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Rartenba«, Agus >«d- zandwirifthoft " Der zweit« Jahaimistrteb «nd di« Laubjammtung. Bekanntlich kommen bei unserein Laubholz um Johanni die Johannistriebe, womit für gewöhnlich die Jahresuegetation abgeschlossen ist. — Dieser Kammer mgcht jedoch eine Aus- iiahme von der Regel. Buch«, Esche, Hainbuche, Schwarzerle, Hollunder, Ahorn und Himbeeren prangen jetzt, Anfang August, in ganz prachtvollem, frischsaftigem, etwas »ns tät liche spielendem Grün, das deutlich eine Wiedererneuerung des Laubes zeigt. Prof. Dr. Neger, Tharandt, führt 'diesen zweiten Johqjlnistrieb, der in diesem Umfange noch nie beobachtet wurde,'auf die Laubsammlung zurück, durch die die Bäume frühzeitig ihrer Blätter beraubt, gezwungen waren, den ganzen Saftstrom in die Knospen abzustotz«», und sie "zu neuem Austreiben anzuregen. Begünstigt wurde dieser neue Johannistrieb durch die lange Begetationszeit dieses Sommers mit der zeitig einsetzenden Frühjahrswärme. Dieser zweite Johannistrieb, also der dritte in diesem Jahre, schadet de« Bäumen " nicht, denn in den Stämmen find so viele . Reservestoffe angehäuft, datz 4 bis 6 Frühjahrstriebe leicht davon bestritten werden können. Da nun die Johannistriebe im Juni und August zusammen noch nicht so viel Bildungs material brauchen, wie der erste Trieb, so ist der Baum noch längst nicht am Ende seiner Kräfte angelangt. Die Erscheinung des Johannistriebes ist für die Laubsammlung deshalb so wertvoll, weil wir nun bis tief in den Herbst hinein viel Junglaub zur Verfügung haben, und die Laub- scnnmlung mit Vorteil bis zum endgültigen üaubabfall durchführen können. Kriegswirtschaft Die Milardbanden müssen MMmeldet werde«, und zwar bei der Kautschukmeldestelle in Berlin. Da es sich herausgestellt hat, datz die Bestandserhebung von sehr wei ten Kreisen nicht beachtet worden ist, wird von zuständiger Stelle darauf hingewiesen, datz zur Vermeidung von Straf verfolgungen die Anmeldung unverzüglich nachzuholen ist. " Verkehr mit Herbstgemüse 1918 betreffend. Die von der Reichsstelle für Gemüse und Obst angeordnetä Zwangsbewirtschaftung von Weitzkohl, Rotkohl, Wirsing kohl, Grünkohl, Möhren aller Art und' Zwiebeln (Kon- trollgemüs«) ist nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 5. August 1918 für Zwiebeln bereits in Kraft getreten; für die anderen Eeniüsearten wird der Zeitpunkt noch bekannt gegeben. Das Kontrollgemüse unterliegt der Absatzbeschränkung, datz jeder Erzeuger, insoweit er nicht durch Lieferungsverträge gebunden ist, der zuständigen Gemüsehaupt sammelstelle zur Aebernahme anzubieten hat. Lediglich der unmittelbare Absatz an ein und denselben Verbraucher — wenn an einem Tage nicht mehr als 5 Kilo (bei Zwiebeln 1 Kilo) abgesetzt werden sollen — der Absatz an und durch die Kleinhändler, der Verkehr zu und auf benachbarte« öffentlichen Märkten mit Ausnahme von Maggonladungen, und der Absatz seitens der Mitglieder eines landwirtschaft lichen Hausfrauenvereines an und durch diesen Verein km Kleinhandel bleiben von der Absatzbeschränknng unberührt. Alles Kontrollgemüse darf auch bei Lieferungsverträgen nur mit Genehmigung der Geschäftsabteilung der Landesstelle für Gemüse und Obst versandt werden. Anträge sind bei der .zuständigen Hauptsammelstelle oder ihren Unteraufkäufern, die öffentlich bekannt gemacht werden, persönlich oder schrift lich zu stellen. — Wenn die Gemüsehauptsammelstelle nach dem Angebot durch den Erzeuger nicht innerhalb fünf Tagen erklärt, ob und wieviel sie von dem Gemüse übernehmen will, gilt das Angebot als abgelehnt. Dann darf der Er zeuger im Nahmen der Verordnung über das Gemüse ver füge» und die Versandgenehmigung darf ihm nicht versagt werden. Das von der Hauptsammelstelle übernommene Ge müse ist vom Erzeuger auf Abruf nach bestimmten An weisungen zu liefern. Die Zahlung erfolgt Zug um Zug, spätestens 8 Tage nach Abnahme, das Eigentum an solchem Kontrollgemüse kann an eine bestimmte Stelle ohne wei teres übertragen werden. — ZurDurchführung der Zwangs bewirtschaftung und Verhinderung von Schleichhandel und Ueberhöchstpreisen haben die Gemüsehaupt^ammelstellen auf Grund der vom Statistischen Landesamt bearbeitete» Anbau flächenerhebung über den seid- und gartenmätzigen Gemüse anbau eine genaue Kontrolle über alles in ihren Bezirken erzeugte und abgesetzte Gemüse zu führen, sodaß die Er zeuger nicht eindringlich genug vor unrechtmätzigen Ver schiebungen und Forderung von höheren Preisen gewarnt werden können. — Haushaltungen werden in der Lage sein, wenn auch nicht auf einmal, so doch im Laufe der Eemüst- versorgungszeit durch die Verkaufsstellen sich einzudecken. Vermi sch les * Eigene Fischdampser für seine Arbeiter will der bekannte Grotzindnstrielle Stinnes fahren lassen, um die Arbeiterschaft seiner Werke mit Fischen versorgen zu können. Er hat zu diesem Zweck bereits die Anlagen der Kohlen- und Koksmerke Hansa in Bremerhaven erworben. Brzirksausschußfitzung Am 15. August 1918 fand im Sitzungssaale der König lichen Amtshauptmannschaft Flöha unter dem Vorsitze des Herrn Amtshauptmanns Dr. E d e l m a » »'eine öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die seitens des Kom munalverbandes für das Wirtschaftsjahr 1918/1919 mit den Grotz- und Kleinmühlen, sowie mit den Mehlgrotzhcmdlern abgeschlossenen Verträge wurden genehmigt, desgleichen zu ! der Regelung mit den Kommissionären Einverständnis er- ! klärt. Ebenso fanden die künftigen Mehl- und 'Brotpreise Genehmigung. Von dem ausführlichen Berichte über die neuen, im Zusammenhang« mit der Reichsgetreideordnung für das Erntejahr 1918 stehenden Verordnungen und Ver> ' fügungen des KommUnalvrrbandes, insbesondere von der jetzigen und künftigen Brotzuteilung, wurde - Kenntnis ge nommen. Weiter wurde der Bezirksausschutz vom Sachstanve über die Frage der Zusammenlegung von Bäckereibetrieben, sowie der Zusammenlegung der Schlachtungen und Wurstung, von der künftigen Schlachtviehumlage und Fstischversorgüng, von einer Verordnung des Königliä-en Ministeriums des Innern llh«r die Bekämpfung des Schleichhandels mit Vreh und Fleisch und von de» Maßnahme» bezüglich der Not- wendigkeit der Verwertung des Fleisches notgeschlachteKr, nicht bankwertig«r Tiere unterrichtet. Der H«rr Vorsitzende erstattete hierauf eingehenden Bericht über den gegenwärtigen Stand der Kartoffel- und Eemüseversorgung, wovon Kenntnis genommen wurde. Die vorgeschlagene Verteilung der Beihilfen für Sondermatznahmen zu Zwecken der Volksernährung wurde genehmigt. Sodann wurde über di« Nährmittelversorgung kn de» kommenden Wochen und di« Butter- und Fettversorgung iin laufenden Monat, den Stand der Versorgung mit zucker haltigen Streichmitteln sowie der Zuckerversorgung berichtet. Die Bewilligung von Wegebauberhilfen aus Staatsmitteln erfolgte gemätz den Vorschlägen der Amtshauptmannschaft. Die vorliegenden Anträge auf Gewährung von Famillen- unterstützungen wurden beraten. Genehmigt wurde der Ver- teilungsplan für Reichsbeihilfen zur Familien- und Erwerbs- losenunterstützung für den Monat Mai d. Js. 3 Unter stützungsgesuche um Bewilligung der Wochenhilfe im'Sinne der Bundesratsverordnung vom 23. April 1915 mutzte» ab gelehnt werden. Genehmigung wurde erteilt zu den Ab trennungen bei den Grundstück«» Blatt 68 für Leubsdorf, Blatt 42 für Dittersdorf und Blatt 33 für Merzdorf, zum Beitritt der Gemeinde Krumhermersdorf zum Giro-Ver- band Sächsischer Gemeinden, zu der veränderten Veröfsenk- lichung gemeindebehürdlicher Bekanntmachungen in Gornau, zu einer Ablösung von Wegebaurente in Mühlbach, zu den Gehaltsneufestsetzungen zweier Gemeindevorstände, sowie zur Uebernahme einer bleibenden Verbindlichkeit seitens der Ge meinde Gornau.. Hinsichtlich der Verteilung einer.freigewor denen Ermätzigung, die vom Kgl. Ministerium auf die Jahre 1918/19 zugunsten von in Landeshell- und Pflegeanstaltei, untergebrachten Kranken gewährt, werden, sowie der Wahl landwirtschaftlicher Sachverständiger und Stellvertreter für die vor Beginn der Einschätzung der Einkommen- und Er gänzungssteuer auf die Jahre 1919 und 1920 stattfindenden Vor- und Bezirkskonferenzen und der Wahl der Mitglieder für die beiden Ergänzungssteuerkommissionen des Steuer bezirks Flöha auf die Jahre.1919—1921 wurde den Vor schlägen der Amtshauptmannschaft beigetreten. Zufolge einer Vereinbarung überlätzt der Landessamariterverband 3 Wan derkörbe für Wöchnerinnen. Die hierzu erforderlichen Be schaffungskosten wurden bewilligt. Der Bezirksausschutz be- schlotz der Beitritt des Bezirksverbandes als Mitglied zum Sächsischen Verkehrsverband. Hieraus fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Meister-V Itpspis^ t bester Ersatz für Ledersohlen, ä Paar für Herren Mk. 4 —, Damen 3 50 zu haben im «»nltittuvkim, Chemnitzer Str. 15, Fernruf 100. 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