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t- »S-'L L >aL Ö s -2 _ L s « S> - s 2 « »> 2 s 2 x, S2s2LLStziL> Z-S Z SK Z Z-LZ-GLLL^ — 367 — Vie neuen keicdMuerv Don Wirk!. Geh. Oberfinanzrat Dr. O. Schwarz lV. (Schluß.) Zum Schlüsse eiw Wort über die weitaus wichtigste der neuen Kaufenden Steuern, die Reichsumsatzsteuer, die an die Stelle des im vorigen Jahre neu eingeführten Waren umsatzstempels von 1 v. T. treten soll. Der Form nach ist sie eine an den Warenumsatz aller selbständigen gewerblichen Betriebe (einschl. Landwirtschaft, Bergbau usw.) anknüpfende Verlehrssteuer; in der Art der (alljährlichen bezw. allmonat lichen) Veranlagung nähert sie sich den-direkten Steuern: ihren Zielen, ihrer Funktion im Steuersystem nach stellt sie sich aber als eine auf den Verbraucher abzuwälzende Ver brauchssteuer dar, was in Begründung und Tert deutlich zum Ausdruck kommt. Mit diesem Gesetze geht das Reich, durch die Höhe der zu beschaffenden Mittel gezwungen, von der Belastung einzel ner ertragreicher' Massengenußgüter, wie der Getränke, des Tabaks, Zuckers usw. zu einer allgemeinen Derbrauchsbe- steusrung über, wozu 'in ähnlichen schwierigen Finanzlagen auch andere Völker, so die Vereinigten Staaten in und nach dem Bürgerkriege, England in und nach den Napoleonischen Kriegen, ihre Zuflucht nehmen mutzten. Um dabei dir eigent lichen Lurusgüter besonders zu treffen, was in Zeiten wie den jetzigen nicht nur aus sozialen, sondern auch aus allgemein volkswirtschaftlichen Gründen (Freimachung von Kapital und Arbeit für notwendige Lebensgüter) unumgänglich erscheint, hat man gewisse Luxusgegenstände im Rahmen des llmsatz- steuergesetzes einer besonderen höheren, bis 10 und 20 v. H. ansteigenden Besteuerung unterworfen. Der im 'Regierungs entwurf vorgesehenen Besteuerung der Leistungen neben den Warenumsätzen hat dagegen der Reichstag nicht zugestimmt, soweit es sich um die freien Berufe, Aerzte, Rechtsanwälte, handelt. Dagegen wird der sog. Werkvertrag, der Hotel-, Vergnügungs-, der Derwahrungs- und Transportbetrieb in Zukunft steuerpflichtig. Steuerfrei ist die Einfuhr (nutzer von Lurusgegenstän- den), sowie die Ausfuhr. Befreit sind ferner gewisse gewerb liche Tätigkeiten, die Sonderabgaben unterliegen (wie Lotte rien, Versicherungen), ferner Reichs- und Staatspostanstalten, gemeinnützige und Wohltätigkeitsunternehmungen. Endlich sind befreit Kleinbetriebe mit nicht mehr als 3000 Mark RolMnnahme im Jahre. Der allgemeine Steuersatz ist von 1 v. T. auf 5 v. T, erhöht worden. Das ist zweifelsohne eine sehr starke Steige rung, die die gegen diese immerhin unleugbar etwas rohe Steuer bestehenden Bedenken (mehrfache Besteuerung des selben Gegenstandes in den verschiedenen Produktionsstadirn; Bevorzugung der Halb- vor den für unsere Ausfuhr so wich tigen Fertigfabrikaten; Widerspruch gegen das Prinzip der Arbeitsteilung; Nichtberücksichtigung der Höhr des Reinver dienstes vom Umsatz u. a. m.) natürlich steigern mutz. Dir Steuer stellt daher in gewissem Sinne einen Sprung ins Dunkle dar, was den Reichstag auch veranlaßte, sie zunächst nur auf 5 Jahre zu bewilligen (ebenso wie übrigens auch die Weinsteuer). Aus den Verhandlungen rm 'Reichstag ist namentlich hervorzuheben, daß Anträge auf Steuerstaffelung nach oben auf der einen, niedrigere Besteuerung des Umsatzes von Lebensmitteln auf der anderen Seite sowohl aus grund sätzlichen wie praktischen Bedenken abgelehnt wurden. Nur gewisse kombinierte oder Eruppenbetriebe, d. h. Betriebe, welche durch Zufammenfassen mehrerer Einzelunternehmungen große Steuerersparungen zur Folge haben würden, sollen einer erhöhten Steiler unterworfen werden, indem Liefe rungen des einen Teilbetriebes an den andern, wenn sie 100 000 Mark jährlich übersteigen, ebenfalls besteuert werden (allerdings erst vom Friedensschluß an). Das Veranlagungs system ist demjenigen der Einkommensteuer (mit Deklarations pflicht usw.) nachgebildet, doch ist darüber hinaus eine weit gehende Auskunfts- und Buchführungspflicht und ein be sonderes Aufsichts- und Prüfungsverfahren vorgesehen, bei dem zum erstenmale auch Jnteressenverbände zur Mitwir kung herangezogen werden. Don hoher grundsätzlicher Bedeutung ist schließlich noch die in Z 30 des Gesetzes vorgesehene Ueberweisung von nicht weniger als 25 v. H. des Steuerertrages an Bundes staaten und Gemeinden. 10 v. H. sollen an die Bundesstaaten und, falls die Gemeinden (wie 'in Preutzen) an der Verwal tung und Erhebung mitbeteiligt sind, an beide zusammen fallen. Weitere 15 v. H. sind dagegen lediglich für die Ge meinden vorgesehen. Und zwar müssen 5 v. H. zur besseren Lebensmittelversorgung der minderbemittelten Bevölkerung Wendung finden. Für die Verwendung der weiteren 10 v. H. erläßt der Bundesrat die nötigen Richtlinien. Sie sollen u. a. zu einem allgemeinen Lastenausgleich (Preußen) ver wendet werden können. In diesen liberalen Ueberweisungen von Reichsmitteln an die Gemeinden kommt zum Teil der Dank des Reiches für die großen finanziellen Opfer zum Ausdruck, denen sich die Gemeinden im Kriege zugunsten des Reichs unterzogen haben. Zum Teil soll aber darin auch eine gewisse Entschädigung der Gemeinden dafür enthaltzn sein, daß das Reich dies« von der Ausnutzung der wichtigen indirekten Steuern, namentlich der Getränkefteuern, "ast völlig ausgeschlossen hat, obgleich historische wie innere Gründe eine gemeindliche Besteuerung des örtlichen Verbrauches dieser Gegenstände vollauf rechtfertigen würden. Der ^Ertrag der Umsatzsteuer wird auf 1,2 Milliarden geschätzt, wogegen aber der Warenumsatzstempel mit 225 Millionen fortfällt. Die meisten der neuen Steuern treten schon jetzt, Bier steuer und die erhöhten Posttarifr erst zum 1. Oktober rn Kraft. Am Wickelung cker ZtoMot , Das Bekanntwerden der neuesten wichtigsten Fort schritte auf dem Gebiete der Tertilersatzstoffe ist leider in einer so sensationellen Weise erfolgt, datz in weiten Kreisen der Bevölkerung, ein unberechtigter Optimismus entstanden ist, als ob schon in wenigen Monaten kehre Stoffnot mehr bestünde. Nicht junschukdig an dieser irrigen Annahme ist der Reichskommissar für das Bekleidungswesen. Herr Dr. Beutler veMeidigt sich nunmehr in einem Interview mit dem „Konfektionär" gegen die ihm gemachten Vorwürfe und gibt weitere Aufklärungen: „'Ich glaube versichern zu können, daß wkr durch die Fortschritte der Ersatzstoff-Industrie dieser Sorge in der Hauptsache nunmehr überhoben sind, und daß wir noch im Laufs dieses Kalenderjahres Ersatzstoffe an die Ver braucher werden bringen können, die für Wäsche sowohl als auch für Oberkleider, abgesehen vielleicht allein von der Säuglingswäsche, allen billigen- Anforderungen genügen werden. Jedenfalls erscheint die Hoffnung unserer Feinde, uns wegen Mangels an Rohstoffen für die Bekleidung zum Frieden zu zwingen, gänzlich unbegründet. Wir wer den vielmehr in der Lage fern, auch bei noch so langer Dauer des Krieges die früher eingeführten Rohstoffe zu entbehren und, wenn es den Feinden, was ich nicht glaube, gelingen sollte, nach dem militärischen Krieg noch einen Wirtschaftskrieg gegen uns zu führen, auch diesen zu ge winnen und durchzuhalten, vielleicht mehr zum Schaden der früheren Produktions- und Ausfuhrländer, als zum Nachteil unseres Volkes. Meine Hoffnung für dis Deckung des Bedarfs.an Web- stoffen für die bürgerliche Bevölkerung ist übrigens in zwischen bereits zu einem Teil in Erfüllung gegangen, indem dir Kriegs-Rohstoff-Abteilung vor wenig Tagen der Rrichsbeklcidungssteile mehrere Millionen Meter Stoffe für Oberkleidung und weitere Millionen Meter Webstoffe für Unterzeug sowohl für das letzte 'Quartal 1919 mit an gemessenen Lieferfristen zur Verfügung gestellt hat. Daß aber die im ersten Stadium der Entwicklung befindliche Industrie der Stapelfaser noch geraume Zeit brauchen wird, ehe sie alle Bedürfnisse der bürgerlichen Bevölkerung restlos befriedigen kann, versteht sich für alle diejenigen, die die Verhältnisse in der Textilindustrie während des Krieges kennen und berücksichtigen, daß zur Herstellung dieser Erzeugnisse nicht bloß Faserstoffe, sondern auch Ma schinen, Kohlen und Lhemika.ien gehören, ganz von selbst. Eine Beeinträchtigung der Industrie der reinen Papier- gewebe ist aber um so weniger eingetreten, als nach wie vor die Arbeiter in der Industrie, soweit nicht nach der Art .ihrer Beschäftigung andere Deklridungsstoffe unbe dingt erforderlich find, aus Papiergewebe verwiesen werden müssen, und als weiter durch die Maßnahmen der Reichs bekleidungsstelle in Bezug auf die Ersatzstoffe für die beschlagnahmten Vorhänge eine sehr ausgiebige Beschäf tigung in der Industrie, der reinen Papiergarne und ihrer Verarbeitung eingetreten ist." ,