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Dollkern- oder Mantelgeschoß aus Hartmetall oder ein Sprenggeschoß ver wendet wird, s) Armeerevoloer, k) Gewehrgranaten, Wurf- und Handgranaten jeder Ausführung. 8 2. Als wesentliche Teile von Militärwaffen sind anzusehen: a) bei Geschützen: Rohr, Verschluß und Richtvorrichtung, b) bei Minenwerfern: Rohr und Rücklaufbremse, c) bei Flammenwerfern: Ringkessel und Gaskuqel, 6) bei Maschinengewehren' Lauf, Schloß und Zuführer, «) bei Maschinenpistolen, Karabinern und Gewehren: Schloß und Lauf, k) bei Armeerevolvern: Trommel und Lauf. 8 3- Als Munition für Militärwaffen sind anznsehen: Sprengkörper, Zünder, Spreng kapseln jeder Ausführung sowie jede für die im ß 1 aufgeführtr Waffen bestimmte Munition. 8 4. Sämtliche Vereinigungen, die selbst oder deren Mitglieder in dieser Eigenschaft Militärwaffen oder Munition im Besitz oder Gewahrsam haben, müssen diele bis zum 1. Oktober 1920 bei den zuständigen Landes-(Bezirks-)Kommissaren unter Angabe des Ortes, wo sich die Waffen befinden, der Art ihrer Aufbewahrung, sowie ihrer Zahl und Art anmelden. Ort und Zeitpunkt der Ablieferung bestimmt der Reichskommissar. Der gleichen Anmeldepflicht unterliegen die im Besitz oder Gewahrsam von Privat personen oder Firmen befindlichen Militärwaffen -r) im Falle des Z 1a bis c ohne Rücksicht auf die Zahl, b) im Falle des Zick bis t bei einer Anzahl von 10 Stück und darüber, c) im Falle des Z 3, soweit es sich bei Geschützen und Minenwerfern um mindestens 20 Schuß und bei Handfeuerwaffen um mindestens SOO Patronen handelt. Die Anmeldung im Falle des Abs. 1 hat durch den Vorstand oder durch die Leitung, im Falle des Abs. 2 durch den Besitzer oder Gewahrsamsinhaber zu erfolgen. 8 5. Die Militärwaffen, wesentliche Teile von Militärwaffen und die Muniton von Militärwaffen sind vorbehaltlich der Bestimmung im Z 4 Abs. 1 in der Zeit vom 15. Sep tember bis zum 1. November 1920 einschließlich an die im § 6 bezeichneten Stellen ab zuliefern. Die Ablieferungspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen, dis auf Grund eines Waffenscheins Militärwaffen, abgeänderte Militärwaffen oder wesentliche Teile von diesen im Besitz oder Gewahrsam haben. Für einzeln liegende Gehöfte und Gemeinden sind vor ihrer Entwaffnung die zu ihrem Schutz erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Von der Ablieferung der Waffen ist nur die Reichswehr und die zur Ausübung ihres Berufs versehens Beamtenschaft befreit. 8 6. Die Ablieferung kann bei jeder Ortsbehörde erfolgen, soweit nicht der Reichs- kommissar oder die Landes-(Bezirks-)Kowmissare anderweitige Anordnung treffen. Die abgelieferten Waffen sind unverzüglich zum Gebrauch untauglich zu machen und an die vom Reichskommissar bestimmten Stellen abzuführen. 8 7. Wer von Waffen- oder Munitionslagern im Sinne des Z 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 Kenntnis Hal oder erhält, hat unverzüglich dem zuständigen Landes-(Bezirks-)Kommisfar Anzeige zu erstatten. Die Anzeige hat Ort und ungefähre Größe des Lagers sowie den Namen des Besitzers oder Gewahrsamsinhabrrs zu enthalten. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Mitglieder derjenigen Vereinigungen, für welche die Waffenanmeldung durch § 4 Abs. 1 schon vorgeschrieben ist. 8 8. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Berlin, am 22. August 1920. Der Reichskommissar sür die Entwaffnung - der Zivilbevölkerung Or. Peters. Gemäß Z 2 Absatz 3 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Verkehr mit Pferdefleisch und Ersatzwurst vom 24. Juni 1919 ist der dem KoKsMackter Maa: Mappler in Gossen vom unterzeichneten Kommunalverband Meißen-Land erteilte Auftrag zum Einkauf von Schlachtpferden, zur Schlachtung von Pferden und zum Handel mit Pferdefleisch wider rufen und die ihm hierüber von der Kreishauplmannschaft'Dresden ausgestellte Ausweis- karte eingrzogen worden. Meißen, am 28. August 1920. Nr. 47 III., ress Kommunalverband Meißen-Land. Donnerstag den 2. September 1920 abends 7 Uhr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Die Tagesordnung hängt im Verwaltungsgebäude aus. Wilsdruff, am 30. August 1920. «mr Der Stadtverorduetenvorsteher. Meine Zeitung für eilige Leser. * Gelegentlich einer von den Polen veranlaßten Haus suchung demolierten die in Kattowitz stationierten Entente truppen das dortige Polizeipräsidiuin. * Dem Forscher Nansen sind große Mittel zur Heim beförderung der Kriegsgefangenen zur Verfügung, gestellt worden. * In Genf wurde zur Regelung des Auswandemngswesens eine internationale Kommission gebildet. * Präsident Deschanel ist vollständig wiederbergestellt und wird vor dem Wiederzusamwentritt des Parlaments die Ge schäfte wieder übernehmen. * Tschitscherin bat die polnische Regierung gebeten, die weiteren Verhandlungen in einer Stadt Estlands abzuhallen. * Aus Rom wird gemeldet, Millerand babe Lloyd George eingeladen, der Zusammenkunft mit Giolitti in Mx-les-Bains beizuwohnen. Belagerungszustand in Myslowrtz. Polen gegen Polen. In Kattowitz herrscht eine gewisse Nervosität unter den Franzosen, welche durch einen angeblichen Zwischenfall zwischen französischen nnd italienischen L-oldaten bezw. Offi zieren hervorgerufen wurde. Der Bevölkerung gegenüber verhalten sich die Franzosen in den letzten Tagen etwas weniger herausfordernder. Bian nimmt jedoch an, daß es doch zur Ablösung der französischen Besagungstruppen kommen dürste. In Myslowitz ist es zu Streitigkeiten zwischen der eingesessenen polnischen Bevölkerung und Kongreß- polen gekommen, welche großen Umfang annahmen. Der. verschärfte Belagerungszustand ist verhängt. Das Vcntsch-Poluische übereinkvmme». Fu Beuche» heißt es, daß wegen der Formel «Ler die dentsch-polnische Einigung, die seht der Gutscheiduug durch die interalliierte Plebiszitkommissiml unterliegt, die Ber liner Negierung mit Benthen Fühlung gerwmmr» hat. Die Reich-rcgierring scheint der Ansicht zu sei», daß sie nicht umgange,r werden kann, da es sich ««r Abmachungen handelt, die das ganze Reich in Mitleidenschaft ziehen. Erschossene Deutsche. In Josephsthal bei Beuthen ist eine grauenvolle Mormat aufgedeckt worden. Mehrere Deutschgesinnte, die von einer Bande weggeführt worden waren, wurden hier erscyosien: wie Leichen wurden verscharrt. Fünf Leichen find bereits gesunden worden. i Die Kattowcher Polizei vergewaltigt. ... Sonntag umstellten zwei Kompagnien Italiener und eine Kompagnie Franzosen das Poli;eipräsidium. Die Franzosen drangen unter Millührung leichter Maschinen gewehre und Handgranaten, Äxten und Brechstangen in das Gebäude ein. Sämtliche Bureaus wurden besetzt und durch sucht. In den Zimmern wurden die Schlösser sämtlicher Türen, Schränke und Schreibtische erbrochen und die Akten in alle Winde zerstreut. Die Schriftstücke, die die Eindring linge nicht lesen konnten, wurden beschlagnahmt. Vorge fundene Waffen, Karabiner, Revolver und Säbel wurden für „verfallen" erklärt. Nach zuverlässiger Schätzung beträgt der durch die Haussuchung entstandene Schaden mehr als 20 000 Mark. Für die Durchsuchung des Polizeipräsidiums wurde, wie verlaulet, als Grund angegeben, daß die Polen von einer deutschen Umsturzbewegung Kenntnis erhalten haben. Keine polnischen Soldaten in Oberschlesien? Das Warschauer Kriegsministerium bestreitet nach drücklichst die von einem Teil der auswärtigen Presse ver breitete Meldung, daß polnische Truppen in irgendeiner Form oder unter irgendeinem Vorwand in Oberschlesien eingerückt seien. Die als Beweis angeführten angeblichen Erklärungen des polnischen Generalstabes sind vollkommen erfunden. Polnische Truppen sind niemals in Oberschlesien gewesen, wie die maßgebenden Stellen in OderMeslen am besten wissen. * Kundgebung in Berlin. Sonntag fand eine gewaltige Protestversammlung der in Berlin lebenden Oberfchlesier gegen die polnischen Ge waltakte und die Mißhandlungen von Deutschen in Ober schlesien statt. Rund 50 000 Personen nahmen daran teil. Es wurden verschiedene Reden gehalten und schließlich eine Protestkundgebung angenommen, in der Entwaffnung der polnischen Banden, Bestrafung der vorgekommencn Ver brechen, Widerherstellung der Ordnung, Hilfe für Hinter bliebene ermordeter Deutscher, Ersatz der französischen Truppen durch andere verlangt werden. Nach Beendigung der Versammlung zogen einzelne Trupps nach der Wilhelmstraße, lösten sich aber bald aus. Die ganze Kundgebung hat einen ruhigen und imposanten Verlauf genommen. BuUennys Gegenoffensive. Polen lehnt den Frieden ab! , In den englischen, besonders in den französischen Blättern, zeigt sich infolge der letzten polnischen Heeresberichte und der Nachrichten, die sonst aus Polen eingetroffen sind, die Besorgnis, daß das Kriegsglück sich jetzt wieder von den Bolen abwenden könne. Allgemein hält man die Rückkehr des Generals Weygand nach Paris für verfrüht. Dement sprechend fordert auch die Pariser Presse die sofortige mili tärische Unterstützung Polens durch Frankreich, da sie sonst einen gar zu heftigen Rückfall für die Polen befürchtet. Etwas ähnliches deutet auch der polnische Bericht an, denn » er sagt: „Nör-lich von Balz hartnäckige Kämpfe mit der Reiter armee Budjcnnys, deren Vorhuten Lei PySzowiec kämpfen. Fm Abschnitt Bobrk« und Swirz schlugen «nsere Ab teilungen mehrfache Angriffe des Feindes ab und gingen »u örtlichen Gegenangriffen über, in deren Verlauf bei Larniki einige feindliche Reiterschwadronen zersprengt wurden. Die Armee des Generals P«Wienko hat in der Nacht vom SS. zum 27. August den Übergang über den Lnjestr erzwungen und rückt in nördlicher Richtung vor." Nach einem Telegramm aus Warschau vom 30. heißt es in einer Note des polnischen Ministeriums des Äußern: Die polnische Friedensdelegation hat am 27. August die russischen Friedensbedingungen abgelehnt, weil sie gegen das velbstbestimmungsrecht der Völker und gegen die von Rußland bereits anerkannte Souveränität Polens sprechen und eine Einmischung in die innere Politik Polens dw stellen. Separatistische Bestrebungen in Posen. In Warschau haben die separatistischen Bestrebungen, die in der letzten Zeit in Posen aufgetreten sind, Lei der- Kegierung" große Beunruhigung hervorgerufen. Die Regie cung hat eine Kommission ernannt, der unter anderm ein Minister und zwei höhere Offiziere angehören. Diese Kommission soll nach Posen abreifen, um die Forde rungen der Bevölkerung zu prüfen und festzustellen, was getan werden kann, um Lie »dortige Bevölkerung zu de- friediaen. Die BroigeLreivr-Reserve. Ein Mahnruf zu schneller Ablieferung. Sämtliche landwirtschaftlichen Verbände des Reiches wenden sich mit einem ernsten Aufruf zu beschleunigter Ab lieferung des Brotgetreides an die Landwirte, damit die von der Regierung als Vorbedingung für den Abbau der Zwangswirtschaft notwendig erachtete Brotgetreidereserve zustande kommt. In dem Aufruf heißt es: „Die Landwirte müssen alle Kräfte anspannen, um das geforderte Ziel zu erreichen. Das liegt wie im allgemeinen so im dringenden eigenen Interesse der Landwirtschaft. Es würde für den gesamten Abbau der Zwangswirtschaft ein schweres Hindernis sein, wenn die Aufhebung der Fleisch- Wirtschaft an unzureichender Ablieferung von Brotgetreide scheitern sollte. Zugleich ist die schnellste Anlieferung ge nügenden Brotkorns aber auch eine zwingende vaterländische Pflicht. Das Abkommen von Spa bedroht uns mit schwersten politischen und wirtschaftlichen Gefahren. Wird es nicht erfüllt, dann fällt das Ruhrgebiet in die Hand unserer un versöhnlichsten Feinde. Eine Wirtschaftskatastrophe von unab sehbarer Tragweite müßte die Folge sein. Um dieses Unheil abzuwenden, haben die deutschen Bergarbeiter sich zu freiwilliger Höchstleistung bereit erklärt. Die notwendige Mehrleistung ist bedingt durch entsprechende Ernährung. Vor allem braucht der Bergmann bei seiner Arbeitsweise unter Tag reichlicheres und besseres Brot. Es rechtzeitig vom. Auslande heranzuschaffen. ist unmöglich. Nur die deutsche Landwirtschaft kann helfen. Sie muß zu ihrem Teil alles daran setzen, damit noch schwereres Unheil von unserer Volkswirtschaft abgewehrt wird. Das Schicksal des ganzen Vaterlandes liegt wieder vornehmlich in Ler Hand Les deutschen Landwirtes." politische Rundschau. Deutsches Reick. 4- Eine internationale Auswanderungskommission. Das Internationale Arbeitsamt in Genf teilt mit: Ent sprechend einem Beschlusse der internationalen Arbeits konferenz in Washington vom Jahre 1919 ist eine inter nationale Auswanderungskommisfion gebildet worden, die die Aufgabe hat, die Auswanderung der Arbeiter aus ihrem Heimatlande zu regeln und die Interessen der Lohnarbeiter, die sich in einem anderen Lande als in ihrem Heimatlande befinden, zu schützen. Die Kommission umfaßt 18 Milglieder, die sich aus Vertretern der Regiemngen, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammensetzen. Deutschland hat einen Vertreter der Arbeitnehmer delegiert. Das internationale Arbeitsamt hat an 42 Regierungen, die sich ihm angeschlossen l-aben, einen eingehenden Fragebogen gesandt, der Auf klärung über die Auswanderung, die hierauf bezügliche 1 Gesetzgebung usw. verlangt. Voraussichtlich wird dann die ° Kommission 1921 in Genf zusammentreien. -z- Millerand im besetzten Rheinland. Nach Zeitungs« Meldungen aus Paris wird Ministerpräsident Millerand im September Köln, Bonn, Mainz und Worms besuchen und nach dreitägigem Aufenthalt in den Rheinlanden anderthalb Tage in Straßburg und Colmar zubringen, um dann nach Aix-les-Bains zu reisen. Völkerbund und Kriegsgefangene. Der Völkerbund gibt bekannt, daß verschiedene Regierungen Nansen eine Million Pfund Sterling zur Verfügung gestellt haben, um die Heimschaffung der gegenwärtig in Deutschland, Rußland, Sibirien und Turkestan befindlichen 500000 Kriegsgefangeney zu Ende zu führen. 4- Spaltung »er Unabhängigen? Wie es in Berlin deißt, dürste die Krists in der unabhängigen Sozialdemo kratie in Kürze ihre Lösung finden. So hat eine Sitzung der Preßkommifsion der Partei stattgefuuden, in der be schlossen wurde, daß die Gegensätze, die sich aus den Be schlüssen der Moskauer dritten Internationale für die beiden großen Strömungen in der Partei ergeben, bis auf weiteres keine öffentliche Erörterung mehr erfahren. Auf der Partei konferenz, die in den nächsten Tagen zusammentritt, erstatten die Moskauer Kongreßteilnehmer über den Verlauf der Moskauer Besprechungen Bericht. Die Konferenz ist nicht öffentlich, doch ist beabsichtigt, das Protokoll über die Debatte zu veröffentlichen, um dann die Stellungnahme der beiden Gruppen, im ganzen Reich festzrrstellen.