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aufgehoben. Der Volksbeauftragte: Fleißner. Nr. 32 Nachtrag ll MMMchMU K W MmMchM Aid« n» l-l. AM lU «etchSreisrvrolmarke» detreffeas. Auf Anordnung des'Diwk'oriums d« Reichsaetreideftelle Und de« Ministerium« de« Innern dürfen ^»-1. D««»-«« d» I«. ab für irden Rettetag lech, Stück Reisebrotmarren zu je 5v»rämm GebäLzuiamm«, also Marken Über 3VV Gramm Gebäck oerabfolgt werden. Zuwiderhandlungen werden nach 8 SV der Retch«getretd»ordnung beftrast. Flöha, am 2E Rovrnid« 1918. (für da» BitdMjühr 8 Mk! — Pf., für den Monat 1 Ak.,) nehmen alle Ausgabestellen unv'MVtrützek'm TtM M alle Postanstaltm des Deutschen Reiche« jederzeit entgegen. Nachtrag HI gr Stkmlm-W Rr. 12 dks Smlkllicktttllllies A-i» vm S. AüM 1R8, Regelung des Verkehres mit Mehl unv Brot im Kommuualverbauv Flöha detreffeud. Mit Rücksicht aui die vom Direltorlum der ReichsgetreideVelle beschloisene Erhöbung der Tagerkopfmena« an Mehl hat da« Ministerium de» Innern für da« ganze Land einheitliche Brotmengen festgesetzt. An entsprechend« Münderuna von 8 9 der in der Ueberschrift ermähnten Bekanntmachung Rt. 12 wird sich deshalb vont SV. Rooember b». I». ab die Brotzuteilung, wie folgt, gestalten. Es erhalten: 1. «in Pfund Brvt wöchentlich Kind« im 1. Lebensjahr; 2. drei Dfund Bröt wöchentlich Kind« im 2, S. und 4. Lebensjahr; Rechtsmittel. Die Urteile bedürfen aber der Bestätigung des engeren Ausschusses des Arbeiter- und Soldatenrates der zuständigen Generalkommandos, der auch zur Milderung der Urteile berechtigt ist. 4. Im übrigen gilt für das Verfahren vor den Militär gerichten die Mi.itärstrafgerrchtsordnung, in der nur alle Be stimmungen über den Gerichtsherrn hierdurch aufgehoben werden. 5. Die Strafgesetze bleiben in Geltung; bei Totschlag, Plünderung, Raub, räuberischer Erpressung, Brandstiftung, Notzucht und schwerem Wucher kann in ganz außergewöhnlich schweren Fällen aus Todesstrafe erkannt werden. 6. Gnadengesuche sind nach den bisherigen Vorschriften dem Ministerium für Milktärwesen einzuberichten. 7. Die Ausübung der Difziplinarstrafgewalt bleibt be- sonderer Regelung vorbehalten. 8. Die Arbeiter- und Soldatenräte sind nicht berechtigt, auf den vorstehend erwähnten Gebieten selbständige Verfüg ungen zu erlassen. Soweit solche bisher ergangen sind und von vorstehender Regelung abweichen, werden sie hierdurch Aufhebuva fleischloser Wochen Die Bekanntmachung vom 6. November d. I- (Sächs. Staatszeitung Nr. 262) über das Verbot des Verkaufs von Fleisch und Fleischwaren, die dem Markenzwang unter liegen; wird aufgehoben- In den Wochen vom 16.—22. De zember 1918 und 6.—12. Januar 1919 wird Schlachtvieh- fletsch wie in den übrigen Wochen zur Verteilung gelangen. Dresden, am 25. November 1918. Arbeit»- und Wirtschastsmmisterium. Arbeitsnachweis. Es ist bereit« jetzt eine größere Anzahl von männlichen und weiblichen Arbeitslosen ae- meldet, obne daß diesen allen geeignete Arbeit nachgewiesen werden kann. 3n nächster Zeit . würden sich diese Verhältnisse noch erheblich ungünstig« gestalten. E« ist deshalb dringend er forderlich und Pflicht eine» jeden, der irgendwie und gleichviel, ob für längere oder kürzere Zeit, Arbeit zu vergeben hat, dem unterzeichneten Arbeitsnachweis Meldung zn machen. Die Arbeit«- oder Arveit«oermmelung «folgt völlig kostenlos. Frankenberg, am 28 November 1918. Aer Stadtrat. (Arbeitsnachweis.) Der Arbeiter- und Sotdatenrat. Einschränkung des Verbrauches elektrische» Stromes. MU Rücksicht auf den bestehenden Wagenmangel und die damit in Verbindung zu bringende unzureichende Zuweisung von Kohlen ist zur Aufrechterhaltung des Betriebes des diesigen Elektrizitätswerkes dringend geboten, in dem Verbrauch « ettrischen Strome« die größte Sparsamkeit, insbesondere während der Hauptbeleuchtung»zetten, eintreren zu lassen. Es wird hierdurch angeordnet, daß all« innerhalb des Bereiche» de» städtischen Elek trizitätswerke« Frankenberg an diele» anaelchlossenen bi» auf «eitere» cka» Bairlad Mt kwwitt «lai» vualrallial» alaakallaa. - Frankenberg, Der Stadtrat am 22. November 1918. als Bertrauen«mann de« Reichskommissars für Kohlenverteilung (Abteilung: Elektrizität). Molkeneiweitzpreise Dom 1. Dezember 1918 an gelten für Molkeneiweiß mit einem Wassergehalt von höchstens 68 v. H. folgende Hersteller-Höchstpreise: s) für unverarbeitetes Molkeneiweiß 90,00 Mark, b) für gewürztes Molkeneiweiß 115,00 „ je für 50 lex. Die KommunalvrrbSnde haben, soweit Molkeneiweiß m ihrem Bezirk zum Verkauf gelangt, Höchst- oder Richtpreise für den Kleinhandel und nötigenfalls auch für den Großhandel mit Molkeneiweiß festzusetzen und bekannt zu machen. Dresden, den 26. November 1918. Arbeit«- unv WirtschastsmAisterium. Bekanntmachung. Das Mrlitärftrafgerichtsversahren wird innerhalb Sachsens bis auf weiteres wie folgt geregelt: - 1. An Stell« der Kriegsgerichte treten als Spruchgericht« Standgericht«, die zur Aburteilung aller strafbaren Hand lungen der Militärpersonen und Kriegsgefangenen zuständig sind. 2. Die Standgericht« setzen sich zusammen aus ein«m vom Arbeiter- und Soldatenrate der zuständigen Dienstste.le ge- wählten Verhandlungsleiter, der die Befähigung zum Richler- ' amt besitzen muß, und drei Offizieren nebst fünf Mann als Beisitzern. § Die Versammlung der Soldatenräte jedes Korpsb«zirks stellt eine Liste für die Beisitzer auf, aus der der Verhand lungsleiter die Richterliste auslost. 3. Gegen die Urteile der Standgericht« gibt es kein Eier-Verkauf in der städtischen Niederlage Freitag, den 29. d». Mt» : Bor«. V,S bl» V,12 Uhr an di« Bewohner de» 3. »rotkartenbeziAes i gegen Rach«. V,3 , 6 . , „ , ,4. , 1 Elermark« Nr. 31; Sonnabend, den 30. d». Mts.: vormittag V-9 bi» Vs 12 Uhr an die Bewohner de» 1. Brotkartenbezlrke» . — gegen Eiermark« Nr. 32. Auf «ine Marke entfällt ein Et zum Preise von 55 Pfg. das Stück. Di« Ei« dürfen nicht in der Schale gekocht werden, eignen sich ab« bestens zu allen sonstigen Eierspeisen — Li« An»w«i»Iart« ist oorzakegen. Vtadtrat Franken««», den 28 Nooemb« 1919 Allgemeine Ortskrankenkaffe Sachsenburg Ai»skch«ß-Kih«ng Sonnabend, den 7. Aejbr. 1S18, abends 8 Mr im Gasthof „Drei Aosen", Dittersbach. Tagesordnung: 1. Wahl d« Rechnungeprüf«. 2. Festsetzung de« Voranschlag«« für do« Jahr 1SlS. 3. Beschlußfassung über den Beitritt zum Kasfenverband der Ortskrankenkassenvereinigung im Bezirk d« Amtshauptmannschaft Fläha. 4. Verschiedene«. . Die gewählten vertret« der Arbeitgeber und der Versicherten werden gebeten, vollzählig zu «scheinen. 1 - Sachsenburg, am 28. November 1918. Vor»«»«!. I. v.: August Reißig, Stellv-Vors. .. »Mr Piund Brot wöchentlich Kind« im 5. und 6. Lebensjahr; 4. fünf Pfund Brot wöchentlich all« übrig«, Verlorgungsberechtigten, auch die nach den Vorschriften der Reich«g«treid,stelle vom Kommunaiverband mit Brot zu ver- sorgenden Milftäromtfonen, MUitärnrlaab«», sowie Krleo»g«fangen« und deren Bewachungsmannschaften: . 5. fünfeinhalb Pfund Brot wöchentlich die unt« 4 «wähnten Militärpersonen (außer MilUärurloub«n», soweit sie besonder« anstrengenden Dienst v-rrtchten und deswegen von der zuständigem militärischen Dienststelle dem Koinmunaloerband al« zutage- berechtigt vereichnet werden; 6. sieb»« Pfund Brot wöchentlich Schwerstarbeit«, die als solche anerkannt sind. Schwerarbeiter, werdende und stillende Mütter, Wöchnerinnen, sowie jugendliche Personen «hallen keine belo«d«en Zulagen mehr, sondern lediglich die «höhte Grundmenge von 5 Pfund, Mi« die unt« 4 anarsührten B«forgung«berechtiaten. Zurotdervandlunaen werden nach 8 SO der Reichsgetreideordnung kür di« Ernte 1918 bestraft. Flöha, M 2E M 1918. Ler Kommunalverband. Nr. 83. An Frankenbergs Krieger! H Der Whltkkg ist zu Gude. Vier harte Jahre liegen hinter uns; und wenn auch die Heimat drückende Unbilden des Kriegs zu ertragen hatte, viel, viel Schwereres duldete unser deutsches Volk in Waffen. Den Endsieg hat es nicht davontragen können; aber Unermeßliches an körperlichen und geistigen Leistungen hat es überall, wohin es seine Fahnen und Flaggen trug, vollbracht. Und vor allem stahlhart war die Eisenmauer, die es zu Lande und zu Wasser um die Grenzen des deutschen Vaterlandes in zähem Aufbau errichtet hatte; sie hat bis zum bittern Ende gehalten. Dafür schuldet das deutsche Bolt in allen seinen Schichten seinem Heere und seiner Marine eine« Dank, der in Jahrhunderten nicht vergehen darf «nd kann. Nun kommt auch Ihr, Frankenberger Krieger, jetzt und in den kommenden Wochen heim, die Ihr im Laufe der Kriegszeit zur Verteidigung des Vaterlandes begeisterungsvoll ausgerückt seid. Treu habt Ihr im Rahmen der deutschen Wehrmacht Eure Pflicht bis zum Aeußorsten erfüllt. Das soll Euch unvergessen sein. Seid in Eurer Heimatstadt herzlich begrüßt nnd nehmt ihren innigste« Dank entgegen. Auch sie ist durch Eure Kraft und Treue vor schwerer Kriegsnot bewahrt geblieben. Ruhet aus nach dw rauhen Kriegsjahren bei Frau und Kind, Vater und Mutter in glücklichem Heim und dann helfet uns mit an dem Aufbau, eines neuen Reichsgebäudes, in dessen Schutz die schwere Erinnerung an das für Deutschland so trübe Ende des Weltkriegs und die Last der bevorstehenden Zeit allmählich überwunden wird. Heil Euch! ' Frankenberg, im November 1918. Der Stadtrat Der Arbeiter- und Soldatenrat. Bürgermeister Dr. Irmer. Böhla. Fischer. Cyrus. Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger »«MM» Freitag »ea «N. Novemvet LULv 77. Jahrgang Amtsblatt ft! dic AmtshmHtmmschast Mha »nd die Behörden in Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sw — Druck Und Verlag von C. E. Roßberg in Frankenberg i. Sa.