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Frankenberger Tageblatt Bezirks- !^! Anzeiger Amtsblatts dieMnigl.Amtshauptmamschast Mha, das König!. Amtsgericht und dm Stadttat zu Frankenberg Berantwottllcher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und »erlag von C. A. Roßberg in Frankenberg i. S«. Das' «tne «rbarmungslosi Nüchternheit, die > lichen Gegenoffensive knnehatten, waren eins einer abge- Dtngd so zu sehen, wt« sie wirklich liegen, nicht aus. Es, brochenen Offensive, entstanden und daher nicht geeignet, alte eine Auf nahmen 22. Mai 211 «MWMMWWW, gilt, alle jene Erschwernisse in Rechnung zu stellen, die der heutigen Kriegführung durch ,die Hochentwickelte Waffen- 'technik erwachsen. Diese hat vor allem eine große Ver- langsamung der Operationen zur Folge. Die eigene» tech nischen Kampfmittel vermögen immer nur zeitweilig die Oberhand zu gewinnen, auch dem mächtigsten Angriff ge bietet die feindliche Wasfenwirkung früher oder später Halt. Sehr geschickt wußte der Feind mit Hilfe seines für Verschiebungen außerordentlich günstigen Bahnnetzes und seiner zahlreichen Kraftwagenkolonnen uns rechtzeitig eine neue Front entgegenzustellen und zu verhindern, daß der uns gelungene taktische Durchbruch operativ weiter aus- Ministerium des Innern. Verordnung über Bucheckern. Vom 30. Juli 1918. Grund der Verordnung über Kriegsmaß- zur Sicherung der Volksernährung vom Unser« Stellungen, die wir vor der cinsetzenden seind- " ' aus einer abge- Dienstag den 10. September 1218 gestaltet wurde. Der Angriff bei Ypern im April, der uns den Besitz des Kemmelberges brachte, hatte nur ein ver- . hältnismäßig begrenztes taktisches Ziel. Dagegen hatte der ' anfänglich ähnlich gedachte, Ende Mai unternommene Vor- > stoß über die Aisne «in überraschend günstiges Ergebniis, ! indem er unser«' Truppen bis an die Marne führte. Das ° Gelingen dieses Angriffes und die verhältnismäßig geringe Widerstandskraft des Feindes, die. zutage getreten war, ließen ein«n günstigen Erfolg des ^ Mitte Juli von uns unternommenen Angriffes zu beiden Seiten von .Reims erhoffen. Dieses vom Feinde rechtzeitig in seine^Re- deutung erkannte Unternehmen glückte nich". Die zur Er leichterung des Angriffes über die Marne vorgetriebene» deutschen Divisionen vermochten bald gegen einen über mächtigen Feind keinen Boden zu gewinne», und gegen die mit ihrem Flankenschutz betrauten Armeekorps holte er südwestlich und südlich Caissons zu einem mächtigen Schlage aus. Durch Ueberrtzschung gewann er ain erste» Tage volle» Erfolg, den» gelang es mit Hilfe heran geführter Reserven, den Stoß aufzufangcii. Hier paßt das Wort von Clausewitz, daß man in, Kriege unaufhörlich über schwache Stellen des inneren Zusammenhanges hinweg gleiten und es dem Glücke überlassen müsse, ob sie embrecheil oder nicht. Bucheckernsammluna Ausführung der nachstehend abgedruckten Verord- iai» über Bucheckern vom 30. Ju i 1918 (R. G. Br. S. 987) wird im Einvernehmen mit dem Fmanznnnistermm folgendes bestimmt: l. . ^effentliche Abnahmestellen für Bucheckern werden von der Reichsfuttermrttelstelle, Gelchäftsabteilung, G. m. b H. sBezugsoeremlgung der deutschen Landwirte) in Berlin er- richtet. ab^Wer Bucheckern an eine öffentliche BuHeckernabnahmestelle 1. «ine Vergütung von M. 1,65 für das kx Bucheckern, 2. außerdem nach seiner Wahl u) entweder eine Quittung, auf Grund deren ihm vom Kommunalverbande die Erlaubnis erteilt wird, eine gleichgroße Bucheckernmenge, wie er an die öffentliche Abpahmestelle abgeliefert hat, für