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TharM Uchen, Liebenlehn und die Umgegenden ImlsblaU Druck und Verla,, von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger dasewsl. Sonnabend, den 5. Februar 1898 M8 Hartmann. Wilsdruff, am 1. Februar 1898. le Dich ii« äter selbst callc seine emerken, en Kinde 10 Uhr.' uge fahre« , daß w>t den Handelsverträgen mit Oesterreich-Ungarn und Rumänien, lange nicht so gut weggekommen wie unsere Industrie. Wenn jetzt von maßgebender Berliner Stelle aus erklärt wird, daß der beim Abschluß der laufenden Handelsver träge begangene Fehler bei den bevorstehenden neuen Handelsvertragsunterhandlungen nicht wiederholt werden solle, so entspricht dies nur einer Forderung der Billigkeit, die Lage unseres heimischen landwirthschaftlichen Gewerbes ist trotz mancher hervortretenden Anzeichen der Besserung vielfach noch immer eine ziemlich gedrückte, dasselbe kann darum gewiß verlangen, in den künftigen Abmachungen mit dem Auslande etwas besser als bislang berücksichtigt ingen, Al hatten. , it Freude» t." sie Albert, Freunde z« r bester M , nach W r und Ä Der Bürgermeister Bursian. tei» det - m vorgegal boten sich— "d-m -'Mo. 16. uschritt. - ib seine 1t. Er « konnte -k t Ä Verordnung, r noch br-« mtm ü^' Beiträge der Besitzer von Pferden nnd Rindern zur Deckung der im Jahre 1897 aus der Staatskasse HEA bestrittenen Verlage an Seuchen- re. Entschädigungen betreffend. Glücke Nach der am 17. Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre Erlebnis!' 2Z Juni 1880 lar dies-lM verlagsweisr aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom M >1894 für die wegen Seuchen auf polizeiliche in der Landwirthschaft findet, um fast acht Millionen Köpfe. Der hierdurch von selbst gegebenen Sachlage muß die deutsche Negierung beim Abschluß der künftigen Handels verträge ungeachtet aller möglichen Rücksichtnahme auf die Landwirthschaft mit Rechnung tragen, und hieraus ergiebt sich wiederum, daß sie nicht einseitig zu Gunsten der Land wirthschaft vorgehen kann, sondern daß sie auch die be gründeten Forderungen und Bedürfnisse von Handel und Gewerbe beachten muß. Natürlich wird es nicht leicht sein, hierbei jene Richtungslinie aufzufinden und innezuhalten, durch welche allein eine schwere Benachtheiligung dieser oder jener großen wirthschaftlichen Erwerbsgruppe ver hindert werden könnte; gewiß würden aber die betreffen den Regierungsbestrebungen eine wesentliche Erleichterung erfahren, wenn sich die betheiligten Interessengruppen ent gegenkommen und gegenseitig Opfer bringen. So lange jeder der drei großen Wirthschaftszweige der Industrie, des Haudels und der Landwirthschaft für sich größtmög lichste Berücksichtigung aus Kosten der anderen fordert, so lange wird es auch der preußisch-deutschen Regierung un gemein erschwert, in den kommenden Vertragsverhandlungen zu werden. Aber die Frage ist nur, wie weit hierbei gegangen werden soll und kann, ohne nicht zugleich berechtigte Inter essen der Industrie und des Handels mehr oder weniger empfindlich zu verletzen. Es darf nicht vergessen werden, daß Deutschland heute überwiegend eine industrielle und handeltreibende Bevölkerung besitzt; sie überwiegt in den zuucucvvu,, Erwerbszweigen der Industrie und des Handels zusammen in der Dhat fft ;a die deutsche Landwirthschaft, speziell bei! denjenigen Bevölkerungstheil, der seinen Lebensunterhalt l '^^handelspolitische Betrachtungen, untu Die jüngst im preußischen Abgeordnetenhause abge- L. L^ebene offizielle Erklärung des Landwirthschaftsministers -——Aon Hammerstein-Loxten wonach die preußische Staats- L^^S^^üierung bei den kommenden Verhandlungen über die ab zuschließenden neuen Handelsverträge Deutschlands auf einen kräftigeren Schutz der Interessen der deutschen Land- , .. ihMrthschaft achten will, hat mit Recht allseitige Beachtung m Denn diese im Namen des Staatsministeriums enthält zweifellos das Leitmotiv, Gejai ,iiach welchem die führende deutsche Bundesregierung bei - künftigen Handelsvertragsverhandlungen zu verfahren ink sag gedenkt, dieses Motiv lautet eben: Stärkere Betonung der landwirthschaftlichen Interessen. Daß unsere Landwirth- Ltnik .Recht besitzt, für ihre Interessen größere Berück- nchtlgung in den abzuschlicßenden neuen Handelsverträgen de^ Reiches zu verlangen, als dies von den jetzt in Kraft Endlichen Verträgen im Allgemeinen gilt, dies hat man selbst in einsichtsvollen industriellen Kreisen stets zugegeben; Ordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, oder nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 bezw. ^>m 29. Februar 1896 für die in Folge der Schutzimpfung gegen Lungensenche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge in Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder getödtete Pferde und Rinder zu gewähren gewesen, bez. an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten a) Pferde ein Jahresbeitrag von fünf Pfennigen und K) Rinder ein Jahresbeitrag von siebzehn Pfennigen erheben. « Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881, Seite 13 — und der vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886, bezw. des Gesetzes vom 29. Februar 1896 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884, Seite 62, und von urgersin 886, Seitch64, bezw. von 1896, Seite 31 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) hiermit angewiesen, auf Grund der von den Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften abgestenipelt an sie zurückgelangten Ver- eichnissc die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Pferde- und Rindviehbesitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April dieses Jahres ^nter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschafteu bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. ' Dresden, am 28. Januar 1898. a-ule« Ministerium des Innern. v. Metzsch. Aufforderung . an die HaushaltungsvorstLnde Wilsdruffs. , . Am I. AiürL I8S8 wird im hiesigen Stadtbezirke zum Zwecke der Einrichtung eines geordneten polizeilichen Meldewesens, welches beider Aufstellung der Reichs- Landtags-, Stadtverordneten-, Schöffen- und Geschworenen- und sonstigen Wahllisten, ferner in Militär-, Impf-, Unterstützungs-, Wohnsitz- und andere Sachen als Grundlage r 'e ien soll, eine U«r prr^öulirlie» VvrliÄUiiirm« UivslKvr »tultliuUe», mit welcher zugleich eine HIK»- !«lUu»8 verbunden werden soll. , kllti Bei der Wichtigkeit dieser Feststellung und dieses Zählgeschästs wird vertrauensvoll darauf gerechnet, daß alle Betheiligten die erforderlichen Angaben vollständig ^44»' md gewissenhaft machen und die Ausführung der Feststellung nach Kräften unterstützen. . In diese Listen sind alle zur Familie gehörenden und in der Familie aufhältlichen Personen (Ehemann, Ehefrau, Kinäor, Dienstpersonen, Unterimcther, Schlafstellen- ,/iether, sowie Gesellen und Lehrlinge, wvlelis mit in ckor fsmilis wolmon, u. s. w.) aufzunehmen. - Diese Listen sind »»> s. * durch die Haushaltungsvorstände oder durch geeignete Vertreter Die und VvIIstLnSls- der darin gemachten Angaben ist von dem Haushaltungsvorstande durch zu Kv8«l»eiui8;«ii. Wo dieses Verfahren infolge besonderer Umstände nicht IW» nöglich ist, ist dem Hausbesitzer oder dessen Vertreter oder der Polizei Anzeige zu erstatten. Die der erfolgt durch Beamte oder Beauftragte 2. «ivu oder , Ui« «le« 1. SIL»» 8i»«i. «I!« I.»8l« «i88vutl»«l» L«l8<I», 8«vIiA«i»i»88 oder Leit »N8lüIIt oder wer endlich wer die I.i8lvu oielit rv«I»tL«LtiA bereit b«lt, wird mit <ÄeI«i8trr»Le i»L8 LU 6V Alk. eventuell v»t8prveI>e»Ser vl»1t- »«r«1e I»e8tratt. MN trat är die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, -s Wim? sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. te. h wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und:Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55 Pf. nhaft. Li Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile.