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Im Verfolg -er behör-l. Mahnungen an Licht- u. Heizungsersparnis wird die Mehrzahl der dem Rabatt-Sparverein angehörenden Geschäfte auch am 2. Advents-Sonntag die Verkaufs lokale nur bis 2 Uhr nachmittags offenhalten. Auch die diesem Verein nicht angehörenden hiesigen Handelskreise werden um Einhaltung dieser Maßnahme gebeten. Dagegen werden am 3. und 4. Advents-Sonntag die Berkauss- läden von vormittags 11 Uhr bis abends 7 Uhr geöffnet sein. Der Borstand des Rabatt-Sparvereins. I bei», Katz das sächsische Volk seine Art als christliches evan gelisches Volk nicht aufgeben, aus die Erziehung seiner Kinder in christlicher Gesinnung niemSls verzichten werde. Aller- wärts regt sich der Geist der Anhänglichkeit und Treue. Be deutsame Versammlungen und Konferenzen haben sich dem lLandeskonsistorium, das die Geschäfte der Landeskirche in bisheriger Weise weiterzuführen hat, mit ihrem Rat« zur Verfügung gestellt. Es wird beabsichtigt, auch aus weiteren Kreisen Vertrauensleute zur Beratung heranzuziehen. ' f lk Verkauf von Personen- und Lastschlitten. Von den seinerzeit bei den Kommunalverbänden ausgehobenen Schlitten sollen 389 Personenschlitten und 5110 'Lastschlitten der Land wirtschaft wieder zur Verfügung gestellt werden. Die Schlitten sollen nach Möglichkeit wieder den Kreisen zugesührt werden, von denen sie seinerzeit gestellt worden sind, und lagern zum Teil in der Gardereiterkasern« und kn den Artilkriedepots Dresden, Riesa und Chemnitz, wo sie besichtigt werden können. Der Preis, zu dem die Schlitten abgegeben werden sollen, ist bis jetzt von der Heeresverwaltung noch nicht festgesetzt. Die Verteilung selbst wird durch die einzelnen Kommunal verbände erfolgen. f Drutschösterr^chischr Tagung in CHrmmtz. Am 24. No vember hatten sich in Chemnitz Deutschssterreicher aus den größeren Städten Sachsens zu einer Beratung zusammengefun den. Herr Ritschel begrüßte die Anwesenden und übernahm den Vorsitz für die Verhandlungen, zu denen auch Hofrat Ohorn und Architekt Bürger erschienen waren. Aus Antrag des Herrn Worm wurde ein „Deutschösterreichischer Volksbund für Sachsen" mit dem Sitze in Dresden gegründet. Der von Herrn Röder (Plauen) ausgearbeitete Beratungsplan gelangte zur Annahme. Der Ausschuß legte einen Satzungs entwurf vor, der Annahme fand. Zweck des Bundes ist die Wahrnehmung der Interessen der Deutschösterrekcher in Sachsen und die Anbahnung des engsten Zusammenschlusses Deutschösterreichs au die deutsche Republik. Zuschriften und Anfragen sind vorläufig an Herrn Ritschel, Chemnitz, Stadler- straße 5 zu richten. flk Verkauf von Zugochsm. Die bayrische Fleischver sorgungsstelle hat die Einfuhr von 250 Zugochsen unter der Bedingung, daß die Landwirte die gekauften Ochsen inner halb 2 Zähren nicht veräußern, nach Sachsen freigegeben. Anmeldungen für den Kauf von Zugochsen sind an den Vor stand des sächsischen Viehhand-lsverbandes Leipzig, Georgi- ring 9, zu richten. , — Bernsdorf b. Lichtenstein. Der Ehefrau des Strumpf wirkers Müller wurde von einer im Gange befindlichen Dreschmaschine die Kopfhaut abgerissen. — Buchholz. Die vierjährige Tochter des Werfführers Langer geriet mit dem Schlitten in den Mühlgraben und er litt einen Herzschlag, der den sofortigen Tod herberführte. — Schwarzenberg. Die Zahl der Stadtverordneten soll hier von 15 auf 18, die der Stadträte von 7 auf 9 exhöht werden. Die Wahl der Stadtverordneten ist äuf den 29. 12. festgesetzt. Verhandlungen des Städtischen Unterausschusses über Er werbslosenunterstützung, Arbeitsnachweis und Schiedsstelle für Arbeitslosenangelegenheiten nahm man Kenntnis, insbesondere auch von der Wiederaufnahme der Bestrebungen nach einer Arbeitsgemeinschaft der bestehenden fachlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmernachweise mit dem Oeffent.tchen Arbeitsnachweis unter tunlichster räumlicher Zusammenlegung der Geschäfts stellen. — Die Verwendung von Normen im Bauwesen im Sinne einer Vorlage des Landesvereins Sächsischer Heimat schutz soll empfohlen werden. — Erörtert wurde die grund sätzliche Behandlung verschiedener mit Zwangsverwaltungen zusammenhängender Fragen. — Mehrere neue, der Handeks- kammer seit der letzten Sitzung bekannt gewordene Fälle von Schiebertum und anderen unlauteren Machenschaften wur den gleich den früheren den zuständigen Stellen, zur Verfol gung überwiesen. — Zur Bildung der Demobilmachungsaus schüsse im Sinne der Verordnung des Reichskanzlers vom 7. 11. 1918 und der seitdem mit dem Ministerium, dem Arbeiter- und Soldatenrat und den beteiligten Kreisen ge pflogenen Verhandlungen soll das Geeignete für den Kamiyer- bezirk in weiterer Fühlung mit dem Staatskommtssar und den Demobilmachungskommissaren in dir Wege geleitet werden. fh Haftrnährmittck und Teigwaren. Hasernährmittel und Teigwaren gehören zu den der öffentlichen Bewirtschaftung unterliegenden Nährmitteln und können zur Zeit im freien Handel flicht bezogen werden. fh Missuhr -von Unizugsgut. Zur Erleichterung der Rückkehr der aus der Schweiz und aus Oesterreich stammenden, jetzt zur Entlassung kommenden Heeresangehörigen ist, wie die Handelskammer Chemnitz, hört, die Ausfuhr des Um zugsgutes ihrer eigenen Person und ihrer Fami.ien ohne je weilige besondere Ausfuhrbewilligung gestattet worden. fh Beltthung von Kriegsanleihen. In Industrie und Handel sind Zweifel darüber entstanden, ob auch in Zukunft mit der Beleihung von Kriegsanleihen durch die Darlehens kassen gerechnet werden kann. Die Hauptverwaltung der Dar- lehnskassen hat auf eine dahingehende Anfrage der Reichs bankstelle den Bescheid erteilt, daß die Darlehnskassen in den durch die „Allgemeinen Bestimmungen über den Geschäftsver kehr mit den Darlehnskassen des Reichs" und durch die er lassenen Beleihungsverfügungen gezogenen Grenzen, auch wäh rend der weiteren Dauer ihres Bestehens selbstverständlich bereit sein werden, Kriegsanleihen in jedem Umfange zu beleihen. fsek Mir die angekündigte Trennung von Kirch« und Staat nimmt das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium, wie wir zuverlässig erfahren, den Standpunkt rin, daß alles darauf ankommt, den Gesamtbestand der Landeskirche un vermindert in den neuen staatsfreien Zustand hinüberzuführen. Es ist deshalb nach seiner Meinung unbedingt und an erster Stell« erforderlich, Einigkeit zu wahren und alle Differenzen theologischer oder kirchenpolitischer Art zurückzustellen. Bei der Trennung muß der Kirche ihr Charakter als Volkskirchc gewahrt bleiben, das ist die von der Kirche geltend zu machende Grundforderung. Es darf auch zuversichtlich gehofft wer- Kin beim-l »ul vaterlma Frankenberg, den 7. Dezember 1918. f« Das Ehr.ngciäute am Sonntag mittag von 12 Uhr ob gilt den fürs Vaterland gefallenen Helden Walter Johst aus