Volltext Seite (XML)
WchiM Ar Msdmff lichem Orka« ich- F^nstciff Der Veik-°'I nahezu un«h narbeiten l>» !aze in einer j» Sonnabend, den 19. März 1898 klasse betrat, „M. N. N/ des königl!^ Iken bayrisch!^ bürgen gmrl Nemere, die >t>g aussah Auf die Frag!, in einem um 2 Uhr lk" e, daß er srath L. dak' te der Knab', 'r kegelt jed^. huldigen en begütert»^ ',4 ThmM. Uchen, Menlehn nnd die Umgegenden -—r r-— Kmlsblalt lannhcim ur -le Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, AD Bekanntmachung. - kostet-^ Freitag, den 23. nnd Sonnabend, den 26. März dieses Jahres ?, IN der Wen ,die Kanzleilokalitäten der Aönigttchen Amtrhauptmannschaft wegen deren Reinigung ge»vklo»»en und werden an beiden Tagen nur dringliche kosten iül'Schafte erledigt. °i nach Meißen, am 14. März 1898. ZE"! Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. übende Die Massentransporte zur Herstellung der Bahn Wilsdruff-Nossen sollen von Ende dieses Monats ab auch im Bereiche der l. Bausektion, d. i. von Station O bis besetzt Ei' auf Bauzugsgleisen unter Verwendung von Lokomotiven erfolgen, wobei die Kommunikationswege bei Station 2Z-45 und 24-s-50 in der Flur HVltuSraU und ff" Station 54ff-20, 56-^80, 61-j-90 und 69 in der Flur überschritten werden. ende SN. . Dieser Äauzugsverkehr wird insofern nach der Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 Ges.- und Verordn.-Blatt von 1892, S. 509 flg. — tunge.i )>,"M"n als zufolge Anordnung der Kgl. Staatseiseuverwaltung die verkehrenden Züge nur mit einer Geschwindigkeit bis zu 15 Km in der Stunde fahren dürfen und an " Mgubergängen sowie in der Nähe bewohnter Gebäude das Lokomotiv-Läutezeicheu zu geben ist. 8V - HEchtlich dieses Bahnbetriebes kommen dem Publikum gegenüber die Vorschriften der Verordnung, das Eisenbahnwesen Deutschlands betr., vom 16. November Mn i c >'"d Verordnungs-Bl. v. 1892 S. 423) bez. der Verordnung, die Handhabung des Schutzes der im Bau befindlichen Eisenbahnen gegenüber dem Publikum betr., Mai 1882 (Ges.- und Verordn.-Bl. von 1882 S. 148) zur Anwendung. »es t> Es wird dies zur Kenutniß der Betheiligten gebracht mit der Aufforderung, im Verkehr an den fraglichen Wegestellen die erforderliche Vorsicht anzuwenden. Ins- "vere wird den Geschirrführern empfohlen, während des Vorüberfahrens der Bauzüge das Gespann zu führen. x/l Meißeu, am 15. März 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. von Toknovloi» 0 ^ork, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. - Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pfi war. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. : fällte Druck und Verla« von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. D M ^her m "'^r nationalen Wirthschaftspolitik ab. I Sammlung aller derjenigen Parteien und I Gruppen, welche an Stelle des Kampfes ÄwtcVU g^gen einander den friedlichen Ausgleich '-.»soll Uk"streben, für die bevorstehenden Wahlen geboten. >« ""eter von Industrie, Landwirthschaft, Handel und Auf igenkn enders auf der Zu Tode Zweifel, . das i ich Uoc und rrkde. au halte». Viehvevsteigevung in« Aonknvs« ^snicke - Aleinsch»nl»evg. Im Out« des in Konkurs gerathenen Out8k«8itL«r8 i»«.ut LLi»ut«itv in ILI«!»»«!»««!»«^ bei Weistropp gelangen Freitag, -en 23. März I., von Nachmittags Uhr an 25 fette ANHe, 2 Zuchtbullen, 2 Aalben, 6 Kchweine (2 fette und 4 Läufer), t Ofer- 2Aaniuchen uu- 2 Hun-e(-urunter ein guter Hühnerhund) Meistbietenden gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, 17. März 1898. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Bürgermeister kui-oisn Gewerbe müssen sich vereinigen, innerhalb der einzelnen politischen Parteien nur für solche Kandidaten einzutreten, welche fest auf dem altbewährten Programm des Schutzes der nationalen Arbeit und gleichmäßiger Berücksichtigung aller Zweige des Erwerbslebens stehen. An alle Anhänger des Schutzes der nationalen Arbeit ergeht daher die dring ende Aufforderung, schon bei deb Aufstellung der Kandidaten sich über die Wahl von Männern zu einigen, welche rück haltlos aus dem Boden der nationalen Wirthschaftspolitik stehen." Nachdem in den letzten Wochen im Reichstage und im preußischen Abgeordneteuhause das Gesichtsfeld der wirth- schaftlichen Sammlungs-Politik wesentlich geklärt war, ist jetzt durch die Veröffentlichung dieses Aufrufs zur Samm lung ein weiterer erheblicher Schritt vorwärts gethan worden. Die Bedeutung dieser Kundgebung kann nicht besser veranschaulicht werden, als durch die Thatsache, daß der Altreichskanzler Fürst Bismarck den Aufruf mit unter zeichnet hat, und daß mit ihm außer Politikern über 1500 Männer aus dem praktischen Leben: Landwirthe, Industrielle, Handel- und Gewerbetreibende ihre Unterschrift ge geben haben. n TendN/ 'oko Motivs chst-^ S Aufruf zur Sammlung. lödtlck der Preffe schon viel erörterte Aufruf, der fand des von der Regierung einberufeneu wirthschaft- c Strelk-V off, ...Ausschusses seinen Ursprung hat, ist nunmehr ver eine b "wrden. Wir geben im Folgenden den Wort- , ' desselben: Oslitifche Run-schau. Der Reichstag ist am Dienstag in die zweite Lesung des Gesetzentwurfes betr. die Reform der Militärstraf prozeßordnung eingetreten. Zweifellos wird ihn diese parlamentarische Arbeit längere Zeit in Anspruch nehmen, dies sowohl in Hinblick auf den Umfang der gedachten Regierungsvorlage als auch wegen der zahlreichen zur Spezialberathung eingebrachten Abänderungsanträge, von denen am Dienstag nicht weniger als 47 Vorlagen. Zu nächst berichtete der Referent der Kommission, Abg. de Witt, in knapper Form unter Hinweis aus den sehr ausführlich gehalteneu schriftlichen Kommissionsbericht über die bekannten Ergebnisse der Kommissionsverhandlungen. Dann nahm der preußische Kriegsminister v. Goßler das Wort. uno oegrunveten Forderungen nach wirksamem schaffenden Arbeit gerecht zu werden. Der WsnA "ung aus dieser Bahn zu folgen, liegt im ge- jikgi Interesse aller Stände. Die Entscheidung aber "der neu zu wählenden Reichstage, der sowohl fii, ^"gemäßen Ausbau unseres Zolltarifs wie über neuer Handelsverträge zu beschließen haben b"n Ausfall der Reichstagswahlen hängt die einer nationalen Wirthschaftspolitik ab. Er charakterisirte das Ergebniß der Kommissionsarbeiten als ein im Ganzen erfreuliches, bedauerte jedoch die Fülle der beantragten Abänderungen, durch welche das Zustande kommen des ganzen Gesetzes gefährdet werden könne. Nochmals vertheidigte er dann die Vorzüge des bisherigen preußischen Militärjustizverfahrens, wies hierauf auf die dem Standpunkte Bayerns von Preußen gemachten Zu geständnisse hin und bezeichnete schließlich die Kommissions beschlüsse als den zu einer Verständigung geeigneten Boden. Es begründete und vertheidigte nun Abg. Haase den von der sozialdemokratischen Fraktion gestellten Antrag zu § 1, daß lediglich militärische Vergehen dem militärischen Straf verfahren unterliegen sollen, während der Freisinnige Beckh für den von seiner Partei eingebrachten Antrag plaidirte, daß die zur Disposition gestellten und die verabschiedeten Offiziere nur dann der Militärjustiz zu unterwerfen sind, wenn sie wieder im Dienste Verwendung finden. Gegen beide Anträge sprachen sich regierungsseitig Kriegsminister v. Goßler und Generallieutenant v. Viebahn, aus dem Hause die Abgeordneten Bassermann (nat.-lib.), Gröber (Zentr.) und v. Staudy (kons.) aus, worauf jene mit großer Mehrheit abgelehnt wurden; unverändert fand nun 8 1 nebst den drei Unterparagraphen 1a, 1b, 1c Annahme. Zu 8 2, welcher u. A. bestimmt, daß die Personen des Beurlaubtenstandes wegen einer Reihe militärischer Ver gehen, darunter wegen Zweikampfes, dem Militärgericht zu unterstellen sind, haben die Freisinnigen und Sozialdemo kraten Streichung der den Zweikampf berührenden Be stimmung beantragt. Die Diskussion hierüber veranlaßte eine sehr gereizte Auseinandersetzung zwischen den frei sinnigen Abgeordneten Munckel und Beckh einerseits, dem Zentrumsmanne Gröber anderseits wegen gewisser Vor gänge in der Kommission; zuletzt stellte sich die Beschluß unfähigkeit des Hauses heraus, denn bei der freisinniger seits beantragten namentlichen Abstimmung über 8 2 stimmten 109 Abgeordnete mit ja, 78 mit nein, und ein Abgeordneter enthielt sich der Abstimmung, es war demnach die zu einem beschlußfähigen Hause erforderliche Zahl von päter d-"' stjj »Am 31, Dezember 1903 laufen unsere Handelsver- Belgien, Italien, Oesterreich-Ungarn, Rumänien, welche» der Schweiz und Serbien ab und wir werden ivsj,', rechtzeitig auch in eine Prüfung unserer ander- t »uE. ,H""delsverträge einzutreten haben. Bei dem er- s ich 3,-. W"'Abschluß solcher Verträge erscheint es uber zweifel- die bestehende Meistbegüttstigungsklausel, die allen " Itz, EU auch solche Konzessionen ohne Entgelt zufallen 0 sv.' welche dritte Vertragsmächte niit wirthschaftlichen h »btt , f^ru von uns erkauft haben, in der bisherigen Form aufrecht zu erhalten sein wird. Die wirthschaft- ""st Deutschlands hängt von der künftigen Ge- >^'"8 unserer handelspolitischen Beziehungen zum Aus- vußtsiw E ab Die Reichsregiernng hat durch Begründung Zer wW Waftlichen Ausschusses und durch wiederholte chic Erklärungen den festen Willen bekundet, die , lv h' W und schwierigen Fragen unseres Erwerbslebens .. r und begründeten Forderungen nach wirksamem