Volltext Seite (XML)
Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde 0 d fi di S< v L 1r dl L L h a L N r s ü« m la Zu dem Amte eine» Schöffen sollen serner nicht berufen werden: Minister; , Garnison-Kommando Frankenberg gez. Walbaum. gegtugez. Cyrus. Montag, Dienstag, Mittwoch, 5. 8 3«. 1. Schiffe wird nichts erwähnt, sondern es wird ausdrücklich nur von emer Internierung nach erfolgter Abrüstung gesprochen. Mit dieser klaren Bestimmung stehen einige Zusatzbestim mungen im Widerspruch, in denen das Wort „surrenderd" gebraucht Mrd, das so viel wie Uebergabe oder Auslieferung bedeutet. Es hrißt dort auch, daß diese Schiffe mit Material übergeben werden sollen. Für uns gilt natürlich nur der Waffenstillstandsvertvag, und wir haben diese Schiffe deshalb auch in abgerüstetem Zustand mit nur kleinen Besatzungen gestellt, die auch noch zum Teil zurückgeschickt werden muh. Eine dluslieserung oder Uebergabe unserer Schiffe hat also nicht stattgefunden. Vie ckeullcden Oettulte Auf Grund zuverlässiger Unterlagen können wir die Verluste Deutschlands bis zum 31- Oktober 1918 genau an geben. Deutschland hat 1580.000 Tote zu beklagen. Als vermißt werden 260 000 Mann gemeldet, wovon aber eben falls ein großer Teil nicht mehr leben wird. Die Zahl der in Feindeshand befindlichen deutschen Gefangenen beträgt 490000 Monn. Verwundet wurden vier Millionen Mann, wobei gbex eine wiederholte Zählung in den Fällen oorge- kommen sein mag, wo ein Soldat mehrmals verwundet wurde. Brikett-Abgabe in» HivkGwwwotiwn Hoß«, Freiberger Stratze 40, Aw b« 21. d«. Mt»., »ns folgende Lag« findet k« Pftrte-Lazarett «rhea»" dl L«ß»,s, eine Versteigerung oo» Pferde« für Werkehrs- und landwirtschaftliche Zwecke statt. Von den Bietenden mutz eine behördliche Bescheinigung über die Dringlichkeit des Be darf«» eine» Pkerdr» und darüber, datz d« Käufer kein Kändler ist, vorgelegt werden. Chemnitz, am 1S. November 1918. Dl« Krelshauptmanuschaft. 2. Mitglieder der Senate der freien Hansaftädte; 3. Reich beamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Die Kohlenkart« ist zur Abstempelung und Bezahlung, und zwar für die einzelnenjBeUrke nur an den oben« nannten Tagen, im Nathau» tZtmmer Nr. 4) von vormittag» 8 bi» 1 Uhr vormittag» unter Vorzeigung bei» Ausweise» für Lebensmittelangeltgen Hellen vorzulegen. Frankenberg, den 21. November 1918. Vie Vk»»Iohl««ltelle. Nachdem die gemäß der Verordnung vom 23. September 1879 angeordneie Aufstellung eine« Verzeichnisse« aller derj-nigen in Frankenberg, dem Rittergut»bezirk Frankenberg und dem Oberförftereigrundstück de» Frankenberger Forstrevier» wohnhaften Personen erfolgt ist, welche nach 88 31 bi» 34. 84 und 8S des Gerichtsverfassung»^!«-'» und nach 8 24 de» Gesetzes, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsoeriassungegeletzes enthaltend, vom 1. März 1879 zu dem Amte eines Schöffen und Geschorenen berufen werden können, fo wird diese» Verzeichnis gesetzlicher Vorschrift zufolge vo« 22. bi» mit 29. November 1918 während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu jedermann» Einsicht im Meldeamt, Sparkassen gebLade, Kirchgasse 7, ausliegen. Einlvrüche aeaen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Lifte können innerhalb der an- gezelgten Frist schriftlich oder zu Protokoll daselbst angebracht werden. »t«1«t Srauteuberg, den 21. November 1918. GerichtSverfafilMgsgefetz » vom 27. Januar 1877. vsr aemcde Heer Der schwedische Weltreisende und Forscher Dr. Sven Hedin, der im Lauf« des Weltkrieges schon wiederholt fein warmes Mitgefühl mit dem germanischen Brüdervolk der Deutschen offen bekundet hat, gibt in „Stockholms Dag- blad" vom 11. d. M. eine Würdigung des zurückgetretene» Kaisers Wilhelm und benutzt diesen Anlaß, um sein« Meinung über den Umschwung in Deutschland auszusprechen. Wir ver öffentlichen diese Ausführungen im Wortlaut, weil sie als oie eines bewährten Freundes der deutschen Sache auch da ihren Wert haben, wo sie Ausgangspunkt und Tragweite der oemokratischen Bewegung anders bewerten, als wir selber es tun. Dr. Hedin schreibt: Unzählige fragen sich: Wie ist es möglich, daß dl« stärkste Macht der Welt im Laufe einiger Monate mit katastrophaler Schnelligkeit hat herabgestürzt werden können von der Höhe des Triumphes und Sieges in «ine Niederlage, die an Ohn macht grenzt? Ist Deutschland im Feld besiegt worden? Nein, in keiner Weise. Die llebermacht ist gewiß etdrückend. Jedem Deutschen stehm siebzehn Mann aus allen Völkern oer Welt in den Farben aller Passen gegenüber. Die deutschen Heere haben vier Jahre hindurch gesiegt und bilden noch heute eme ungebrochene, wenn auch sich zurückschiebende Eisen mauer. Und gleichwohl hat die Niederlage, die tragischste Katastrophe der Weltgeschichte, nämlich der Zusammenbruch oes Germanentums, dieses stolze und sta»ke Volk getroffen. Kein Stamm auf Erden, keine Nation unter den größten der Welt hat vermocht, Deutschlands Kraft zu zerbrechen. Nicht einmal der Verband, der von vier Fünfteln der Menschheu gebildet wurde, war imstande, das mächtig« Kaiserreich auf vk Knie zu zwingen. Es gab nur eine Macht, die stark genug war, Deutschlands Widerstandskraft zu »«Nichten, und da« war das deutsche Volk selbst. Darm liegt das Tragische in Deutschlands Geschick. Kein Glanz umstrahlt den Sieg des Verbandes. Die amerikanischen, englische«^ französischen, schwarzen und braunen Sturmkolonnen verfolgen einen Feind, der sich nicht schlagen will, «inen Feind, der sich in sich selbst zerspaltet und von innen her erweicht, Die ununterbrochen fließend« Verbandsrede von d«r Barbarei der Deutschen, dir unausgesetzt verbreiteten Lügen über deren Grausamkeit, haben «inen nach d«m anderen neutralen Staat an die Seit« des Verbandes geführt, und schließlich hat das Dogma eine solche Stärke genommen, daß die Deutschen Garnisonbefehl vom 31. Novbr. 1S18. SS ist wiederholt beobachtet worden, datz Militärpersouen Btkleiduugs- vnd AnSrüftuvgsgegeustäude an Zivilpersonen verlanft haben. Wer das tnt, vergebt sich am Eigentum deS^VaterlaudeS, macht sich eines gemeinen Diebstahls schuldig «ob setzt sich der schärfsten Bestrafung aus. Zivilpersonen, die solche Sachen kaufe«, ohne sich über de« rechtmätzigen Erwerb ausweise« zu könne«, werden gleichfalls strenger Bestrafung zngeführt. An alle Schneidermeister, Schuhmacher «sw. ergeht hiermit das Verbot, solche Militär-Effekten zu verarbeite«, umzuar- beitev oder zv färbe«. Kuk «ein sielmmge Die 6. amd 17. Armee in Köln d Köln, 19. 