Gunnersdorf und Kurt Bonitz von hier, deren kirch liche Gedächtnisfeier im Hauptgottesdienst stattfindet. f g Feidpostbri sumschtäge und Feldpostkarten. Der Reichsausschuß für das Druckgewrrbe hatte jüngst an das Reichspostamt die Bitte gerichtet, die Weiterverwendung der großen Vorräte ,an Feldpostbriefumschlägen und Feldpost- varten, die sich-zurzeit noch im Besitz des Groß- und Klein handels, wie der weiten Bevölkerung befinden, zu gestatten, !um einesteils drohenden Verlusten vorzubeugen und anderer seits der Papierknappheit Rechnung zu tragen. Darauf hat das Reichspostamt geantwortet: „Feldpostbriefe und Feld postkarten nach der Ostfront sind weiterhin zugelassen; für diese können vorgedruckte Umschläge und Karten »ach wie vor benutzt werden. Außerdem können Vordrucke dieser Art im Verkehr mit Heeresangehörigen an festen Standorten innerhalb Deutschlands ohne weiteres verwendet werde», lange für solche Sendungen die Portofreiheit aufrechterhallen wird. Auch steht nichts entgegen, Feldpostbriesumschläge und Feldpostkarten für den gewöhnlichen inneren deutschen Verkehr zu benutzen, vorausgesetzt, daß der Aufdruck „Feldpost" und die sonstigen nicht zutreffenden vorgedruckten Angabe» für die Feldanschrift vor der Einlieferung gestrichen werden." f* Freigabe der Kaninchenfelle. Die Beschlagnahme- und Höchstpreisverordnung, bett, rohe Kanin-, Hasen- und Katzenfelle, ist am 1. Dezember 1918 ausgehoben worden. Tierbefitzer, Händler und Sammelstellen können nunmehr frei über die in ihrem Besitz befindlichen Felle verfügen. Sie sind nicht mehr an den Ablieserungsweg oder an die Höchstpreise gebunden und können nach Belieben ein- und verkaufen. Die bisher von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung zugelassenen Groß händler werden jedoch bereit sein, die ihnen von Händlern und Sammelstellen bis zum 10. Januar 1919 gelieferten Felle noch auf Grund der bisherigen Hüchstpreisverordnung ab zurechnen, sofern der gesamte Einkauf roher Kanin-, Hasen- Und Katzenfelle und nicht etwa nur ein Teil angeboten wrrd. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes sind die Großhändler nicht mehr verpflichtet, die Höchstpreise zu bezahlen, da ihnen dann die Kriegs-Fell-Aktiengesellschaft rohe Kanin-, Hasen- und Katzenfelle nicht mehr abnimmt. fh Hcuptausschuß-Sitzung der Handelskammer Chemnitz vom 4. Dezember 1918. Verhandelt wurde u. a. über fol gende Gegenstände: Erwogen wurde die Herbeiführung eines Veredelungsverkehrs mit Baumwollgarnen zur Herstellung uno Wiederausfuhr von Web- und Wirkwaren. — Wegen Aus fuhrerleichterungen für bestimmte Tertilluruswaren soll mit dem Reichskommissar in Verbindung getreten werden. — Be raten wurde über künftige wirtschaftliche Beziehungen zu Hol land, ferner über eine spätere Umwandlung der Amtlichen Handelsstelle in eine deutsche Handelskammer für Polen so wie über deutsche Auslandstammern Gr allgemeinen. — Von WM M 8.8. Werz s Wegen Aufgabe einiger Artikel habe ich folgendes bi« lö.Dezbr. dsS.J». besonders preiswert abzugrben: Siegellack in 4 Sorten das Pfund ^275,8 SS, 7.80, S -r Vorzüglichen Klebstoff ' In Dolen 1.1V od. in l Pid »Flasch, oder in Flaschen 1.SV; Kinl ¬ in schwarz, blau, vkolett und rot In l-Pfund-Flaschen 1-5; Sauerschreivgarnitnre« " da« Glück - »5; Serner Wäschestärke, d Psd. 75». sow. morkeusr. prima Schmierseife. 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