Volltext Seite (XML)
Frankenberger Tageblatt Sonntag, 22. September 1S1V 2»°/, 23°/» Neichsbank-Direktorlum Berlin, Im S«pt«mb«r 1»«. v. Grimm. Havenstein. zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen stnb zulässig, ledoch nur in runden durch W0 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen stnb Teilzahlungen leberzeit. Indes nur In runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet, doch braucht ble Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mart ergibt. 1S. Oktober 1919 beantragt wirb 4'/,»/, Neichsschahanwelsungen spätesten» sechs Monat» vor »er Nachzahlung und dürf»n nur auf »tuen Zinsiermln erfolgen. Für ble Verzinsung der Schahanweisungen und Ihre Tilgung durch Auslosung werben - von der verstärkten Auslosung im ersten Auslosungstermin <vgl. Abs. 1) abgesehen - jährlich s°/» vom Nennwert ihre» ursprünglichen BeirageS aufgewenbet. Die ersparten Zinsen von den ousgelosten Schahanweisungen werden zur Ein lösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reich« zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an berDerzlnsung undAuSlosung teil. Am 1. Full 19S7 werden die bis bahin etwa nicht ausgelosten Gchahanweisungen mit dem alsdann für ble Rückzahlung der aus- gelosten Schahanweisungen maßgebenden Betrage (110°/», 11s °/» oder 120°/») zurückgezahlt. 3. Dezember S. Januar Ü. Februar 57o Deutsche Reichsanlelhe 47a 7° Deutsche Mchsschatzantveisungen/ auslosbar mlt H0°l bis E Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere ^7» Schuldverschreibungen deS Reichs und 47. °/o Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum Oktober 1924 kündigen und kann daher auch khren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung deS Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbieten. Das Gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen. Oie Inhaber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfandung usw.) verfügen. Oie Bestimmungen über die Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbuchforderungen entsprechende Anwendung. Unter« erbeten. 97^0 Mark, SS,- Mart s. Umtausch. Den Zeichnern neuer 4'/,»/» Gchahanweisungen Ist eS gestattet, daneben Schuldverschreibungen der früheren Kriegsanleihen und Schahanweisungen der I., II., IV. und V. Kriegsanleihe In neue 4'/r°/o Gchahanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Gchahanweisungen gezeichnet hat. Die Umiauschaniräge sind innerhalb der Zeichnungsfrist bei der jenigen ZeichnungS- oder Vermittlungsstelle, bei der die Schah anweisungen gezeichnet worben stnd, zu stellen. Die alten Stücke sind bis zum 21. Dezember 191S bei der genannten Stelle ein- zurelchen. Oie Einreicher der Umtaufchstücke erhalten auf Anttag zunächst Zwischenscheine zu den neuen Schahanweisungen. Die S°/„ Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegs anleihen werden ohne Ausgeld gegen die neuen Gchahanweisungen umgetauscht. Ole Einlieferer von S"/» Schatzanwetsungen erhalten eine Vergütung von Mark 2,2S für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieserer von 4'/,"/» Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben Mark2,so für je 100 MartNennwert zuzuzahlen. Die mit Januar/Juli-Zinsen ausgestatteten Stück« stnd mit Zinsscheinen, die am 1. Zull 1919 fällig sind, die mit April/Oktober- Zinsen ausgestatteten Stücke mit ZinSscheinen, die am 1. April 1919 fällig sind, einzureichen. Der Umtausch erfolg! mit Wirkung vom 1. Januar 1919, so daß die Einlieferer von April Oktober-Stücken auf ihre alten Anleihen Siückzinsen für Jahr vergütet erhalten. Sollen Schuldbuchforderungen jum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung (Berlin LVV 68, Oranienstr. 92-94) zu richten. Oer Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis zum 13. November b.J. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuld verschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschahanweisungen geeignet stnb, ohne Zinsscheinbogen ausgereicht. Für die Aus reichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine ZcichnungSsperre steht bem Umtausch nicht entgegen. Die° Schuldverschreibungen sind bis zum 21. Dezember 191« bei den In Absatz 1 genannten ZeichnungS« oder Vermittlungsstellen einzurelchen. 4. Zei'chnungspiM De» ZelchnungSprelS beträgt: für dl« s °/,R «I ch < a n l«l h »,w«nn S t ü ck e verlangt w»rden VS, , » «"/, , wenn Eintragung in da» NelchSschulbbuch mlt Sperr« bi» zum 7. posizeichnungen. Vie postanstallen nehmen nur Zeichnungen auf bi« ^s, Reichsanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann bl» Vollzahlung am ZV. September, ste muß aber spätesten« am 6. November geleistet werben. Auf bis zum 30. September geleistet« Vollzahlungen werden Zinsen für iso Tage, auf aste anderen Voll« zahlungen bis zum ö. November, auch wenn sie vor diesem Tag« geleistet werden, Zinsen für 144 Tage vergütet- Annahmestellen. I»lchnung»stelle ist die Reichsbank. Zeichnungen «erden von Montag, den 23. September, bis Mittwoch, den 23. Oktober 1978, mittags 1 Ahr bei bem Kontor der RelchShauptbank für Wertpapiere In Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei asten Zweig anstalten der RelchSbank mit Kassen,lnrlchtung entgegen« genommen. Oie Zeichnungen können auch durch Vermittlung der preußischen Staatsbank (Königs. Seehanblung), der Preußischen Central-Genossrnschaftskasse In Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zwelg- anstalten sowie sämtlicher Banken, Bankier« und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und Ihrer Verbände, jeder L«bensverslcherungSges«llschaft, jeber Krebttgenvssen« schäft und jeder pvstanstalt erfolg,». Wegen der posizelchnungen stehe Ziffer 7. ZelchnungSschelne stnd -el asten vorgenannten Stellen zu haben. Vie Zeichnungen können aber auch ohn«Verw,ndung dönZelchnungs« scheinen brieflich erfolgen. Dl« Zahlung hat -el derselben Stell« zu erfolg*», -»l Ker die Zeichnung angemeldet worden ist. Oie zur Rückzahlung am 1. Oktober d. 3. gezogenen Mark 20000g000 S°/» ReichSschahanweisunqen von 1914 (l. Kriegsanleihe) Serie Vl werben bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert in Zahlung genommen. Den Zeichnern werden auf die mit diesen Gchahanweisungen zu begleichenden neuen Anleihen, je nachdem ste Reichsanleihe ober Reichsschatzanweisungen gezeichnet haben, 5°/« Siückzinsen für 180 Tage oder 4'/,°/» Stück« zinsen für 90 Tage vergütet. Oie S°/» Reichschatzanweisungen stnd mit ZInsschelnen, die am 1. April 1919 fällig stnd, einzurelchen. Oie im Laufe befindlichen unverzinslichen Schahschelne deS Reichs werden — unter Abzug von 5"/» Diskont vom Zahlung-« tage, frühestens vom 30. September ab, bis zum Tage ihrer Fästigkelk — In Zahlung genommen. vtroh- elwaS »orx. hiesigen not Ok« aße 27, r gelei- 3. Ok« Doppel er wird ids von l Mark, chulrnt- »Dle zugetellten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werben auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der R-lchshauptbank für Wertpapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Nleberlegung geltenden Bedingungen bis zum 1. Oktober 1920 vollständig tostenfrei ausbewahrl und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt, der Zeichner kann sein Depot jederzeit - auch v»r Ablauf dieser Frist - zurücknchmm. Di« von dem Kontor für Wertpapiere aus-eferttgten Depotscheine werden von den DarlehnSkaffen wie die Wertpapiere selbst bestehen. 6. (Anzahlungen. VieZelchner können die gezeichneten Beträgevom So September b. I. an voll bezahlen. Vie Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleichfalls erst vom 3o. Septeniber qb. Ole Zeichner stnb verpfiichtet: 30°/, des zugeteilten Betrages spätesten« am S. November d. 3., 3. Einlösung der Schatzanweisungen. Ole Gchahanweisungen werben zur Einlösung in Gruppen lm 3anuar und 3uli iede« Fahre«, erstmal« lm Full 1919, ausgelost und an dem auf ble Auslosung folgenden 2.Januar oder 1. Full mlt 110 Mart für je 100 Mart Nennwert zurückgezahlt. Oie Auslosung geschieht nach bem gleichen plan und gleichzeitig mit den Schahanweisungen der sechsten Kriegsanleihe. Oie nach diesem plan auf die Auslosungen Im Januar und Full 1918 und Januar 1919 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schah- anwelsungen wird jedoch erst lm Full 1919 mit ausgelost. Ole nicht auSgelosten Schatzanwetsungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Full 1927 untünbbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, ste zur Rückzahlung zum Nenn- werk zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Larrückzahlung 4°/»lgt, bei der ferneren Auslosung mlt 11s Mark für j« 100 Mark Nennwert rückzahlbarem im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegend« Gchahanweisungen fordern. Frühesten« 10 Fahre nach der ersten Kündigung ist da« Reich wieder berechtigt, die bann noch unverlosten Gchahanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann dl« Inhaber statt der Barzahlung S'/, °/,lge mlt 120 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, lm übrigen den gleichen Tilgungsbedlngungen unterliegende Gchahanweisungen fordern. Sine weiter« Kündigung ist nicht zulässig.' Dl» Kündigungen müssen für je 100 Mark Ninnwert unter Verrechnung der üblichen Stück-Insen. 5. Zuteilung. Stückelung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach bem Zelchnungsschluß statt. Vie bi« zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten al« voll zugrtellt. Fm übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über ble Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des ZeichnungSschelneS anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückeiung von den Vermitt lungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werben.' Za «Nrn «chahanwettungen wwrhi wie zu 0en Stücken der Reich«anieihe «n 1000 Mml und mehr werden auf «nlrag vom Relchsbanb-DIrekiorium aus- «eMNI« Zwilchen icheln, ou«gegtben, über deren Umiaulch in endgültige Stück- da« ärfoedeNtche spüter üffrnMK bemnntgemockt wird. Dir Stücke der Relch«antethe unier 10co Mari, zu denen Zwlschenicheine nicht vorgeiehen find, werden mit mizli^g«, Desihieunigung fertiggesieklt und ooeguesichttich im «PNI n Z. «»«gegeben weiden. Wünschen Zeichne, von Stücken d„ >°t» Retchckantethe uni«, lvvü Mail ihre bereue bezahl««», aber noch nichi gelief.rten Nein«» Stücke bei einer varlehn-koffe de« Reich« zu beleihen, so können sie di« «uöferUgung besonderer Zwischenscheine zweck« Unpfügdung bei der Dariehn«laffe beantrag,»: die Anirüg« sind an die Stell, zu richlen bet der die Zeichnung erfolg« ist. Diese Zwischrnichrine werden nicht an die Zeichner uns Dennittiungssieürn au«gehündigt, sondern von der Rrlch«- bank unmllleldar der Darlehn«Iaffe übergeben. 2. Einteilung. Zinsenlauf. vl« Schulbvrrschrtlbungen sind ln Stücken zu 20000, 10000, sooo, 2000, 1000, SOO, 200 und 100 Mark mlt Zins- scheinen, zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres, aus» geferttgt. Oer Zinsenlauf beginnt am 1. Aprll 1919, der erste Zlnsscheln ist am 1. Oktober 1919 fällig. vi« Gchahanweisungen sind ln Gruppen elngeteilt und ln Stücken zu 20000, 10000, svoo, 2000, 100» und soo Mark mlt ZinSschemen zahlbar am 2. Januar Und 1. Juli jede» Jahres auSgeferttgt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Januar 1919, der erst« Zlnsscheln lst am 1. Juli 1919 fällig. Welcher Gruppe di« einzelne Gchahanwelsung angehört, lst aus Ihrem Text ersichtlich.