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WchMM ßr Wlskuff TharM Men» äiebenlehn und die UMMden. No. 17 Dienstag, den 8. Februar 1898 Wilsdruff, am 1. Februar 1898. »Sgeg-bM )re Uhr an -r M 4st » h seu» kan»k niksli Quar> b di-, ie ri^ beN »ittck erwÄ- s zu» )srge» zwei - Su»^ gefräßige und sich stark vermehrende Insekt dem Obstbau und der Gartenwirthschaft bringt, durch die von ihm auf weiten Strecken hervorgerufenen Verheerungen der Obst- baumschnlen und Obstpflanzungen festgestellt worden, so daß in den einzelnen Bundesstaaten schon mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Schildlaus vorgegangen worden ist. Nun haben wissenschaftliche Autoritäten die erfolgte Ein schleppung der amerikanischen Schildlaus an in Hamburg aus Amerika eingetroffenen Birnen nachgewiesen, es mußte daher von der Reichsregierung zum Schutze des deutschen Obstbau gegen die ihm von Amerika aus drohende Ver seuchungsgefahr schleunigst entgegengetreten werden, was zunächst durch den Erlaß des gedachten Verbotes geschehen ist, welchem Schritte dann noch weitere Anordnungen be- auswärtigen Fragen augenblicklich ein erhöhtes Interesse widmet, im speziellen dürfte die sich erneut zuspitzende kretische Frage bei den stattgehabten jüngsten Vorträgen t i des Staatssekretärs v. Bülow beim Kaiser vorwiegend wow behandelt worden sein. Im weiteren Verlaufe des Freitag wohnte der Kaiser einer Sitzung des am 3. Februar zu- atw! sammengetretenen preußischen Landes-Oekonymie-Kollegiums Holzversteigerung auf Grillenburger Staatsforstrevier Der Bürgermeister Vurfian. öchutz' markt an die Haushaltungsvorstanöe Wilsdruffs. Am I. Alür« 1808 wird im hiesigen Stadtbezirke zum Zwecke der Einrichtung eines geordneten polizeilichen Meldewesens, welches bei der Aufstellung der Reichs tags-, Landtags-, Stadtverordneten-, Schöffen- und Geschworenen- und sonstigen Wahllisten, ferner in Militär-, Impf-, Unterstützungs-, Wohnsitz- und andere Sachen als Grundlage dienen soll, eine «Ivr «»«nnitNvKvr kivsiAv» 8t»ttk»«t«ii, mit welcher zugleich eine V»IK«- verbunden werden soll. Bei der Wichtigkeit dieser Feststellung und dieses Zählgeschäfts wird vertrauensvoll darauf gerechnet, daß alle Betheiligten die erforderlichen Angaben vollständig und gewissenhaft machen und die Ausführung der Feststellung nach Kräften unterstützen. In diese Listen sind alle zur Familie gehörenden und in der Familie aufhältlichen Personen (Ehemann, Ehefrau, Kinäer, Dienstpersonen, Untermiether, Schlafstellen- miether, sowie Gesellen und Lehrlinge, v/slobs mit in äer psmilie wobnon, u. s. w.) aufzunehmen. Diese Listen sind »rn i. Nür« durch die Haushaltungsvorstände oder durch geeignete Vertreter »„««nUNIen. Die ur«iaixk«u und V»N«1L»«U8- keit der darin- gemachten Angaben ist von dem Haushaltnngsvorstande durch zu I»v8«k«i»tß-«n. Wo dieses Verfahren infolge besonderer Umstände nicht möglich ist, ist dein Hausbesitzer oder dessen Vertreter oder der Polizei Anzeige zu erstatten. Die ikkoinux der Unn8kr»Nnnrr8ii8len erfolgt durch Beamte oder Beauftragte 2. AlLr« <K«i» ir«ii8k»e8rt«erii oder U«8n«i» 8t«II- vertrktern, «» «Uv leisten KI« «nm ^kvn«I «le« t Alriv« r»k»«»t?vkvn 8!n«1. IVvv «Uv 1>i8tv ni88«»tU«I» nivkt 8»<Iixvinü88 oder nivkl «ne vivkUxvn Leit »««liillt oder Wer «nc«»mvIii»e»Sv ^vv- «onen endlich wer die Insten niekt vvvkt«viUß- kvveU KÄU, wird mit <1«I«l8tvatv ki« «» 60 Alk. eventuell «ntspvvvkvilUvv n«tt- Kv8lvi»ct. e silhaft ie Im Gasthofe zu Grillenburg sollen Freitag, den 18. Februar 1898, von Vormittags VO Uhr an nachstehende kV«UK«»I«vv, als: 181 harte und 1569 weiche S!amme, 1018 harte und 56 weiche Klötzer, 722 weiche Derb- und 9075 weiche Neis- Kangen, 3 Nm. harte und 10 Nm. weiche Nutzscheite und 156 Nm. weiche Nutzknüppel sowie im v«8Uioiv zu 8»vk8«nk«»t bei Klingenberg Sonnabend, den 19. Februar 1898, von Vormittags 1-11 folgende Nvvm,kvi«vv, als: 8,5 Nm. harte nnd 60 Nm. weiche Nrennscheite, 7 Nm. harte und 57,5 Nm. weiche Nrennknüppel, 62,5 Nm. harte und 1,5 Nm. weiche Zacken, 17 Nm. harte und 131,5 Nm. weiche Zieste, 16,50 Wh. harte und 48,50 Wh. weiches appei stück- ndsll rrteh Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. r eiu- ch. Ei den I> munu» wer, - >e sB löffel' nkarÄ- schwe» chte di to wi-d n. dur^ ihres, alles ng zu» reifeni -tifter ifler, ! ns V1<> Nrennreihg versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königliche Aorärevierverwaltung HrissenOurq und Königliches AorArentamt Marandi, am 5. Februar 1898. " bei. Abends zeichnete er ein vom Landwirthschaftsminister von Hammerstein gegebenes Diner durch seine Theilnahme aus. Das vom Vundesrathe in seiner letzten Wochen- Plenarsitzuug beschlossene Verbot der Einfuhr von frischem Obst, Obstabfällen und lebenden Pflanzen aus Amerika nach Deutschland erfährt im „Reichsanzeiger" eine längere Begründung. In derselben wird auf die nachgewiesene außerordentliche Schädlichkeit der amerikanischen Schildlaus, der sogenannten San-Joft-Schildlaus, hingewiesen, welches Insekt vor Allem Zweige-Früchte und Blatter von Obst bäumen befällt, seine Nahrung schließlich aber auch auf gewissen Laubbäumen und Blumen findet. In Amerika selbst ist, wie die betreffende Mittheilung des „Reichsan zeigers" weiter hervorhebt, die große Gefahr, welche dieses Imlsblult für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. ^orstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk.55 Pf. Juserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene CorpuSzeile. Bekanntmachung. iriv «lei- I8S8 .««KniptNviitirr vei-«ksn«!iei, iLin«!«!-, welche durch die Eltern oder sonstige Erziehungspflichtige persönlich zu erfolgen hat, nimmt der Unterzeichnete auf seiner Expedition (Zimmer Nr. 9) entgegen, und zwar Dsnnerstag, den Februar, Nachm. 14 Ahr. 8<»k,!iplki«KUx sind alle Kinder, welche bis Ostern das 6. Lebensjahr erfüllt, nur diejenigen, welche bis mit 30. Juni d. I. das 6. Lebensjahr vollendet haben. Später geborene Kinder finden keine Annahme. Bei oer Anmeldung sind beizubringen: 1 ., der Impfschein, 2 ., der Geburtsschein mit Taufbescheinigung, (nur von den nicht in hiesiger Parochie geborenen Kindern). Gleichzeitig ist die nähere Angabe der Religion bcz. Konfession zu machen, auch die Erklärung abzugeben, in welche Bürgerschule das betreffende Kind ausgenommen werden soll. Der Tag der Aufnahme wird später bekannt gegeben. Wilsdruff, 5. Februar 1898. Der Dir. der städt. Schulen. Tagesgeschichte. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes v. Bülow ist in den letzten Tagen des Oefteren zu län geren Vorträgen vom Kaiser empfangen worden, so auch wieder am Freitag. Die häufigen Konferenzen des Kaisers mit dem verantwortlichen Leiter der auswärtigen Politik des Reiches bekunden, daß der Monarch den schwebenden