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Frankenberger Tageblatt Sonnabend den 17. August 1818 77. Jahrgang 181 Nr. 16 Königliches Amtsgericht sparsam umzugehen. Die Gemüseversorgung ist mit eines ausreifen, zum andern aber schnell den Verbrauchern zuge- politik beim Frischgemüse begegnet Schwierigkeiten mehr- M-n. Aah«. bei 28 33 vir rur i Ussnob. »tckt. 200 150 8 47 Ml. 53 Mk. »ritz streiche. r, bietet »aft des Kathans In Gemeinde» von über 100 000 Einwohner „ 50 000—100 000 Einwohner unter 50 000 Einwohner facher Art. Es ist deshalb eine glatte, gleichmäßige Re gelung des Verkehrs mit Frischgemüse gar nicht durchführbar und wenn es hier und da zu Unstimmigkeiten gekommen ist, so ist das bedauerlich, aber unvermeidbar gewesen. Im allgemeinen ist die Versorgung mit Gemüse gut, in einzelnen Arten ist der Markt geradezu überhäuft und es gilt da, Wege zu finden, die vor großen Verlusten schützen. .Durch umfangreiche Lieferungsverträg« ist eine reichliche Herbst gemüsezufuhr sichergestellt. Aus der Versammlung heraus wurde von mehreren Seiten der Wunsch geäußert, die wöchentliche Kartofselmeng« möchte auf 10 Pfund erhöht werden. Eine Erhöhung solcher Art würde de» gerade im Verkehr mit den Kartoffelh« sehr großen Schleichhandel ganz erheblich.herabmindern, da eine Menge von 10 Pfund für viel« genügen würde, mährend es bei der sonstigen Lebensmittelversorgung unmöglich ist, mit 7 Pfund Kartoffeln auszukommen. Herr Amtshaupt mann Dr. Edelmann antwortete hierauf, daß er diese Wün,che in ihrer Berechtigung durchaus anerkenn«, selber Aber nicht in der Lage sei, entsprechende Verfügung zu treffen. Die Höhe der Nation werde von der Neichskartoffelstelle fest gesetzt, an welche die hier geäußerten Wünsche befürwortend weitergegeben werden sollen. Auch der Wunsch, die Ersatz menge an Kartoffeln oder Mehl in den fleischlosen Wochen möchte überall gleichgestellt und nicht nach den Einwohner zahlen der Gemeinden gestaffelt werden, soll an die zu ständigen Stellen weitergegeben werden.« Beschwerde wurde u. a. geführt gegen die Verkoppelung von Waren, gegen die in Gunnersdorf verkauften getrockneten Möhren und deren Preis und gegen den Preis der in Frankenberg zum .Verkauf gekommenen Erbsen. Die neue Schlachtviehumlage sicht leider wieder eine verhältnismäßig hohe Licferungs- pflicht an Schlachtvieh seitens unseres Kommunalverbandes nach Chemnitz vor. Die Fleischration ist von Reichsmegen folgendermaßen festgesetzt morden: MU." l Tobak, ruch- u. larelten. Zetragc» z. mehr, ^hein) r«l« für den Zentner Früh 8 Mark herabgesetzt. ülterium de» Innern. - dkselb« > erschien. Aufschlag 45 M. irrsührer werden, gebraucht Geschirr- dn und gesehen? Steuern, Geschirr- ten und 8 Uhr >enn die sich bei Welcher EM Ge- )rde ge- nicht zu eiter zu Frau. uns an- s unge- r unter- m Spe- onstigen die Er- mch die Futter- e ^4. oen Kartoffelerzeuger wird der kartoffeln im Königreich Sachsen ab 15. August 1918 zunw Dresden-N., am 14. August 1918. ISl »Fast, Ml. n. « Uki-. le 80Psg ckoladcn- !fg- HSH°r. o) Die Verkaufspreise für Backware betragen: für 1 Pfund Schwarzbrot für 1 Brötchen zu 75 Gramm .... ... . Ueberschreitung dieser Preise wird auf Grund der einschlaaenden Bestimmungen Reichsgetreideordnung und in dem Höchstpretsgesetz vom 4. August 1914 bestraft. Flöha, am 15. August 1918. , Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. über die Zschopauer Altklciderstelle u. a. Die Reichsgetreideordnung für die' Bewirtschaftung der Ernte 1918 hat zum Erlaß einer Anzahl Verordnungen und Verfügungen des Kommünälverbandes geführt? welche Herr Regierungsassessor Dr. Pfotenhauer durchsprach und erläuterte. Diese Verordnungen (etwa 17 an Zahl) sind nummeriert und . stellen in ihrer Gesamtheit das hinsichtlich der Getreide- und Mchlwirtschaft im Kommunalverband Flöha zur Zeit geltende