11. Die Spitzen der beiden großen Ar meen, die m diesen Tagen den Rhein überschreiten werden, smd da. Mit klingendem Spiel sind sie heute morgen in Köln eingezogen, um den Weg nach Osten zu nehmen, die Krieger der 6. und 17. Armee. Mit Blumen hat man den Wog, den sie bisher durch die Rheinlande genommen, ge schmückt. Roß und Reiter, Mann und Wagen sind beladen mit buntem Schmuck und flatternden Wimpeln. Mit Blumen und Fahnen grüßt Köln seine heimkehrenden Helden. Radfahrer bataillone eröffneten heut« morgen den Zug, der nun tage lang sich durch die engen Straßen der Stadt wälzen wird. Lange Züge von Sturmtruppen folgen. Di« Straßenbahnen werden den Verkehr einsdellen. Der Rückmarsch unter roten Fahnen d Düsseldorf, 18. 11. Der Rückmarsch der Fronttruppen, der am Freitag in Rheinland-Westfalen «insetzte, nimmt ständig an Umfang zu. Di« Frontsoldaten kommen jedoch weniger auf den Bahnlinien an, sondern vorwiegend aus Last- und Personenautomobilen, die ausnahmslos di« rote Fahne tragen. Die Heimbeförderung der Truppen stellt an das ganz« Jndustriegebiel gewaltige Anfordrungen, wickelt sich aber im allgemeinen ordnungsgemäß ab. vir Iitenüenwg äer ZebiNe Wie bekannt, hatte sich England vorbehalten, Helgo land zu besetzen, für den Fall, daß wir den Bedingungen rm Waffenstillstandsvertrag hinsichtlich der Gestellung von deut schen Schiffen nicht nachkommen würden. Hierzu erfahren wir, daß die fraglichen Schiffe sich auf Wilhelmshaven-Reede versammelt haben und am Montag in See gegangen sind. Irgendein Recht zur Besetzung Helgolands durch den-Feind besteht also nicht. — In dem Waffenstillstandsvertrag ist gesagt, daß «kne Reihe deutscher Schiffe „interniert" werden sollen. Von irgendwelcher Au»lief«rung oder Urberaab« dieser Kohlenverkauf. Es mutz vermieden werden, datz jemand, der sich anftellt, um Heizftoffe zu entnehmen, nach längerem Warten nicht» erhält. Deshalb w>ro hiermit bestimmt, daß Kohlenhändler, die eine größere Menge Heizftoffe abzugeben in der Lage sind, zuvor an die Heizftoffe Begehrenden so viel Nummern verabfolgen, al» sie Zentner auf einmal abgeben können. , Da alle Verbraucher bi» auf weitere« nicht wehr al« die ihnen jeweils ,»stehende Wochen menge erhalten dürfen, wird ferner bestimmt, daß jeder Verkauf mitte!» Angabe des Tage» der selben auf der Rückseite der Kohlen- bezw. Zulatzkarte vom Händler zu vermerken und jedermal vorher an der Hand dieser Vermerke vom Händler feftzuftellen ist, daß für die in Frage kommend« Woche noch nicht« abgegeben ist. Wer keine Nummer erhält, soll sich willig fügen, damit die Verkäufe ungestört abgewickelt werden können. . Die Ort»kohl«nst«lle. Frankenberg, den 21.11.1918. Der Arbeit«»- «udlSoldatenrat. riovu Se-t-e, r»«ü»g ma vitlkom gegen eine lorisMilcde siepubM D«m „Daily Erpreß" zufolge haben Lloyd Georg« und Balfour in den letzttägigen Besprechungen mit Unterhaus- mitg'.iedern kirnen Zweifel darüber gelaffen, daß die Alliierten auch «ine ausgesprochene sozialistische Republik m Deutschland nicht anerkennen und auch mit dieser, die wieder nur dre Herrschaft einer einzigen Kaste sei, keinen Frieden schließen können. Die Alliierten verlangten auch für Deutschland die Gleichberechtigung aller Parteien und eine Verfassung, die für alle Zeiten den Terrorismus einer einzigen Kaste auSschlreße. Durch Rußland gewarnt, würden die Alliierten vor der Sicherstellung der absoluten Freiheit in Deutschland nicht an «inen Frieden und auch nicht an die Demobilisierung denken können. Die „Times" berichten aus Neuyork: Lansing erklärt« am Sonnabend im Kongreß, die Alliierten seien bereit, mit Deutschland einen Präliminarfrieden abzuschliehen. Ein endgültiger Friedensschluß sei aber erst nach Herstellung der vollkommenen staatsbürgerlichen Freiheit durch eine allen Parteien gerecht werdende Reichsverfassung möglich Weder eine kapita.isttsche, noch eine sozialistische Republik sei der Ausdruck des Volkswillens, sondern eine Republik, die alle Staatsbürger umfasse. Experimente dürften bei den Alli ierten auf Widerstand stoßen. Unmögliche vmMiibnmg bestimmter lUrNeirlMMrmirbeaingWgeil w Berlin, 19. 11. Den gegnerischen Regierungen ist durch die Vermittlung der schweizerischen und der holländischen Re gierung folgende Note übermittelt worden: Der deutsch« Be vollmächtigte bei der Waffenstillstandskommiffion in Spaa übergab am 16. November folgende Note an die gegnerischen Vertreter: Im Auftrage der deutschen Regierung hab« ich auf folgendes nachdrücklichst hinzuweisen: Bei Aufgabe der jetzt besetzten Strecken werden die dort eingesetzten Lokomotiven übergeben. Im ganzen handelt es sich dabei um rund 3000 Lokomotiven. Die Zuführung der übrigen etwa 2000 Loko- motioen würde den Zusammenbruch des deutschen Eisenbahn betriebes und damit eine schwere Gefährdung des deutschen Wirtschaftslebens bedeuten. Hungerrevolten mit ihren un- aUsb.eiblichen Folgen wären zu erwarten. Außerdem würde infolge Lahmlegung des Ei'enbahnverkchrs dre Durchführung bestimmter W iffenstillstandsi-c^iugungen sz. B. Gefangenen- ablieferung) unmöglich sein. An Eisenbahnwagen werden vor aussichtlich etwa 100 000 Wagen im besetzten Gebiete zu rückgelaffen werden. Di« Zuführung des Restes der Wagen aus Deutschland stößt bei der gegenwärtigen Lage auf Schwie rigkeiten, deren Behebung nicht abzusehen ist. Hierauf erwiderte Marschall Foch durch Funksprüch folgendes: Die Frage ist nicht klar. Artikel 7 der Konven tion setzt «in« Frist von 31 Tagen für di« Auslieferung von 5000 Lokomotiven und 150 000 Wagen fest. Dies« Frist kann nicht geändert werden. Ich stell« anheim, mir/Liefe rungsstaffeln vorzuschlagen, um die völlig« Lieferung m der festgesetzten Frist zu erreichen. Die deutsche Regierung macht erneut auf die unabseh baren Folgen aufmerksam, welch« bei strikter Durchführung der Bestimmungen des Artikels 7 der Waffenstillstandskon vention drohen, und bithet dringend, ein« Milderung dieser Bestimmungen herbeizuführen. (g«z.) Solf, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes. w Berlin, 19. 11. Den gegnerischen Regierungen ist durch Vermittelung der schweizerischen und holländischen Regierung folgend« Not« übermittelt worden: Mit jedem weiteren Tag« der Im Waffenstillstand aufgezwungenen übereilten Räumung droht, wenn nicht wirtschaftliche Rücksichten beachtet werden, drr Gefahr katastrophaler Wirkungen nicht nur für Deutschland und insbesondere sein« linksrheinischen Gebiete, sondern vor allem auch für Luxemburg. Die deutsche Regierung bittet daher dringend, wirtschaftliche und eisenbahntechnische Sach verständige schleunigst zur Waffenstillstandskommission nach Spaa zü entsenden, da sonst wirtschaftliche Schädigungen emtret«n könnten, die nachträglich nicht wieder gutzumachsn smd. (gez.) Solf, Staatssekretär d«s Auswärtigen Amtes. Krün« Milderung der Wa fftnsMstandsbedrngMgen w Alle zurzeit in der Presse auftauchenden Nachrichten über erreichte oder uns zugesagte Milderungen der Waffen stillstandsbedingungen entsprechen nicht den Tatsachen. Viel mehr ist festzustellen: Trotz solcher Vorstellungen und aller bereits zutage getretenen llnzuträglichkeiten in der praktischen Durchführung der uns auferlegten schweren Wafsenstillstands- bedingungen ist von unseren Gegnern nicht das geringste Entgegenkommen betätigt worden. Deutsch« Waffenstillstandskommission: Staatssekretär Erzberger. Dl« Lebensmittelbeständ« links d«» Rbein» II w Bezüglich der deutschen Militärbestände link» de» Rhein», namentlich soweit Lebensmittel in Frage kommen, ist folgender bestimmt worden: Die Lebensmittel stehen in elfter Linie den durchmarsckierenden Truppen zur Bersügung. Jeder Soldat erhält an Lebensmitteln, soviel er tragen kann, d. b. also B«" pflegung für mehrere Tage. Im übrigen soll der Abtransport sämtlicher Militärbestände unter Aufbietung aller Krätte bi» zum Räumungstermin, soweit iraend möglich, vurchgesührt werden. Deutsche WaffenftillstandLkommilfion: Staatssekretär Erzberger. 8 31. Da« Amt «ine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eine« Schöffen.sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge ftrasgerichtlicher Verurteilung verloren baben; 2. Personen, aegen welche da» Hauptversahren wegen eine» Verbrechen« oder Ver gehen« eröffnet ist, das di« Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Kemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche mr Zeit der Ausstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlifte den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei voll« Jahre baben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützuna au» öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; " Dienstboten. * Souuaveud, de« 23. November 1918 für 1. Aezirk - Lö. - . . 2. , - - Sk. > - - 3. - - 27. - - 4. 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetz« jederzeit einftweüig in den Ruhe ¬ stand versetzt werden können; s. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; L gerichtlich« und polizeiliche Vollftr«ckung»beamte; 7. Reltgionsdiener; 8. Volkichullehrer; .. 9. dem aktiven Heer oder der aktiven Marine angehörende MilitSrversonen. Die Landesgesetz« können außer den vorbezeichneten Beamten höbve Berwallungobeamte. bezeichnen, welche zu dem Amte eine« Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Do» Amt eines Geschworenen ist «in Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen verbhen werden. ...... 8 8S. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich al» llrlifte für die Au», wähl der Geschworenen. , Die Vorschriften d« 88 32 bis 3S üb« die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf da« Geschworenenamt Anwendung. die Bestimmungen zur «usfü^uug^des «erichtsverfassunasgesetze» vo« 27. Sauuar 1877 emhalteud. »o« 1. Mar, 1879. 8 24. Zu dem Amte eine» Schöffen und eine» Geschworen«! sollen nicht berufen werden: 1. Abtettungsvorftände und vortragende Räte in den Ministerien; 2. der Präsident de» Landeskonsistorium»; / > 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amt«Hauptleute; ö. die Vorhände der Sicherbellspolizeibehörden der Städte, welch« von der Zuftändig- leit der Amtshauptmannschaften ausgenommen find. Anmeldung zur Kundenliste der Fleischer. Es wird hiermit nochmal« ausdrücklich darauf hmgewiesen, daß die bereit» zur Ausgabe aelanaten Neichsfleischkatte« mit de« Abschnitte« R bi» lpä esten« bi» zu« 23. November d». I». dem Fleischer, von dem die einzelnen Hau«Haltung»Vorhände künftio beliefert zu werden wünschen, zur Eintragung in dl« Kundenliste und Abstempelung vorzulegen find. Für Säumige kann keine Fleischzutetlung erfolgen. Gtabtrat Srarttmrberg. am 21. November 1918.