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170 Fond selbst mangele, und, sie gäben der Anstalt anfangs und später eine zu große Ausdehnung. Man soll von dem Grundsätze ausgehen: jede Eommun bedarf eines Arbeitshauses; dann aber im Kleinen den Anfang machen; erst nur mit wenigen Aufzunehmenden und ohne große Zurüstung. All- mählig würde sich die Anstalt schon entwickeln und Erweiterung und Gestaltung gewinnen. Vor dem Anfänge soll man nicht bangen, wenn auch kein bestimmter Fond vorhanden, und es an Mitteln fehle; cS werde die Zeit und der thätige Eiser alles Nölhige herbeiführen; denn gute und edle Menschen gäbe es noch überall; sie würden mitwirken sobald sie angeregt würden. Aus einer kleinen Wohnung werde man in eine größere bald einzichen, die Geschlechter gänzlich trennen und eine vollständigere Oeconomie ordnen können. Was nütze im Voraus der Entwurf eines großartigen Planes, dessen Verwirklichung nicht er mittelt werden könne. Es wird vor einer großen Ausdehnung gewarnt, weil die um Aufnahme Bittenden, und unter ihnen solche, die, dadurch sorglos werden wollen, leicht zu einer so großen Zahl anwachsen können, daß deren Beschäftigung und Unterhaltung auf einmal unmöglich werde. Eine Grenze soll also für die Zahl der Mitglieder nach den örtlichen Verhältnissen bestimmt werden, wenn auch nicht für Nolhfälle abge schlossen. Die Verwaltung soll keine künstliche und complicirte werden, weil das nur Unsicherheit und den Verfall herbeiführe. Die Anstalt kann freilich nie allein durch sich bestehen und bedarf deS Zuschusses. Thorheit wird es aber genannt, zu glauben, alles Nöthige könne von den Arbeitern erworben werden, oder es lasse sich durch diese ein Reservefond bilden. Nur dürfe der erforderliche Zuschuß nicht die Kräfte der Commun übersteigen. Zwei Hülfen stünden zu Gebote, wenn überhaupt schon dec Grundsatz in unbedingter Gültigkeit erkannt ist, erstens, daß eine jede Armen-Versorgungs-Gemeinde für ihre Armen zu sprgen habe, und zweitens, daß ein jeder Mitbürger verpflichtet sei, zum Wohl und zur Erhaltung des Ganzen beizutragen, nämlich aus der einen Seite die Armencasse, auf der andern die be sondere Wohlthätigkeit der Mitbürger. An jene Lasse dürfe die Anfor derung nicht übermäßig gestellt werden, und vorerst nur auf Wohnung, Holz und die innere Einrichtung des Hauses, also die Utensilien (Ge- räthschaften) und die Anstellung eines Aufsehers gerichtet sein. Die Wohlthätigkeit der Privaten möge sich äußern, theils durch milde Ga ben, die wohl Jeder, dem die Bestimmung deS Unternehmens klar geworden, gern willigen werde, theils durch Zuweisung von Arbeit.