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dess ThmM, Uchen, Siebenlehn und die Umgegenden iNo. 25 Sonnabend, den 26. Februar 1888 Aonkursverfahren >SI«, kop l» Aktuar Schneider, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Die Rdnigliche Anrtshanptiuaunschaft. von Soknooksn. Als stellvertretender Gntsvsrsteher für den Bezirk des Rittergutes Tauneberg ist der Pachter dieses Rittergutes , Herr Arthur Siegismund Kelling »iegsMellt und verpflichtet worden. Meiszen, am 19. Februar 1898. Asim die irb' «li^ In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Asr-I k>nsk klokLS in Wiloilnllkk wird der »uk «Ion S. MISi-n 1S8S, Voi>- ,o vün, zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück- Mgenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumte Schluß- enmn sukgekob'ön und aus den ». Mai 1898, Bormittags 1« Uhr den 22. Februar 1898. Imlsblult Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. wöchentlich dreimal und zwar Dienstag, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Zuserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. .'^.„,1. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. 08 : " O/t sl Es wird beabsichtigt, den in der Flur Helbigsdorf von dem Helbigsdorf-Grumbacher Kommunikationswege abzweigenden, zunächst nach der sogen. Struth und von » ler aus weiter nach Limbach führenden, unter Nr. 445 im Flurbuche für Helbigsdorf und unter Nr. 213 im Flurbuche für Limbach eingetragenen Asinmnnikatisnsiveg, reicher schon seit einer langen Reihe von Jahren nicht mehr benutzt worden ist, einznziehen , Gemäß § 14, Abs. 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben mit dein Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Widersprüche dagegen Mim 3 Wochen unter gehöriger Begründung hier anzubringen sind. Meißen, am 16. Februar 1898. —7 Königliche Amtshauptmannschaft. -iss von Schrseter. —- Vekanntinachnng, öi« Zurückstellung von Mannschaften der Reserve, Marinereserv«, Landwehr, Keewehr, Lrsatzreserve '' Uno Marine-Gvseliztesevve, sowie von nusgebildeten Landsturinpslichtigen des zweiten Aufgebotes A wegen häuslichev sdev gewevblichev Verhältnisse betr. Die Königliche Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes lilvssv» wird im Anschlusse an das diesjährige Musterungsgeschäft über etwaige Anträge von Militär- 0, ^"Mgen der in der Ueberschrift bezeichneten Gattungen aus Zurückstellung wegen ihrer häuslichen gewerblichen und Familienverhältnisse . Dmmsrstag, Seu 24. März S. I., Bormittags ^10 Uhr Gasthofe „Lun, lleuksvken Nous" in klossvn Entschließung fassen. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von ß 122 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 (Seite 752 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom gohre 1888) ans Zurückstellung wegen vorgedachter Verhältnisse Anspruch erheben zu können glauben, haben ihre Gesuche untton veikügung IMMünpopiono wi dem Stadtrathe resp. bei dem Gemeindevorstande ihres Aufenthaltsortes anzubringen. »84^! Von diesem sind die fraglichen Gesuche zu prüfen und darüber spätestens k-s -um 12. IVlsi-- Vliese« eine Nachweisung anher einzureichen, aus ^>>er nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeit» > tzj Zurückstellung bedingt werden kann. , Die Reklamanten haben in dem anberaumten Termine zur Eröffnung der Entscheidungen auf ihre Gesuche persönlich zu erscheinen. . rn«if;en, am 17. Februar 1898. ms"" Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des MshebungsöeMs Nossen. . - von SvknooRon- , Aufforderung ^5^ crn öle ^aushaltungsvSVftände IVilsbvuffs. Am I. Alür!« I8«8 wird im hiesigeu Stadtbezirke zum Zwecke der Einrichtung eines geordneten polizeilichen Meldewesens, welches bei der Aufstellung der Reichs- ags-, Landtags-, Stadtverordneten-, Schöffen- und Geschworenen- und sonstigen Wahllisten, ferner in Militär-, Impf-, Unterstützungswohnsttz- und andere Sachen als Grundlage ? " 0 Ure «ler persünlieliv» Verliüllui«»»« «üu>iutliel»er lkiesiAer Lltun^uliiiei mit Welcher zugleich eine Vollr«- l Igl 'uülunf- verbunden werden soll. Bei der Wichtigkeit dieser Feststellung und dieses Zählgeschäfts wird vertrauensvoll darauf gerechnet, daß alle Betheiligten die erforderlichen Angaben vollständig uS)i cfliw gewissenhaft machen und die Ausführung der Feststellung nach Kräften unterstützen. . In diese Listen sind alle zur Familie gehörenden und in der Familie aufhältlichen Personen (Ehemann, Ehefrau, Kmäor, Dienstpersonen, Untermiether, Schlafstellen- niether, sowie Gesellen und Lehrlinge, wolobo mii in ckoo ssamilio wobnsn, u. s. w.) aufzunehmen. Diese Listen sind u»> z. .iiiirx durch die Haushaltungsvorstände oder durch geeignete Vertreter Die iri«kiixk«rt und VoilsiLoaiL- "b- dcr darin gemachten Angaben ist von dem Haushaltungsvorstande durch i zu Wo dieses Verfahren infolge besonderer Umstände nicht Möglich jft, ist dem Hausbesitzer oder dessen Vertreter oder der Polizei Anzeige zu erstatten. Die ^i»K«»l,i»j; der erfolgt durch Beamte oder Beauftragte »n» 2. Alür» vo» ocher 8i«n- »II ,vvl« >«« «ILv KÜ8 ^rk«;n«l <I«8 I. 8io«l. L «li» F-i8l» » i88«»tli« I» 1r»l8« I», ni« kt 8«« IiN«iur»88 oder siur L«it »ii8lüllt oder wer .Illi'".""'" endlich wer die l-i8t« ii Iii< l«t « Iiült, wird mit O«l<i8tr«t« I»i8 60 eventuell »Iit8p^«kl»vu«1vr n»tt- elche > worvc' Wilsdruff, am 1. Februar 1898. am Der Bürgermeister. bs? Vorsian.