und 5. August 1842 betroffenen Einwohner der Stadt Kamenz und des Dorfes Spittel eingegangenen Unterstützungen und deren Verwendung
Titel
Schlußbericht über die zu Gunsten der vom Brande vom 4. und 5. August 1842 betroffenen Einwohner der Stadt Kamenz und des Dorfes Spittel eingegangenen Unterstützungen und deren Verwendung
I Gebäude der .Braugenossenschaft, das als Schauspielhaus eingerichtet war, und im Dorfe Spittel. die klosterherrschaftlichen Vorwerkswohngebäude, mit katho lischer Schule, sowie die Wirthschastsgebäude, die katholische Kapelle, die Wassermühle mit zugehörigen Wirtschaftsgebäuden, 23 Privatwohnhäuser mit den in die Gehöfte eingebauten 2 Scheunen, n ein Raub der Flammen und dadurch r 2394 Personen in Kamenz.und 124 Personen in Spittel ' obdachlos. Unmittelbar beim Brande verloren vier Menschen das e Leben, zwei, der 44 Jahr alte Strumpfwirkergcselle Ephraim Kappke n und die ledige 73 Jahr alte Erdmuthe Scholze, die sich in die Keller h des Hauses Nr. 16 geflüchtet und dort erstickt aufgcfunden worden, so wie zwei, die 80 Jahr alte Katharina verw. Kunath, welche mit der 6 Jahr alten Karoline Ernestine, Tochter des Sattlermeisters Eduard Scheumann, an der Hand, auf der Flucht begriffen, in Mitte der Breitengasse durch das auf der Straße ihnen nachwogende Feuer ihr Grab fanden. Die unbeschreiblichste Verwirrung beleuchtete der anbrechende Tag. Schnell bildete sich ein Hülfsverein, und wenn derselbe auch einen geregelten Gang sofort nicht nehmen konnte, so handelte doch jeder Einzelne nach bester Einsicht. Die Thatigkeit ' des Vereins wurde sofort, theils durch Vertheilung der von allen » Seiten herbeiströmendcn Unterstützungen an Lebensmitteln, theils durch die Sorge für Unterbringung der Kalamitosen, durch Ueber- siedclung der Kinder in andere Städte, in Anspruch genommen, und schon in den ersten Tagen wurden rührende Beweise nachbarlicher Liebe und Theilnahme gegeben. In den spätem Tagen konsolidirte sich der Verein, dessen Mitglieder nach den gebildeten Sektionen, in welchen ihnen ihre spccielle Wirksamkeit durch Abstimmung angewiesen / worden, nachverzcichnct sind: