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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 70 Freitag, den 10. September 187Z> Bekanntmachung. Zufolge einer von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden unterm 17. August dieses Jahres ergangenen Eröffnung wird künftig für die Ablieferung der Selbstmörderleichen an die Direktion der Anatomie zu Leipzig außer den in dem von Bosseschen Leitfaden Seite 130 speciell verzeichneten Vergütungssätzen, eine weitere Aufwandsentschädigung und zwar: a., den Polizeibehörden in den Städten nach Höhe von 6 Mark, b., den Polizeibehörden auf dem platten Lande nach Höhe von 10 Mark in jedem Leichenablieferungsfalle gewährt werden. Es wird dies zur Nachachtung mit dem Bemerken, daß auch die vorstehend sub a. und d. erwähnten weiteren Entschädigungssätze postvorschusweise zu erheben sind, hiermit zur Kenntniß gebracht. Meißen, am 6. September 1875. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Schmiedel. B e kanntmachung. Landtagswahl betr. Die Zusammenstellung des Ergebnisses der Bezirkswahlen für die am 14. dieses Mts. im 17. ländlichen Wahlkreise stattfindende Wahl eines Abgeordneten zur II. Kammer der Ständcversammlung beabsichtige ich Freitag den 17. dss. Mts. Nachmittags 4 Uhr in» Gasthofe zu Deeutschenbora vorzuuehmen Den Stimmberechtigten steht frei dieser Wahlhandlung beizuwohnen. Hierbei werden die Herren Wahlvorsteher unter Hinweis auf §45 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betr., vom 3. December 1868 zugleich veranlaßt, die über die Wahlen in den Bezirken aufgenommenen Protokolle nebst den Wahllisten und sonstigen Unterlagen sofort nach beendigter Abstimmung dem Unterzeichneten Wahlcommissar zu übersenden. Nach ß 22 der Ausführungsverordnung zu nurgedachtem Gesetze maß dabei vom Wahlvorsteher zugleich bescheinigt werden, daß die in § 43 des gedachten Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgt ist. Meißen, am 8. September 1875. Der Wahlcommissar für den 17. ländlichen Wahlkreis. Amtshauptmann Schmiedel. Der Dienstknecht H«Lnr>ioli Nilis'«! aus Penzig hat sich auf eine wider ihn erstattete Anzeige zu ver ¬ antworten. Da sein dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, wird Zingel hierdurch öffentlich vorgeladen, sich binnen 4 Wochen und spätestens den 11. Dctober 1873 behufs seiner Vernehmung allhicr zu gestellen, oder doch bis dahin seinen Aufenthaltsort anher anzuzeigen. Alle Behörden werden ersucht, Zingeln im Betretungsfalle auf diefe Vorladung aufmerksam zu machen und vom Erfolge kurze Mit teilung anher gelangen zu lassen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 8. September 1875. In Jnterimsverwaltung: vr. Gangloff, Assessor. HeküMtÄschmA Nächstfolgenden Sonnabend, den 11. dieses Monats, sollen von Nachmittags 2 Uhr an in dem Herrn Schlossermeister Hetzel gehörigen Hause, Rosengasse No. 73, einige Meubles, eine Taschenuhr, verschiedenes Hausgeräthe u. a. m. öffentlich an den Meist bietenden gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 9. September 1875. Der Stadtgemcinderath. Ficker, Brgmstr. — ZLkMNtMKchMK Montag, den 13. dieses Monats, Nachmittags 4 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause im Sessionszimmer die der Stadt gemeinde gehörigen sogenannten Viehwegs- und Stadtschreiberflecke sowie die am Gickelsberge gelegenen Parzellen unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich an den Meistbietenden anderweit verpachtet werden, wozu Pachtlustige hierdurch eingeladen werden. Wilsdruff, am 9. September 1875. Der Stadtgemcinderath. Ficker, Brgstr.