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Amtsblatt für die Amtshan-tmamschast Mha and die Behörden in Frankenberg Die Kntktkädiauna der A s n K «NLte bestimmt werden, dag die Gemeindevertreter in Wegfall vr» ^4 - «. kommen. An die Stelle des Gemeinderates treten dann alle Das Amtsgericht. 27» inqvrWWWMWW, Tageblatt- Bestellungen LL7VWS fahren spricht, kann ein Friede von Dauer nicht hervorgehen. Das deutsche Volk kann vorübergehend vergewaltigt wer den, «s wird nicht aufhören zu leben und sein Recht zu fordern. Solf, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes. Ein neues Gemeiudewahlrecht Für die Wahl der Stadtverordneten und Gemeinderäte wird das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Stimmrecht aller Männer und Frauen eingeführt, die Deutsche sind, das 20. Lebensjahr vollendet haken und am Tage des Ab schlusses der Wahllisten im Eemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Personen des Soldatenstandrs sind wahlberechtigt. Der Bezug von Armeimnterstützung aus öffentlichen Mit teln hat auf das Wahlrecht keinen Einfluß. Die Wahlen finden nach dem Grundsatz der Verhältnis wahl Mit gebundenen Listen statt. Niemand hat in der Gemeinde mehrfaches Stimmrecht, weder juristische noch physische Personen oder Personenoer- einr haben Anspruch auf Sondervertretung im Gemeinderate. Wählbar Md all« Wahlberechtigten. Die Zahl der Zu Wäh lenden wird durch Ortsgesetz festgesetzt. Vorbehaltlich spä terer gesetzlicher Regelung sind, soweit vorstehend nichts an deres bestimmt ist, die für das Reichstagswahlrecht geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Form der Wahl listen kann ortsgesetzlich anders geregelt werden. Das Ver fahren der Verhältniswahl regelt sich nach den Bestimmungen in Ztz 10 bis 1b des Reichsgesetzes vom 24. August 1918 (R.-G.-Bl. S. 1079). Wahlkommissar ist in Städten mit revidierter Städteordnung ein Mitglied des Stadtrats, im. übrigen der Bürgermeister oder Gemeindevorstand. Das Recht der Gewählten zur Ablehnung oder Niederlegung des Amtes richtet sich nach den bisherigen Vorschriften. Im übrigen werden die Bestimmungen der Gemeindeordnungen über Zu sammensetzung und Wahl der Stadtverordneten und Gemein- deräte aufgehoben. In besonders kleinen Landgemeinden, wo die Bildung eines Gemeinderates undurchführbar erscheint, kann durch Orts 77. Jahrgang Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg t. Sa. Dienstag »en LV. November IUI8 ' Die Entschädigung Mr die Tätigkeit der Arbeiter- und Soldotenräte wird in nächster Zeit endgültig geregelt. Bis dahin wird vorläufig.angeordnet: Der örtliche Arbeiter- und Soldatenrat ist berechtigt, von Ler Gemeinde Geld aus Gemeindemitteln zur Durchführung seiner Aufgaben zu beanspruchen. Di« Mitglieder, die auf Grund dieser Tätigkeit eine andere Berufstätigkeit nicht aus üben können, erhalten Tagegelder, deren Höhe der Arbeiter und Soldatenrat unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse selbst bestimmt. Ander« oder vorübergehende Tätigkeit und Teilnahme an Sitzungen der Behörden,' werden nach der Bekanntmachung über Fortführung de; Dienstgeschäfte vom 16. November 1918 entschädigt. Die Arbeiter- und Soldatenräte haben über ihre Auf wendungen Rechnung zu legen und der zur Zahlung ver pflichteten Gemeinde eine Abschrift der Rechnung zu geben- Gesamtmtnistenum. Wasserleitung betreffend. Bei Frost oder Schneefall sind die Grundstücksbesitzer bezw. deren Stellvertreter verpflichtet, die vor den Häusern befindlichen Schieberdeckel der Haupthähne zu den Masseranschlußlettungen durch Kehren, Ausstreuen von Sal, und dergleichen ei»- und schneefrei zu halten. Zugleich wird aus die den Hausbefitzern eingfhändigten Plakate (Vorschriften zur Be handlung der Wassermesser betreffend) htnaewiesen. Frankenberg, am 23. November 1918. Der Stadtrat. Berkaus von RoWeif«b 4. vrotkartenbezirkes Rr. 42S di« 7VV aus Lebensmittelmarke Nr. 187. Personen über s Sahre «hallen 250 Gram«, unter s Sahre I2S Gramm. Die Auomeiotart« ist »orrulegen. » «Mrat Franleuderg, den 2S. November 1918. 2n da« Handelsregister ikt heute einaettagm worden: 1. Auf Blatt KOO: die Firma Willi Löffler in Ebersdorf. Der Kaufmann Willi Karl Albert Löffler in Ebersdorf tit Inhaber. (Angegeben« Geschäftszweig: Betrieb eines Sandel» im Großen mit Ko ontal-, Lebensmittel- und Zuckerwaren.j 2. Auf Blatt 3M betreffend die Firma Btthur Llauß in Niederwiesa. Die Firma ikt «loschen. Frankenberg, dm 22. November 1918. L.-»sg. 182/18. Stotttanssarveiten. Wenn Notstandsarbeiten zur Beschäftigung von Arbeits losen di« sofortige Enteignung von Grundstücken oder Rechten an solchen nötig machen, kann die Einleitung des Dringlich- leitsversahrens nach 8 70 des sächsischen Enteignungszesetzes vom 24. Juni 1902 beim Mini.. Mm des Innern bean tragt werden. Nach diese; Bestimmung kann die sofortige Entziehung oder Beschränkung von Grundeigentum oder von Rechten an Grundstücken vorbehältlich nachträglicher Feststellung des Gegenstandes der Enteignung und der Entschädigung zögen Sicherheitsleistung des Unternehmers verfügt werden, wenn die sofortige Ausführung eines dem öffentlichen Nutzen ge widmeten Unternehmens zur Abwendung drohender Gemein- gefahr erforderlich ist. Dresden, den 22. November 1918. D« Staatskommissar siir Demobilmachung. D(. Dehne. RührmittelverteUung. In d« Woche vo« 24. bis 30. November ds. Js. wudm aus Selb Nr. SO d« grünen Nährmittelkarte de» Kommunalverbandes 100 Gram« Grnnpen ob« Nudeln oder Snnven zur Betteilung gelangen. Flöha, dm 23. November 1918. Der Kommnnaloerband. Eisbahn. Die auf dem SchUfteich unterhaltene. Eisbahn steht hiesigen Kindern im Alter bis zu 14 Jahren Mittwoch» und Sonnabends nachmttiaa». und zwar Mittwoch» den Mädchen und Sonnabend» den Knadm, zur Benutzung frei. Franlenberg, am 25. November 1918.Der Stadtrat. anderes ankommt als auf die Vergewaltigung und Vernichtung des deutschen Volkes. Sofort nach Abschluß der Wasfenstill- standsverhandlungen hat sich die deutsche Regierung wiederum an den Präsidenten der Vereinigten Staaten mit der Bitte gewandt, so schnell wie möglich Verhandlungen über einen Präliminarfrieden herbeizuführen. Bis heute ist die deutsche Regierung ohne Nachricht darüber, wann endlich die Regie rungen der alliierten Länder mit dem Friedenswerk den An fang machen wollen. Das deutsche Voll beginnt zu zweifeln, ob sich hinter dieser - Verzögerung des Friedens nicht die Absicht verbirgt, di« gehetzten und ermüdeten deutschen Truppen durch Nichterfüllung der unerfüllbaren Waffenstill- standsbedingungen ms Unrecht zu 'setzen und "damit für die Alliierten einen Titel zu schaffen sßr ein« Fortsetzung des Krieges. Wenn der Friede als «in Rechtsfried« geschlossen werden soll, so darf den Entscheidungen der Friedenskonferenz in den rechtlich strittigen Fragen nicht vorgegriffen werden. Die deutsche RegienmMmuß diesem von dem Präsidenten ausgestellten Grundsatz gegenüber feststellen, daß die von der französischen Regierung in Elsaß-Lothringen getroffenen Maß regeln ebenso wie das Verfahren der Polen in den östlichen Grenzgebieten Deutschlands und einzelne Maßnahmen der nichtdeutschen Bestandteile des ehemaligen Oesterreich-Ungarns gegen die Deutschen nicht» ander«» sind al« Versuche, dm Achtung vor den Kuustdenkmälem »er Vergangenheit Sachsen ist reich an Kunstdenkmälern aus vergangenen Jahrhunderten. Viel« von ihnen erinnern an frühere Herrscher des Landes und an nicht mehr bestehende Staatsformen. Un verständige könnten hieraus Anlaß nehmen, solche Denkmäler zu mißachten oder gar zu beseitigen. Ein Volk aber, das die Förderung und Pflege der Kunst zu den vornehmsten Aufgaben des freien Gemeinwesens rech net, ist es sich selbst schuldig, auch die'Äunstdenkmäler der Vergangenheit wert zu halten und zu hüten. Mr empfehlen sie daher dem Schuhe der Allgemein heit. Den Schutz der Regierung hat der Volksbeauftragt« für das Innere Ministerium zugesagt. Dresden, am 24. November 1918. Laiirdesamt für Denkmalspflege. v. Welck. Protest cker srontsoläate» Krefeld, 24. 11. Folgendes Telegramm ist heute an den Volksbeauftragten Ebert gerichtet: Im Auftrag« von 500 000 Frontsoldaten verwahrt sich der Soldatenrat der 4. Armee aufs schärfste gegen die An maßung der Arbeiter- und Soldatenrats von Berlin, der unter Umgehung der Nationalversammlung ein« diltatorisch« Gewalt über das ganze deutsche Volk erstrebt. Die Front wirdHch niemals der Diktatur einer Minderheit unterwerfen. Im Auftrage von 500 000 Frontsoldaten protestiert der SvI- dat«nrat der 4. Armee gegen die von der Spartakusgrupp« beabsichtigte Errichtung eines Frontsoldfitenrates iu Berlin. Di« in Berlin anwesenden Soldaten vertreten nicht die Front. Die Front hat ihr« eigenen Frontsoldatcnrätc gewählt, und nur dies«, deren vornehmste Forderung die Einberufung der Siationalverversammlüng rst, erkennen sie an. Der Arbeiter- und SMatenrat von Krefeld und der Soldatenrät der 4. Armee Mten den Reichskanzler, zu dem Erlaß des Ober- stimmberechtigten Gemeindemitglieder. Der Wahltag muß «in Sonntag sein. Die Wahlzeit kann nur aus di« Tagesstunden von 10 bis 6 Uhr festgelegt Mrden. Eine kurze Wahlfrist ist zulässig. Die zur Ausführung "erfor- lichen orts gesetzlichen Bestimmungen sind ohn« Verzug zu er lassen. , , Die Neuwählen Müssen m sämtlichen Gemeinden spätestens bis zum 31. Dezember 1818 durchgeführt fein. Diese Br- kanntmachung hat Gesetzeskraft und Geltung bis zum Erlaß eines Reichsgemeindewahlgesetzes. Dresden, den 23. November 1918. Das Gefamtministenmn: Buck. Fleißner. Geyer. Eradnauer. Lipinski. Schwarz. Di« Verordnung, das Tragen republikanischer Ähztthru Usw. b«treff«nd, vom 14. Juli 1849 (GBO. Bl. S. 138) «und 8 5 der Verordnung, die in älteren Verordnungen airge drohten Strafen betreffend, vom 6. Juli 1904 (GVO. Bl. S. 306) werden hiermit ausgehoben. Dresden, den 19. November 1918. G«samtMflljt<r,um. Verordnung, die Einlieferung der Zuckerbtzugsausweise durch d^ Klein händler betreffend. Die Kleinhändler haben die von ihnen äbgetrennten Be zugsausweife der ZaLrkartiM th.» 11 sowie die Bezugskart«» der Reihe 11 spätestens bis zum 25. November 1918 ihren Lieferanten einzusenden. Di« Einsendung hat unter Einschrei ben oder mittels Wertpaket zu geschehen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. Dresden, am 19. November 1918. Ministerium des Innern. . !! ? — beginnen und kann sie nicht. Die deutsche Regierung sieht Entscheidungen der Friedenskonferenz mit Gewalt vorzngreifen. in der Aufrechterhaltung der harten Bestimmungen «in Atten- Gegen all« diese Versuche, wie gegen die Verzögerung des tat gegen di« Grundsätze der Zivilisation und muß den Schluß Friedensschlusses legt die deutsche Negierung den schärfste» ziehen, daß es den Regierungen der alliierten Länder auf nichts j Protest ein. Aus der Gesinnung, die aus einem solchen Ver- - Entlassungen. 1. Vom 1. Dezember 1918 an sind aus dem Heimatshcer« zu entlassen: Offiziere des Beurlaubtenstandes, Unteroffizi«re und Mannschaft«» der Jahrgänge 1880 bis einschließlich 1886. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zum Arbeits- und Be wachungsdienst können Mannschaften bis längstens 15. De zember zurückgehalten werden. Dann müssen sie durch jüngere ersetzt sein, die auch aus den aufzulösenden mobilen Forma tionen frei werden. 2. Das Eintreffen einzelner mobiler Formationen in der Heimat hat begonnen. Alles muß getan werden, um dreien nach' langer, schwerster Kriegszeit in das Vaterland zuruck kehrenden Männern einen herzlichen Empfang zu bereiten, nicht nur der Gesamtheit in öffentlicher Art, sondern auch jedem einzelnen gegenüber in ernstem kameradschaftlichen Geiste. Vergessen wir nicht, was sie für die Heimat getan haben! 3. Soweit die in der Heimat eingetroffenen mobile» Formationen nicht zum Grenzschutz oder Ordnungsdienst be stimmt sind, werden sie gemäß Erlaß vom 19. November 1918 (D. Nr. 5252, 18. h. M.) sofort aufgelöst oder in den FM- densrahmen zurückgeführt und alte Jahrgänge bis zu' de» Jahren 1896 bis 1899 ordnungsgemäß entlassen. Die letz teren Jahrgänge sind an die Ersatztruppen der Friedens formationen od«r an. diese selbst zu überführen^ um dort älter« Jahrgänge zur Entlassung freizumachen. Einzelheiten regeln die stellvertr. Generalkommandos usw. D«r Kriegsminister: Der Unterstaatssekretär: i. A.: M«iW har d. Göhr e. ' 8 2 der BekanMmachung vom 27. Juli 1918 über Beförderung von Viech — Sächsische Staatszeitung Nr. 174 vom 29. Juli 1918 — erhält folgenden Zusatz: „Wird Vieh auf Beförderungsschein oder als Gepäck oder als Erpreßgut aufgegeben, so ist eine besondere schriftliche Versandgenehmigung der zuständigen Stelle vorzulegen." Dresden, am 18. November 1918. Arbeit»- umd WtrtschaftsmMsterjum. veMtde llole an Oie Milenen Soll das deutsch« Volk vernichtet werden. Berlich, 23. 11. An die gegnerisch«» Regierungen ist folgende Note gerichtet worden: Im Vertrauen auf die von dem Präsidenten de: Ver einigten Staaten verkündigten Grundsätze eines Rechtsfrie dens hat sich das deutsche Volk um Vermittlung eines Waffen stillstandes an Präsident Wilson gewandt. An Stelle des erwarteten, von den Grundsätzen des Rechts und der Billig keit und von dem Wunsche einer zukünftigen Versühnung der Völker beherrschten Waffenstillstandes ist uns «in Waffen stillstand der Vergewaltigung und der Vern-chtung geworden. Die Bestimmungen dieses Waffenstillstandes bedeuten in ihrer Durchführung nicht eine Brücke zum Fried«», sondern die Fortsetzung des Krieges mit allen Mitteln. Die Forderungen des Waffenstillstandes werden der Welt den ersehnten Frieden nicht bringen, sie sollen die Wiederherstellung friedlicher Ruhe in Deutschland und eine geordnete Demobilisierung unmöglich mache», sie sollen das schwergeprüfte Land dem Chaos und ter Anarchie pr«isgeb«n. Unsere feierlichen Proteste gegen dieses der Menschlichkeit hohnsprechende Verfahren find unge hört verhallt. Mag di« Härte der Wafftnstillstandsbedin- ,gingen mit der Notwendigkeit begründet woiden sein, d«m Deutschen Reiche den Wiederbeginn der Feindseligkeiten un- möglich zu machen, so ist doch unftren Feinde» . inzwischen klar geworden, daß diefe Begründung nicht mehr stichhält, denn da» deutsch« Volk will ote FMdseli-keiten nicht wieder