e.'lZ. 1';.- . ... ^s!« . Begriff -er Armuth. Um den Begriff der Armuth vorauszustellen, so ist es derjenige Zustand des Menschen, wo es ihm an eignen Mitteln und Kräften zum Lebensunterhalt gebricht. Arm ist daher derjenige, welcher I) entweder gar kein, oder wenigstens kein zu seiner nothdürf- tigen Ernährung hinreichendes Vermögen besitzt; dabei 2) keine zu seinem Lebensunterhalt (Alimentirung) Pflichtige, oder nur solche hierzu verpflichtete Verwandte hat, welche wegen eigner Unvermögenheit zu keinen, oder doch nur zu einigen, aber nicht aus reichenden Beiträgen angehalten werden können; und zugleich 3) entweder wegen Arbeitsunfähigkeit oder wegen Mangel an Arbeit Nichts, oder doch nicht so viel zu erwerben vermag, um hier aus mit Einschluß seines Vermögens, und der Alimentationsbeiträge seiner Verwandten sich die nothwendigsten Lebensbedürfnisse verschaffen zu können. Es ergibt sich daraus, daß die Armuth verschiedene Grade und Abstufungen haben kann, von dem Dürftigen an, der sich redlich zu nähren sucht, aber bei aller Anstrengung seiner Kräfte nicht so viel erschwingen kann, als er für sich und die Seinigen nothwendig braucht, bis zu dem liederlichen Vagabonden herab, der durchaus nicht arbeiten will, — und von dem Armen an, der noch an Wohnung und Haus- geräth ein kleines Eigenthum besitzt, bis zu dem, der nirgends ein Obdach hat, und in Höhlen, Heuschobern, unter Bäumen, höchstens in Ställen und Scheunen übernachtet. Man unterscheidet daher die totale von dec partiellen Ar muth; erstere ist diejenige, wo der Mensch durchaus Nichts hat und