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— 47- .ä Vie 7n«rn sl; Ztsstteigemm Wie sich im Kopfe d«r russischen Bolschewisten die Welt malt, i^rfür liefert die „Jswestta", das offiziell« Organ der Sowjetregierung, einen neuen Beleg. Dort steht zu lesen: Gesetz für Frauen, veröffentlicht durch den Sowjet von Wladimir. Jedes weibliche Wesen, das das 18. Lebensjahr erreicht hat, wird als Staatseigentum erklärt. Jede weibliche Person von 18 Jahren an ist unter strenger Strafe verpflichtet, sich in das Büro der „freien Liebe" beim Ueberwachungskommissariat eintragen zu lassen. Sobald sie in das Büro der „freien Liebe"' eingetragen ist, hat sie das Recht, einen Mann im Älter von 19 bis 50 Jahren zu wählen und mit ihm zu wohnen. Bemerkungen: Die Zustimmung der auf diese Weise gewählten Männer ist nicht erforderlich. Der Mann, auf den eine derartige Wahl gefallen ist, hat keinerlei Recht, irgendwelchen Widerspruch zu erheben. Das Recht, ein« Frau unter den weiblichen Person« von über '18 Jahren zu wählen, wird auch den Männern zuerkannt. Die Wahl der Männer und Frauen findet einmal im Monat statt. Die Männer zwischen 19 und 50 Jahren haben ihrerseits das Recht, unter'den im Büro der „freien Liebe" eingetragenen weiblichen Personen ohne deren Zu stimmung, allein im Staatsinteresse, zu wählen. Die aus solchen Verbindungen hervorgegangenen Kinder sind Staatseigentum. Das Büro der „freien Liebe" ist autonom. unter Zubilligung des Wahlrechts an alle Gemeindeglieder beiderlei- Geschlechts vom 25. Jahre an. Damit über di» Neuordnung sich in ruhigen und geordneten Bahnen voll ziehen kann, wurde die Erwartung ausgesprochen, datz 'die neuen Regierungsgewalten in Ansehung des öffentlichen Ge meinwohls der Kirche Zeit lassen, die Trennung zu voll- ziehen. Das würde auch dem Sinne' des 6. Punktes des Erfurter sozialdemokratischen Programms entsprechen, der die Abschaffung aller kirchlichen Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln fordert, aber daneben der Kirche volle Selbständigkeit zur Ordnung ihrer Angelegenheiten zugesteht. Zu einer Neu ordnung der Angelegenheiten gehört aber vernünftigerweise Zeit. Di« am Butztag in Leipzig versammelten Kirchenvor- stände aller Gemeinden haben sich mit diesen Richtlinien ein verstanden erklärt. Sämtliche EphorieN des Landes werden in'der nächsten Zeit um ihre Zustimmung ersucht werden. Lori fah, datz ihre Bitten zwecklos waren. Sie wollt« den Daler der Kinder holen, datz «r ein Machtwort sprach. Aber nach wenigen Schritten kehrten sie wieder um; Sissis ängstliche Stimme hatte sie zurückgerufen. Und sie sah etwas, was sie erbeben lietz: beide 'Kinder neigten sich weit über den Rand des Bootes, um di« Wasser pflanzen aus Blüten und Knospen zu untersuchen. Heiser vor Erregung trug Loki der kleinen Sissi auf, so schnell wie möglich Onkel Rüdiger zu holen. Di« Ängst stieg siedendheitz in ihr empor. Das leicht« Fahrzeug schwankt« bedenklich nach der einen Seite, — und da — Grausen erfüllt« sie — es schlug um, trieb kieloben — beide Kinder waren mit einem mark erschütternden Schrei ins Wasser gefallen. Blitzschnell streifte Lori 'Dren Kleiderrock ab und stürzt« sich ohne Besinnen in das Wasser. Di« Hilferufe der Kinder gellten ihr rn die Ohren, trieben sie zur Anspannung ihrer Kräfte Äi. Sie erreichte Ossi, packte ihn und hielt ihn fest. In Todesangst klammer!« sich der Knabe an sie, datz er sie in ihrer Bewegungsfreiheit hinderte und sie bald ihr« Kräfte, erlahmen fühlte. . Zum Herzerbarmen rief Thekla: „Hilfe! Hilfe!" (Fortsetzung folgt.) UebeMe Lrennung von Stasi v. siircde veröffentlicht der Prrsseausschutz des Kirchenkreises Leipzig! folgende interessante Mitteilungen: i Die Trennung von Kirche und Staat kommt mit Be- ! stimmtheit. Fast alle neuen Regierungen der Einzelstaaten i haben sie guf ihr Programm geschrieben. Die Empfindungen, ! mit denen man im Volk« der Trennung «ntgegensieht, sind ' ebenso verschieden wie die Beweggründe, unter denen s«it mehr als hundert Jahren di« Trennung von den verschiedensten ! Seiten gefordert wurde. Nicht etwa nur religionsfeindliche - Kreise begehrten die Trennung. Auf christlicher Seile wider strebten ihr grundsätzlich nur die Ultramontanen, gebunden durch den Syllabus von 1848, der di« Forderung der Tren nung der Kirche vom Staat zu den fluchwürdigen Irr tümern des Zeitalters zählt. Die Evangelischen wollten die Trennung nicht selbst herbeiführen, weil die Freikirche mit innerer Notwendigkeit die Freischule mit sich bringt, und weil durch die Trennung ein grotzer Teil der Heranwachsenden Kinder des Volkes jedem sittlich-religiösen Einflutz entzogen wird. Andererseits hatte man auch in evangelischen Kreisen erkannt, datz die Verbindung auf die Dauer Unhaltbar ge worden ist, seitdem die Einheit der religiösen Eesamtanschau- ung, die einst die Reformation in Deutschland tatsächlich ge schaffen hatte, geschwunden ist. Eine gesunde Verbindung von Kirche und Staat war nur haltbar, solange sich alle Teile die Verbindung leidlich gefallen lietzen. Seitdem das nicht mehr zutraf, mutzte auf ein« Trennung der Ehe hingear-eitet werden. Aber die Trennung sollte sich vollziehen wie b«i . verständigen Eheleuten, die es nicht mehr miteinander aus halten können, die sich aber vernünftig auseinandersetzen wol len, weil beide Teile anerkennen, datz sie in der früheren Verbindung einander mancherlei zu danken hatten. Das in diesen Tagen bekannt geworden« Programm d«r neuen sächsischen Regierung sagt: Die Trennung von Staat und Kirche soll durchgeführt werden. Das Wort „durch geführt" ist beruhigend für die, die fürchten mutzten, datz bei Heberstürzung der Trennung nicht nur in religiöser, sondern auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht grotzer Schaden angerichtet werden könnte. Denn zum „Durchführen" gehört eine angemessene llebergangszeit. Am vergangenen Montag haben Führer der beiden so zialen Gruppen unserer 'Landeskirche, Pfarrer Dr. Jeremias vöm Landesverband der kirchlich-sozialen Konferenz Lnd Pfarrer Herz von der Sächsischen Evangelisch-sozialen Ver einigung, Mitglieder ihrer Gruppen unter Hinzuziehung von Persönlichkeiten aus allen Ständen und aus freien kirchlichen Organisationen zu einer Besprechung zusammengerufen. Es wurde erwogen, wie die kirchliche Verfassung und Verwaltung den neuen Verhältnissen entsprechend anzupassen und umzu gestalten ist. Einmütig wurde beschlossen, mit allen Mitteln darauf zu dringen, datz die künftige Dolkskirche nach entschie den kirchlich-demokratischen Grundsätzen aufgebaut wird, datz ihr« Verfassung auf breitest« Grundlage gestellt wird unter verwiegender Heranziehung der Laien aller Stände und Aar Sie Oeutlcde ASbleM Wille» m«k .Politik Di« Wähl«rin ist ein« politische Staatsbürgerin. Sie hat von Politik oft nicht viel oder gar nichts gehalten, das Wort Politik von sich abgewehrt, wie wenn sie eine bös« Fliege fortgeschrucht, und ... sich dabei doch fast täglich mtt Politik beschäftigt. Denn was ist Politik? Kein Zaubertrank aus einer Herenküche, oder «rin Zukunftsrätsel, das erst eine Wahr sagerin mit ihren Kartenblättern erklären mutz, sondern Politik ist nichts anderes als die Beschäftigung und Behandlung aller öffentlichen Angelegenheiten. So haben wir Reichspolitik, Landespolitik, Kommunal politik. Das Letzter« sind Stand- und Gemeinde-Angelegen heiten, üb«r die jedenfalls nicht blotz am Biertisch, sondern auch am Küchentisch debattiert worden ist, wenn Magistrat und Stadtverordnete mit neuen Bestimmungen sich ein Denk mal gesetzt haben. Wenn im deutschen Reichstage die Beziehungen uckseres Vaterlandes zu fremden Staaten besprochen wurden, so war das hohe Politik. Gab es neue Gesetze für das Versicherungs- wesen und Krankenkaffe, so war das Sozialpolitik. Und So zial- und Gewerbepolitik bildeten z. B. Vorschriften über Sonntagsruhe und Frauenarbeit. Dann gab es Heerespolitik, Kolonialpolitik. Aergert« sich die Frau über hohe Lebens» mitt«lprei>, so kam sie in das Gebiet der Wirtschafts- und Steuerpolitik.