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12 zur Fortsetzung des selbstständigen Erwerbes sofort Gelegenheit oder ve ein längerer Zeitverlust und verhältnißmäßig ein geringes oder ein nc in gewiss.» Abstufungen größeres Anschaffungs- und Betriebskapital erforderlich ist. Demnach werden cingezeichnet: 1 ., in die erste Klasse mit 5,0 Thalern: Maurer-, Zimmerhauer-, Töpfer- und andre Gesellen mit eignem Hausstand, Hand- und Lohnarbeiter aller Art und Diejenigen, welche ihr ' früheres selbstständiges Gewerbe aufgegeben haben; 2 ., in die zweite Klasse mit 100 Thalern: Maurer- und Zimmer hauermeister, Friseur, Schneider, Schornsteinfeger, Bürsten- wacher, Schleifer, Korb- und Sicbmacher und alle Dieje- nigen, welche nicht in der vorigen oder in einer der folgen- den vier Klassen ausdrücklich benannt sind; 3 ., in die dritte Klasse mit 200 Thalern: Fleischhauer, Bäcker, Pfefferküchlcr, Schankwirthe, Schuhmacher, Beutler, Seiler, Drechsler, Tischler, Böttcher, Kammmacher; -1, in die vierte Klasse mit 300 Thalern: Geistliche, Lehrer, Aerzte, Wundärzte, Juristen, Offizianten höherer Art, Uhr macher, Tuchmacher, Tuchbereiter, Tuchscheercr, Posamen- tirer, Wandmacher, Nadler, Mechanikus, Büchsenmacher, Stellmacher, Schmidt, Schlosser, Messerschmidt, Gürtler, Klempner, Feilenhaucr, Nagelschmidt, Zirkelschmidt, Zinn gießer. Knopfmacher, Hutmacher, Niemer, Sattler, Kürsch ner, Weißgerber, Strumpfstricker, Strumpfwirker, Leinwe- ber, Buchbinder, Wachsboussirer, Töpfer; 5 .. in die fünfte Klasse mit 400 Thalern: Apotheker, Kauf leute, Gastwirthe, Kellerpachter, Kupferschmidt; 6 ., in die sechste Klasse mit 600 Thalern: Posthalter, Buchdrucke- reibesitzer, Färber, Seifensieder, Lohgerber, Mühlrnbesitzer. X .RII. Bezüglich auf den durch das Feuer zerstörten Jmmo- biliarbesitz wird in Erinnerung auf das § VH. Erwähnte und auf den nur für die eigne Familie und das eigne Gewerbe nothwendigcn Bauaufwand hinsichtlich der verbliebenen Brandstelle eine dreifach