Recht dar. Ihre volle Beachtung ist für die Verbraucher wie die Land wirte aufs dringendste geboten. Es empfiehlt sich für jeden Haushalt, diese Verordnungen aufzubewahren, um in Zweifcls- fällen stets sofort,nachschlag:n und vorschriftsmäßig handeln zu können. Wie bereits bekannt, ist die Wochenkopfmcngs an Brot ab 17. August in ganz Sachsen bis zur anderwciten Regelung auf 1900 8 festgesetzt. Kinder bis zu 1 Jahre er halten wie bisher 1 Pfund, Kinder bts zu,'6 Jahren wie'bisher 3 Pfund Brot. Zur genauen Durchführung der Belieferung wird ein Brot im Gewicht von SOO 8 gebacken, das be sonders kenntlich gemacht sein muß. Die Zulagen für Jugend liche zwischen 12 und 17 Jahren, Schwer- und Schwerstarbeiter kommen in der bisherigen Höhe zur Verteilung. Nur die Zahl der Zusatzkarten hat eine Verringerung erfahren müssen. Grund hierfür ist die Tatsache, daß das Brot jetzt aus reinem Mehl ohne Streckungsmittel gebacken wird. Der Nährwert dieses reinen Mehlbrotes ist aber auch er» entsprechend höherer. Eine aus der Mitte der Versammlung gegebene Anregung, Kindern von i/z bis 1 Jahr zwei Pfund Brot bezw. eme ent sprechende Menge Mehl, Zwieback usw., zu.geben, fand keine Unterstützung, weil dies nur auf Kosten der Zulagebcrechtigten geschehen könnte, die dann »och weiter sehr erheblich (uni 1100 Stück) verringert werden müßte». In der Zusammen legung der Bäckereibetriebe soll so schonend wie möglich vorgegangen werden. Die durch die Zusammenlegung her- b-igeführte Kohlenersparnis ist aber so erheblich, daß aus sie nicht völlig verzichtet werden kann. Die Kartoffel- und Eemüseversorgung war Gegenstand sehr umfangreicher Aussprache. Die Be- schassung der Frühkartoffeln hat sich infolge des regnerische» ber letzten Zeit um reichlich zwet Wochen verzögert. Der Magdeburger Bezirk hat mit der Lieferung von Früh- rartaffeln bisher fast völlig versagt, während Posen gut ferner haben wir »och Lieferungen aus Schlesien und der Mark Brandenburg zu erwarten. Die Zufuhr bat sich dauernd besser gestaltet, so daß die Wochcnmenge von"? Pfd. auch in den.nächsten Wochen hoffentlich wird gegeben werden können. In der ersten fleischlosen Woche werdens außerdem als Ersatz auf den Kopf 2^ Pfund Kartoffel^ gegeben. Auf seden Fall empfiehlt es sich, mit den Frühkartoffeln H. Zitrvng 4er üommWawelbsnürsurlcbuller der Königl. Amtshauptmannschaft Flöha Montag, den 12. AugiH 1918, im Gasthof z. Löwen in Flöha. Die schwierigsten Wochen des Jahres 1918 in der Er- nährungswirtschast, die brotarme und kartoffellose Zeit, liegen hinter uns, und wenn es in den kommenden Wochen auch hin sichtlich der Versorgung mit Trockengemüse, zuckerhaltigen Streichmitteln und Fleisch knapp hergehen wird, weil hin sichtlich dieser Warengaitungen die Uebergangszeit erst an gebrochen ist, so gibt doch das sehr reichlich vorhanden« Frisch- gemüse im Verein mit neuen Kartoffeln und das ohne Streckungsmittel hergestellte Brot einen Ersatz, der unter den gegebenen Verhältnissen als gut angesehen werden muß. Dies ist ungefähr der Niederschlag der wiederum vier- stündigen arbeitsreichen Sitzung, zu weicher der Kommunal- verbandsausschuß der König!. Amtshauptmannschaft Flöha am 12. August nachmittags 1/46 Uhr im Gasthof zum Löwe» in Flöha unter Vorsitz des Herrn Amtshauptmann Dr. Edel mann und in Gegenwart der Herren Oberregierungsrat Dr. Jlberg von der Kgl. Kreishauptmannschaft Chemnitz und Rittmeister Zeidler als Vertreters des Kriegswirtschasts- amtes zusammentrat. Der Herr Amtshauptmann teilte zunächst mit, daß die tm Bezirke in Umlauf gewesenen unLünstigen Gerüchte über unser Heer zum Gegenstände einer Anfrage beim stellv. General kommando gemacht worden seien, welches festgestellt habe, daß die Gerüchte völlig haltlos seien. In der Presse des Landes fei inzwischen auch eine entsprechende Erklärung er schienen. Der Herr Amtshauptmann bat die Mitglieder des Ausschusses, auch zu ihrem Teile mit beizutragen, daß solch albernen, sicherlich von feindlichen Agenten verbreiteten Ge rüchten der Boden entzogen werde. Herr Regierungsassessor Dr. Pfotenhauer gab in seiner klaren,' übersichtlichen Art Bericht über das auf die in der vorigen Sitzung des Kommunaloerbandsausschusses vor- gebrachten Anregungen und Beschwerden von der Kommunal verbandsleitung Verfügte. Auch dieser umfassende Bericht ließ wiederum erkennen, wie nützlich und wertvoll die Arbeit d,s Ausschusses ist. In mehreren Fällen konnte festgestellt werden, daß die vorgebrachten Beschwerden auf haltlosen Redereien beruhten, denen durch die Untersuchung «in Ende gemacht wurde, in anderen Fällen haben Anregungen und Mitteilungen zur Abstellung von Uebelständen und Mißhellrg. leiten geführt) während mehrere Wünsche als Anregung an die höheren Verwaltungsstellen weitergegeben wurden. Gegen- stände der auf die Anregungen und Beschwerden hin vorge- nommene» Erörterungen waren u. a. der verwerfliche Taufch- handcl, unzulängliche Milchlieferung der Witzschdorfer Land- wirte (durch die Tätigkeit der Milchkontrolleure sind m meh- ' r»r«n Orten wesentliche Besserungen hinsichtlich der abgelirfcr- gestattet. Frankenberg, den 14. August 1918. 131/18. Nr. 17. Mutterkorn betreffen- An Mutterkorn, das wegen seines starken Giftgehaltes zur menschlichen und tierischen Er näbrung ungeeignet ist, hingegen als Arzneimittel ausgezeichnete Verwendung findet, besteht großer Bedarf. Bisher ist das Mutterkorn meist unbenutzt verkommen. Alle in Betracht kom menden Personen werden ersucht, das Mutterkorn zu sammeln und der GeschSftsabteilung der Reichsgetreidestelle in Berlin 50, Kurfürftendamm 237, anzudienen. Bei freier Lieferung an die von der Geschaftrabteliung der Reichsgetreidesteile auf Anfrage zu bezeichnende Empfang»steNe zahlt die ReichrgetreidesteUe für das Mutterkorn einen Preis von 12 Mark für da» Kilogramm. Flöha, am 14. August 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. AAEkEUU^ tV0U ^UUkE Sonnabend, den 17. d. M.» an die Bewohner des 1. Brotkartenbezlrke« Nr. 351 bi» 600 bei Holler und Nenning 2. „ » 401 „ «00 „ Leiteritz 3. „ ,, 1 „ 500-,, Roth und Fiedler 4. „ „ 851 „ 1000 ,, Fiedler auf 2. Abschnitt für August der Landessperrkarte. — Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Ltadtrat Frankenberg, den 16. AugustlSlü. Auf Blatt 11 des Genossenschafts-Registers für den Amtsgerichtsbezirk Frankenberg ist heöte folgendes eingetragen worden: Rohstoff- und Lieferungs-Genossenschast für das Sattler« und Tapezier-Gewerbe in der Amtshauptmannschaft Flöha, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Frankenberg. Die Satzungen vom 24. Juni 1918 befinden sich in Urschrift Blatt 2 folgende oer Register- allen. Der Gegenstand de» Unternehmen» ist gemeinsamer Einkauf von Rohmaterialien und Uebernahme von Arbeiten für da» Sattler- und Tapezier-Gewerbe und Ausführung derselben durch die Mitglieder, sowie alle Unternehmungen, die geeignet find, die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Haftsumme eines jeden Genossen beträgt 300 Mark für jeden Geschäftsanteil. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, die ein Genosse erwerben kann, ist auf zwanzig bestimmt. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Genossenschastsblatt unter der Firnia der Genossenschaft, gezeichnet von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, und, wenn sie vom Aussichtsrat ausgehen, unter Nennung derselben, ge zeichnet vom Vorsitzenden de» Aufsichtsrates. ») Der Sattlermeister Julius Hermann Uhlig in Frankenberg, b) der Sattler- und Tapeziermeister Ernst Oswald Vogelsang in Frankenberg find Mit glieder des Vorstandes. Willenserklärungen und Zeichnungen für die Genoffenschaft sind verbindlich, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern erfolgen. Die Einsicht der Liste der Genoffen rst während der Lienststunden des Gerichtes jedem Verordnung Wer die Höchstpreise für Schafvieh, /m. Aushebung d.er Verordnung über den gleichen Gegenstand vom 15. Dezember 1917 (Nr. 295 der Sächs. Staatszeitung vom 20. Dezember 1917) wird folgendes bestimmt: r^uft MS ab gelten für Schafvieh ab Stall und Standort für den Zentner Lebendgewicht folgende Höchstpreise: ' In Klaffe l: vollfleilchige Lämmer und Jährlinge (Hammel und ungelammte Schafe) 100 Mk. „ . U: vollfleischige und fette Mutterschafe 00 „ „ „ lli: magere und gering genährte Schafe, auch Zuchtböcke A „ * ' minderwertige und abgemagerte Schafe , ßü r bewnt8^lchnuüen werden in allen Klaffen um 20 Prozent niedriger als die übrigen Schafe. Die Feststellung des Lebendgewichte» erfolgt am Standort der Tiere unter Abzug von 5 Proz Dresden, am 14. August 1918? Ministerium de» Innern. Nr. 1S. Reichsreisebrotmarken betreffend. der Bestimmungen dos Kommunalverbandes du Königlichen Amtshauvt- mannschaft Flöha über Reichsreisebrotmarken vom 12. Oktober 1916 (abgedruÄ in Nr. 242, Jahr gang 1916 dies« Zeitung), vom 7. April 1917, (abgedruckt in Nr. 81, Jahrgang 1917 dieser Zeitung) und vom 28. Februar 1918 (abgedruckt in Är. 52, Jahrgang 1918 dies« Zeitung), wird weit« das Folgende bekannt gemacht: In Zukunft fallen die 10-Grammabschnitte der auf insgesamt 50 gr lautenden Reisebrot- marken weg. Dadurch wird eine Umgestaltung der Marken bedingt. D« kleine schwarze Adler «scheint am linken Rande. Die Wettangabe unter dem Worte „Reisebrotmarke" wird anstatt „40 Gramm Gebäck" künftig „50 Gramm Gebäck" lauten. Endlich werden dje 50-Gramm-Marken- bogen um einen Zentimeter schmäler gehalten werden. Die in Bayern und Württemberg zur Ausgabe gelangenden 50 Gramm-Marken werden sich von denen d« übrigen Bundesstaaten nicht mehr unterscheiden. Durch die Umgestaltung wird die Gültigkeitsdauer 0« bisherigen mit 10 Gramm-Abschnitten versehenen 50 Gramm-Marken nicht berührt. Sie bleiben also neben den Marken ohne 10 Gramm-Abschnitte gültig. Flöha, den 14. August 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Bezirks Amtsblatt für die Könial. AmtslmutMamischaft Flöha, das MU. Amtsgericht und den Stadtrat zu Frankenberg Mehl» und Backwarenpretfe betreffend. »» FOr da« neue, am 17. August 1918 beginnende Wirtschaftsjahr gelten mit Wirkung vom 17. August 1918 an im Kommunalverband Flöha folgende Mehl- und Backwarenpreise: Der Hochstprei» für die Abgabe von Mehl an die Bäcker und amtlichen Mehlverkaufsstellen wird für 1 Doppelzentner zu 94 Proz. ausgemahlenen Noggenmehles aus mehA»"au"nd * Doppelzentner zu 94 Proz. ausgemahlenen Weizen- ebenfalls frei Hau« festgesetzt. d) Für den Kleinhandel mit Mehl gelten folgende Preise: Mr.l^Wund ru 94 Proz. ausgemahlenen Noggenmehles für 1 Pfund zu 9? Proz. ausgemahlenen Weizenmehle» atrMki- oonso, rvsobtt L Milt Mehrab- ten Mengen eingetreten), die Belieferung mit Zwirn in - „...„„r,..,.... „„„v — Zschopau, die militärische Hartfutterbeitreibung in Zschopau, ! der schwierigsten Gebiete, weil das Frischgemüxe einmal «rst Lieferung von Stroh an kriegswichtige Betriebe, Beschwerden - ausreifen, zum andern aber schnell den Verbrauchern zuge- ' "" " " ' I führt werde» muß. Dadurch ist es nicht immer möglich, ! «ine gleichmäßige Versorgung durchzuführen. Auch die Preis- 100 8 Unser Ministerium des Inner», Laiidesfleischstellc, hat ... der Neichsfleischstelle durchgesetzl, daß diese Staffelung in Sachsen mit seiner starken industriell«« Durchsetzung nicht streng durchgeführt zu werdön braucht. Unser Kommunal- vcrband bekommt das Schlachtvieh in einer Menge zugetcilt, welche die Verteilung von 150 8 Fleisch einschließlich Frisch, murst ermöglicht, allerdings nur bei intensiver Ausnutzung nh. Str.