seine Wirtschaft zu Oel Magen zu lassen (Schlagschein), b) oder eine Quittung, auf "Grund deren ihm vom .Kommunalverbande ein Bezugsschein über Spckse- öl in Höhe von 6"/o des Gewichts der abgeliefertcn Bucheckernmenge erteilt wird (Oelbezugsschem). Die Lieferung dieses Speiseöls erfolgt gegen Entgelt durch die vom Kommunalverbande zu bestimmend- Oelverteilungsstelle. Unbrauchbare Bucheckern können zurückgewiesen werden, lll. Die Sammler sind berechtigt, die Bucheckern auch an Aufkäufer der Abnahmestelle statt an diese selbst abzuliefern. Für diesen Verkauf von "Bucheckern im freien Verkehr wird «in Höchstpreis von M. 1,50 für das kA festgesetzt. IV. In den Staatsforstrevieren ist das Sammeln von Buch eckern nach Einvernahme mit der Revierverwaltung, deren Anordnungen unbedingt zu befolgen sind, allgemein gestattet. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten sonstiger For sten sind verpflichtet, das Bucheckernsammeln in ihren Wäldern zu dulden. Auf Antrag des Forsteigentümers öder sonstigen Forstnutzungsberechtigten bestimmt jedoch der Vorstand des zuständigen Kommunalverbandes, welche Bedingungen von den Bucheckernsammlern zu erfüllen sind und welche Forstteile von der Bucheckernsammlung etwa auszuschließen sind. Als Entschädigung erhallen die Forsteigentümer öder -nutzungsberechtigten ' v 1. 1 Pfennig für das kx der in ihren Wäldern ge sammelten Bucheckern durch die 'Abnahmestelle aus gezahlt, , 2. «inen Bezugsschein zur entgeltlichen Lieferung von Speiseöl in Höhe von 1°/o d«s Gewichts dieser Buch- «ckernmeng« durch den Kommunalverband ausgestellt; 8 1- Die Landeszentralbehörden erlassen Vorschriften über das Sammeln von Bucheckern; sie errichten Abnahmestellen, an die die gesamten Bucheckern abgeliefert werden können. 8 2. Die bei den Abnahmestellen abgelieferten Buchecker» sind den, Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin zur Verfügung zu stellen; dieser hat sie gegen Zahlung eines vom Staatssekretär des Kriegs ernährungsamts festzusetzenden Preises abzunehmen. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts erläßt die näheren Bestimmungen. Der Kriegsausschuß hat den Landeszentralbehörden ferner auf Verlangen Speiseöl gegen Zahlung eines vom Staats sekretär des KriegsernähoungLamtss festzusetzenden Preises in Höhe von sieben vom Hundert der Gewichtsmenge der ab gelieferten Bucheckern zu liefern. 8 3. Wer Bucheckern an eine Abnahmestelle abliefett, erhält von dieser eine von den Landeszentralbehörden nach Gewicht festzusetzende Vergütung, deren Mindestbetrag der Staats sekretär des Kriegscrnährungsamtes bestimmen kann. Ierner erhält er die Genehmigung, Bucheckern bis zur Höhe der ab- geliefcrten Menge selbst zu Oel schlagen zu lassen; die Ge nehmigung erfolgt durch Ausstellung eines Schlagschems. Die hierbei gewonnene» Oelkuchen sind ihm ziirückzulicfern. An statt des Schlagscheins ist der Ablieferer berechtigt, gegen entsprechende Kürzung der Vergütung Speiseöl zu einer von den Landeszentralbehörden festzusetzenden Menge zu verlang.». 8 4. Bei der Berechnung des den Landeszentralbehörden vom Kriegsausschusse zu liefernden Oeles wird von der Eewichts- menge der abgelieferten Bucheckern «ine Menge in Höhe Berkaus von RoMeisth «. »rottarlenbezirke, Rr. 1301 bi, Schluß^ Lebensmittelmarke Nr. 181. Auf eine Person über « Sahre entfallen 250*Sramm, auf eine solche unter 6 Jahre I2S Gramm. Die Ausweiskarte ist vonukgen. Stadtrat Fraukeuberg, den S. September 1S18. Nan auf Lebensmittelmatte Nr. 154 i-ViMd -LFbrrTNNs "NII ,um Preise von 44Pfg. -aaBfund bei Polster, Klahre. Pause, Walther, Haubold, Liebers, Oehme, Assoziation, Eckert, Pellegrini, Körner, Wagner, Sicke, Norberger. Stadtrat Frankenberg, den S. September 1S18. der Bezugsschein wird durch dte Oelverteilungsstelle beliefert. V. Di« Bevölkerung aller Landesteile, in denen auf «ine Bucheckernernte zu rechnen ist, wird dringend aufgefordert, Bucheckern auf eigene Hand zu sammeln und abzuliefern oder sich unter den gleichen Bedingungen an den durch die Kriegs wirtschaftsstellen einzuleitenden öffentlichen Bucheckernsamm lungen zu beteiligen. Die'Bucheckernernte bietet er» wirksames Mittel, um durch Oelgewinnung die Margarinefabrikation zu steigern, was km Interesse der Fettversorgung unbedingt geboten ^scheint. > ' Mberr v. fttvtsg-LorMgbsvra Über sie Kriegslage In der Deutschen Gesellschaft hielt der Chef des stellv. Generalstabs General der Infanterie Freiherr v. Freytag- Loringhoven «inen Portrag, worin «r ausführte: Das Gewaltige, das von unseren Heeren vollbracht wurde, droht bei der Länge des Krieges einigermaßen aus dem Gedächtnis unseres Volkes zu entschwinden. Liegt doch schon darin, daß unsere Feinde nicht mit uns fertig wurden und immer weitere Bundesgenossin werben mußten, Line Aner kennung unserer Kraft, wie sie größer nicht gedacht werden kann. "Hl,! m »Hl ! ür.'-j m V in ihnen eine nachhaltige Kräfteersparnis anstrebende Ver teidigung zu führen. Die Stellungen waren nicht den An forderungen des Stellungskrieges entsprechend ausgebaut. Trotz aller Hinweise wird immer noch dem Gelände besitz, dem Halten oder Wiedernehmen von Grabenteilen, Ortschaften, Waldstücken usw., dem Kampf um Prestige punkte ein viel zu großer Wert beigclegt. Viel meHr als bisher müssen die Stellungsdivisionen bei feindlichen An griffen im Kleinen wie im Großen, wo es irgend möglich ist, von dem Mittel des elastischen Ausweichens Gebrauch machen, gerade auch an den sogenannten schwierigen Fronten. Bei sciiidlichem Einbruch in unsere Linien muß sowohl die höhere wie die untere Führung sorgfältig prüfen, ob ein Gegenstoß und ein Gegenangriff wirklich nötig ist. Oft kommt die Truppe schließlich ohne den Besitz eines Geländes oder Stellungsteiles aus, zu dessen Wieder einahme «ine nicht ganz überlegte Führung zahlreiche Menschenleben ansetzen zu müssen glaubte. Im weiteren führte der General v. Freytag-Loring- Hoven aus, dgß nicht der Besitz einiger zerstörter Städte und Dörfer über den Sieg entscheidet. Die von uns be setzten Teile Nordfrankreichs und Belgiens sind für uns wertvoll als Schutz für die deutsche Heimat. Dann streifte der Vortragende die Ruhmredigkeit im feindlichen Lager, der gegenüber er hie Unerschütterlichkeit unseres Heeres betonte, und trat den Schmähreden feind licher Staatsmänner entgegen, um zu schließen: Letzten Endes werden in diesem Kriege weder hüben noch drüben Worte zum Ziele führen, vollends aber wird einseitiges Betonen der Verständigung bei der Natur und de» Bestrebungen unserer Gegner vergeblich bleiben. Nur wenn diese klar erkenne», daß sie ihre Pläne gegen uns nicht durchzusetzen vermögen, wird ihnen .das Verständnis für das Maßvolle unserer Forderungen kommen. Bei dem riesigen Ausmaß dieses Weltkrieges haben weder einzelne glänzende Wasfentaten, noch selbst ganze siegreich durchgeführte Operationen, uns die endgültige Ent scheidung gebracht, in ihrer Häufung aber haben dies« Erfolge uns ihr immer näher kommen lassen. Ihr« Be- So sehr Feldheer und Heimat das Ende des Krieges herbeisehnen, für die Gesamtlage bedeutet es nicht allzu viel, daß «s draußen nicht so schnell vorwärts ging, wie ^teilweise angenommen wurde. Wir haben schon schlimmer« Krisen hinter uns. Ich «rinnere an den Einfall der Russen in Ostpreußen, an die Zeit nach der Marneschlacht im Herbst , 1914, an die Seotember- und Oktobertagr im Jähre darauf, ; als unser durch Abgaben nach dem Osten geschwächtes West- Heer den gleichzeitigen Angriffen in der Champagne und im Artois ausgesetzt war, an den Commer 1916, wo wir vor Verdun festlage» und fast gleichzeitig der große russische Angriff in Wolhynien und Ostgalizien und der englisch- französisch« an der Somme erfolgte, an den Herbst desselben Jahres, wo unter Fortdauer der Sommeschlacht und während der Druck der russischen Masse andauerte, sich Rumänien noch unseren Femden zugesellte. Das waren kritische Lagen, weltfernster«! Natur als die jetzige. Diese wild nu: schweie! empfunden infolge dei lange» Dauee des K:i«ges. Geben wi! acht, daß wi! nicht infolge lästig«! Begleitumstände — denn mehe ist es , — . . -— - ,— — - nicht — uns etwa «im Niederlage suagerieren, wo, großen betrachtet, keine vorliegt. Hier gilt das Suworowsche Wort, daß eine verlorene Schlacht nur solche sei, dl- man verloren glaube. 77. Jahrgang derjenigen in Abzug gebracht, über die Schlagscheine ausge stellt sind. Die Landeszentralbehörden können bas ihnen vom Kriegs ausschusse gelieferte Oel, soweit sie es nicht gemäß 8 3 zu weisen, über die von der Reichsstelle für Speisefette fest gesetzten Verteilungsmengeii an Speisefett hinaus an die versorgungsberechtigte Bevölkerung äusgeben. ! 8 5. ! Die Landeszentvalbehörden setzen Preise für den Berkaus von Bucheckern im freien Verkehre fest, die unter den von den Abnahmestellen zu zahlenden Preisen bleiben müssen. Diese ! Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend ! Höchstpreise. ' * ' 8 6. Das gegen die Ablieferung von Bucheckern seitens der Abnahmestellen gelieferte Oel darf entgeltlich nur an di« Sammler der ahgelieferten Bucheckern, die Angehörigen ihrer Wirtschaft und die in ihrem Betriebe beschäftigten Arbeiter weitergegeben werden. Das gleiche gilt für das gemäß § 3 auf Schlagscheine hergestellte Oel und die dabei gewonnenen Oelkuchen. 8 7. Das Schlagen von Oel aus Bucheckern ist nur in den vom Kriegsausschusse zugelassenen Oelmühlen und nur gegen Schlagschein gestattet; jede andere Verarbeitung von Buch eckern ist, wenn sie gewerbsmäßig erfolgt, verboten. 8 8. Mit Gefängnis bis zu «imm Jahre und mit Geld strafe bis zu zehntausend Mark oder niit einer dieser Strafen wird bestraft, 1. wer das von ihm gemäß 8 3 oder 8 6 empfangene Oel oder die empfangenen Oelkuchen entgeltlich an andere als die im 8 6 genannten Personen weiter; gibt; 2. wer Bucheckern auf andere Weise als kn einer vom Kriegsausschusse gemäß 8 7 zugelassenen Oelmühl« oder ohne Schlagschein zu Oel schlägt oder schlagen läßt; 3. wer Bucheckern gewerbsmäßig zü anderen Zwecken als zur Gewinnung von Oel verarbeitet; 4. wer den von den Lanbeszentralbehürden auf Grund des 8 1 erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf di« sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören od;r nicht. 8 9- Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sir tritt an die Stelle der Verordnung über Buch eckern vom 4. Oktober 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 890). Berlin, den 30. Juli 1918. Der Staatssekretär des Kriegsernahrungramt». von Waldow. 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 82^) ^d verordnet: