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ls s — 404 — 35 Pf- 80 g Pf. im sonstigen inländischen Verkehr im Stadtverkehr 50 Pf. 15 IernsprecHgebühren 2. 3. "Unverändert beerben die Gebühren 2. 3. 25 50 40 75 -.80 1.60 3 20 480 15 25 40 50 80 70 5 100 » 200 , 400 .. 600", 800 , bis 50 g . /. . über SO-100 g über 100—280 g über 250-500 g - über 500 bis 1 kg bis Gespräche innerhalb des Netzes werden dabei nicht einzeln berechnet. Mlschsendnnaen bis 250 g ... über 250-500 g . über 500 g bis 1 kg darüber hinaus Pakete bi« 5 kg in der 1. Zone darüber hinaus Pakete über 5 kg Bei jährlicher Pousckoebübr für-einen Fernsprechonschlutz in Nutzen / von nicht mehr als 50 Teilnehmeranschlüffen (z. B. Oberlichtenau—Auerswalde) 96 Mk „ mehr als 50-100 „ 120 Mk. » „ , 100 200 „ lz. B. Flöha—Niederwiesa) )44 Mk. „ „ „ 200—500 „ <r. B. Frankenberg) 168 Mk. über 5 . 100 » 200 » 400 , 600 bis 20 g . . . über 20-250 g bis 20 g . . . über 20-250 g für Fernbriefe , Ort°brief« ») Telegrammgebühr 3 Pf. für das Wort, mindestens . . . . . 30 Pf. d) Reichsabgabe . . 3 Pf. für das Wort, mindestens 15» mi'bin mindestens kür dos Telegramm 45 - f im inneren Verkehr des Reichs-j)ostgebiets, sowie im Verkehr mit Bayern und Württemberg das UorLo: in der 1. Zone über 5—6 kg und für jede« weitere kg 5 Pf. mehr in der 2. Zone über 5—6 kg .... 1 10 und für jedes weitere kg 10 Pf. mehr in der 3. Zone über S—6 kg .... 1 20 und für jedes weitere kg 20 Pf. mehr in der 4. Zone über 5 - 6 kg .... 1 » 30 und für jedes weitere kg 30 Pf. mehr in der 5. Zone über 5—6 kg .... 1 40 und für jedes weitere kg 40 Pf. mehr in der 6. Zone über 5—6 kg .... 1 50 und für jedes weitere kg 50 Pf. mehr Postanweisungen Bei Berechnung der Reichsabgabe sich ergebende, die Mindestgebühr von 15 Pf. übersteigende Beträge werden, wenn sie aus 1, 2, 6 und 7 endigen, nach unten, wenn sie aus 3, 4, 8 und 9endigen, nach obenauf die nächste durch 5 teilbare Zahl abgerundet. „ Bei Berechnung der Telegrammgebühr sich ergebende, durch 5 nicht teilbare Pfennigbetrage werden bis zu einem solchen stets nach oben abgerundet. Eeschäftsvapiere bis 250 g . . über 250—500 g über 500 g bis 1 Warenproben bis 100 g . . über 100-250 g über 280-500 g ») Telegrammgebühr 5 Pf. für das Wort, mindestens d) Reichrabgabe . . 3 Pf. für Has Wort, mindestens mithin mindestens für das Telegramm 65 die Ebersdorfer Anschlüsse am Fernsprechnetz Chemnitz (mit mehr als 5000 Anschlüssen) zahlen 204 Mk. Bei jährlicher Grundgebühr in Netzen b>s zu 1000 Anschlüssen beträgt 72 Mk. » » » » » über 5000 „ , 108 , 2m Fall 2 kostet jedes Ortsgespräch 6 Psg. besonders. nicht dringendejGefpräche. dringende Gespr. Ferngespräche bis zu 3 Min- Dauer bei Entfernung bis zu 25 Kilom. —.24 Mk. - .64 Mk. » »»3» »» » mehr als 25-50 » —.30 . . „ 3 » , » . , „ 50-100 . -.60 . , , 3 , » . , . , 100-500 , 1.20 » . „ 3 . . , . , » 500-1000 , 1.80 Fernvottkarten Orrsvosttarten Rohrpottbrtefe Rodrpoittarlen Drucksachen .15 Pf. .25 , . 10 , .15 » .10 , . 7'/, . .35 , .30 , . 5 . . 7V.» . 15 . .25 » .35 , .15 , .25 » .35 , .10 » . 15 , .25 - .15 , .25 . .35 . Neuer Lost- u. Telegrafentarif Wom 1. Hktober 1918 ab beträgt für den ^osticheckverkehr, * . ^eldpostsendnugen und Soldatensendungen ^"Ausschluß — — - — - gelegenyelten oer ADjenoer over ^Lmp*anger-, , Sendnnaen nach -ein Ausland. «Wegen der Abweichungen im Verkehr mit Oestreich, Ungarn, —7 -— Bosnren-Herzegowma, Luxemburg sowie im Grenzverkehr mit Dänemark, den Niederlanden und Ler Schweiz erteilen die Schalterstellen Auskunft.) für Postauftragsbriefe . . » Briete mit Wertangabe Bei Einschreib-, Nachnahme-, Wert- und Eilbotensendungen treten noch die besonderen Gebühren hinzu. die KebüHr für Tetegvannne: