Volltext Seite (XML)
ßrankenberser Tageblatt Amtsblatt für btt Königs. AmtshaHtmannschast Flöha, das Königs. Amtsgericht Md den Stadtrat zu FrMlcnderg Dienstag »rn s. November IVI?» 77. Jahrgang k Di« Verantwortlicher Redakteur: Trust Roßberg seu. tu Fraukeuberg t Ta. — Druck uud «erlag von L- G. Roßberg tu Fraukeubera i. Sa. Piccolo, Bua Solta und Brazza. Alla geräumten Gebiete Werden von den Truppen der Alliierten und der Vereinigten Staaten besetzt werden. Hierbei haben das ganze mili tärisch« Material und das Material der Eisenbahnen, dir sich auf d«n zu evakuierenden Gebieten befinden, an Ort und Stelle zu verbleiben; Auslieferung dieses ganzen Materials (Versorgung an Sohlen inbegriffen) an die All.ierten und die Bereinigten Staaten nach dem von dem Oberkommandanten Ler Kräfte der rerbünde en Mächte an den verschiedenen Fronten zu treffenden Spezialwejsungen. Es darf keine neue ^Zer störung oder Plünderung oder neu« Requisition von den feindlichen Truppen auf dem von dem Feinde zu räumeirden oder von den Kräften der verbündeten Mächte zu besetzenden Gebieten geschehen. 4. Dl« Verbündeten weroen das absolute Recht haben: a) «wer freien Bewegung für ihre Truppen aus jeder Strasze oder Eisenbahn oder Wasserweg des österreichisch-ungarischen Gebietes und des Gebrauches der nötigen österreichisch-unga rischen Transportmittel; b) mit den verbündeten Kräften alle jene strategischen Punkte in Oesterreich-Ungarn, für die es den Alliierten notwendig erscheint, zu besetzen, zum Zwecke dort zu wohnen oder die Ordnung aufrechtzucrhalten; c) einer Requisition gegen Bezahlung zugunsten der verbündeten Heere, wo immer sie sich befinden. 5. D«r vollständige Abzug aller deutschen Truppen innerhalb.15 Tagen nicht nur von der italienischen und Bal kanfront, sondern von dem ganzen österreichisch-ungarischen Territorium und die Internierung aller deutschen Truppen, die Oesterreich-Ungarn an diesem Tage nicht verlassen haben. 6. Die provisorische Verwaltung der von den Oester- reichern und Ungarn geräumten Gebiete wird den Lokaibe- hörben unter Kontrolle des Stationslommandos der verbün deten Okkupationstruppen anvertraut werden. 7. Sofortige Heimsendung ohne Gegenseitigkeit aller Kriegsgefangenen und inl«rntert«n Untertanen der Alliierten, auch der von ihren Wohnstätten entfernten Zivilbevölkerung nach Bedingungen, welche von den verbündeten Oberkom- Mandanten an den verschiedenen Fronten festzusetzen sind. Die in den evaluierten Gebieten verbliebeneil Kranken und Ver wundet«» müssen von österreichisch-ungarischem Personal ge pflegt werden, welches samt dem hierzu nötigen ärztlichen Maierial an Ort und Stelle zurückzulassen ist. ,S«ebedingung«n: 1. Die sofortige Einstellung jeglicher Feindseligkeiten zur See qnd gelmue Angabe des Aufenthaltsortes und der Be wegung aller österreichisch-ungarischen Schiffe. Es wird den Neutralen belanntgegeben werden, bah die Schiffahrt der Kriegs- und Hande.Smarine der alli.erten und verbündeten Mächte in allen Territorialgewässfrn freigegeben wird, ohne datz hxrdurch irgendwie Neruralilätsfragen aufgeworfen wer- den. 2. Uebergabe von 15 österreichisch-ungarischen Unters««- booten, die von 1910 bis 1918 gebaut worden sind, und ein AM Oer Kaiser» Berkin, 2. 11. (Amtlich.) Der Kaiser hat bei dem In krafttreten d«r Verfassungsänderung folgenden Erlast an den Reichskanzler gerichtet: Eurer Gros;herzoglichen Hoheit lasse ich in der Anlage den mir zur Ausfertigung vorgelegten Gesetzentwurf zur Abänderung der Reichsverfassung und der Gesetz«, bett, die Stellvertretung des Reichskanzlers vom 17. März 1878 zur alsbaldigen Veröffentlichung wieder zugehen. Ich habe den Wunsch, bei diesem für dH weitere Geschichte des deutschen Volks so bedeutungsvollen Schritt zum Aus druck zu bringen, was mich bewegt. Vorbereitet durch ein« Reihe von Regierungsakten tritt jetzt «in« neue Ordnung in Kraft, welche grundlegende Rechte von der Person des Kaisers auf.das Volk überträgt. Damit wird eine Periode abgeschlossen^ die vor den Augen »künftiger Geschlechter rn Ehren bestehen wird. Trotz aller Kämpfe zwischen über, kommenen Gewalten und emporstrebenden Kräften hat sie unserem Volk jene gewaltige Entwicklung ermöglicht, di« sich in den wunderbaren Leistungen diesem Krieges unver gänglich offenbart. In den furchtbaren Stürmen der vier Kriegsjahre iE sind alte Formen zerbrochen, nicht um Trümmer zu hinterlassen, sondern um neuen Lebensgestal tungen Platz zu machen. Nach den Vollbringungen dieser Z«it hat das deutsche Volk den Anspruch, dast ihm kein Recht vorenthalten wird, das «ine freie und glückliche Zu- künfd. verbürgt. Dieser Ueberzeugung verdanken die jetzt vom Reichstag angenommenen und erweiterten Vorlagen d«r Verbündeten Regierungen ihre Entstehung. Ich aber tt«te diesen Beschlüssen de^ Volksvertretung mit meinen hohen Verbündeten bei in dem festen Willen, was an mir liegt, in ihrer vollen Auswirkung mitzuarbeiten, übeü- zeugt, dast ich damit dem Wohle des deutschen Volkes diene. Das Kaisertum ist Dienst am Volk. So möge die neue Ordnung viel gute Kräfte frei- machecks deren unser Volk bedarf, um di« schwer«» Prüfungen zu bestehen, die über das Reich verhängt sind, um aus dem Dunkel der Gegenwart mit festem Schritt «ine hell« Zukunft zu gewinnen. Berlin, 28. Oktober 1918. (gez.) Wilhelm, AR. (gegengez.) Prinz Mar von Baden. Nährmittelverteilunq An Nährmitteln gelangen zur Belieferung der blauen und roten Nährmittelkarten des Kommunoloerbandes auf die Wochen vom 3 bis 16. November ds. 2». je h, bejw. '/« Pfund Zwieback. Keks oder Hafernährmittel zur Verteilung. Flöha, den 2. November 191» Vee Kommunaloerband. Straßensperrung in EberS-orf. Die mittlere Dorfitratzt in Ebersdorf vom Rathaus bi« Ortslistm-Nummer 88 wird wegen Beschotterung vom l. November bl» «tt 6. November 1918 so«» »Hon Eb.ersdorf bei Chemnitz, den 1. November 1918. Der Gemelndevorstand. Stifwngszinsen-Berteilung. Zum Zwecke der Verteilung von Zinse« au» den unter unserer Verwaltung stehenden Stiftungen sehen wir der Anbringung von Gesuchen armer, aller, kranker Personen am 6. «nd 7. Aovemver 1918, nachmittags von 4 bis K Nyr, l« der Rachtpollreiwache des Ratdanses entgegen. Anch bereits früher berücksichtigte Personen, die wieder mit bedacht sein wollen, haben ihr« Gesuch« ernent an,»bringen. Ehefrauen, welche NetchsfamUien-Unterftützung beziehen, können nicht berücksichtigt werden. - Nach dem 7. November können Gesuche nicht mehr angenommen werden. Gtadtntt Fraut-nbera am 4. November 1918 Die „Norddeutsche" zum Erlast des Kaisers ,,Nordd. Allg. Ztg." begrübt den Erlast des Kaisers rn einem längere» Artikel, dessen Schlich in folgendem verständlichen Wunsch ausklingt: Wir möchten glauben, vast dar. Erlast des Kaisers einigend und versöhnend wirken wird. Möge er dazu beitragen, dast Streit und Zwist im Innern verschwinden und dast alle Kräft« sich auf die Aufgaben richten, die vor uns liegen und di« nur ein einiges und fest zusammenhaltendes Volk zu bewältigen vermag. Vie bealnguage« für vewrreicb fö Wien, 3. 11. Amtlich wird gemeldet: Die von Sm Italienern gestellt«» Wasfenstillstandsbedingungen lauten: Zu Land«: 1. Sofortig« Einstellung der Feindseligkeiten zu Land«, zu Wasser und in der Luft. 2. Gänzlich« Demobilisierung Oesterreich-Ungarns «nd sofortige Zurückziehung aller Einheiten, die von der Nord see bis zur Schweiz operieren. Auf dem Gebiete Oesterreich- Ungarns wird innerhalb der unten m Z 3 angeführten Grenzen als österreichisch-ungarische Wehrmacht nur ein Martmum von 20 Divisionen auf den Frieoensstand vor dem Kriege herab gesetzt, aufrechterhallen. Die Hälfte des gesamten Divtsions- und Korps-ArtiU«riematerials sowie die entsprechende Aus rüstung, von alledem beginnend, was sich auf dem vom österreichisch-ungarischen Heere zu evakuierenden Gebiete be findet, wird an den von den Alliierte» und den Vereintzten Staaten zu bestimmenden Punkten angesammelt werden müs sen, uni ihnen ausgeliefert zu werden. 3. Evakuierung jedes von O«st«rreich-Ungarn seit Kriegs- begm» mit Waffengewalt besetzten Gebietes und Zurückziehung der österreichisch-ungarischen Kräfte innerhalb eines von dem Oberkommandanten der alliierten Kräfte an den verschiedenen Fronten zu bestimmend«» Termins jenseits einer wre folgt festgesetzte» Linie: Von der Umbrail-Spitze bis nördlich des StKfser Joches wird diese Linie den Kamm der RhätHcheu Alpen verfolgen bis zu den Quellen der Lisch und der Eisack, über den Reschen und Brennerberg und auf den Höhen des Oetz und des Ziller laufen. Die Linie wird sich gegen Süden wenden, den Toblacher Berg überschreit«» und die jetzrge Grenze der Karnischen Alpen erreichen. Sie wird die Grenze bis zum Tarvisberg verfolgen und nach d«m Tarvisberg di« Wasserscheide der Jütischen Alpen über den Predilpast, Le» Mangart, den Tricorno (Trigiao) und die Wasserscheide d«s Podbrdo-Passes von Bodlanischew und von Jdria. Von diesen Punkten ausgehend, wird die Linie in südöstlicher Rich tung g«g«n d«n Schneeberg verlaufen, das ganze Savcbecken mit Zuflüssen ausgenommen. Vom Schneeberg wird die Linie gegen die Küste Herangehen, so dast Castua Motinolie und Volosca in dem evakuierten Gebiet inbegriffen sind. Sie wird sodann den jetzigen administrativen Grenzen d«r Provinz Dalmatien folgen, im Norden Lissarica und Tribain, im Süden eine Linie «inschliesten, welche an der Küste von Kap Blanca ausgehi und gegen Osten die höchsten Punkte der die Wasserscheide bildenden Höhen verfolgt, so dast in die evaku ierten Gebt«!« alle Täl«r und Wasserläufe einbegriffen werden, dre gegen Sehenisco abfallen, wie die Licola, die Kerka, di« Butisnica und ihr« Zuflüsse. Sie wird auch all« im Norden und Westen Dalmatiens ge egen«» Inseln umfassen: Premuda, S«lwe, Ulbo, Scarda, Maon, Pago und Punta Dura, im Norden bis zum Süden von Meleda mit Linschlust vons San Andea, Busi, Lissa, L«sina, Torcola, Lurzola, vzza Und Pelagosa, mit Ausnahme der Inseln Tirona grande und Auf! Ser 8. November steht vor der Nr! Die Weltgeschichte schreibt Fraktur, «ar arg geht sie mit unserem Deutschen Reiche ins Gericht. Wie seine Zukunft innen nnd nach nutze» sich gestalten wirb, kein Mensch vermag es vorauSznsehen. Noch wissen wir nicht, ob eszu einem ge rechten Friede« kommt oder ob vielleicht, verletzt anfS tiefste nnd emporgerissen durch der Feinde Hatz, Raubgier «ud Berutchtuugswut, da- ganze Volk zum letzte« gigautischea BerzweiflvugSkampf sich stelle« mutz. Oder sollte eS eineu audereu, als diese« Weg für u«ser Volk gebe«, -aS ohue Schuld an diesem Weltkrieg, ohne Schuld a« der grausamen Führung des Kriege-, da- von den Feinden all die Jahre daher tu gemeinster Weise beschimpft «nd verlenmdet worden ist, da- man wagt, „bestrafen" zu wollen, dem man znmutet, ganze Lünderstriche, Festungen, Flotte, Bewaffnung herauSzugebe« — wo wir «och in Feindesland stehen «ad unsere Front «och völlig «ngebrocheu ist —, «m dan« dem wehrlos gemachte» deatsche« Volke jede« schimpflichen Frieden diktieren zu könnens Die Schamröte treibt ««- solche brutale Anmatznug in- Gesicht. Solche Schmach löaneu wir »richt ertrage«. Die Zett wird briugen, was Gott vnserem Volke als Loh« oder Strafe lür sei« Lebe« «ad Schaffen beschieden hat. Wie aber keiner, der sich Deutscher neuut und stolz auf sei« Vaterland bis jetzt gewesen ist, pflichtvergessen und ehrlos werden kann, so wird noch jeder aufrechte Volksgenosse jetzt durch Beteiligung au der KrtegSanleihezeichuuug dem Feinde zeige«, datz im de«tschev Volke trotz allem noch Kern und Mark ist. Unsere Brüder au der Westfront beweisen es in ihren opfer- volle« Abwehrschlachten Tag für Tag. Uud denen sollten wir tu -er Heimat »ach- stehen wollens Schmach dem Volke, das sich nnter dem Drucke erschütternder Er eignisse mutlos selbst ausgtbt! Solche- Volk verdient allerdings, ansgelöscht zu werde». Heran den« znm ZeichnuvgStisch! Gin gewaltiger, beispielloser Sieg mutz am 6. November an der ganze« Jn«eafro«t «nsereS Vaterlandes erfochten werden. Setze jeder sei» Können eia! Bleibe keiner ans bösem Willen oder Feigheit zurück! Der von der ReichSregteraag geforderte Waffenstillstand erhült sein Gesicht nach dem Ausfall der 9. Kriegsanleihe. Darüber mag kein Deutscher sich einem Zweifel htngebe«. Wohlau aus Werk! Fraukeuberg, deu 4. November 1918. Der Stadtrat. Bürgermeister Dr. Irmer. Richtpreise für ausländische Süßwasserfische. Mit Zustimmung de» Reichskommissars für Fischversorgung wird folgende» bestimmt: Ausländische Süßwasserfische dürfen zu höheren Preisen al« dm kür inländische Süß wasserfische geltenden Höchstpreisen nur mit Genehmigung derjenigen Ortsbehördm abgelebt werden, die hierzu vom Ministerium des Innern besonder» ermächtigt wordm find. Die Preise werden in jedem einzelnen Falle von der. betreffenden Ortsbehörde festgesetzt. Die Händler haben der Orrsbebörde olle erforderlichen Unterlagen, insbesondere diejmtgm, die dm Grundpreis (stehe unter Hl Abs. 2) rechtsettiqm, vorzulegm. Bei Berechnung der Preise darf der Großhändler einen Aufschlag bis zu 10 Prozent des Linkauispreise« auf dm Grundpreis der F sche in Ansatz bringen. Für ungarische Fische wird ein Ausschlag bi» zu 12 Prozent,»gelassen. Der Grundvreis ist der Einkaufspreis zuzüglich der Selbstkosten, die nachweisbar durch die Beförderung der Fische bi» zum Verbrauchsort entstanden sind. IV. - Bei der Festsetzung de» Kleinhandelspreise« wird ein Ausschlag bi» zu SO Prozent de» Grundpreise» für den Kleinhändler zugrlassm. Die von der Ortebebörde festgesetzten Kleinhandelspreise sind in der Verkaufsstelle der Fische an sichtbarer Stelle auszuhängm. v. Zuwiderhandlungen gegm vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bi» zu sechs Monaten oder Geldstrafe bi« zu 1500 Mark bestraft. Dresden, am 29. Oktober 1918. Ministerium de» Innern.